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In der Ausgabe des Landesteils der Deutschen Polizei August 2004 sind u.a. folgende Themen zu finden...

Redaktion:

Lothar Jeschke (V.i.S.d.P.), Bahndamm 4, 06862 Thießen,
Telefon: (0391)250 - 2091, Fax 2852, priv. Telefon: 03490 20932; Telefax: 034907/ 30698


GdP fordert: DNA-Analyse als erkennungsdienstliche Standardmaßnahme
Am 29. April dieses Jahres veranstaltete die GdP Hessen ein „Forum Kriminalpolizei“ zu den Themen DNA-Analyse und Internetkriminalität in der Hessischen Polizeischule in Wiesbaden.

Überlastungsanzeige
Arbeits-und Leistungsverdichtung ist nicht nur in vielen Unternehmen, sondern auch in sehr vielen Behörden und Ämtern zu beobachten.

Das aktuelle Urteil - GdP verhindert Kündigung und Bürokraft für Personalrat?
GdP-Rechtsschutz verhilft zum Erfolg - Kündigung verhindert.

Hier ging`s (nicht nur) ums Geld
Halberstadt. Das Bildungs- und Gesundheitszentrum der Stadt am Harz war Herberge unse-res Fachausschusses für Haushalt und Finanzen in der Zeit vom 08. bis zum 09. Juni.

Die Drogenprävention der Polizei im In-und Ausland
"Die Polizei gehört nicht zu den vorrangigen Trägern der Drogenprävention, sie kann aber einen Beitrag zur Primärprävention des Drogenmissbrauches leisten (Dölling D., Drogenprä-vention und Polizei, Forschungsreihe BKA, Bd. 34, S. 538)".

Durch Emotionen richtiges Verhalten fördern
Halle. Sie tritt nicht nur in der MDR-Sendereihe „kripo live“ (Ausstrahlung am 4. Januar 2004) auf, sondern sie ist bereits schon seit zehn Jahren in den Kindergärten und schulischen Einrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt bekannt.

Mitgliedsbeiträge - Thema: Rückbuchungen
Bei der Abbuchung der Mitgliedsbeiträge für das 2. Quartal kam es bei vielen Kolleginnen und Kollegen aus dem Bereich Gräfenhainichen zu einigen Verärgerungen auf Grund von Rückbuchungen der Beiträge.

GdP zum Anfassen und Ansehen
Gardelegen. Am 5. Juni fand in der Zeit von 10.00. Uhr bis 17.00. Uhr der „Tag der Offenen Tür" im Zentralen Einsatzdienst der Polizeidirektion Stendal in Gardelegen statt. Bei dieser Veranstaltung war auch die Gewerkschaft der Polizei präsent.

Zur Museumsnacht im historischen Kostüm
Dessau. Scheinbar litt die 4. Dessauer Museumsnacht allgemein unter Besuchermangel, denn an diesem Abend, am 19. Juni 2004, fand das EM-Fußballspiel Deutschland gegen Lettland statt.

GdP fordert: DNA-Analyse als erkennungsdienstliche Standardmaßnahme

Am 29. April dieses Jahres veranstaltete die GdP Hessen ein „Forum Kriminalpolizei“ zu den Themen DNA-Analyse und Internetkriminalität in der Hessischen Polizeischule in Wiesbaden.

An der eintägigen Informationsveranstaltung nahmen neben Gewerkschaftern aus Hessen auch GdP-Mitglieder aus Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt teil. Das Seminar, für das namhafte Referenten wie etwa der hessische Landespolizeipräsident Norbert Nedela und der Präsident des Hessischen Landeskriminalamtes, Peter Raisch, gewonnen werden konnten, stellte das Engagement der GdP für kriminalpolizeiliche Themen erneut unter Beweis.

Bedeutung der DNA-Analyse wurde deutlich

In den Fachvorträgen wurde insbesondere die Bedeutung der DNA-Analyse deutlich. Das Verfahren, das 1985 in Großbritannien entwickelt und in den Folgejahren weiter verbessert wurde, hat die Kriminalistik revolutioniert. Spektakuläre Fälle, bei denen sogenannte Massen-Screanings durchgeführt wurden, haben wesentlich dazu beigetragen, die Methode sowohl in der Bevölkerung als auch innerhalb der Strafverfolgungsbehörden bekannt zu machen. Gleichwohl existieren immer noch erstaunliche Wissensdefizite und Fehlvorstellungen hinsichtlich der damit verbunden Möglichkeiten.

Bei der DNA-Analyse erfolgt eine molekulargenetische Untersuchung der menschlichen Erbsubstanz. Mit einem chemischen Verfahren wird die in den Zellkernen vorhandene Desoxyribonukleinsäure (kurz DNS oder englisch DNA) herausgefiltert und ein spezifisches DNA-Identifizierungsmuster erstellt. Damit ist es möglich, Spuren und Vergleichsmaterial einzelnen Personen zuzuordnen. Entgegen weit verbreiteten Befürchtungen wird jedoch der so genannte codierte Bereich nicht untersucht, der die lebensnotwendigen Erbinformationen enthält. Ausschließlicher Untersuchungsgegenstand ist statt dessen der nicht-codierte Bereich, der auch als Füllmaterial bezeichnet wird und ca. 95 Prozent der Chromosomen ausmacht. Auch dieser ist–genau wie der codierte Bereich–variabel und bei jedem Menschen verschieden. Im Unterschied zum codierten Bereich lassen sich hier aber keine Rückschlüsse auf Persönlichkeitsmerkmale, wie zum Beispiel Erbkrankheiten ziehen.

Dass sich die DNA-Analyse zwischenzeitlich als kriminalpolizeiliches Ermittlungsinstrument etabliert hat, macht die Anzahl der in der im April 1998 auf Grundlage des Bundeskriminalamtgesetzes als zentrale Verbunddatei eingerichteten DNA-Analyse-Datei (DAD) gespeicherten Datensätze deutlich. So waren mit Stand vom 31. März 2004 bundesweit insgesamt 341.408 DNA-Identifizierungsmuster (286.840 Personen/54.568 Spuren) erfasst.

Jetzige Regelung ein Ermittlungshemmnis

Das kriminalwissenschaftliche Verfahren der DNA-Analyse wurde in Deutschland ab 1997 ausdrücklich in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Während davor die §§ 81a und 81c StPO als Rechtsgrundlage dienten, sind nunmehr die §§ 81e und 81f sowie der § 81g StPO einschlägig. Demnach ist die Anordnungskompetenz ausschließlich dem Richter vorbehalten. Zudem ist die Feststellung des DNA-Identifizierungsmusters zum Zwecke der Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren nur noch dann zulässig, wenn der Beschuldigte verdächtig ist, eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung oder eine Straftat von erheblicher Bedeutung begangen zu haben und auf Grund einer so genannten Täternegativprognose anzunehmen ist, dass er auch künftig Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen wird.

Diese Regelung hat sich in der Vergangenheit mehrfach als Ermittlungshemmnis erwiesen. Zum einen darf auf Grund der veränderten Rechtslage bei einer Vielzahl von Straftaten kein DNA-Identifizierungsmuster in die DAD eingestellt werden. Zum anderen hat der Richtervorbehalt eine zeitliche Verzögerung bei der Einstellung des DNA-Identifizierungsmusters zur Folge.

Spezialfall der erkennungsdienstlichen Behandlung

Aus fachlicher Sicht ist die DNA-Analyse als ein Spezialfall der erkennungsdienstlichen Behandlung zu betrachten. Da lediglich der uncodierte Bereich untersucht wird, ist der Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht nicht größer, als bei der Abnahme von Fingerabdrücken oder dem Fertigen von Lichtbildern eines Tatverdächtigen. Folgerichtig sollten die einschlägigen gesetzlichen Grundlagen so modifiziert werden, dass die DNA-Analyse als erkennungsdienstliche Standardmaßnahme unter den Voraussetzungen, die auch für die anderen erkennungsdienstlichen Maßnahmen gelten, durchgeführt werden kann. Dies bedeutet die Abschaffung des Richtervorbehalts sowie den Wegfall der Beschränkung auf bestimmte Straftatenbereiche.

Peter Reisse / Sirko Eckert

Überlastungsanzeige

Arbeits-und Leistungsverdichtung ist nicht nur in vielen Unternehmen, sondern auch in sehr vielen Behörden und Ämtern zu beobachten.

Immer weniger Mitarbeiter sollen in der gleichen Zeit mehr und bessere Arbeit leisten. Nichtselten ist das die Ursache von Fehlern, Fehlverhalten und Schäden.

Häufig folgen daraus arbeits- bzw. dienstrechtliche Konsequenzen.

Viele Polizisten können davon schon ein Lied singen. Stichwort Regress-, Straf- oder Disziplinarverfahren. Sie kennen schon den schriftlichen Vorwurf vom Behördenleiter im Disziplinarverfahren, dass der Betroffene nicht schriftlich auf die bestimmte Situation aufmerksam gemacht und daraufhin gewiesen hat. Eine Möglichkeit, dem zu begegnen, Schaden vom Dienstherrn abzuwenden und sich zu schützen, ist eine Überlastungsanzeige.

Pflichten z.B. bei Beamten: § 54 Beamtengesetz LSA -

Verhalten innerhalb und außerhalb des Öffentlichen Dienstes: „Der Beamte hat sich mitvoller Hingabe seinem Beruf zu widmen. Er hat sein Amt uneigennützig nach bestem Gewissen zu verwalten. Sein Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes muss der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die sein Beruf erfordert.“

Neben der Pflicht zur vollen Hingabe an den Beruf- also zur ordnungsgemäßen Diensterfüllung besteht auch eine Pflicht bzw. Obliegenheit des Beamten, auf eine mögliche dauernde Überlastung und verringerte Leistungsfähigkeit hinzuweisen.

Er muss einen drohenden (der Schadenseintritt ist wahrscheinlich) oder voraussehbaren Schaden (der Schadenseintritt steht unmittelbar bevor) unverzüglich anzeigen (Siehe § 54 BG LSA oder RZ 44 bis 51 zu § 54 im Bundesbeamtengesetz, Fürst GKÖD Band 1,Teil 2 a)

„Überlastungsanzeige ist gleich Entlastungsanzeige“

Pflichten bei Angestellten und Arbeitern:

Natürlich haben auch Angestellte und Arbeiter solche Pflichten. Neben den allgemeinen und konkreten Pflichten aus dem Tarif-sowie Arbeitsvertrag (wie § 8 und § 9 BAT • Gehorsamkeits- und Schweigepflicht),

- die Arbeitspflicht (§ 613 BGB) und aus der

- Treuepflicht des Arbeitnehmers, (als Gegenstück zur Fürsorgepflicht des Arbeitgebers) hier die Handlungs- und Unterlassungspflicht

Also die Unterlassungspflicht einerseits (Arbeitnehmer soll alles unterlassen was dem Arbeitsgeber schadet oder schädigen kann) und die Handlungspflicht andererseits.

Nämlich drohenden Schaden vom Arbeitgeber fernzuhalten oder eingetretenen Schaden so gering wie möglich zu halten. Er muss den Arbeitgeber auf Missstände, Unregelmäßigkeiten und Störungen hinweisen.

Überlastungsanzeige als Verpflichtung und Schadensentlastung

Mit Hilfe einer Überlastungsanzeige erfüllt der Mitarbeiter seine Pflicht. Gleichzeitig beugt er auch einer Schadensersatzforderung des Arbeitgebers vor.

Strafbarkeit /Entlastung

Im Falle einer möglichen Schadensentstehung, die strafrechtlich geahndet wird (z.B. fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung) muss der Nachweis einer Überlastungsanzeige strafentlastend wirken.

Da die berufliche Praxis zeigt, dass der Arbeitgeber auf mündliche Anzeigen und Beschwerden häufig nicht oder nur etwas „spaßig“ reagiert, bleibt dem Kollegen–neben der Einschaltung der Personalvertretung, nur der Weg über die Überlastungs-/ Entlastungsanzeige, um eine Änderung von unzumutbaren Arbeitsbedingungen zu bewirken und sich arbeits-, dienst-, schadens- und strafrechtlich zu entlasten.

Zweck einer Überlastungsanzeige

Die Überlastungsanzeige dient dem Schutz des Anzeigenden. Durch die Überlastungsanzeige macht man dem Dienstherrn deutlich, dass das vorliegende Pensum nicht mehr bewältigt werden kann und Fehler deshalb nicht auszuschließen sind.

Zeit für eine Überlastungsanzeige

Der Zeitpunkt ist dann richtig, wenn man die Übersicht über die zu leistende Arbeit verliert bzw. verloren hat und aus eigener Kraft die Abarbeitung nicht mehr schafft. Überlastung kann auftreten

- bei längerfristigen Krankheits- oder anderen Vertretungen,

- bei einem länger anhaltenden über dem Durchschnitt liegendem Pensum.

So können Arbeitseingänge in unüblicher hoher Anzahl (mit Bearbeitungszeitdruck) zu Überlastungen führen und sind anzuzeigen. Erfolgt durch den Dienstherrn keine Entlastung können entstehende Fehler nicht zu Lasten des Anzeigenden bewertet und geahndet werden. Die Überlastungsanzeige ist kein Spaß und keine Dudelei, sondern ein äußerst wichtiges, wirksames und schützendes Instrument für den Dienstherrn und für den Mitarbeiter. Deshalb sollte man es nutzen aber nicht missbrauchen, sondern sehr gewissenhaft damit umgehen.

  1. Die Überlastung selbst muss deutlich benannt werden und deren Grund bzw. Ursache klar aufgezeigt werden.
  2. Es ist darauf hinzuweisen, dass Fehler nicht auszuschließen sind und dass um Abhilfe gebeten wird.

Sybille Staliwe

Das aktuelle Urteil - GdP verhindert Kündigung und Bürokraft für Personalrat?

GdP-Rechtsschutz verhilft zum Erfolg - Kündigung verhindert.

Einer Kollegin ist im letzten Jahr wegen häufigen krankheitsbedingten Fehlzeiten gekündigt worden. Nachdem sie GdP-Rechtsschutz in Anspruch genommen hatte, prüfte das Arbeitsgericht die Kündigung und stellte fest, dass sie unwirksam war.

Tragender Grund für diese Feststellung war, dass der Personalrat nicht ordnungsgemäß angehört worden ist. Für eine ordnungsgemäße Beteiligung des Personalrates gem. § 67 Abs. 1 Ziffer 8 PersVG Sachsen-Anhalt ist es notwendig, dass der Personalrat bei einer beabsichtigten Kündigung so rechtzeitig und umfassend zu informieren ist, dass er sich über die Person des Arbeitnehmers und über die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe ohne zusätzliche eigene Nachforschung ein eigenes Bild machen kann.

Bei einer Kündigung, welche sich auf häufige Kurzerkrankungen stützt, hat der Arbeitgeber dem Personalrat in der Regel unter anderem die einzelnen Ausfallzeiten in den letzten Jahren sowie ihre zeitliche Lage mitzuteilen. Es genügt in der Regel nicht die bloße Mitteilung der Zahl der addierten Fehlzeiten je Kalenderjahr.

Beruft sich der Arbeitgeber des Weiteren auf unzumutbare betriebliche Beeinträchtigungen durch die häufigen Fehlzeiten, hat er diesbezüglich konkrete Tatsachen, aus denen sich die erforderliche erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen ergibt, vorzutragen. Dies gilt insbesondere für die aufgewandten Lohnfortzahlungskosten, wenn der Arbeitgeber hieraus diese Beeinträchtigung herleitet.

Alle diese Erfordernisse hatte der Arbeitgeber im vorliegenden Fall nicht beachtet, so dass die Kündigung unwirksam war.

(Vdl. Arbeitsgericht Magdeburg – Urteil vom 12.11.2003, Az.: 12 Ca 1932/03 bzw. Bundesarbeitsgericht Urteil vom 7.11.2002 – 2 AZR 599/ 01).

Anspruch auf Zuweisung einer Bürokraft und Verpflichtung des Personalrates zum Umzug in andere Diensträume.

Verwaltungsgericht Dessau AZ 11A5/03 DE

Entscheidung vom 21. November 2003.

Streitgegenstand:

Anspruch auf Zuweisung einer Bürokraft und Verpflichtung des Personalrates zum Umzug in andere Diensträume.

Zum Sachverhalt:

Der neunköpfige Personalrat (eine Vollfreistellung) hatte schon seit längerem Auseinandersetzungen mit der Dienststelle hinsichtlich des Umfanges der zur Verfügung zu stellenden Bürokraft.

Nach einem Rechtsstreit stellte das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt mit Beschluss vom 30. Juli 2003 fest, dass dem Personalrat eine Bürokraft im Umfang von 20 Stunden pro Woche zur Verfügung zu stellen ist.

Bereits kurz nach dieser Entscheidung ging die bisherige Bürokraft des Personalrates in die Freistellungsphase ihres Altersteilzeitarbeitsverhältnisses. Nach längerer Suche konnte sodann eine Bürokraft gefunden werden, die jedoch nicht am Sitz des Personalrates arbeitete, sondern in einer Zweigstelle der Verwaltung, etwa 500 m von dem Sitz des Personalrates entfernt.

Die Dienststelle war aus diesem Grund der Meinung, dass der Personalrat von dem Dienstsitz in das Zweigstellengebäude der Dienststelle umziehen müsse, da nur so dem Personalrat die Bürokraft in einem Umfang von 20 Stunden/Woche zur Verfügung gestellt werden könne. Für die Bürokraft und den Dienstherrn wäre ein ständiges „Pendeln“ zwischen Zweigstelle und Hauptsitz nicht zumutbar.

Nachdem der Personalrat diesen Vorschlag nicht akzeptierte verfügte die Dienststelle kurzfristig einen Umzug des gesamten Personalrates aus den bisherigen Diensträumen in die Zweigstelle.

Zur Entscheidung:

Der Personalrat hat beantragt festzustellen, dass er dieser Weisung nicht nachkommen muß, sondern dass die Dienststelle vielmehr verpflichtet ist, ihm die Bürokraft im Umfang von 20 Stunden in seinen Räumen, im Dienstsitz der Behörde, zur Verfügung zustellen.

Das Verwaltungsgericht hat den Anträgen des Personalrates in vollem Umfange stattgegeben. Die durch die Dienststelle eingelegte Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Magdeburg ist zwischenzeitlich zurückgenommen worden.

Hauptgrund für diese Entscheidung war die Feststellung, dass das Handeln der Behörde gegen den tragenden Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit aus § 2 Abs.1 PersVG LSA verstoßen würde.

Bei der Auswahl von Diensträumen ist auf die Wünsche des Personalrates einzugehen, indem die Festlegung möglichst einvernehmlich erfolgen soll. Der Personalrat hat grundsätzlich Anspruch darauf, in Räumen innerhalb der Dienststelle untergebracht zu werden, also am Sitz des Dienststellenleiters, dem Partner der nach § 2 Abs. 1 PersVG LSA geschuldeten vertrauensvollen Zusammenarbeit.

Ist eine Verwaltung in mehreren Gebäuden untergebracht, ist es zur Überzeugung des Verwaltungsgerichts grundsätzlich notwendig, den Personalrat in dem Gebäude unterzubringen, in dem der Dienststellenleiter seinen Sitz hat, um so die vertrauensvolle Zusammenarbeit zu ermöglichen und zu fördern.

Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtes kann es nicht ernsthaft zweifelhaft sein, dass eine räumliche Anbindung des Personalrates an die Dienststellenleitung die Kommunikation gerade auch im Sinn des erforderlichen persönlichen Kontakts fördert und jedenfalls in dringenden Fällen sachdienlich und erforderlich ist.

Aus dem Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit kann aber auch nicht abgeleitet werden, dass dem Personalrat ihm einmal zugewiesenen Räume auf alle Zeiten behalten darf.

Ein solcher Entzug – gegen seinen Willen - ist nur dann möglich, wenn diese Räume gerade für die Erfüllung gewichtiger, dienstlicher Aufgaben benötigt werden.

Keinesfalls kann es so sein, dass die Dienststelle einen Konflikt mit dem Personalrat, bei welchem es um die Frage geht, welche Bürokraft ihm zur Verfügung zu stellen ist, durch Weisung dergestalt beendet, dass der Personalrat umziehen muss. Der Personalrat hat auch weiterhin einen Anspruch darauf, dass ihm eine Bürokraft gerade in seinen Räumen zur Verfügung gestellt wird.

Hat ein Personalrat Anspruch auf Zuweisung einer Bürokraft, so erfordert die grundsätzliche Geheimhaltungsbedürftigkeit der personalvertretungsrechtlichen Angelegenheiten, dass die Bürokraft ihm grundsätzlich in seinen Räumen in erforderlichem Umfang zur Verfügung gestellt wird. (so auch VGH München, Beschluss vom 10. Februar 1993 - 17 P 92.2698 – PersV 1993, 470).

Mit dieser Entscheidung hat das Verwaltungsgericht klar festgestellt, dass die Dienststelle den Personalrat nicht aus Praktikabilitätserwägungen vom Sitz der Dienststelle „abschieben“ kann. Es bedarf vielmehr der Darlegung von objektiv wichtigen Gründen, die ihn für eine solche Maßnahe berechtigen.

Eine wichtige Feststellung ist auch, dass aus dem tragenden Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit im § 2 Abs. 1 PersVG LSA zwingend und unmittelbar folgt, dass sich Personalrat und Dienststellenleiter kraft Gesetzes als Partner verstehen zu haben. Dies schließt es aus, zwischen dem Personalrat und der Dienststellenleitung einen Über- und Unterordnungsverhältnis anzunehmen. Vielmehr sind Dienststellenleiter und Personalrat gleichrangig, soweit es um die Anwendung des Personalvertretungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt geht.

(Vergleiche auch Bieler, Plaßmann, Vogelsang, Schroeder-Printzen, PersVG LSA, § 2 Randnummer 5).

Frank Schröder, GdP-Landesvorstand Sachsen-Anhalt

Hier ging`s (nicht nur) ums Geld

Halberstadt. Das Bildungs- und Gesundheitszentrum der Stadt am Harz war Herberge unseres Fachausschusses für Haushalt und Finanzen in der Zeit vom 08. bis zum 09. Juni.

Es gab für den Fachausschuss recht umfangreiche Tagesordnungspunkte abzuarbeiten. Ein großes Thema war der am 28. und 29. Oktober stattfindende Landesdelegiertentag und die dazu notwendigen Vorbereitungen.

Relevant im Finanzbereich ist immer wieder: Wie setzen wir unsere Gelder wirtschaftlich und zugleich zweckmäßig ein, um eine gute Mitgliederbetreuung und die täglichen Aufgaben der Bezirksgruppen zu gewährleisten? Denn auch wir bleiben von dem Thema „Sparen“ nicht verschont. Schwierig sind für alle Beteiligten immer die säumigen Zahler, nicht nur, dass sie mit ihren Rückbuchungen Kosten verursachen, es auch hängt eine umfangreiche Arbeit an den Mahnverfahren.

Kassenordnung wurde diskutiert

Diskutiert wurde das wichtigste Arbeitsmaterial für die Bezirksgruppenkassiererinnen/ Kassierer und auch für den Geschäftsführenden Landesbezirksvorstand: Die Kassenordnung: D.h. es wurde auf der Sitzung der Entwurf einer Kassenordnung erarbeitet, die dem Landesbezirksvorstand zu Beschlussfassung vorgelegt werden soll. Die Kassenordnung beinhaltet den Aufbau des Finanzwesens der GdP LSA, den Umgang und die Verwaltung mit den Mitgliedsbeiträgen.

Die Kassenprüfer berichteten auf der Fachausschusssitzung über ihre durchgeführten Prüfungen und gaben Anregungen, die Kritiken zukünftig ausschließen sollten.

Ein Höhepunkt der Fachaussschusssitzung war mit einem lachenden und weinenden Auge die Verabschiedung von vier Mitgliedern. Kollegin Ingeborg Kiepsch, Kassiererin aus der BG Merseburg geht in ihren wohlverdienten Ruhestand, Karin Ehmig, Kassiererin aus der BG Fachhochschule, übergab die Verantwortlichkeit an eine jüngere Kollegin. Der Kollege Ernst Hoffmann, Kassierer aus der PD Halberstadt und die Kollegin Gerlinde Schmalenberger aus der PD Magdeburg (beide leider auf der Sitzung verhindert) taten ihnen Gleiches und wurden durch den Fachausschuss verabschiedet. Der Fachausschuss bedankte sich bei allen Kolleginnen und Kollegen für ihre jahrelange Mitarbeit und wünscht auch auf diesem Wege alles erdenklich Gute.

Vera Ruppricht

Die Drogenprävention der Polizei im In-und Ausland

"Die Polizei gehört nicht zu den vorrangigen Trägern der Drogenprävention, sie kann aber einen Beitrag zur Primärprävention des Drogenmissbrauches leisten (Dölling D., Drogenprävention und Polizei, Forschungsreihe BKA, Bd. 34, S. 538)".

Die Zuständigkeiten zur Durchführung der Drogenprävention ergeben sich in Deutschland aus den jeweiligen Polizeigesetzen bzw. Gefahrenabwehrgesetzen der einzelnen Bundesländer. Dabei führen die Polizeien der Länder verschiedene, zum Teil auch sehr unterschiedliche Projekte durch. Dies liegt auch darin, dass die Ansichten, wie die Drogenprävention durchgeführt wird, sehr unterschiedlich sind.

Ein Problemfeld existiert in der Hinsicht, wenn Polizeibeamte Drogenprävention in Schulen durchführen. „Soweit Polizeibeamte in Zusammenarbeit mit Schulen Veranstaltungen zur Drogenprävention in den Schulen durchführen, ist dies kein unzulässiger Eingriff in das elterliche Erziehungsrecht nach Art. 6 Abs. 2 S. 1 Grundgesetz, sondern durch den in Art. 7 Abs.1 verankerten Bildungs- und Erziehungsauftrag des Staates gedeckt, der auch das Recht der Schule umfasst, Polizeibeamte an Unterricht zu beteiligen (BVerfGE 47, S.46)".

Ich möchte anhand meiner jahrelangen Erfahrungen auf diesem Gebiet die Drogenpräventionsaktivitäten der Polizei in der BRD und des Auslands an Einzelbeispielen hier in diesem Artikel vorstellen. Dabei verzichte ich auf die Vorstellung von Projekten aus Sachsen-Anhalt, da diese eigentlich hinreichend bekannt sein müssten.

Zeit des Drogenkoffers ist vorbei

Die Ansätze der einzelnen Bundesländer sind sehr unterschiedlich. Dies hängt in der Hinsicht auch vom politischen Willen der einzelnen Landesregierungen ab bzw. auch vom Rückhalt der vorgesetzten Dienststelle. In Deutschland gibt es verschiedene Polizeidienststellen, die mit dem erweiterten Suchtbegriff arbeiten, diese umfassen nämlich nicht nur die so genannten illegalen Drogen sondern auch die legalen Drogen. Man betrachtet dies auch in der Hinsicht, dass ein Großteil der legalen Drogen einen entsprechenden Schaden auch aus der Sicht der Polizei hervorruft. Man braucht hierzu nur einmal die PKS genauer zu betrachten und man stellt fest, dass ein Großteil der Gewaltdelikte unter Alkoholeinfluss passiert.

Die Zeit ist eigentlich vorbei, mit dem Drogenkoffer in die Schulen zu gehen. Diese Abschreckungsprophylaxe gehört der Geschichte an. Leider kommt dies aber auch noch vor. Man sollte die ursachenorientierte Prävention als Maßstab wählen. Dieser Ansatz ist sehr weit gefasst und man kann damit besser auf die Kinder und Jugendlichen eingehen. Die hier vorgestellten Projekte basieren auf diesem Ansatz der ursachenorientierten Prävention. Aber nun zu einigen Beispielen aus Deutschland.

Neue Wege in der Drogenprävention

Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz hat vor kurzem sein Drogenpräventionsprogramm umgestellt. Die Anti-Drogen-Diskos wurden als solche abgeschafft und ein neues Projekt unter dem Titel „Erlebnis, Aktion, Spaß, Information (EASI)" ins Leben gerufen. "Ziel des Projektes ist die weitere Sensibilisierung der Bevölkerung zum Thema Sucht und Drogen. In Zusammenarbeit mit der Landeszentrale für Gesundheitsförderung e.V., Vertretern des Fachkräfteprogramms, der Jugendarbeit und dem Landesdrogenbeauftragten wurde unter der Bezeichnung EASI ein neues Konzept entwickelt, das aus Multiplikatorenveranstaltungen sowie anderen Angeboten besteht (BKA Forschung, Kriminalprävention in Deutschland, 1999)." Dieses Projekt ist sehr umfangreich und zeigt, dass polizeiliche Prävention im NETZWERK sehr gut funktioniert.

Die Polizeidirektion Erfurt hat das amerikanische Drogenpräventionsprogramm D.A.R.E. unter dem Titel R.A.U.S übernommen. Dieses Projekt aus den USA wird im Anschluss noch ausführlich beschrieben. Das Projekt R.A.U.S. verfolgte folgende umfassende Ziele, von der Vermittlung von Kenntnissen über Suchtstoffe bis hin zum Erlernen von Problemlösemechanismen. Das Projekt wurde nach der Projektierung durch den Caritasverband übernommen.

Die Kreispolizeibehörde Soest führt mit ihren Partnern ein Schülerseminar zur Suchtprävention durch. Diese Seminare finden ganztägig statt und werden von der Polizei veranstaltet. Schwerpunkt ist auch hier nicht die Abschreckung, sondern ein umfassendes Angebot, das die Jugendlichen nutzen können. Ziel des Seminars ist die Stärkung der Persönlichkeit der Schüler. Dies zeigt auch, dass eine Kreispolizeibehörde in der Lage ist, eine qualitativ gute Prävention durchzuführen.

Neue Projekte im europäischen Ausland

Die Polizei Großbritanniens führt zahlreiche Drogenpräventionsmaßnahmen durch. Hierbei sind zwei herausragende Maßnahmen zu erwähnen. Durch die „Drugs Prevention Initiative" des Home Office konnten zahlreiche lokale Drogenpräventionsteams geschaffen werden. Die Aufgabe besteht darin, in den Gemeinden Präventionsaktivitäten zu mobilisieren und Projekte zu initiieren. Ziel dieses Projektes ist es, ein Netzwerk von Präventionsaktivitäten in den jeweiligen Gemeinden aufzubauen. „Das Projekt WISECRACK der Central Scotland Police ist ein Peer-leader-Programm, in dem Jugendliche als Multiplikatoren ausgebildet werden (Prof. Dr. Dölling)." Die Multiplikatoren, die im Rahmen dieses Projektes eingesetzt werden, arbeiten hauptsächlich in Jugendzentren, um hier mit den Jugendlichen direkt ins Gespräch zu kommen. Sie wollen Jugendliche stark machen, dass sie Gruppenzwängen widerstehen können. Der Ansatz ist suchtmittelunspezifisch. Das Projekt wird von Crime Concern Scotland geleitet.

Die schwedische Drogenpolitik hat sich in den letzten Jahren erheblich geändert. Dies ging von der Forderung der Freigabe von Drogen in den sechziger Jahren bis hin zu einer restriktiven Phase. Der Drogenmissbrauch wird jetzt umfassend bekämpft.

Die schwedische Polizei führt u.a. ein Peer-group-Projekt in Boras durch. Hier werden Schüler als Multiplikatoren ausgebildet, die dann anschließend den Projektunterricht an den Schulen anleiten. In vielen schwedischen Städten führt die Polizei ein ähnliches Drogenpräventionsprojekt wie die amerikanische Polizei (D.A.R.E.) durch. In Schweden hat das Programm den Titel VAGA. Auf den genaueren Inhalt des D.A.R.E Projektes gehe ich im Anschluss noch ein.

D:A:R:E: in den USA zeigt erste Erfolge

In den USA führt die Polizei verschiedene Drogenpräventionsprogramme durch. Das D.A.R.E.-Programm (Drug Abuse Resistence Education) ist das wohl bekannteste Programm. Das Programm besteht aus verschiedenen Unterrichtsstunden, was Polizeibeamte hauptsächlich in den Abschlussklassen der Grundschulen abhalten.

„Ein Hauptziel des nach einem detaillierten Konzept verlaufenden und sich verschiedener Methoden (u.a. Rollenspiel) bedienenden Unterrichts ist die Stärkung der Fähigkeit der Schüler, Angeboten und Aufforderungen zum Drogenkonsum zu widerstehen. Die Polizeibeamten verbringen auch außerhalb des Unterrichts Zeit in der Schule, um Kontakt mit den Schülern zu knüpfen (Prof. Dr. Dölling)." Während das Programm durchgeführt wird, werden auch die Eltern und Lehrer durch die Beamten betreut. Hauptsächlich wird das Programm durch uniformierte Polizeibeamte durchgeführt. Ich selbst habe das Programm erlebt.

Durch meine intensiven Kontakte zu Kollegen aus diesem D.A.R.E.-Programm ist mir bekannt, dass diese Beamten zwei Jahre zusätzlich ausgebildet werden. Sie verpflichten sich im Rahmen eines Vertrages, dass sie in dieser Zeit (auch in ihrer Freizeit) keine legalen und illegalen Drogen konsumieren. Dazu zählen auch Alkohol und Nikotin.

Das Programm zeigt nach ca. 10 Jahren die ersten messbaren Ergebnisse. In den Gebieten, wo das Programm durchgeführt wird, sinkt die Rauschgiftkriminalität.

Die DEA führt ein ähnliches Programm an Schulen durch. Die Besonderheit liegt aber hierin, dass die Schüler bestimmen, wann der Beamte zu Vortrag oder Sportunterricht kommt. Das Programm läuft unter dem Titel „Network 3“.

In Deutschland gibt es ein ähnliches Programm (Titel: „Erwachsen werden") vom Lions Club. Das Programm wurde vom bekannten Jugendforscher Prof. Dr. Hurrelmann aufgestellt bzw. für Deutschland überarbeitet. Leider wollen viele Schulen sich nicht auf ein langfristiges Programm einlassen. Aber nur eine ganzzeitliche Prävention kann erfolgreich sein.

Neu: Peer-Group-Projekte

Bei einigen der vorgestellten Projekte handelt es sich um so genannte Peer-Group-Projekte. "Peer-groups sind in der Regel Gruppen von Gleichaltrigen mit ähnlichen Interessenlagen.

Für die persönliche Entwicklung im Jugendalter übernehmen sie zentrale und unentbehrliche Funktionen; sie

· sind wichtige Stützen des Einzelnen bei der Ablösung vom Elternhaus und bieten gleichzeitige Stabilisierung und Sicherheit auf dem Weg zur eigenen, selbstbewussten Persönlichkeit;
· können für Teilbereiche des Alltags Verhaltens- und Statussicherheit gewähren gegenüber dem eher unsicheren Status, den in der Regel Erwachsene Jugendlichen zugestehen;
· können zur Stabilisierung jugendlicher Entwicklungsprozesse beitragen, in dem sie etwa Erfahrungen ähnlicher Lebenslagen und die Anerkennung von bestimmten Gruppenregeln ermöglichen;
· können neue Formen der Autoritäts- und Hierachienebenen nach von der Erwachsenenwelt abweichenden Kriterien einüben. (Ferchhoff W., Das Grazer Peer-Group-Modell, SAS, Graz 1996)."
Die Peer's in die Prävention einzubeziehen ist eine relativ neue Form in der Prävention. Ziele sind u.a. die Vermittlung von generellen Lebensbewältigungsfähigkeiten durch die Förderung personaler und sozialer Kompetenzen. Diese Ziele können mit großer Wahrscheinlichkeit in Peer-Groups besser umgesetzt werden, als mit den alten Methoden der Prävention.

Mit den Peer-Group-Projekten hat man in Europa sehr gute Erfahrungen gemacht. Das einzige Problem, was hierbei existiert, ist, dass die Jugendlichen, die als Moderator arbeiten, entsprechend betreut werden müssen. Ist dies nicht gegeben, scheitern diese Modelle. Auch dürfen sich die Jugendlichen nicht mit Problemen der Organisation des Ganzen belasten. Dies ist Aufgabe der Zentralstelle.

Die vorgestellten Projekte sind nur eine kleine Auswahl von vielen guten Projekten. Man kann sich über das Bundeskriminalamt, KI 16 regelmäßig über aktuelle Projekte informieren, denn das BKA verfügt über eine sehr umfassende Datenbank (nicht nur zur Drogenprävention).

Wilfried M. Just

Durch Emotionen richtiges Verhalten fördern

Halle. Sie tritt nicht nur in der MDR-Sendereihe „kripo live“ (Ausstrahlung am 4. Januar 2004) auf, sondern sie ist bereits schon seit zehn Jahren in den Kindergärten und schulischen Einrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt bekannt.

Seit 1994 tourt die einzige Puppenbühne Sachsen-Anhalts mit Sitz im Dezernat 12 der Polizeidirektion Halle durch das Land Sachsen-Anhalt und die Bereiche der zuständigen Polizeidirektionen.

Unter der Leitung von Polizeioberkommissar Kronenberg trage ich für die polizeispezifischen Fragen und für das ganze Geschehen in der Puppenbühne die Verantwortung. Die Angestellte Angelika Wenzel (ausgebildete Musikpädagogin) belebt unsere Stücke mit Musik. Eine professionelle ausgebildete Puppenspielerin ist die Angestellte Kerstin Wilhelm, die uns rund um das Medium Puppe bestens anleitet. Ein wirklich gutes Ensemble!

Vorübergehend hilft uns ein männlicher Angestellter, der schwerbeschädigt und daher nicht voll einsatzfähig ist.

Mit einer transportablen Bühne zeigen wir den Kindern im Alter von fünf bis zehn Jahren in Schulen und anderen Kindereinrichtungen unsere selbst geschriebenen Stücke. Der Inhalt dieser Darbietungen besitzt einen verkehrs-und kriminalpräventiven Charakter und ist mit Situationen des kindgerechten Alltagslebens sowie entsprechenden Umgangsformen und Verhaltensnormen verbunden.

In Zusammenarbeit mit dem Verkehrssicherheitsberater vor Ort bereiten die entsprechenden Schulen oder Kindereinrichtungen unsere Veranstaltungen mit den Kindern vor. Die Auswertung erfolgt in der Regel durch uns in Verbindung mit dem zuständigen Verkehrssicherheitsberater.

Jeder Tag ist eine neue Herausforderung

Die Aufgabe und das Ziel ist es, durch die gespielten Geschichten Emotionen zu wecken, die das richtige Verhalten der Kinder fördern, um Gefahren und Straftaten von ihnen abzuwenden. Mit großem Engagement und sehr gewissenhaft erledigen wir unsere täglichen Aufgaben. Mit Kindern zu arbeiten, ist für uns jeden Tag eine neue Herausforderung, die auch riesige Freude bereitet. Erstaunlich ist, dass die Kinder oft noch nach Monaten genau erzählen können, wovon unsere Geschichte gehandelt hat und sie beziehen es auch gleich auf ihre Erlebnisse.

Dieses Ergebnis zählt für uns als Puppenspieler gleichzeitig als Dank und Anerkennung unserer Arbeit.

Im Jahr 2003 absolvierten wie 200 Auftritte mit einer Zuschauerzahl von 11.564 Kindern. Seit Bestehen der Puppenbühne wurden insgesamt 2.228 Veranstaltungen durchgeführt, die von 128.705 Kindern besucht wurden.

Im Repertoire haben wir zurzeit sechs Stücke und drei Etüden zum Thema Gewalt. Diese Etüden beinhalten drei Gewaltformen: sexueller Missbrauch an Kindern, Diebstahl und Gewalt gegen Ausländer. Die täglichen Meldungen in den Medien, besonders zum Thema sexueller Missbrauch sind erschreckend. Wir als Puppenbühne könnten mit unseren Etüden einen präventiven Beitrag leisten, indem wir in den 3. bis 5. Klassen auftreten. Doch uns fehlt ein fähiger männlicher Mitspieler. Wirklich echt schade!

Marion Wagner

Mitgliedsbeiträge - Thema: Rückbuchungen

Bei der Abbuchung der Mitgliedsbeiträge für das 2. Quartal kam es bei vielen Kolleginnen und Kollegen aus dem Bereich Gräfenhainichen zu einigen Verärgerungen auf Grund von Rückbuchungen der Beiträge.

Sowohl die Kolleginnen und Kollegen, als auch die verantwortliche Mitarbeiterin für Mitgliederbestandspflege in unserem Landesbüro waren sich keiner Schuld bewusst.

Nach Recherche bei der zuständigen Sparkasse stellte sich heraus, dass durch eine Zusammenlegung von Sparkassen vor sechs Jahres die Bankleitzahl geändert wurde. Nun wurde über den gesamten vergangenen Zeitraum bei den Buchungen die alte und die neue Bankleitzahlen akzeptiert, bis in das Jahr 2004 hinein. Im 2. Quartal dieses Jahres wurde jedoch, ohne die Kunden nochmals zu informieren, die alte Bankleitzahl abgeschaltet. Somit kam es zu doch einigen Unverständlichkeiten auf beiden Seiten.

In diesem Zusammenhang möchte ich alle Kolleginnen und Kollegen noch einmal bitten, bei Änderungen von Kontendaten uns diese zukommen zu lassen, somit können auf beiden Seiten Ärger und vor allem auch Kosten vermieden werden, denn für jede Rückbuchungen werden wir von den Banken zur Kasse gebeten.

Des Weiteren möchte ich an dieser Stelle mitteilen, dass auf Grund der Erhöhung der Löhne, Gehälter und Bezüge in diesem Jahr, auch die Mitgliedsbeiträge und das zum 3. Quartal, angepasst werden.

Die Mitgliedsbeiträge für die neuen fünf Länder liegen aber weiterhin zwei Beitragsgruppen unter den der alten Länder.

Die neuen Beitragslisten liegen den Vorständen der Bezirksgruppen rechtzeitig vor und können dann eingesehen werden.

Vera Ruppricht, Landeskassiererin

GdP zum Anfassen und Ansehen

Gardelegen. Am 5. Juni fand in der Zeit von 10.00. Uhr bis 17.00. Uhr der „Tag der Offenen Tür" im Zentralen Einsatzdienst der Polizeidirektion Stendal in Gardelegen statt. Bei dieser Veranstaltung war auch die Gewerkschaft der Polizei präsent.

Schon in Vorbereitung dieser Veranstaltung wurde an die Bezirksgruppe Heide-Altmark die Bitte herangetra-gen, mit einem Info-Stand bei diesem Termin vor Ort präsent zu sein. Dieser Bitte sind wir nachgekommen und waren am „Tag der Offenen Tür" mit zwei Kollegen dort anwesend. Kollege Uwe Hasse und Kollege Heiko Krause betreuten den Info-Stand der Gewerkschaft der Polizei.

GdP-Broschüren waren gefragt

Nicht nur anwesende Kolleginnen und Kollegen interessierten sich für die Arbeit der Gewerkschaft sondern auch viele Bürger und Bürgerinnen hatten Fragen zur Gewerkschaftsarbeit. Viel gefragt waren die Broschüren unserer Gewerkschaft zur Drogenkriminalität, zur sexuellen Gewalt und Malhefte. Davon hätten es noch einige Kartons mehr sein können. Für die kleineren Besucher gab es Luftballons und Gummitiere. Diese waren schnell „in aller Munde".

Die gut sieben Stunden wurden nicht langweilig. Wenn es die Gelegenheit bot, schauten wir auch mal bei der Feuerwehr , bei den Hundeführern mit ihren Vorführungen, dem Polizeisportverein Gardelegen und dem PSV Aschersleben vorbei .Für die gute Verpflegung mit Kuchen sorgte Kollegin Heidrun Gutsche mit ihrem Polizei-sportverein. Da sich unser Stand in unmittelbarer Nähe befand, sorgte Heidrun ständig dafür, dass wir nicht verhungerten. An dieser Stelle Dank dem PSV Gardelegen, insbesondere dir Heidrun für die gute Versorgung.

Eine gelungene Veranstaltung und mal wieder eine Polizei zum Anfassen und Ansehen. Den Organisatoren, insbesondere dem Leiter ZED, Kollegen Schellbach, auch von uns ein herzliches Dankeschön für den „Tag der Offenen Tür" und für die Möglichkeit, uns als Gewerkschaft in der Öffentlichkeit darzustellen.

Heiko Krause, Vors. der BG Heide- Altmark

Zur Museumsnacht im historischen Kostüm

Dessau. Scheinbar litt die 4. Dessauer Museumsnacht allgemein unter Besuchermangel, denn an diesem Abend, am 19. Juni 2004, fand das EM-Fußballspiel Deutschland gegen Lettland statt.

Nicht überall fehlten die Besucher. Anziehungspunkt und damit gut besucht war wohl das Polizeihistorische Museum in das Askanischen Straße. Die Mitglieder um Elard Schmidt der Bezirksgruppe der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Dessau und des Servicevereins der GdP Dessau sowie viele Helfer, darunter Dieter Belitz vom Stadtfeuerwehrverband Dessau, waren schon lange vor der Eröffnungszeit anwesend, um pünktlich die ersten Besucher begrüßen zu können. Soweit es möglich war, wurde historische Kleidung von den Mitgliedern getra-gen. Man muss betonen, dass alle Bekleidungsstücke vom Fundus des Anhaltischen Theaters zur Verfügung gestellt wurden. Elard Schmidt und sein Team hatten sich schon lange vorher Gedanken gemacht, wie sich ein Besuch lohnen würde. Das zeigte sich auch an den Besucherzahlen. Welcher Nachtschwärmer, es waren über 300 an der Zahl, wollte nicht einmal in die Fußstapfen von Sherlock Holmes und Dr. Watson treten? Das konn-ten alle in jener Museumsnacht bei der Polizei tun.

Mord im Rotlichtmilieu

Ein Mord im Rotlichtmilieu war geschehen und musste aufgeklärt werden. Dabei fehlte nicht einmal, im Ori-ginal verkleidet, die so genannte „Puffmutter“ mit ihren „leichten Mädchen“ oder der ortübliche „Zuhälter“. Anhand von Fragezetteln, die jeder Besucher beim Eintritt in Empfang nahm, mussten die richtigen Fragen be-antwortet werden. Es war kein leichtes Spiel, was sich aber zum Abschluss doch für die Gewinner lohnte. Im-merhin war der erste Preis ein Moutainbike, der zweite und dritte Preis ein Polizeiteddy „Sherlock Holmes“ und eine wertvolle Schweizer Uhr.

Den ganzen Abend über hielt der Besucherstrom an und es war eine Freude zu sehen, wie sich die Arbeit bei der Vorbereitung der 4. Museumsnacht und der gesamten Ausstattung des Polizeiladens doch gelohnt hat.

Dieser Abend hat sehr deutlich gezeigt, dass ein großes Interesse bei der Bevölkerung vorhanden ist. Um aber mit den verschiedenen Ausstellungen, die ja auch eine sehr große Bedeutung für die Aufklärung der Bevölke-rung haben, noch weiter in die Breite gehen zu können, sollten die Verantwortlichen in der Stadtverwaltung Dessau diesem sehr seltenen Polizeiladen etwas mehr Beachtung schenken.

Die Museumsnacht 2004 war auf jeden Fall für den Polizeiladen und seine Mitarbeiter ein voller Erfolg.

Der mit anwesende Türmer von Sankt Marien zu Dessau, der zum Stadtfeuerwehrverband gehört, versäumte es nicht, den ganzen Abend im Bereich der Museumskreuzung B 184/185 die vollen Stunden laut den Dessauern zu verkünden.

Am Eingang des Polizeimuseums stand die Drehorgelfrau aus Köthen und spielte alte Melodien zur guten Stimmung. So ging der Abend für alle Mitstreiter der Gewerkschaft der Polizei um 1 Uhr zu Ende.

Martin Händler

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