Zum Inhalt wechseln

In der Ausgabe des Landesteils der Deutschen Polizei Juni 2009 sind u.a. folgende Themen zu finden...



Redaktion:

Lothar Jeschke (V.i.S.d.P.), Bahndamm 4, 06862 Thießen,

Telefon: (0391)250 - 2091, Fax 2852, priv. Telefon: 03490 20932; Telefax: 034907/ 30698




Die komplette Ausgabe des Landesteils der Deutschen Polizei vom Juni 2009 im PDF-Format


Unsere Gewerkschaft beging gemeinsam mit den anderen Gewerkschaften des DGB und politischen Parteien den Tag der Arbeit und das Fest der Begegnung im Magdeburger Rothehorn-Park.

FACHAUSSCHUSS KRIMINALPOLIZEI - Tagung mit neuer Erfahrung

In meiner Eigenschaft als Vorsitzender unseres Fachausschusses nahm ich am 1. und 2. April an einer Sitzung des Bundesfachausschusses Kripo in Berlin teil.

LANDESFRAUENGRUPPE - Wer ist die Neue im Team?

Mein Name ist Kerstin Pfrepper, ich bin 50 Jahre alt, geschieden und wohne in Halle. Seit 1977 bin ich im Polizeidienst. Im Polizeirevier Saalekreis, ehemals Polizeirevier Merseburg, arbeite ich seit 1996. Der Dienstposten einer Kontaktbeamtin wurde mir im Jahr 2007 übertragen.

LANDESSSENIORENKONFERENZ - Neuer Landesseniorenvorstand gewählt

Am 5. Mai 2009 pünktlich um 10 Uhr begann im Mercure-Hotel in Halle-Peißen die 6. Ordentliche Landesseniorenkonferenz der Gewerkschaft der Polizei des Landesbezirkes Sachsen-Anhalt.

DIENSTRECHT - Ruhegehalt, Rente und Systemnähe

In einem lange andauernden von der GdP geführten Rechtsstreit zum Problem Beamtenversorgung zeichnet sich nach einigen Niederlagen nun endlich Licht am Ende des Tunnels ab. Ich habe über das Problem bereits mehrfach berichtet.

BEZIRKSGRUPPE Süd - Personalversammlung im Schlossgartensalon

Im März dieses Jahres fand die erste Personalversammlung des Polizeireviers Saalekreis statt. Der örtliche Personalrat hatte in seiner Beratung im November 2008 beschlossen, eine Personalversammlung durchzuführen.

BEITRAGSANPASSUNGEN


MAIFEIER DER GEWERKSCHAFTEN - Gegen Intoleranz, für Anerkennung der Arbeit

Unsere Gewerkschaft beging gemeinsam mit den anderen Gewerkschaften des DGB und politischen Parteien den Tag der Arbeit und das Fest der Begegnung im Magdeburger Rothehorn-Park.

Thema der gewerkschaftlichen Kundgebungen war „Arbeit für alle bei fairem Lohn“. Das trifft auch auf uns Beamte und Beschäftigte der Polizei zu. Ich denke da nur an die 100 Prozent Gehalt, die ja nun 2010 für alle kommen, die Übernahme des Ergebnisses der letzten Tarifverhandlungen sowie den Stellenabbau innerhalb der Polizei. DGB-Landeschef Udo Gebhardt betonte: „Klar ist, wer die Krise verursacht hat und in die Pflicht genommen werden muss. Für die Gewerkschaften steht ebenso fest, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weder in der Lage noch willens sind, die Zeche zu bezahlen. Wer anderes will, provoziert soziale Konflikte, die nicht beherrschbar wären.“

12.000 Besucher beim Fest der Begegnung

Der 1. Mai war dieses Jahr auch wieder ein Fest der Begegnung. Nachdem letztes Jahr der Himmelfahrtstag auf den 1. Mai fiel, soll es nun Tradition werden, das Fest der Begegnung an diesem Tag zu begehen. Mehr als 60 Stände waren auf der Festwiese vorhanden und ca. 12.000 Besucher fanden den Weg in den Park. Als einzige Gewerkschaft vertraten wir die Interessen der Polizei und gaben gern Antworten auf die zahlreichen Fragen der Besucher. Der Stand der Bezirksgruppe Sachsen-Anhalt Nord befand sich in der Nähe der Festbühne und war reger Anlaufpunkt für Kollegen und Besucher. Nicht nur Werbeartikel und Malhefte fanden ihren Weg zum interessierten Besucher, sondern hauptsächlich themenbezogene Broschüren zur Polizeiarbeit. Acht Kollegen betreuten den Stand inmitten der anderen Gewerkschaften von morgens um 9 Uhr bis nachmittags um 16 Uhr.

An den zahlreichen bunten Ständen konnten die Besucher sich über unterschiedlichste Kulturen informieren und in einen Erfahrungsaustausch mit Verbänden, Vereinen und Organisationen treten. Ein Höhepunkt des Tages war es für die Kinder, denn gerade für sie wurde viel vorbereitet. Malstände, Schminken, Tanzgruppen und andere Aktionen machten ihre Augen ganz groß. Früh können und sollen sie lernen, dass Menschen mit anderer Hautfarbe auch zu uns gehören und in die Gemeinschaft integriert sind. Fremde Kulturen machen neugierig auf mehr und sind oft der Anfang einer guten Freundschaft. Auch wir sorgen dafür, dass unsere Kinder ohne Gewalt und Intoleranz aufwachsen können.

„Gewerkschaften sind beste Verbündete der Landesregierung“

Nicht nur DGB-Landeschef Udo Gebhardt und Polizeipräsident Johann Lottmann sprachen sich für ein engagiertes Miteinander aus, sondern auch Innenstaatssekretär Rüdiger Erben. Herr Erben vertrat den Schirmherren des Festes, unseren Innenminister Holger Hövelmann. In seiner freien Rede nahm er Bezug auf die Himmelfahrtskrawalle 1994 in der Innenstadt Magdeburgs. So ist es verständlich, dass er die Gewerkschaften als die besten Verbündeten der Landesregierung bei der Bekämpfung von Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit und Gewalt bezeichnet. Dazu gehört natürlich auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP). Deutlich machte er, dass sich mehr und mehr Menschen und Initiativen deutlich für Weltoffenheit und Toleranz einsetzen. Dabei sind Verständnis, Toleranz, Zivilcourage und Offenheit keine Fremdworte. Die Zeiten, in denen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit viel zu oft verdrängt und verharmlost wurden, sind überwunden, so Herr Erben. Hoffen wir, dass diese Tendenz anhält. Täglich bekommen wir als Polizeibeamte im Dienst die wachsende Gewalt und Intoleranz zu spüren. Da ist es gut, auch ein Lob von Herrn Erben zu hören. „Dafür, dass sie sich dieser Aufgabe stellen und der Verfassung zu ihrem Recht verhelfen, gebühren ihnen unsere Anerkennung und unser Dank. Ich weiß: Gerade unsere Polizistinnen und Polizisten leisten bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus ganze Arbeit und stehen hinter den Zielen der Landesregierung.“ Mit diesen Worten machte Herr Erben als Vertreter des Innenministeriums deutlich, dass unsere Arbeit anerkannt wird und wir einen guten Job erledigen. Ich bedanke mich bei den Kollegen für die Unterstützung beim Fest der Begegnung, den gesamten Einsatzkräften und freue mich auf das nächste Fest der Begegnung und den Tag der „anerkannten“ Arbeit.

Jens Isensee


FACHAUSSCHUSS KRIMINALPOLIZEI - Tagung mit neuer Erfahrung

In meiner Eigenschaft als Vorsitzender unseres Fachausschusses nahm ich am 1. und 2. April an einer Sitzung des Bundesfachausschusses Kripo in Berlin teil.

Normalerweise fährt immer Kollege Norbert Diecke, dem ich hiermit einen erfolgreichen Abschluss seines Lehrganges wünsche, zu diesen Zusammenkünften. Ich habe ihn sozusagen vertreten. So war es schon für mich recht spannend, weil es meine erste Teilnahme war.

Unser Bundesvorsitzender Konrad Freiberg war anwesend und sprach zu Beginn der Veranstaltung zu Fragen der allgemeinen Politik und der inneren Sicherheit. Er teilte uns mit, dass er nunmehr, nach zehn Jahren im Amt, nicht wieder für den Bundesvorsitz kandidieren wird. Als er uns schilderte, wie sein Tagesablauf aussieht, wurde mir klar, welche unerhörte Medienpräsenz diese Funktion erfordert. Gerade nach dem Amoklauf von Winnenden ging es von einer Gesprächsrunde und Talkshow zum nächsten Interview. Ich gebe zu, ganz so stressig hatte ich mir seine Arbeit nicht vorgestellt.

Konrad Freiberg erläuterte uns dann, welche Auswirkungen die Finanz- und Wirtschaftskrise noch mit sich bringen wird. Wie es sich für einen Gewerkschaftsfunktionär gehört, beschönigte er nichts und sprach Klartext. Auf der einen Seite werden solche Erscheinungen wie sinkendes Wirtschaftswachstum, steigende Arbeitslosigkeit und Inflationsgefahr deutlich das gesellschaftliche Leben durchdringen. Auf der anderen Seite werden die Arbeitnehmer, Steuerzahler und natürlich auch der öffentliche Dienst, die Zeche bezahlen. Das alles geht mit der gesetzlichen „Schuldenbremse“ einher, die den Ländern auferlegt wird, ab 2020 keine neuen Schulden mehr aufzunehmen. Das wiederum wird weitere Einsparungen erfordern, die mit Sicherheit den öffentlichen Dienst treffen werden.

Zur inneren Sicherheit sagte unser Bundesvorsitzender, dass wir von einer erhöhten Terrorismusgefahr ausgehen müssen und davor nicht die Augen verschließen dürfen. Er warnte vor dem zu beobachtenden Trend, dass bei spektakulären Polizeilagen immer eine kurzfristige Aktionismuswelle aufgebaut wird, die danach schnell wieder abebbt.

Schlussfolgerungen zum Amoklauf

Natürlich nahmen der Amoklauf von Winnenden und die zu ziehenden Schlussfolgerungen weite Teile der Diskussion ein. Der Vertreter des FA Kripo aus Baden-Württemberg schilderte uns einige Situationen, denen Polizeibeamte in Winnenden ausgesetzt waren. Das ging schon ganz schön unter die Haut… Es wurde anschließend die Frage in den Raum gestellt, ob das Waffenrecht reformiert werden muss. Dazu hörten wir uns zunächst einen hochinteressanten Fachvortrag des GdP-Waffenexperten Wolfgang Dicke an. Bei der anschließenden Diskussion gingen die Meinungen teilweise weit auseinander. Mir ist auf alle Fälle bewusst geworden, dass es sich hier um ein sehr schwieriges Feld handelt, das für den Laien undurchsichtig erscheint. Wenn man beispielsweise hört, dass jeder einzelne Sportschütze etwa im Jahr eine fünfstellige Zahl an Patronen benötigt, ist schon der Gedanke an eine zentrale Lagerung solcher Mengen an Munition fraglich. Im Bereich der Leistungsschützen soll der Verbrauch noch viel höher sein.

Weitere Erörterungspunkte waren ein bundesweites Waffenregister, anlassunabhängige, stichprobenartige Aufbewahrungskontrollen, Einschränkung/Verbot großkalibriger Waffen, Altersbegrenzungen, Begrenzung der Anzahl von Waffen, die ein Sportschütze oder Jäger besitzen darf. Auch die Frage, ob Privatleute überhaupt Waffen brauchen, wurde -übrigens sehr kontrovers- diskutiert. Das gesamte Thema wird die kommende Innenministerkonferenz beschäftigen.

Ein weiterer Gesprächspunkt war natürlich die peinliche Affäre um kontaminierte DNA-Stäbchen. Ein Glück, dass wir hier die richtigen haben. Anzumerken wäre hier aus meiner Sicht nur, dass niemand jemals gesagt hat, ein DNA-Treffer würde alle Regeln der Beweislehre außer Kraft setzten. Ein guter Kriminalist weiß das und verlässt sich nicht nur auf eine Spur, gleich welcher Art.

Erwähnen möchte ich hier auch das Thema „Gewalt gegen Polizeibeamte“. So wurde z.B. durch den Berliner Vertreter ein neues Phänomen beschrieben, wo Polizeibeamte an angebliche Tatorte gelockt werden, dort von einer zahlenmäßigen Übermacht gewaltbereiter Jugendlicher erwartet und tätlich angegriffen werden. „Bullen klatschen“ nennen diese Leute das! In diesem Zusammenhang kamen der bundesweit hohe Altersdurchschnitt der Polizeibeamten und die damit verbundenen Grenzen der individuellen Leistungsfähigkeit zur Sprache, die solche Situationen für unsere Kollegen noch gefährlicher machen.

Es wurde nochmals die seit Jahren bestehende Forderung nach amtlich bestellten Leichenbeschauern unterstrichen und an den Bundesvorstand herangetragen. Ich denke, diese Forderung wird jeder Kriminalist, der mit Todesermittlungen zu tun hat, unterstützen.

Beraten haben wir auch intensiv, ob es Sinn machen würde, das strafprozessuale Zeugnisverweigerungsrecht gem. § 53 StPO auf bestimmte Personengruppen zu erweitern. Man denkt dabei besonders an Gleichstellungsbeauftragte. Ich meldete mich hier zu Wort und machte darauf aufmerksam, dass es mittlerweile eine ganze Reihe von ähnlichen Wahlfunktionen mit Vertrauenspersonen gibt. Wir können sie nicht alle in die StPO aufnehmen lassen. Sie sind i. d. R. durch spezielle Rechtsnormen in den Gesetzen geschützt, auf deren Grundlage sie arbeiten. Dennoch ist es denkbar, dass versucht werden könnte, einen gewählten Interessenvertreter zu einer Aussage in bestimmten Verfahren zu zwingen, weil er kein Aussageverweigerungsrecht nach der StPO hat. An meiner Argumentation ist schon zu sehen, dass die Sache nicht so einfach ist. Zu einer Lösung sind wir nicht gelangt.

Ein Gedanke soll hier noch erwähnt werden: Wir haben wieder einmal festgestellt, wie kontraproduktiv es sein kann, wenn jedes Bundesland andere computergestützte Systeme zur Vorgangsbearbeitung, zum Recherchieren usw. hat. Das ist beispielsweise ein Problem bei länderübergreifenden Ermittlungsgruppen. (Zugriffsrechte, Arbeit im jeweilig anderen System, Austausch von Protokollen etc.)

Sehr bedrückend habe ich übrigens empfunden, dass mehrmals ein Begriff aufgetaucht ist, der gute Chancen hätte, auf der Rankingliste der Unwörter des Jahres ganz vorn zu landen und der leider an Bedeutung gewinnen dürfte: Armutskriminalität…

Fazit:

Ich habe sehr über die vielen übereinstimmenden Ansichten der Fachausschüsse Kripo - aber auch über noch bestehende Unterschiede - gestaunt. Es war eine neue Erfahrung.

Rolf Strehler


LANDESFRAUENGRUPPE - Wer ist die Neue im Team?

Mein Name ist Kerstin Pfrepper, ich bin 50 Jahre alt, geschieden und wohne in Halle.

Seit 1977 bin ich im Polizeidienst. Im Polizeirevier Saalekreis, ehemals Polizeirevier Merseburg, arbeite ich seit 1996. Der Dienstposten einer Kontaktbeamtin wurde mir im Jahr 2007 übertragen.

Die Aufgaben einer Kontaktbeamtin sind vielschichtig, eigenverantwortlich und interessant. Ich habe die Möglichkeit, meine Ideen kreativ einzubringen und den Dienstablauf mit zu gestalten.

Im Jahr 2001 wurde ich GdP-Mitglied. Zur Personalratswahl 2005 stellte ich mich erstmals als Kandidatin zur Wahl und gehöre seit dieser Zeit dem Örtlichen Personalrat der Dienststelle an.

Auf die Frauengruppe der GdP bin ich zufällig aufmerksam geworden.

Die Ideen, die Ziele und das Engagement der Frauen haben sofort mein Interesse geweckt. Bei verschiedenen Seminaren lernte ich die aktiven Frauen der Gruppe näher kennen. Als ich gefragt wurde, ob ich im Vorstand mitarbeiten möchte und als Kandidatin zur Wahl auf der 4. Landesfrauenkonferenz der Gewerkschaft der Polizei zur Verfügung stehe, musste ich nicht lange überlegen. Meine Antwort war „ja“.

Dann war es soweit. Auf der 4. Landesdelegiertenkonferenz wurde ich in den Vorstand als Stellvertretende Vorsitzende, verantwortlich für die Bezirksfrauengruppen und die Arbeitsgruppe Bund/Land gewählt.

Mein Ziel ist es, vor allem die Frauen aus dem Süden von Sachsen-Anhalt mit an die Frauengruppe anzubinden und sie in die vielschichtigen Aktivitäten einzubeziehen.

Weiterhin möchte ich mich dafür einsetzen, dass zum Beispiel die Dienstvereinbarung „Familienfreundliche Arbeitszeiten“ auch für die Beamtinnen im Schichtdienst anwendbar ist. Was nützt uns eine derartige Dienstvereinbarung, wenn die Umsetzung nur dort erfolgt, wo es „bequem“ ist, z.B. in den Bereichen, in denen die gleitende Arbeitszeit gilt? Anträge von Beamtinnen im Schichtdienst sind schwieriger zu bearbeiten. Es sollten dennoch alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, diesem Anliegen zu entsprechen.

Liebe Kolleginnen aus dem Bereich der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd, ich fordere Euch zur Mitarbeit in der Frauengruppe auf Bezirksebene auf!

Zur Mithilfe bei der Lösung von Problemen stehe ich jederzeit zur Verfügung.

Über Anregungen und Tipps würde ich mich freuen.

Kerstin Pfrepper


LANDESSSENIORENKONFERENZ - Neuer Landesseniorenvorstand gewählt

Am 5. Mai 2009 pünktlich um 10 Uhr begann im Mercure-Hotel in Halle-Peißen die 6. Ordentliche Landesseniorenkonferenz der Gewerkschaft der Polizei des Landesbezirkes Sachsen-Anhalt.

Sie diente der Vorbereitung des 6. Ordentlichen Landesdelegiertentages und der 6. Bundesseniorenkonferenz. Nach dem Referat des bisherigen Vorsitzenden der Landesseniorengruppe und der Diskussion zur Arbeit in den Seniorengruppen, bei denen wertvolle Erfahrungen aus einzelnen Gruppen vorgetragen wurden, erfolgte am Nachmittag nach vorheriger Entlastung des bisherigen, die Wahl des neuen Vorstandes und der Delegierten zur 6. Bundesseniorenkonferenz. Sie wird am 19. und 20. April 2010 in Potsdam stattfinden.Zum Vorsitzenden der Landesseniorengruppe wurde der bisherige Vorsitzende Wolfgang Jung, jetzt Bezirksgruppe Sachsen- Anhalt Nord, wiedergewählt.

Seine Stellvertreter sind aus der Bezirksgruppe Sachsen-Anhalt Ost Kollege Lothar Schubert und aus der Bezirksgruppe Sachsen-Anhalt Süd Kollege Rolf Kutschera. Alle drei Kollegen wurden einstimmig gewählt.

Drei Anträge waren vom Vorstand der Landesseniorengruppe vorgelegt worden.

Zum einen die überarbeitete Richtlinie über die Arbeit der Seniorengruppen im Landesbezirk Sachsen-Anhalt, die den Bedingungen der gegenwärtigen Struktur des GdP-Landesbezirkes angepasst wurde. Sie wurde nach kurzer Diskussion mit einer Änderung angenommen und wird nun der Antragskommission zum 6. Ordentlichen Landesdelegiertentag zugeleitet, damit der Landesdelegiertentag über das Inkraftsetzen der Richtlinie entscheiden kann.

Ein zweiter Antrag, ebenfalls an den Landesdelegiertentag gerichtet, soll den Landesvorstand beauftragen, sich auf Landesebene aktiv in die Bemühungen des Bündnisses für die Angleichung der Renten in den neuen Bundesländern einzuschalten, damit der Vorschlag der Gewerkschaft verdi zur stufenweisen Angleichung des Rentenwertes Ost an den Rentenwert West weiter verfolgt wird.

Der Antrag wird damit begründet, dass 20 Jahre nach der Herstellung der Einheit Deutschlands keinem Rentner in den neuen Bundesländern verständlich gemacht werden kann, warum der Rentenwert Ost mit gegenwärtig 23,34 Euro gegenüber dem Rentenwert West mit 26,56 Euro seit dem 1. Juli 2008 bei 87,88 Prozent steht. Der Rentner Ost bekommt pro Entgeltpunkt 3,22 Euro weniger als der Rentner West.

Ein gleich lautender Antrag wurde auch an die 6. Bundesseniorenkonferenz gerichtet und in der Begründung nicht nur Sachsen-Anhalt sondern die neuen Bundesländer und Berlin angeführt Die GdP ist seit Herbst 2008 auf Bundesebene in diesem Bündnis integriert. Landes- und Bundesvorstand sollen so nachträglich den Auftrag erhalten, politisch tätig zu werden.

Beide Anträge wurden einstimmig angenommen und werden nun den entsprechenden Gremien zur weiteren Beschlussfassung zugeleitet.

Wolfgang Jung


DIENSTRECHT - Ruhegehalt, Rente und Systemnähe

In einem lange andauernden von der GdP geführten Rechtsstreit zum Problem Beamtenversorgung zeichnet sich nach einigen Niederlagen nun endlich Licht am Ende des Tunnels ab.

Ich habe über das Problem bereits mehrfach berichtet.

Bei Ost-Ruhestandsbeamten, denen wegen Systemnähe oder Tätigkeiten für das MfS usw. gem. § 30 Bundesbesoldungsgesetz im Besoldungsdienstalter sämtliche Jahre gestrichen wurden, haben dann, wenn sie mit 65 Jahren ihre gesetzliche Altersrente beziehen, ein ernsthaftes finanzielles Problem und erleiden erhebliche finanzielle Nachteile. Der Gesetzgeber berücksichtigt bei der Höchstgrenzenregelung nach § 55 Beamtenversorgungsgesetz die beim Besoldungsdienstalter gestrichenen Jahre ebenfalls nicht. So werden Betroffene in ihrer Gesamtversorgung auf höchstens die amtsunabhängige Mindestversorgung von derzeit 1327,51 Euro reduziert. Sie erhalten also neben ihrer gesetzlichen Altersrente maximal ein Restruhegehalt bis zur Höchstgrenze von derzeit 1327,51 Euro. Im Ergebnis haben die meisten ihrer geleisteten Dienstjahre keine Auswirkung auf ihre Altersbezüge nach dem 65. Lebensjahr.

Gericht bestätigte Rechtsauffassung der GdP

Ihnen werden zum Teil Ruhegehaltsbeträge von 300,- bis 700,- Euro monatlich vorenthalten. Von dieser gesetzlichen Regelung sind übrigens auch alle diejenigen betroffen, die nachweislich ohne ihr Wissen und ohne ihre Unterschrift als IM geführt wurden. Nach einem unendlichen Kampf und Warnungen vor dem Problem, nach hunderten Gesprächen mit Politikern bezüglich gesetzlicher Änderungen hat nun endlich das Verwaltungsgericht Halle der Klage eines betroffenen Ruhestandsbeamten stattgegeben und unsere Rechtsauffassung bestätigt.

In der Urteilsbegründung wird unter anderem deutlich, dass es ist nicht rechtens ist, wenn ein Beamter wegen Zeiten, die für eine Ernennung in das Beamtenverhältnis selbst nicht hinderlich und schädlich waren, als Ruhestandsbeamter in seinen Gesamtaltersbezügen schlechter gestellt wird, als wenn er nicht in das Beamtenverhältnis übernommen worden oder wenn er sogar arbeitslos geworden wäre.

Die pauschale Sanktion und Kürzung wegen systemnaher Zeiten oder Tätigkeit für das MfS, die übrigens bei der gesetzlichen Rente nicht möglich ist, bedeutet wie gesagt, dass er viele Dienstjahre geleistet hat, die keinerlei Auswirkungen für seine Altersansprüche haben.

Die Auszahlung der erdienten Versorgung ist aber, so die Richter, grundsätzlich keine Begünstigung, die vom Gesetzgeber beschränkt werden kann, sondern das von Art. 33 Abs. 5 GG geschützte wohlverdiente Recht eines Beamten.

Der Eingriff in die erdiente Versorgung und die gravierende Belastung bedarf unter dem Gesichtspunkt des Art. 3 GG einer Rechtfertigung. Es müssen also Gründe von solcher Art und solchem Gewicht vorliegen, dass sie die Differenzierung zu tragen vermögen.

Solche Gründe liegen hier nicht vor. Die Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit genügt nicht, um den Eingriff in eine ordnungsgemäß erdiente Versorgung zu rechtfertigen und dem Kläger - bestenfalls - eine Versorgung in Höhe des amtsunabhängigen Mindestruhegehalts zu gewähren.

Andernfalls stünde nämlich der nicht entlassene Beamte, dessen Erfüllung der Dienstpflicht zur Versorgungskürzung führen würde, sehr viel schlechter als ein schwerer belasteter Mitarbeiter oder Beamter, der aus dem Dienst entfernt und nachversichert worden wäre.

Gilt die Verfassung für Ostgeborene nicht?

Dass das nicht richtig sein kann, müsste doch auch den Politikern einleuchten.

Der Gesetzgeber muss sich nun langsam mal fragen, ob es verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein kann, einem Ruhestandsbeamten, der mehr als 44 Jahre zuerst als sozialpflichtiger Arbeitnehmer und dann als Beamter tätig war, eine Gesamtversorgung bestehend aus Ruhegehalt und Rente zu gewähren, die mit dem amtsunabhängigen Mindestruhegehalt identisch ist, die damit das absolute verfassungsrechtliche Minimum an Versorgung darstellt. Was hat dies mit dem verfassungsrechtlich garantierten Grundsatz der amtsangemessenen Versorgung zu tun? Oder gilt die Verfassung für Ostgeborene nicht?

Ein Blick in die Übersicht der derzeitigen Durchschnittsrenten bei Arbeitnehmern mit über 44 Arbeitsjahren ist da sicherlich sehr ernüchternd und hilfreich.

Gegen das Urteil hat die beklagte Oberfinanzdirektion erwartungsgemäß Berufung eingelegt, denn von der positiven Wirkung würden alle Betroffenen der neuen Länder profitieren.

Eine Entscheidung des OVG Magdeburg bleibt also wachsam abzuwarten. Wir hoffen sehr, dass wir nicht auch mit dieser völlig widersinnigen gesetzlichen Regelung vor das Bundesverfassungsgericht ziehen müssen.

Ich werde euch natürlich zum Ausgang der Klage auf dem Laufenden halten.

Sybille Staliwe


BEZIRKSGRUPPE Süd - Personalversammlung im Schlossgartensalon

Im März dieses Jahres fand die erste Personalversammlung des Polizeireviers Saalekreis statt.

Der örtliche Personalrat hatte in seiner Beratung im November 2008 beschlossen, eine Personalversammlung durchzuführen.

Vor uns stand keine leichte Aufgabe. Für den Personalbestand von ca. 350 Beschäftigten musste ein geeigneter Raum gefunden werden. Im Polizeirevier gab es keinen Saal mit dieser Kapazität, deshalb führten wir die Veranstaltung im historischen Schlossgartensalon zu Merseburg durch.

Der Vorsitzende des örtlichen Personalrates, Uwe Stürtz, eröffnete die Versammlung und konnte viele Beschäftigte und Gäste begrüßen, die der Einladung gefolgt waren.

Eine schöne Geste war die Gedenkminute an unsere verstorbenen Kollegen.

Nach Bekanntgabe des Tätigkeitsberichtes hielten einige der Anwesenden und Gäste ein Grußwort. Danach wurde die Diskussion eröffnet. Vor allem aus den Bereichen des Reviereinsatzdienstes und des Revierkriminaldienstes nutzten viele Kolleginnen und Kollegen das Angebot, auf den Nägeln brennende Fragen an die kompetenten Ansprechpartner der Dienststellenleitung zu stellen.

Nicht alle Probleme wurden sofort gelöst. Die Behördenleitung schlug eine individuelle Klärung vor, so zum Beispiel zur Verteilung der Diensthandys in den Bereichen, die eine schlechte Funkverbindung haben. Interessiert waren die Kollegen an Informationen zu den nächsten Beförderungen ebenso wie an der Mitteilung, wann im Polizeirevier die versprochenen Duschräume zur Verfügung stehen.

Es wurde die auch Frage aufgeworfen, wie die Aufgaben mit immer weniger Personal bewältigt werden sollen. In den nächsten Jahren gehen immer mehr Beamte aus dem RED und dem RKD in den Ruhestand bzw. sie nehmen die Altersteilzeitregelung in Anspruch.

Insgesamt verlief die Versammlung konstruktiv und förderte auch das Kennenlernen und das Verständnis für die Probleme der einzelnen Dienstbereiche. Für die Organisation und die Durchführung der Veranstaltung gab es von allen Anwesenden viel Lob und Anerkennung.

Ein besonderer Dank gilt der Stadt Merseburg sowie der WORKS gGmbH für die Unterstützung.

Kerstin Pfrepper, Mitglied des Örtlichen Personalrates


BEITRAGSANPASSUNGEN

Der Tarifvertrag für unsere Beschäftigten wirkt zum 1. März 2009. Alle Beschäftigten erhalten somit ab dem 1. März 2009 einen Sockelbetrag in Höhe von 40,00 Euro und 3 Prozent mehr Gehalt. Eine Anpassung der Mitgliedsbeiträge wird erst zum 1. April 2009 vorgenommen. Eine satzungsgemäße Beitragszahlung bleibt jedoch gewährleistet. Ausgenommen von der Anpassung sind zur Zeit die Beamten, Rentenbezieher und Ruheständler. Eine Übernahme des Tarifergebnisses auf die Beamten ist noch nicht erfolgt, bei Änderungen in diesem Bereich werden wir zeitnah berichten.

Fragen der Beitragshöhe und zu den Anpassungen beantworten die Mitglieder in den Bezirksgruppenvorständen oder das Landesbüro.

Wiederholt möchten wir darauf aufmerksam machen, dass jedes Mitglied selbst verantwortlich ist, seine persönlichen Veränderungen an das Landesbüro zu melden. Die Veränderungsmeldungen können auch über die Vertrauensleute oder Vorstände der Bezirksgruppen erfolgen.

Vera Ruppricht


This link is for the Robots and should not be seen.