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In der Ausgabe des Landesteils der Deutschen Polizei August 2014 sind u.a. folgende Themen zu finden...



Redaktion:

Jens Hüttich (V.i.S.d.P.) Walter-Kersten-Straße 9

Telefon: 03473/802985, Fax 0321/21041561, Mobil: 01520/8857561





Die komplette Ausgabe des Landesteils der Deutschen Polizei vom August 2014 im PDF-Format



Der 7. Landesdelegiertentag (LDT) am 09. und 10. Oktober 2014 rückt immer näher.

Wir trauern um

Altersdiskriminierung bei der Besoldung - Nach dem 1. Juni 2014 alles anders?

EuGH Entscheidung vom 19. Juni 2014 zur Altersdiskriminierung bei Besoldung.

Droahdesel statt Reidderstaffel

Hallo Leide, lange nüschdt von enander jehörd.

GdP-Stellungnahme zur Kabinettsvorlage - Ungleiche Gleichbehandlung

Die Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Sachsen-Anhalt (GdP) nimmt nachfolgend zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung beamten- und anderer dienstrechtlicher Vorschriften und zur Neuregelung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes Stellung.

Bezirksgruppe Fachhochschule - Rückblick auf fünf erfolgreiche Jahre

Die Vorbereitungen des 7. Landesdelegiertentages haben auch an der FH begonnen. Dazu wurden alle Mitglieder der GdP-Bezirksgruppe am 24. Juni zur Wahlversammlung eingeladen.

Unser Partner PVAG informiert Infektionsriskio mit abgeschichert

Danke GdP und Förderverein...

... für den Trip nach Aalen, den wir bei der Tombola beim letzten GdP-Ball gewonnen haben.

Seniorentermine

Gelacht oder Nachgedacht


7. Landesdelegiertentag in Sachsen-Anhalt - Mit uns – für euch - Eine starke Gemeinschaft

Der 7. Landesdelegiertentag (LDT) am 09. und 10. Oktober 2014 rückt immer näher.

Auf dem 6. LDT wurde vor fünf Jahren dem Landesbezirksvorstand (LBV) eine Vielzahl von Aufgaben auf den Weg gegeben, um den Sozialabbau im Lande, auch bei Beamten und Angestellten, zu stoppen und die Lebens- und Arbeitsbedingungen unserer Kollegen zu verbessern. Wenn man die Anträge des 6. LDT und den derzeitigen Stand der Erfüllung durch den LBV anschaut, werden schnell die erreichten Ziele und die in Arbeit befindlichen Aufgaben deutlich.


Die bundesweit einmalige Einführung der Rüstzeit

gehört für uns zu den größten Erfolgen dieser Legislatur, auch wenn es kaum einem wirklich richtig bewusst ist, welche positiven Auswirkungen dies für die Kollegen jetzt und in der Zukunft hat. Bei 200 Arbeitstagen im Jahr bewirken diese 15 Minuten für jeden Kollegen 6,25 Tage zusätzliches Dienstfrei, was besonders dem Wechselschichtdienst zu Gute kommt. Des Weiteren gehören die letzten Tarifabschlüsse dazu, welche endlich einmal den Beamten und Angestellten mehr Geld im Portmonee lies.

Für uns auffällig ist mittlerweile, dass Ziele erreicht und erledigt waren und plötzlich die Politik, mit damals unglaublichen Gesetzesänderungen, diese Baustellen wieder aufmachten, was wir jetzt im Rahmen der Polizeistrukturreform, welche Organisationsfortentwicklung genannt werden muss oder der Kostendämpfungspauschale, wieder erleben. Das gravierendste Beispiel ist die Einführung der Altersteilzeit für Polizeibeamte.


Erfolge werden torpediert.

Die freiwillige Antragsaltersgrenze für Beamte ab dem 55. Lebensjahr bzw. Fortsetzung der Regelung gem. § 120 BG LSA – Antragsruhestand für WSD, hatten wir erkämpft und dies wurde von den Kollegen mit Freude genutzt. Plötzlich ist dies Geschichte und wir müssen alle länger arbeiten, weil das Land sein benötigtes Personal nicht einstellen und bezahlen will. Die Verlängerung der Altersteilzeit für Tarifbeschäftigte ist immer noch möglich.

Erledigt sind unter anderem auch die Neufassung des Frauenförderplans und die Neufassung der Richtlinie über die Arbeit der Seniorengruppen. Wichtig ist dies, um klarzustellen – Frauen und Senioren sind genauso ein wichtiger Bestandteil unserer gewerkschaftlichen Arbeit, wie die Jugend.


Viele schwierige Aufgaben warten in Zukunft noch auf uns.

Weil wir nicht im Schlaraffenland, sondern in Sachsen-Anhalt leben und arbeiten, gibt es auch Aufgaben, welche ständig weiter bearbeitet werden müssen. Dazu gehören für uns u.a. die Themen: DUZ – 5,-€ pro Stunde, dienstlicher Rechtsschutz, Beurteilungen und Beförderungen, angemessene und vertretbare Voraussetzungen zum Verwendungswechsel für polizeidienstunfähige Beamte in die Verwaltung oder altersgerechte Arbeitsplätze im Polizeivollzug sowie zuverlässigere Schichtpläne.

Bis zum LDT haben alle Bezirksgruppen, die Junge Gruppe, die Seniorenvertretung und die Frauengruppe ihre neuen Vorstände gewählt und die Weichen für ihre weitere Arbeit gestellt.

In den Bezirksgruppen sind die Themen mittlerweile diskutiert, Anträge an den LDT formuliert und der neue LBV wird wieder ein umfangreiches Arbeitspensum zu erledigen haben.


Personalratswahlen 2015

Auf dem LDT wird die Vorbereitung der Personalratswahlen 2015 eine große Rolle spielen. Verdiente Kollegen gehen in den Ruhestand und „Neue“ werden nachrücken. Die Bezirksgruppen haben hier die schwierige Aufgabe, Kollegen mit dem Prädikat „können und wollen“ zur Wahl zu stellen, damit die Zukunft der GdP erfolgreich gestaltet werden kann.

Unter dem Motto: „Mit uns für euch – eine starke Gemeinschaft“, realisiert der 7. LDT die Voraussetzungen, damit die GdP LSA die zu bewältigenden Aufgaben im Interesse seiner Mitglieder auch zukünftig erfolgreich vertreten kann!

Der Kurfürst Friedrich-Wilhelm von Brandenburg soll einmal gesagt haben: Es ist dem Untertan untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlung der Obrigkeit anzulegen!

Ich denke, es ist unsere Aufgabe, der „Obrigkeit“ zu sagen: „Hier stehen wir, ohne unsere Gemeinschaft geht gar nichts!“

Die wichtigen Termine für den LDT in chronologischer Reihenfolge:

    • 09.08.2014 Antragsschluss
    • 09.08.2014 Meldung der Mandatsdelegierten
    • 08.09.2014 Einladung der Mandatsdelegierten zum LDT und dann:
    • 09./10.10.2014 der 7.Landesdelegiertentag.
Ingo Neubert, Landesschriftführer


Wir trauern um:

Fred-Jürgen Pfeiffer (62) BG Nord
Herbert Zeelen (67) BG Nord
Peter Fürstenberg (71) BG Süd

Wir werden den Verstorbenen ein ehrendes Andenken bewahren.

Der Landesvorstand


Altersdiskriminierung bei der Besoldung - Nach dem 1. Juni 2014 alles anders?

EuGH Entscheidung vom 19. Juni 2014 zur Altersdiskriminierung bei Besoldung.

Die GdP hat dazu bereits in der Vergangenheit mehrfach berichtet. Vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg war ein Vorlageverfahren des Verwaltungsgerichts Berlin anhängig, in dem es um die Frage der Altersdiskriminierung der Besoldung der Beamten ging. Dieser Vorlagebeschluss war auch für Sachsen-Anhalt interessant, weil bei uns ebenfalls bis zum 31. März 2011 Dienstaltersstufen besoldet wurde. Danach erfolgte die Besoldung nach Erfahrungsstufen. Die GdP hatte bereits im Jahre 2009 auf die rechtswidrige Besoldung ihrer Mitglieder gegenüber dem Land Sachsen-Anhalt hingewiesen und die entsprechenden Ansprüche geltend gemacht.

Nach dem jetzt ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofes sind zumindest folgende Punkte geklärt:

    1. Die gesetzliche Regelung vor dem 1. April 2011 - Zahlung der Besoldung nach Dienstaltersstufen - war altersdiskriminierend.
    2. Die ab dem 1. April 2011 geltende Übergangsregelung für die bereits vorhandenen Beamten ist ebenfalls altersdiskriminierend, bleibt aber ohne Folgen, weil diese Diskriminierung gerechtfertigt ist. Weiterhin steht fest, dass die neuen Besoldungsregelungen ab dem 1.4.2011 - Zahlung der Besoldung Erfahrungsstufen - rechtmäßig sind.
    3. Offen bleibt weiter, ob unseren verbeamteten Mitgliedern aus vor den 1. April 2011 geltenden - rechtswidrigen – Besoldungsvorschriften finanzielle Ansprüche gegen das Land zustehen und wenn ja, in welcher Höhe. Die GdP geht davon aus, dass solche Ansprüche auf jeden Fall bestehen. Es wird aber erst einer höchstrichterlichen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts bedürfen, um festzulegen, in welcher Höhe konkret Ansprüche bestehen. Der EuGH hat hier festgestellt, dass in diesem Fall nicht zwingend eine Besoldung aus der höchsten früheren Dienstaltersstufe in einer Besoldungsgruppe erfolgen muss und hat diese Frage an das VG Berlin zur weiteren gerichtlichen Klärung zurückverwiesen.
    4. Nicht geklärt ist weiterhin auch, ob die Ansprüche nur auf das Haushaltsjahr 2009 und die nachfolgenden Jahre bis zum 31. März 2011 beschränkt sind, oder aber ob die normale Verjährung aus § 195 BGB ein Rückgriff auch auf die Jahre 2006 - 2008 erlaubt. Hier hatte der EuGH nur geurteilt, dass der so genannte Grundsatz der „zeitnahen Geltendmachung“ (möglicherweise nur Ansprüche von 2009 - 2011) jedenfalls nicht gegen Unionsrecht verstoßen würde.
Insgesamt ist die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs trotzdem ein Erfolg, weil aus unserer Sicht zumindest feststeht, dass die alte Besoldungsregelung unter Berücksichtigung der Dienstaltersstufen in jedem Fall rechtswidrig war. Es muss nur noch durch die deutschen Verwaltungsgerichte geklärt werden, wie hoch der Entschädigungsanspruch im Einzelnen sein kann und wie weit zurück diese Ansprüche vom Land berücksichtigt werden müssen.

Für die GdP – Mitglieder, für die wir bereits ab dem Jahr 2009 alle Ansprüche aus Anlass der altersdiskriminierenden Besoldung geltend gemacht haben, ändert sich zur Zeit nichts.

Wir müssen jetzt die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte abwarten, welche Entschädigungsansprüche den Kollegen genau zustehen.

Wir werden in der zuständigen Stellen im Finanzministerium weiter in Kontakt stehen, um eine möglichst frühzeitige Auszahlung der unseren Kollegen zustehenden Ansprüche zu erreichen.

Über den weiteren Verfahrensgang in dieser Angelegenheit werden wir zur gegebenen Zeit berichten.

Der Landesvorstand


Droahdesel statt Reidderstaffel

Hallo Leide, lange nüschdt von enander jehörd.

Alle gauen an der neuen Strugdur. Modell A bis F, jeisdern durch die Bolizei. Einiche von de Chefs spieln varückt, die wolln noch was werdn. Andere Chefs hamm resignierd offgejehm und lassen alle fünfe grade sinn.

Unn nu gommds, de Droahdesel von de Fahradstaffeln wern widder ausn Kellern und Karaschen gehold und fidd geputzt. Warum se da standen? Weil mer gee Bersonal hadden, um de Säddel warm zu halten und Streife zu fahrn.

Jetzt wernse een guden Zwegg zugefiehrd, for de RBB oder im Munde des Volges och ABEVAU genannt. Die gönn sich jetzt absdrambeln, im dobbelden Sinne, zur Fordbewechung und damid se alle Offjaben erfülln.

Ja, dett soll widder rechen for heide, nu mal schön weider dienen.

In diesem Sinne, eier Bolizeier aus Machdeborch


GdP-Stellungnahme zur Kabinettsvorlage - Ungleiche Gleichbehandlung

Die Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Sachsen-Anhalt (GdP) nimmt nachfolgend zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung beamten- und anderer dienstrechtlicher Vorschriften und zur Neuregelung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes Stellung.


Zusammenfassung

Seitens der GdP werden Teile der angestrebten Regelungen im Gesetzentwurf, insbesondere aber die nachfolgend aufgeführten Regelungen, abgelehnt und kritisiert.

Durch die Begründung des Gesetzentwurfes zieht sich wie ein roter Faden das Argument der Gleichbehandlung der Beschäftigtengruppen. Diese Begründung wird immer dann herangezogen, wenn es um die Verschlechterung für eine Beschäftigungsgruppe geht.

Vergessen wird dies jedoch regelmäßig, wenn es zum Beispiel um die inhalts- und zeitgleiche Übertragung der Tarifergebnisse sowie die Zahlung von Sonderzuwendungen geht. Hier wird die Schlechterstellung der Beamtinnen und Beamten mit deren Sonderstatus begründet.


Gleichheit nur bei Verschlechterungen.

Bei der Übernahme höherwertiger Dienstposten haben Tarifbeschäftigte unverzüglich Anspruch auf das höhere Entgelt. Beamtinnen und Beamte müssen jedoch über Jahre ein bis zwei Statusämter unter der Dienstpostenbewertung verweilen und werden dementsprechend niedriger besoldet.

Der Vergleich mit den Beamtinnen und Beamten anderer Bundesländer und des Bundes wird ebenfalls nur dann herangezogen, wenn es um eine Verschlechterung für die Beamtinnen und Beamten des Landes Sachsen-Anhalt geht.

Das diese jedoch zum Beispiel höhere Bezüge im gleichen Statusamt erhalten, Sonderzuwendungen weiterhin oder wieder gezahlt bekommen, höhere Dienstpostenbewertungen haben sowie einer besseren Beförderungssituation unterliegen, wird verschwiegen, da eine Angleichung in diese Richtung nicht vorgesehen ist.

Auch die Begründungen einer „… steigenden allgemeinen Lebenserwartung …“ und „… einer längeren zur Berufsausübung hinreichenden Leistungsfähigkeit …“ mag vielleicht für die allgemeine Bevölkerung, bestimmte Berufsgruppen oder Regierungsmitglieder und Inhaber von Spitzenämtern zutreffen. Für Polizeivollzugsbeamte ist dies jedoch nicht nachgewiesen. Entsprechende Studien belegen eher das Gegenteil.

Die Feststellung zu Punkt D. Kosten des Gesetzesvorblattes „durch die Anhebung der Altersgrenzen werden in der Tendenz die Versorgungsausgaben sinken.“, bekommt unter diesem Gesichtspunkt erst ihre volle Bedeutung. Die Landesregierung scheint auf ein früheres Ableben der Polizeibeamtinnen und –beamten zu hoffen.


Wir fordern: „Keine weiteren Belastungen für die BeamtInnen!“

Aus Sicht der Gewerkschaft der Polizei dienen diese Regelungen ebenfalls, wie bereits andere durchgeführte Gesetzesänderungen (z. B. die Einführung einer Kostendämpfungspauschale sowie die geplante Einführung eines Sachbezuges), allein der Konsolidierung des Haushaltes und stellen erneut den Versuch dar, die Beamtinnen und Beamten über Gebühr zu belasten.

In den vergangenen Jahren haben die Beamtinnen und Beamten einen großen und für jeden Einzelnen, auch einschneidenden Beitrag geleistet. Die Liste der Maßnahmen beginnt bei der Spreizung der Lebensaltersstufen, der Streichung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes, bei der Verschiebung der Übernahme des Ergebnisses des Tarifvertrages 2013 und endet bei der Einführung der Kostendämpfungspauschale. Unterm Strich hat das Land dabei viele Millionen Euro gespart.


Erläuterungen zu § 65 Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung aus familiären Gründen LBG LSA

Die Regelung wird vom Grundsatz her begrüßt, aber eine unterschiedliche Behandlung nach Familienstand ist sachlich nicht gerechtfertigt. Während ein lediger Polizeibeamter in der Beurlaubung ohne Dienstbezüge in der Heilfürsorge bleibt und keine zusätzlichen Kosten für seine private Krankenversicherung als Ergänzung zur Beihilfe aufbringen muss, hat ein verheirateter Polizeibeamter, der als berücksichtigungsfähiger Angehöriger beihilfeberechtigt ist, sich zu 30 % in der privaten Krankenversicherung abzusichern. Dies ist eine ungerechtfertigte finanzielle Ungleichbehandlung.

Eine Gleichbehandlung unabhängig vom Familienstand ist dringend notwendig und erscheint aus rechtlicher und gesellschaftlicher Sicht geboten. Die unterschiedliche Behandlung ist daher abzulehnen.


Erläuterungen zu § 106 Altersgrenze LBG LSA

In Anbetracht des sehr hohen Durchschnittsalters der Beamtenschaft in Sachsen-Anhalt, ob bei Polizeivollzugsbeamten, Lehrern, Justizvollzugsbeamten und anderen Verwaltungsbeamten, nicht zu vergessen der sehr hohe Krankenstand, wäre die Beibehaltung der aktuellen Altersgrenzen und die Gewinnung junger Mitarbeiter zukunftsweisender und sehr viel attraktiver für eine effektivere Verwaltung des Landes und ein Anreiz für junge Fachkräfte, im Land zu bleiben. Ferner sollte eine Regelung, entsprechend der aktuellen Beschlüsse der Bundesregierung zur Rente mit 63, geschaffen werden, nach der Polizeivollzugsbeamte nach 40 und Verwaltungsbeamte nach 45 geleisteten Dienstjahren abzugsfrei in den Ruhestand versetzt werden können.

Uwe Petermann, Landesvorsitzender der GdP


Bezirksgruppe Fachhochschule - Rückblick auf fünf erfolgreiche Jahre

Die Vorbereitungen des 7. Landesdelegiertentages haben auch an der FH begonnen. Dazu wurden alle Mitglieder der GdP-Bezirksgruppe am 24. Juni zur Wahlversammlung eingeladen.

Fast 20 Kolleginnen und Kollegen haben sich diesen Termin freigehalten und so ging es gleich nach der Arbeit zu Versammlung in den kleinen Speisesaal der Mensa.

Zum Anfang wurden die notwendigen Formalitäten laut Geschäftsordnung erledigt. Die Begrüßung, die Wahl der Verhandlungsleitung, die Feststellung der Beschlussfähigkeit und die Abstimmung über die Tagesordnung. Nachdem dann auch die Wahlkommission gewählt wurde, konnte es losgehen.

Der Vorsitzende, Kollege Friese, blickte diesmal in seinem Rechenschaftsbericht nicht, wie sonst üblich, auf alle Höhepunkte und Aktivitäten der letzten fünf Jahre zurück, sondern der konzentrierte sich in seinen Rückblick auf die Arbeit der Mitgliederwerbung im Bereich der Studierenden/Auszubildenden sowie im Bereich des Stammpersonals. Hier wurde in den letzten fünf Jahren viel Positives erreicht!

Die Mitgliederwerbung ist nicht nur für die BG FH Pol ein sehr wichtiges Feld, sondern für die gesamte GdP in Sachsen-Anhalt. Hier an der Fachhochschule kommen die Auszubildenden das erste Mal mit den zwei bestehenden Polizeigewerkschaften und der Berufsvertretung in direkten Kontakt und hier entscheidet sich für sehr, sehr viele die gewerkschaftliche Orientierung für die nächsten Jahre.

Aber auch im Bereich des Stammpersonals der FH Pol hat sich viel Positives in den letzten 5 Jahren getan. Die Mitgliederzahlen sind sowohl im Bereich der Auszubildenden als auch im Bereich des Stammpersonals beachtlich gewachsen. Die demografische Entwicklung spiegelt sich allerdings besonders im Bereich des Stammpersonals wider. Ist die Mitgliederanzahl im aktiven Mitgliederbereich fast konstant, steigt die Mitgliederanzahl im Bereich der Rentner/Pensionäre zusehends.

Bei aller positiven Entwicklung und der einhergehenden Verjüngung des aktiven Mitgliederbestandes ist ein negativer Trend zu registrieren, es finden sich nur wenige Mitglieder, die eine aktive Rolle im Gewerkschaftsvorstand übernehmen möchten.

Auch zu den bevorstehenden Personalratswahlen im Jahr 2015 ist es sehr schwierig, Personen für eine aktive Mitarbeit im örtlichen Personalrat zu finden.

Daher appellierte der Vorsitzende am Schluss seiner Rede noch einmal an alle anwesenden GdP-Mitglieder, Verantwortung zu übernehmen.

Der anschließende Kassenbericht war knapp gehalten und auf die zahlenmäßige Aufzählung unsere Finanzentwicklung beschränkt. Es wurde noch einmal der neue „Soli-Beitrag“ der anderen Bezirksgruppen erläutert, der unsere eben erwähnte Mitgliederwerbung im Bereich der Studierenden/Auszubildenden nur möglich macht.

Für diese solidarischen Gedanken soll an dieser Stelle allen Bezirksgruppen dafür gedankt werden! Die obligatorische Diskussion zum Rechenschafts- und Kassenbericht hielt sich in Grenzen.

Anlass für den anwesenden Landesvorsitzenden, Uwe Petermann, das Wort zu ergreifen und über die aktuellen gewerkschaftlichen Ereignisse im Land ausführlich Bericht zu erstatten.

Nach spannenden 15 Minuten Berichterstattung wurden Fragen an den Landesvorsitzenden gestellt. In diese Fragerunde wurde auch der Hauptpersonalratsvorsitzende, Jürgen Naatz, Mitglied der BG FH Pol, mit einbezogen.

Nach der Entlastung des alten Vorstandes war der Weg zur Wahl des neuen Vorstandes frei. Als Kandidaten standen für den Vorsitzenden Gerald Friese, als Stellvertreter Heike Krüger und Jens Hüttich, als Kassiererin Daniela Hiebel und als Schriftführerin Grit Rothhagen zur Wahl. Alle Kandidaten wurden ohne Gegenstimmen gewählt. Auch bei der Wahl Fachausschussmitglieder wurden die vorgeschlagenen Kandidaten bestätigt. Für den neu gewählten Vorstand gab es noch einen Blumenstrauß.

In der Vergangenheit war es üblich, auf der BG-Wahl auch die Kandidaten zur Personalratswahl zu wählen. Aus schon erwähnten Anlass heraus wollten wir diesmal nichts übereilen. Noch fehlen genügend Kandidaten, um hier schon eine abschließende Wahl der Kandidatenliste durchzuführen und zum anderen steht noch eine Entscheidung über die zukünftige Größe des örtlichen Personalrats an der FH Pol aus.

Daher wurde einstimmig beschlossen, die Wahl der Kandidatenliste für die Personalratswahl 2015 zu verschieben. Eine gesonderte Wahlversammlung soll bis spätestens Februar 2015 einberufen werden.

Abschließend konnte dennoch festgestellt werden, dass unsere Bezirksgruppe gut gewappnet ist für die nächsten fünf Jahre, die sicherlich interessant und abwechslungsreich, aber auch schwierig und anstrengend sein werden, also wie immer!

Gerald Friese
Vorsitzender der BG FH Pol


Unser Partner PVAG informiert Infektionsriskio mit abgeschichert

Alltag im Polizeidienst - ein Drogenabhängiger wird von einem Polizeibeamten nach Waffen abgetastet.

Der hat eine Spritze in seiner Hosentasche, an der sich der Polizeibeamte von außen verletzt, zunächst eine banale geringfügige Rissverletzung, aber der Polizeibeamte infiziert sich.

Oder ein Straftäter, der sich gewaltsam seiner Festnahme zu entziehen versucht, beißt den Beamten und verletzt diesen dabei. Auch in diesem Fall besteht ein hohes Infektionsrisiko.

In solchen und ähnlichen Situationen können dem Polizeibeamten und seiner Familie neben gesundheitlichen Einschränkungen auch finanzielle Einbußen durch längere Krankheit oder sogar einer möglichen Dienstunfähigkeit entstehen.

Damit er in dieser Situation auch weiterhin seinen finanziellen Verpflichtungen uneingeschränkt nachkommen kann, hat die PVAG als spezieller Polizeiversicherer die Bedingungen für die Unfallversicherung um die Infektionsklausel erweitert.

Abweichend von den allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen, die bei Infektionen keine Leistungen vorsehen, hat die PVAG das Risiko von Infektionen, die in Ausübung der versicherten Berufstätigkeit entstehen, beitragsfrei in den Unfallversicherungsschutz eingeschlossen, eine Leistung, die auf die verantwortungsvolle Tätigkeit der Polizeibeamten zugeschnitten ist.

Haben wir Ihr Interesse geweckt oder haben Sie Fragen? Sprechen Sie doch mal mit uns!

Ansprechpartner sind über das Landesbüro: Tel.: 0391/6116010 oder: lsa@gdp-online.de zu erfragen.


Danke GdP und Förderverein...

... für den Trip nach Aalen, den wir bei der Tombola beim letzten GdP-Ball gewonnen haben.

Aalen liegt in der Schwäbischen Alb. Am UNESCO-Weltkulturerbe Limes in Aalen findet alle zwei Jahre das größte Römertreffen Europas statt. Wie Perlen an einer Schnur reihen sich die Städte der Schwäbischen Alb rings um eine beeindruckende Kultur- und Naturlandschaft. Die Städte zwischen Neckar und Donau sind voller Überraschungen, z. B. die Einstein-Geburtsstadt Ulm mit dem höchsten Kirchturm der Welt, das mittelalterliche Esslingen oder die Universitätsstadt Tübingen. Als wahres Märchenschloss präsentiert sich die Burg Hohenzollern bei Hechingen. In Sigmaringen thront das mächtige Schloss der Fürsten von Hohenzollern über der Stadt.

Alles in allem bietet Aalen den idealen Ausgangspunkt für Ausflüge in die Region. In der Umgebung jeder Stadt locken spannende Wander- und Fahrradwege zur Erkundung der Schwäbischen Alb, mit Wacholderheiden und Tropfsteinhöhlen, mit Aussichtstürmen und interessanten Wegen und Ausblicken am Albtrauf.

Man muss also nicht beschwerlich ins Ausland fliegen! In Deutschland lässt sich auch richtig prima urlauben. Wir waren begeistert!

Heike und Holger Post


Seniorentermine

Seniorengruppen der PD Ost


    Bereich Bitterfeld
      am 05.08.2014 und am 19.08.2014 von 10 bis 12 Uhr Bowling auf der Bundeskegelbahn in Sandersdorf.
    Bereich Dessau
      am 24.09.2014 und am 26.11.2014 um 17.00 Uhr in der „Sportlerklause Kunze“ in Dessau-Roßlau, Kreuzbergstr. 179.
    Bereich Wittenberg
      am 26.08.2014 ab 15.45 Uhr Grillnachmittag und Boccia im Schwimmbad Zahna. (Teilnahme bis zum 17.08.2014 bei P. Lembke, Tel. 03491/403741 oder GdP-Phone: 01520/8857629, melden).
Seniorengruppen der PD Nord

    Bereich PD Haus
      am 15.09.2014 und am 18.11.2014 um 14.00 Uhr im Alten- und Servicecenter Sudenburg der Volkssolidarität und der Stadt Magdeburg, Halberstädter Str. 115.
    Bereich Bernburg
      am 14.08.2014 und am 13.11.2014 Versammlung jeweils um 14.00 Uhr in „Lauf's Restaurant", Zepziger Weg 3 in Bernburg.
    Bereich Aschersleben/Staßfurt
      am 08.09.2014 und am 03.11.2014 um 15.00 Uhr im Hotel "Stadt Aschersleben", Herrenbreite 17.
    Bereich Fachhochschule
      am 19.11.2014 ab 17.00 Uhr in "Lilis-Kaffee" in Aschersleben.
    Bereich Landeskriminalamt
      am 28.08.2014 Minigolfanlage & Bayerischer Biergarten
Seniorengruppen der PD Süd

    Bereich PD Süd Haus/Revier Halle
      am 10.09.2014 und am 08.10.2014 um 14.30 Uhr in der Begegnungsstätte "Zur Fähre" der VS Halle.
    Bereich Saalekreis
      am 14.10.2014 2. Pokalturnier im Kegeln in der Kegelhalle in Schkopau, Ladenstraße. Weiteres in der Ausgabe 10/2014.
Die Landesredaktion

Gelacht oder Nachgedacht


Ehrliche, direkte und offene
Menschen verlieren Vieles,
aber niemals ihr Gesicht.

Manche Menschen gehen mit
dem Denken so sparsam um,
als wär’s illegal.

Wer glaubt, dass er vom
Arbeitsamt einen
Job bekommt, glaubt auch,
das ihm das Ordnungsamt
die Küche aufräumt.


Der Landesvorstand


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