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In der Ausgabe des Landesteils der Deutschen Polizei Juli 2018 sind u.a. folgende Themen zu finden...

Sie können den Landesteil aus Sachsen-Anhalt auch als PDF-Datei lesen, wenn Sie auf das Vorschaubild klicken.

Inhaltsverzeichnis

Sicherheitskonferenz der GdP „PSR 2020“ - Die PI Zentrale Dienste
Im März fand auf Einladung der GdP und im Zusammenwirken mit dem Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen – Anhalt eine Sicherheitskonferenz zum Thema Polizeistruktur 2020 statt.

Beitragsanpassungen zum 01. Juli 2018

Mit der Rentenerhöhung zum 01.07.2018 werden gemäß der Beschlüsse des Bundeskongresses die Mitgliedsbeiträge für die Rentner zeitgleich zum 01.07. 2018 angepasst.

Der Landesvorstand informiert - Was bringt aus GdP-Sicht der Entwurf einer Verordnung zur Änderung zulagenrechtlicher Vorschriften

Die GdP Sachsen-Anhalt hat zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung zulagenrechtlicher Vorschriften wie folgt Stellung genommen.

Beförderungen in der Polizei

Brief an den Ministerpräsidenten

Ein Partner des Fördervereins - BBBank – Die Bank für GdP–Mitglieder

Die BBBank gehört mit mehr als 470.000 Mitgliedern zu den großen Genossenschaftsbanken in Deutschland.

Seniorengruppe Fachhochschule - Was ist neu im Verkehrsrecht?

Am 23.05.2018 wurden die Seniorinnen und Senioren der Bezirksgruppe Fachhochschule wieder zu Schülern und das Unterrichtsfach hieß „Verkehrsrecht“.

Seniorentermine

Gelacht oder Nachgedacht


Sicherheitskonferenz der GdP „PSR 2020“ - Die PI Zentrale Dienste

Im März fand auf Einladung der GdP und im Zusammenwirken mit dem Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen – Anhalt eine Sicherheitskonferenz zum Thema Polizeistruktur 2020 statt.

Am Tisch 5, dem Arbeitskreis für die Abteilung 2 in der zukünftigen PI ZD, war der Andrang erwartungsgemäß hoch. Mit den Fachexperten der GdP tauschten sich neben vielen Interessierten zeitweise auch Frau Staatssekretärin Zieschang, Herr Innenminister Stahlknecht, Vertreter der Projektgruppe „Polizeistruktur 2020“ und der Direktor des Technischen Polizeiamtes aus.

Es wurde rege diskutiert über die brennendsten Fragen zur Struktur, der Verwaltungsumgliederung, dem Aufbau der 4. Einsatzhundertschaft und den zukünftigen Gremien der Personalvertretungen.


Die Idee der PI ZD überzeugt nicht jeden

Die Vorzüge des beabsichtigten Modells Polizeiinspektion Zentrale Dienste konnten auch zur Sicherheitskonferenz nicht alle Arbeitskreisteilnehmer überzeugen. Während die Anbindung von operativen Einheiten wie der Wasserschutzpolizei bzw. der Diensthundeführerschule durchaus Synergien entwickeln kann, ist dies für die Gesamtheit der zukünftigen PI ZD nicht direkt erkennbar.

Skeptisch wird hier die Größe und Struktur der PI ZD gesehen. Die schwierige Führbarkeit einer solchen Großbehörde ergibt sich aus der geringen Aufgabenschnittmenge der einzelnen Abteilungen sowie der höchst dislozierten Liegenschaftsstruktur.


In der Abteilung 2 der PI zeichnen sich kaum Synergien ab

Insbesondere die Abteilung 2 weist mit der Bündelung von verschiedenen operativen Kräften sehr wenige bis keine Gemeinsamkeiten mit den anderen Abteilungen auf. Weiterhin werden die Einsparpotentiale durch Zentralisierung auch innerhalb der Abteilung 2 nur sehr gering ausfallen.

Maßgeblich wird es daher auf die derzeit zu entwickelnden Umsetzungskonzepte zur PSR 2020 ankommen. Die GdP fordert hier eine frühzeitige und intensive Beteiligung der jeweiligen Fachexperten und Berufsvertretungen.

Für die Übergangsphase sollten die LBP LSA, die WSP und die DHFS in ihrer derzeitigen Struktur in die Abteilung 2 übernommen werden. In der Folge könnten dann nach einer Übergangszeit sukzessive die abzuwickelnden Verwaltungsanteile in den Bereich der Abteilung 1 ausgegliedert werden.

Ausdrücklich betont wurde von den anwesenden Mitarbeitern der Projekt- und Lenkungsgruppe, dass notwendiges Verwaltungspersonal, welches zur Vereinfachung von Verwaltungsabläufen am jeweiligen Standort benötigt wird, auch dort verbleiben soll.


Verwaltungspersonal wird an den Standorten benötigt

Auch hier konnten noch keine befriedigenden Antworten auf Detailfragen gegeben werden.

Der Aufbau der 4. EHu mit Standort in Halle wurde von den Projektgruppenmitgliedern immer wieder betont. Die zeitliche Umsetzung soll bis 2020 abgeschlossen sein. Zum größten Teil wird der Zeitrahmen hier von einer geeigneten Liegenschaft abhängen.

Zur konkreten Ausgestaltung der Struktur einer Personalvertretung in der PI ZD konnte bisher ebenfalls keine zufriedenstellende Antwort gegeben werden. Bei der Erarbeitung der Änderungen für das LPersVG erwartet die GdP eine breite Beteiligung der Berufsvertretungen.

Insgesamt ist festzuhalten, dass die Sicherheitskonferenz eine äußerst positive Veranstaltung hinsichtlich der Transparenz im Strukturreformprozess war. Die Fachexperten der Gewerkschaft der Polizei konnten mit den Projektgruppenmitgliedern diskutieren und in vielen Teilen wurden Bedenken zum Teil auch ausgeräumt. Im fortschreitenden Prozess kommt es einhellig auf eine breite Beteiligung der betreffenden Behörden/Einrichtungen sowie der Gewerkschaften an. Nur so kann mit einer entsprechenden Übergangsphase / Umsetzungsphase das Projekt PSR 2020 ein gemeinsamer Erfolg werden.


Metz, stellvertretender Vorsitzender BG LBP LSA


Beitragsanpassungen zum 01. Juli 2018

Mit der Rentenerhöhung zum 01.07.2018 werden gemäß der Beschlüsse des Bundeskongresses die Mitgliedsbeiträge für die Rentner zeitgleich zum 01.07. 2018 angepasst.

Kolleginnen und Kollegen, die Fragen zu den Beitragshöhen und zu den Anpassungen haben, wenden sich bitte an die Mitglieder in den Bezirksgruppenvorständen oder an das Landesbüro.

Aufmerksam machen möchten wir hier noch mal, dass jedes Mitglied selbst verantwortlich ist, seine persönlichen Veränderungen an das Landesbüro zu melden. Die Veränderungsmeldungen können auch über die Vertrauensleute oder Vorstände der Bezirksgruppen erfolgen. Im Besonderen sind hier anzuführen die Veränderungen zur Arbeitszeit und Altersteilzeit.

Der Einzug erfolgt bei monatlichen Abbuchern immer zum Monatsersten und bei Quartalsabbuchern zu den Terminen 1.2., 1.5., 1.8. und 1.11.

Sollten die Bankdaten nicht mehr aktuell sein, bitten wir um schnellstmögliche Information. Hierzu bitte nur noch das SEPA Lastschriftmandat ausfüllen. Es befindet sich unter http://www.gdp.de/gdp/gdplsa.nsf/id/DE_Sepa oder bei den Vorständen der Kreis- und Bezirksgruppen. Das SEPA Lastschriftmandat bitte im Original an das Landesbüro senden, oder vor Ort den Vertrauensleuten übergeben.

Die gültige Beitragstabelle ist im internen Bereich der GdP Homepage hinterlegt oder bei euren Vertrauensleuten, Kreis- und Bezirksgruppenvorständen einzusehen.


Vera Ruppricht


Der Landesvorstand informiert - Was bringt aus GdP-Sicht der Entwurf einer Verordnung zur Änderung zulagenrechtlicher Vorschriften

Die GdP Sachsen-Anhalt hat zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung zulagenrechtlicher Vorschriften wie folgt Stellung genommen.

Die GdP begrüßt die aufgeführten Änderungen der Erschwerniszulagenverordnung des Landes Sachsen-Anhalt, insbesondere die Verbesserung der Zulage für den Umgang mit chemischen, radioaktiven oder biologischen Stoffen im Polizeivollzugsdienst im § 13 und die Ausweitung der Zulage für besondere Einsätze im § 18, auf die Observationskräfte beim Verfassungsschutz. Dies hatte die GdP seit langem gefordert.

Im Zuge der Erweiterung des betroffenen Personenkreises fordert die GdP auch die deutliche Erhöhung dieser Zulagen.

Die GdP macht darauf aufmerksam, dass weitere Änderungen bei den beamtenrechtlichen Regelungen notwendig sind. Mit der Änderung der Urlaubsverordnung sind Dienstformen definiert, die sich in der ArbZVO, ArbZVO Pol und auch in der EZulVO nicht wiederfinden. Hier bedarf es einer Anpassung.

In diesem Zusammenhang schlägt die GdP vor, alle derzeit in Sachsen-Anhalt bestehenden ArbZVO zusammenzufassen und zu vereinheitlichen.

Außerdem sieht die GdP die Notwendigkeit der deutlichen Anhebung der Zulagen für den „Dienst zu wechselnden Zeiten“. Insbesondere für die Landespolizei besteht die Notwendigkeit der deutlichen Erhöhung der Attraktivität des Schichtdienstes. In den letzten Jahren ist der Anteil der schichtdienstleistenden Beamten deutlich zurückgegangen, unter anderem, weil die Entschädigung für diese Dienstform schon lange nicht mehr den Erfordernissen entspricht.

Mittlerweile haben zahlreiche Bundesländer in den vergangenen Jahren reagiert und die Zulagen für Schichtarbeit, Dienst zu ungünstigen Zeiten und andere belastende Dienstformen deutlich angehoben. Die Höhe der Zulagen ist aus Sicht der GdP auch ein Grund, sich für dasjenige Bundesland zu entscheiden, dass die höheren Zulagen zahlt. Hier muss sich das Land im Wettbewerb um die besten Bewerber deutlich finanziell besser engagieren.


DUZ-Regelungen für Verfassungsschutz nicht nachvollziehbar

Für die GdP ist es außerdem unerklärlich, dass die Beamten im Verfassungsschutz keinen Zuschlag für den „Dienst zu ungünstigen Zeiten“ erhalten. Der Verweis, dass diese Dienstform mit der Sicherheitszulage abgegolten ist, wird den tatsächlichen Gegebenheiten nicht gerecht. Alle Beschäftigten erhalten diese Zulage, egal, ob diese ausschließlich im Büro verwendet werden oder auch „Dienst zu ungünstigen Zeiten“ leisten.

Für die Einsatzkräfte der Landesbereitschaftspolizei und der Polizeidirektionen fordert die GdP eine „Erschwerniszulage für den Dienst in geschlossenen Einheiten“, wie in anderen Bundesländern bereits eingeführt.

Jeder sieht den schweren und belastenden Dienst, den die Kolleginnen und Kollegen Woche für Woche und insbesondere an Wochenenden zu allen möglichen bzw. unmöglichen Zeiten absolvieren. Hier sprechen wir nicht nur von Einsätzen wie dem G20-Gipfel in Hamburg. Auch die ständigen Einsatzbelastungen z.B. bei Fußballspielen, Demonstrationen, Großveranstaltungen, Volksfesten usw. belasten die Kolleginnen und Kollegen weit über das normale Maß hinaus. Insbesondere, wenn die Dauerbelastung dazu führt, dass Ruhezeiten nicht mehr sichergestellt werden können. Diese besonders erschwerenden Belastungen werden nicht durch eine Zulage in Anrechnung gebracht.

Die GdP fordert in diesem Zusammenhang, dass die Ruhegehaltsfähigkeit aller Zulagen, insbesondere der Polizei- bzw. der Sicherheitszulage, wieder hergestellt bzw. eingeführt wird.


Uwe Petermann, Landesvorsitzender


Beförderungen in der Polizei

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

heute möchte ich mich wieder an Sie wenden und Sie bitten, als Ministerpräsident dafür Sorge zu tragen, dass auch in diesem Jahr ausreichend Beförderungsgelder bereitgestellt werden und den entsprechenden Kabinettsbeschluss herbeizuführen.

Im vergangenen Jahr sind erst zum Ende des Jahres die Mittel für Beförderungen in der Polizei frei gegeben worden. Mittlerweile haben wir Anfang Mai und die letzten Beförderungsmittel sind immer noch nicht ausgegeben. Für die Landespolizei wird es immer schwieriger, die Beförderungsmittel umzusetzen, da auf Grund der Vielzahl der Beförderungsnotwendigkeiten, komplizierte und zum Teil langwierige Verwaltungsverfahren notwendig sind.

Die erneute und vor allem zeitnahe Bereitstellung würde das Verfahren deutlich entkrampfen und den Abbau der Beförderungsnotwendigkeiten beschleunigen.

Gute Arbeit unserer Kolleginnen und Kollegen in Zeiten schwieriger Sicherheitslagen und viel zu geringem Personal, darf sich eben nicht in einer jährlichen Dankesveranstaltung erschöpfen. Viele arbeiten seit vielen Jahren auf höherwertigen Dienstposten, ohne erkennbare Chancen auf Beförderungen.

Deshalb möchte ich Sie dringend bitten, jetzt die Beförderungsmittel für 2018 schnellstmöglich bereitzustellen und so die gute Arbeit der Kolleginnen und Kollegen zu würdigen.

Gleichzeitig bitte ich sie eindringlich, die Verteilung der Beförderungsmittel nach Notwendigkeiten und nicht nach Proporz der Ressorts durchzuführen. Es wäre für meine Kollegen und Kolleginnen unerträglich, wenn in diesem Jahr die unsägliche und langjährige Benachteiligung der Polizei wieder Einzug im Land halten würde.

In Erwartung einer positiven Rückmeldung verbleibe ich mit freundlichen Grüßen


Uwe Petermann



Ein Partner des Fördervereins - BBBank – Die Bank für GdP–Mitglieder

Die BBBank gehört mit mehr als 470.000 Mitgliedern zu den großen Genossenschaftsbanken in Deutschland.

Mit ihren rund 130 Filialen inklusive SB-Standorten betreut die BBBank ein bundesweites Geschäftsgebiet. Dort, wo keine Filiale vor Ort ist, ist die BBBank über ihre Direktbank und das mobile Banking erreichbar.

Mehr als 1.600 Mitarbeiter sind deutschlandweit in den Filialen, der Direktbank und in der Zentrale in Karlsruhe für die Kunden im Einsatz.

Die BBBank steht in der Historie der deutschen Beamtenbanken. Sie wurde 1921 als Badische Beamtenbank gegründet und ist heute die Bank für Beamte und den öffentlichen Dienst in Deutschland. Die BBBank spricht damit die Beamten und Beschäftigten des öffentlichen Sektors als Zielgruppe an - neben allen privaten Bankkunden, für die die BBBank ebenfalls die Hausbank sein will.

Gegründet als Beamtenbank, heute ein starker Partner des Öffentlichen Dienstes

Hier werden erste Parallelen zur 1950 gegründeten „Gewerkschaft der Polizei“ sichtbar. Nicht nur Beamte sondern auch Arbeiter und Angestellte konnten der neuen Gewerkschaft beitreten. Wie die GdP so vertritt auch die BBBank Prinzipien und Werte im Interesse ihrer Mitglieder und Kunden. Ähnlich der GdP setzt die BBBank auf Erfahrung und Tradition, Seriösität, Verlässlichkeit und Verantwortungsbewusstsein.

Die BBBank fördert als Genossenschaftsbank die wirtschaftliche Selbsthilfe ihrer Mitglieder. Sie nennt diesen Ansatz „Mitglieder-Mehrwert-Politik®“ durch den der Nutzen der Mitglieder im Fokus steht. Die BBBank stellt alle Produkte und Leistungen einer modernen Universalbank bereit.

Die im Jahr 2016 eingegangene Kooperation bietet den Mitgliedern der GdP viele Vorteile in Form von exklusiven Angeboten.

Dazu gehört nicht nur der Service rund um das Gehalts- oder Bezügekonto, sondern auch die Geldanlage, Finanzplanung, Altersvorsorge sowie zinsgünstige Kredite, insbesondere über die BBBankFinanzierungPlus.

Speziell in der Region Sachsen-Anhalt stehen Ihnen unsere Mitarbeiter in den BBBank-Filialen Magdeburg und Leipzig sowie unser mobiler Ansprechpartner Herr René Plathe, Regionalbevollmächtigter für den Öffentlichen Dienst, zur Verfügung.

Kontakt:

BBBank eG
René Plathe
Regionalbevollmächtigter Öffentlicher Dienst Sachsen-Anhalt
Telefon: 0172/6797282

BBBank eG
Filiale Magdeburg
Breiter Weg 31
39104 Magdeburg
Telefon: 0391/5062711–0

BBBank eG
Filiale Leipzig
Nikolaistraße 27-29
04109 Leipzig

Telefon: 0341/1279971 – 0


Seniorengruppe Fachhochschule - Was ist neu im Verkehrsrecht?

Am 23.05.2018 wurden die Seniorinnen und Senioren der Bezirksgruppe Fachhochschule wieder zu Schülern und das Unterrichtsfach hieß „Verkehrsrecht“.

Auf Initiative von Michael Messerschmidt, der seit drei Jahren ebenfalls im Ruhestand ist und davor für viele Jahre Dozent für Verkehrsrecht an der Fachhochschule war, wurden die Senioren mit ihren Partnern eingeladen.

Es sollte in erster Linie um die neuen Regelungen in der StVO und beim Führerschein gehen.

Selbstverständlich wurden nicht die langatmigen und -weiligen Gesetzestexte verlesen. Michael erläuterte an anschaulichen Beispielen, was die neuen Regelungen bedeuten.

Beim neuen und erstmalig europaeinheitlichen Führerschein konnte er verdeutlichen, warum es so extrem wichtig ist, wann man welche Führerscheinklasse erteilt bekommen hat.

Natürlich gab es auch viele Zwischenfragen, die sofort und souverän beantwortet wurden. Zum Abschluss gab es noch ein kleines Quiz und es wurde klar, dass viele Themen nur angeschnitten wurden und noch viel Fragen offen geblieben sind.

Aus diesem Grund waren sich die Teilnehmer auch einig, dass das Seminar fortgesetzt werden soll.

An dieser Stelle bedanke ich mich im Namen der Senioren noch einmal bei Michael für sein Engagement und für seine erstklassige Verkehrsunterrichtsstunde.

Kollege Messerschmidt bietet auch anderen Bezirksgruppen an, solche Seminare durchzuführen.

Wer Interesse hat, meldet sich bitte bei der Bezirksgruppe der Fachhochschule.


Jens Hüttich, stellv. Vorsitzender der Bezirksgruppe FH PolVera Ruppricht, Vorsitzende des Fördervereins


Seniorentermine

Seniorengruppen der PD Ost


    Bereich Sandersdorf
      am 17.07.18 und 31.07.18 ab 10.00 Uhr Bowling auf der Bundeskegelbahn in Sandersdorf.
    Bereich Wittenberg
      am 21.08.18 Minigolf mit Partnern, Treffpunkt ist um 13.45 Uhr am Freizeitzentrum Elster, anschließend gibt es eine Kaffeepause. Teilnehmermeldung bis zum 29.07.18 an Peter Lembke: 03491/5098077.
    Bereich Wolfen
      am 04.09.18 und am 06.11.18 um 15.00 Uhr Versammlung in der Gaststätte „Am Rodelberg" in Wolfen.
Seniorengruppen der PD Nord

    Bereich Aschersleben/Satßfurt
      am 11.09.18 und 05.11.18 um 15.00 Uhr im Hotel "Stadt Aschersleben", Herrenbreite 17 in Aschersleben.
    Bereich Bernburg
      am 09.08.18 und 08.11.18 um 14.00 Uhr Versammlung in „Lauf’s Restaurant“, Zepziger Weg 3 in Bernburg.
    Bereich PD Haus/PRev MD/WSP
      am 18.09.18 und 20.11.18 um 14.00 Uhr in der Vereinsgaststätte des SV Armania 53 in der Erich-Weinert-Straße 25 in 39104 Magdeburg (Straßenbahnlinie 2+8, bis Haltestelle "AMO/Steubenalle").
Seniorengruppen der PD Süd

    Seniorengruppe Saalekreis
      am 19.09.18 und am 21.11.18 um 10.00 Uhr Kegeln mit Partnern in der Ladenstraße in Schkopau mit anschließendem Mittagessen.
    Seniorengruppe PD Haus/Revier
      am 12.09.18 und am 10.10.18 um 14.30 Uhr in der Begegnungsstätte „Zur Fähre" der Volkssolidarität, Böllberger Weg 150 (Straßenbahnlinie 1 und Buslinie 26, Haltestelle: Böllberger Weg).
    Reviergruppe Hohenmölsen
      am 20.09.2018 um 15.00 Uhr Treffen in der Grillhütte der Allwetterrodelbahn Weißenfels. Interessenten melden sich bitte bei Lutz Weber: 034441/21293 oder 01520/8863962.
Seniorengruppen der Fachhochschule

    am 14.11.2018 um 17.00 Seniorentreffen im Schnitzelhaus „Probst“ in Aschersleben.

Seniorengruppen des Landeskriminalamtes

    am 29.11.2018 um 15.00 Uhr Senioren-Weihnachtsfeier, der Ort wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Die Landesredaktion


Gelacht oder Nachgedacht


Wenn du fällst, zwei Sachen nicht.
Wer dich geschubst hat und wer dir wieder hoch geholfen hat.
Der Landesvorstand


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