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In der Ausgabe des Landesteils der Deutschen Polizei Oktober 2014 sind u.a. folgende Themen zu finden...



Redaktion:

Jens Hüttich (V.i.S.d.P.) Walter-Kersten-Straße 9

Telefon: 03473/802985, Fax 0321/21041561, Mobil: 01520/8857561





Die komplette Ausgabe des Landesteils der Deutschen Polizei vom Oktober 2014 im PDF-Format



Ein richtiger Auftrag für die Tarifverhandlungen wäre es, für Gewerkschaftsmitglieder „Extras“ auszuhandeln.

Bezirksgruppe Nord - Die Kreisgruppe „PD Haus“ wurde neu gegründet

Am 01.07.2014 fusionierten die bis dahin bestehenden Kreisgruppen PD Haus, ZKB und ZED zu einer neuen Kreisgruppe „PD Haus“.

Neues vom Förderverein - Spendenübergabe

Das heilpädagogisch-therapeutisches Kinder- und Jugendhaus Lüttgenziatz ist eine Einrichtung des Albert-Schweitzer Familienwerkes.

Die GdP und der Förderverein der GdP - auf dem 18. Sachsen-Anhalt-Tag

Unter dem Motto „Bunte Stadt - buntes Land“ fand das Landesfest in diesem Jahr in Wernigerode statt.

Tag der offenen Tür an der FH Polizei

Der Tag der offenen Tür, am 14. Juni 2014 an der FH Polizei sollte auch diesmal wieder Familien, aber auch Berufsinteressierte ansprechen.

Polizeieinsatz auf Hundesportplatz

Am Sonntagvormittag, dem 15.06.2014, waren drei Kollegen der Diensthundführerschule des Landes Sachsen-Anhalt auf dem Weg nach Dessau.

Gelacht oder Nachgedacht

Neue Urteile zum Beamtenrecht

Nach und nach hat die Rechtsprechung in Sachsen-Anhalt Gelegenheit zu verschiedenen Fragen, um die Einführung der neuen Beurteilungsrichtlinie vom 22.09.2011 Stellung zu nehmen.

Wir trauern um:

Seniorengruppe PD Nord - Staffelstabübernahme ist erfolgt.

Im Mai 2014 schlug Wolfgang Jung aus Altersgründen den Seniorenmitgliedern der PD Sachsen-Anhalt Nord (Haus) eine Übergabe seiner Aufgaben an mich vor.

Unser Partner PVAG informiert - Private Krankenversicherung (PKV) als Heilfürsorgeberechtigte(r)

Die Heilfürsorge ist eine spezielle Form der Fürsorge des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten. Endet die Heilfürsorge durch den Eintritt in den Ruhestand, wird Beihilfe gewährt.

Seniorentermine


Boni für Gewerkschafter?

Ein richtiger Auftrag für die Tarifverhandlungen wäre es, für Gewerkschaftsmitglieder „Extras“ auszuhandeln.

Dazu muss man in Gewerkschaftskreisen jedoch auch neu denken. Der Grundgedanke ist, dass die Gewerkschaften für die Gesamtheit der Tarifverhandlungen erhebliche Mittel und Personalpower zur Verfügung stellen und dass der nicht organisierte Arbeitnehmer/Beamte, ohne einen finanziellen Beitrag (z.B. Gewerkschaftsbeitrag) zu leisten, den Profit mitnimmt.

Spiegel Online berichtete dazu am 21.05.2014 unter der Überschrift: „Richter erlauben Extra-Boni für Gewerkschafter“

Eine Sonderzahlung nur für Gewerkschafter, darf das sein? Opel-Mitarbeiter klagten dagegen - und verloren vor dem Bundesarbeitsgericht. Nachzulesen unter: http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/sonderzahlung-bei-opel-ig-metall-mitglieder-duerfen- belohnt-werden-a-970875.html

Das Negativbeispiel ist die Gewerkschaft der Lokomotivführer (GdL). Diese Spartengewerkschaft, im DBB organisiert, setzte gegen den Willen des Arbeitgebers ihre Forderungen kompromisslos durch – der Arbeitskampf legte den Bahnverkehr bundesweit lahm.

Diese Gewerkschaft setzte jedoch den Solidaritätsgedanken nicht um, so dass im Endeffekt Verwaltungsangestellte und Zugbegleiter benachteiligt wurden, was nie Ziel einer Gewerkschaft sein darf - seine Mitglieder gegenüber anderen Gewerkschaften zu bevorteilen. Für die Gewerkschaft der Polizei mit Angestellten und Beamten gilt weiterhin: „Alle gemeinsam für unsere Kollegen!“

Goodies für Beamte und Angestellte, im Tarifvertrag geregelt, sind kein Ding der Unmöglichkeit. Nirgendwo steht geschrieben, dass dies im öffentlichen Dienst nicht so sein kann!

Jetzt heißt es neu denken, denn die Gerichte sehen diese Extras als kleinen Beitrag, so dass keiner gezwungen ist, deshalb in eine Gewerkschaft einzutreten. Die Kollegen, die noch nicht die vielen finanziellen Vorteile der Mitgliedschaft in der GdP entdeckt haben – ihr Problem!

Bei Opel gab es für Gewerkschaftsmitglieder 200,-€ Erholungsbeihilfen pro Jahr (200:12 = 16,66 €), ausgezahlt über einen „IG-Metall-nahen Verein“. Hier sind einige Beispiele, die mir spontan eingefallen sind:

    • anteilige Übernahme von Kosten für Sportvereinsmitgliedschaft (Gesundheitserhaltung)
    • Zuschüsse für ehrenamtliche Arbeit mit dienstlichem Interesse, z.B. Feuerwehrmann, Weißer Ring …
    • Handykostenübernahme bei dienstlicher Nutzung (50% vom Privatvertrag)
    • ein mal pro Halbjahr Dienstversammlung der GdP-Mitglieder während der Arbeitszeit 4 h geschrieben, dabei gegrillt und diskutiert
Kreative Ideen von euch sind gefragt! Schreibt uns eure Gedanken! Manchmal passieren Wunder – dann sind diese Gedanken Teil eines Tarifvertrages zum Wohle der Kollegen. Wir arbeiten dafür – GdP LSA. Schreibt einfach E-Mail an: lsa@gdp-online.de mi dem Betreff: Boni.

Ingo Neubert,
Landesschriftführer


Bezirksgruppe Nord - Die Kreisgruppe „PD Haus“ wurde neu gegründet

Am 01.07.2014 fusionierten die bis dahin bestehenden Kreisgruppen PD Haus, ZKB und ZED zu einer neuen Kreisgruppe „PD Haus“.

Dies geschah faktisch durch die Auflösung der drei Kreisgruppen und die Neugründung der Kreisgruppe PD Haus. Damit ist zunächst der Satzung der GdP-Landesverband Sachsen-Anhalt Rechnung getragen, die im § 26 die Gliederung der Bezirksgruppe in Kreisgruppen auf Polizeirevierebene und am Sitz der Polizeidirektion erfordert.

Kritisch wurde durch die ehemaligen Kreisgruppenvorsitzenden die Mitgliederbetreuung der letzten Jahre ausgewertet. Diese zukünftig intensiver und effektiver zu gestalten, war das entscheidende Motiv, die Kreisgruppen zusammenzulegen. Neben der Betreuung der Mitglieder soll ein verstärktes Augenmerk auf die Information der Mitglieder und auch deren Einbeziehung in die Gewerkschaftsarbeit forciert werden.

Dazu sind schon jetzt alle Mitglieder der Kreisgruppe Polizeidirektion Nord aufgefordert, sich ideenreich und konstruktiv an der Arbeit der GdP zu beteiligen.

Der neue Kreisgruppenvorstand:

Kreisgruppenvorsitzender:

    Frank Billing (ZED)
Stellvertreter:
    Peter Schwendig (Abt. 2)
Stellvertreter:
    Lutz Schober (ZKB)
weitere Mitglieder des Vorstandes:
    André Halbe (ZED)
    Peggy Walter (Dez. 22)
    Claudia Lüttke (Dez. 22)

Natürlich ist in erster Linie für alle Belange der Gewerkschaft der Vorstand der Kreisgruppe als Partner für euch da.

Frank Billing


Neues vom Förderverein - Spendenübergabe

Das heilpädagogisch-therapeutisches Kinder- und Jugendhaus Lüttgenziatz ist eine Einrichtung des Albert-Schweitzer Familienwerkes.

Es betreut Kinder und Jugendliche im Alter von 7–18 Jahren, bei denen eine ihrem Wohl entsprechende Erziehung durch Eltern oder sonstige Sorgeberechtigte nicht mehr gewährleistet ist und eine stationäre Erziehungshilfe mit intensiver therapeutischer und heilpädagogischer Begleitung geeignet, erscheint verhaltsbedingte Störungen und Probleme zu mindern.

Vor allem Lernschwierigkeiten und Verhaltensbesonderheiten stehen im Blickfeld der Arbeit des Teams des heilpädagogisch-therapeutisches Kinder- und Jugendhaus. Über die Verwendung der 250 € dürfen die Kinder und Jugendlichen selbst entscheiden, lassen wir uns überraschen, wie sie diese verwenden.


Die GdP und der Förderverein der GdP - auf dem 18. Sachsen-Anhalt-Tag

Unter dem Motto „Bunte Stadt - buntes Land“ fand das Landesfest in diesem Jahr in Wernigerode statt.

Logisch, dass die GdP und der Förderverein der GdP mit einem Stand in der „Bunten Stadt im Harz“ vertreten waren. Galt es zunächst im Vorfeld, alles zu organisieren, wurde am 19. Juli, bei bereits heißen Temperaturen am Morgen, der GdP- Stand auf dem Bahnhofsvorplatz aufgebaut und es wurde noch heißer.

Die Besucher ließen nicht lange auf sich warten. Für sie lagen genügend Informationsbroschüren und Streumittel zur kostenlosen Mitnahme bereit. Besonders die Malhefte zum Thema Verkehrssicherheit waren nicht nur bei den Kinder beliebt. Auch Eltern und Großeltern fanden sie praktisch, um ihre Kindern und Enkel auf spielerische Art und Weise an den Straßenverkehr heranzuführen.

Während die Großen das Informationsmaterial durchstöberten, konnten sich die Kleinen ihren eigenen Button gestalten und pressen. Wem das bei der Hitze zu anstrengend war, der steckte sich bereits einen schon fertigen Button mit dem Motto des 18. SAT an. Natürlich waren auch die Button kostenlos, doch der ein oder andere Besucher spendete dafür einen kleinen Beitrag zu Gunsten einiger Kinderhilfsprojekte des Fördervereins. Ob groß oder klein, der Polizeiteddy erfreute sich großer Beliebtheit, welcher neben anderen Werbemitteln käuflich erworben werden konnte.

Natürlich standen wir, nicht ganz unvorbereitet, auch an diesem Tag den dienstschiebenden Kolleginnen und Kollegen als Ansprechpartner zur Verfügung. Waren sie doch sichtlich erfreut über ein zunächst noch kühles Kaffeemixgetränk bei den heißen Temperaturen, Auch wenn es sich im Laufe des Tages allmählich den Außentemperaturen anpasste, war es trotzdem lecker und löschte den Durst.

Alles in allem war es in der bunten Stadt bei Traumwetter ein gelungener Tag.

Christiane Döhlert


Tag der offenen Tür an der FH Polizei

Der Tag der offenen Tür, am 14. Juni 2014 an der FH Polizei sollte auch diesmal wieder Familien, aber auch Berufsinteressierte ansprechen.

Wie immer, mit dabei, der Stand der GdP! Mit personeller Unterstützung aus dem Landesbüro, der LBP, der FH Pol und zwei weiteren GdP-Mitgliedern aus Magdeburg wurde dieser Tag für uns ein voller Erfolg. Ab 10.00 Uhr kamen, bei nicht so schönem Wetter wie in Jahr zuvor, dennoch so viel Besucher wie 2013, mit unterschiedlichen Erwartungen an die Fachhochschule.

Viele unter ihnen waren nur neugierig, andere, die sich für den Beruf der/s Polizisten interessieren, wollten die Gelegenheit nutzen, den Sport-, Intelligenzstruktur- und Deutschtest zu absolvieren, um ihren Leistungsstand zu erfahren und vielleicht noch einen Tipp für Verbesserungen zu erhalten.

Andere, die gerade ihre Einstellungszusage für das Wintersemester 2014 erhalten haben, wollten sehen, wo sie ab September ihre Ausbildung/Studium absolvieren und wohnen werden. Daher waren nicht nur die Unterrichtsräume und der Hörsaal von Interesse, sondern auch die Unterkünfte der FH Pol waren ein begehrtes Besucherobjekt.

Nach der offiziellen Eröffnung durch den Rektor, Herrn Knöppler, konnten sich die Besucher wieder an vielen Ständen über den Standort Fachhochschule Polizei als moderne Bildungseinrichtung, aber auch über die verschiedenen Einsatzmöglichkeiten nach einem erfolgreichen Studium oder einer erfolgreichen Ausbildung ein Bild machen.

Auskunft gaben unter anderem die Vertreter der Fachgruppen und des Ausbildungsbereiches. Für Berufsinteressenten gab es die Möglichkeit, Teile des Auswahlverfahrens selbst auszuprobieren. Welche Voraussetzungen man erfüllen muss, um in das Bewerbungsverfahren zu gelangen, erklärten die Kolleginnen und Kollegen des Auswahldienstes und der Berufsinformation.

Viele Neugierige nutzten die Gelegenheit, die verschiedenen Vorführungen zum Polizeihandlungstraining, der einsatzbezogenen Selbstverteidigung oder zum Einsatz von Diensthunden zu verfolgen.

Ein weiterer Höhepunkt war eine gemeinsame Übung der Feuerwehr Aschersleben, des Arbeiter-Samariter-Bundes Aschersleben und von Einsatzkräften der Polizei. Hier wurde das Zusammenwirken aller bei einem Brand mit Verletzten simuliert.

Spezialkräfte des Landeskriminalamtes, Polizeibeamte der Landesbereitschaftspolizei, des Polizeireviers Salzlandkreis und der Wasserschutzpolizei erklärten den Besuchern die ausgestellte Technik. Wir, die GdP, waren mit einem großen Stand präsent. Infomaterialien über die Arbeit der Gewerkschaft innerhalb der Polizei sowie Broschüren rund um den Polizeiberuf konnten mitgenommen werden. Außerdem konnte sich jeder, der es wollte, seinen eigenen Button zum „Tag der offenen Tür“ mit einer Buttonmaschine anfertigen.

Auch diesmal fanden unsere Werbemittel aus dem OSG-Werbemittelkatalog reißenden Absatz bei Groß und Klein.Wie immer gab es vielfältige Gelegenheit, sich mit den zukünftigen Studierenden/Auszubildenden bekannt zu machen und dabei einige Tipps an die Berufsinteressierten weiterzugeben, aber auch, uns als Gewerkschaft bekannt zu machen.

Am Ende dieses ereignisreichen Tages waren wir uns einig – die Anstrengungen hatten sich auch diesmal wieder gelohnt! Einen herzlichen Dank meinerseits an alle Unterstützer und Mitwirkenden, die an diesem Tag mitgeholfen haben!

Gerald Friese,
Bezirksgruppenvorsitzender


Polizeieinsatz auf Hundesportplatz

Am Sonntagvormittag, dem 15.06.2014, waren drei Kollegen der Diensthundführerschule des Landes Sachsen-Anhalt auf dem Weg nach Dessau.

Sie wurden bereits auf dem Gelände des Hundesportvereins Landhaus Dessau erwartet. Der Hundesportverein führte an diesem Tag einen Tag der offenen Tür durch.

Die Sportfreunde wollten den Besuchern die Möglichkeit geben, sich über die Arbeit und den Umgang mit den Tieren zu informieren und sich auch selbst zu betätigen.

Zur Information der Besucher zeigten die Sportfreunde praktische Vorführungen mit Elementen aus dem Ausbildungsprogramm und wollten damit auch Anregungen bei den Besuchern vermitteln.

Ein Höhepunkt im Tagesablauf waren die Vorführungen der von der Diensthundführerschule angereisten Polizeibeamten mit ihren Diensthunden. Hier konnten sich die Sportfreunde und Gäste der Veranstaltung von der Leistungsbereitschaft der eingesetzten Diensthunde überzeugen.

So erstaunte es die Zuschauer, wie schnell und sicher der Brandmittelsuchhund aus mehreren Bekleidungsgegenständen das mit Brandbeschleuniger versetzte Bekleidungsstück herausgefunden hat. Aber auch wenige Tropfen Brandbeschleuniger auf der Wiese waren durch den Hund schnell lokalisiert.

Auch die Vorführung von Unterordnungsübungen brachten nicht nur dem Diensthund Beifall ein.

Höhepunkt der Vorführung waren Elemente der Schutzdienstarbeit. Hier zeigten die Kollegen mit ihren Hunden, wie ein Angriff auf den Hundeführer durch den Hund, trotz aufgesetztem Beißkorb, kraftvoll abgewehrt wird.

Auch das Stellen eines Täters und die Verhinderung eines Fluchtversuches, trotz eingesetzter Waffe, hat der eingesetzte Hund überzeugend gezeigt.

Die Demonstration der Leistungsbereitschaft der Diensthunde der Polizei trägt sicher auch dazu bei, bei der Bevölkerung eine positivere Einstellung zum Einsatz von Diensthunden und der Polizeiarbeit zu schaffen.

Klaus Weber


Gelacht oder Nachgedacht

Wenn du den Charakter eines Menschen erkennen willst, so gib ihm Macht

Um klar zu sehen, reicht oft ein Wechsel der Blickrichtung.

      Antoine de Saint-Exupéry

Neue Urteile zum Beamtenrecht

Nach und nach hat die Rechtsprechung in Sachsen-Anhalt Gelegenheit zu verschiedenen Fragen, um die Einführung der neuen Beurteilungsrichtlinie vom 22.09.2011 Stellung zu nehmen.

So auch das Verwaltungsgericht Halle in seinen Entscheidungen vom 06.05.2014. Streitig war in der Vergangenheit oft die Einbeziehung einer anlassbezogenen Beurteilung nach der alten Beurteilungsrichtlinie in die letzte Regelbeurteilung nach der neuen Beurteilungsrichtlinie. Hier stellte das Verwaltungsgericht klar, dass eine solche Anlassbeurteilung als ein konstanter Faktor in die Regelbeurteilung mit einzubeziehen ist. Es sei nicht möglich, die anlassbezogenen Beurteilungen stattdessen nur als Beurteilungsbeiträge zu werten.

Die Bewertung des Beurteilers der Anlassbeurteilung hat die gleiche Wertigkeit wie die des Beurteilers der Regelbeurteilung. Es könne keine doppelte Bewertung eines bereits beurteilten Zeitraums geben. Hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Wertungen aus den beiden Beurteilungssystemen fordert das Verwaltungsgericht die Schaffung einer vergleichbaren Basis. Dies gilt auch dann, wenn der Dienstherr geltend macht, dass mit der neuen Beurteilungsrichtlinie zugleich eine Verschärfung des Maßstabes angestrebt worden ist. Eine Verschärfung des Maßstabes kann sich auf die mittlere Note nicht auswirken. Die sich aus dem Amt ergebenden Anforderungen sind nicht auf die jeweilige Beurteilungsrichtlinie bezogen, sondern anlassbezogenen.

Die Beurteilungsrichtlinie regelt, wie die Anforderung zu messen sind und wie die Ergebnisse darzustellen, nicht aber welche Anforderungen an den Beamten zu stellen sind. Das Verwaltungsgericht hat festgestellt, dass das Merkmal „entspricht den Anforderungen“ der alten Beurteilungsrichtlinie in das Merkmal D „entspricht den Leistungsanforderungen in jeder Hinsicht“ der neuen Beurteilungsrichtlinie zu übersetzen ist. Ob das frühere Merkmal „übertrifft die Anforderungen erheblich“ und damit die Feststellung eines Leistungs- oder Eignungsvorsprungs gegenüber dem durchschnittlichen Anforderungen mit dem Merkmal C oder gar B zu bewerten sei, müsse durch den Beurteiler entschieden werden. Der dabei anzuwendende Übertragungsmaßstab könne aber nicht subjektiv geprägt sein, sondern müsse einheitlich gestaltet werden. Dasselbe gelte für die Übertragung der übrigen vom Durchschnitt abweichenden in der alten Beurteilungsrichtlinie enthaltenen Bewertungsmöglichkeiten eines Einzelmerkmals. Es würde den Beurteilungen obliegen, die Anlassbeurteilung anhand einheitlicher Maßstäbe auf die neuen Merkmale und deren abgewandelten Inhalt zu übertragen (VG Halle Urteil vom 06.05.2014 – 5 A 188/12 HAL).

In einem weiteren Fall entschied das Gericht, dass eine Beurteilung zwingend eine Begründung der Gesamtbewertung der Leistungsbeurteilung (im Textform) enthalten muss und dass die Erhebung von Beurteilungsbeiträgen in jedem Fall notwendig ist, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, das heißt meistens, wenn frühere unmittelbare Vorgesetzte ein Unterstellungsverhältnis von mindestens sechs Monaten zu dem zu beurteilenden Beamten gehabt haben (VG Halle 6. Mai – 5 A 212/12 HAL)

Von besonderem Interesse für unsere Vertreter im Personalrat dürfte die Entscheidung des VG Halle vom 06.05.2014 – 5 A 1/13 HAL sein. In diesem Verfahren hat das Verwaltungsgericht festgestellt, dass in einer dienstlichen Beurteilung die Tätigkeit eines Bediensteten für den Personalrat und die Tatsache seiner Freistellung vom Dienst für die Tätigkeit im Personalrat nichts zu suchen hat. Das Verwaltungsgericht stellte fest, dass es nicht zulässig ist, die Mitgliedschaft im Personalrat und die Tatsache der Freistellung durch die Personalratstätigkeit als Aufgabe in der Beurteilung zu erwähnen. Die Personalratstätigkeit würde die dienstlichen Verhältnisse des betreffenden Beamten nicht in beurteilungsrelevanter Weise prägen. Aus diesem Grund dürften alle Beurteilungen, die die Tatsache der Mitgliedschaft im Personalrat oder sogar die Freistellung erwähnen, unwirksam sein.

Schließlich wurde in der Entscheidung vom 12.06.2014 – 5 A 97/13 HAL – zur Wirksamkeit von Heilfürsorgebestimmungen Stellung genommen. Die bis zur Neuordnung des Beamtenrechts im Jahre 2009 geltende Regelung zur Forderung von Eigenanteilen bei bestimmten Leistungen sei bereits wegen Verstoßes gegen die Wesentlichkeitstheorie unwirksam (so auch VG Halle vom 14.09.2011 – 5 A 41/11 HAL). Bei der Frage der Verjährung der Ansprüche auf Rückforderung durch das Land verauslagter Eigenanteile gelte - wie bei sonstigen monetären Ansprüchen aus dem Beamtenverhältnis auch - nur die dreijährige Verjährungsfrist des §§ 195 BGB. Eine analoge Anwendung des §§ 45 SGB I (vier Jahre Verjährungsfrist) komme nicht in Betracht. Bei den Leistungen der Heilfürsorge handele es sich nicht um Sozialleistungen nach dem SGB V. Es handele sich vielmehr um Ansprüche aus dem Beamtenverhältnis. Damit kann das Land Sachsen-Anhalt Zuzahlungen für Krankentransporte, Krankenhausbehandlungen oder anderweitige Eigenbeteiligungen auf Grundlage der Heilfürsorgebestimmung nur noch innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist geltend machen. Die längere Verjährungsfrist aus dem § 45 SGB I findet für Beamte keine Anwendung.

Alle Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Es bleibt abzuwarten, ob die Dienststellen die Zulassung der Berufung beantragen werden. Über die Fortgänge der Verfahren werden wir zu gegebener Zeit berichten.


Wir trauern um:

Werner Arnold (70) BG Süd
Holger Grimpe (59) BG LKA

Wir werden den Verstorbenen ein ehrendes Andenken bewahren.

Der Landesvorstand


Seniorengruppe PD Nord - Staffelstabübernahme ist erfolgt.

Im Mai 2014 schlug Wolfgang Jung aus Altersgründen den Seniorenmitgliedern der PD Sachsen-Anhalt Nord (Haus) eine Übergabe seiner Aufgaben an mich vor.

Am 11.07.2014 wurde mir die Seniorenbetreuung der gesamten Bezirksgruppe Nord übertragen. Eine Aufgabe, die eine große Herausforderung für mich darstellt. Zusammen mit dem Vorstand des LKA wurden bereits Ideen entwickelt, diese große Gruppe von Senioren (303) zu betreuen. Mit dem Landesbüro wurden Telefonnummern aktualisiert, um die Mitgliederbetreuung weiter voranzubringen. Wie die BG-LKA werden auch wir einen Vorstand für die zukünftige Arbeit bilden, um gemeinsam unsere Zukunft zu gestalten.

Am 01.07.2014 führten wir mit 27 Seniorinnen und Senioren, auch aus dem Revierverkehrsdienst Magdeburg, eine 4 1/2 stündige Schifffahrt mit der weißen Flotte die Große 8 durch. Nach zum Teil sehr vielen Jahren haben sich unsere Senioren endlich mal wieder gesehen und hatten sehr viel zu erzählen. Für die finanzielle Unterstützung möchte ich mich auch im Namen aller Teilnehmer ganz herzlich bedanken. Das war nur ein Beginn unserer gemeinsamen Aktivitäten.

Ich möchte es nicht versäumen, auch alle Vorruheständler hiermit herzlich einzuladen. Wir möchten uns auch um eure Belange kümmern und euch in die Seniorenarbeit einbeziehen. Ihr werdet nicht eurem Schicksal überlassen

Leider fehlen mir noch sehr viele Telefonnummern oder E-Mail-Anschriften unserer Seniorinnen und Senioren. Bitte ruft mich an oder schickt mir eine Mail, um besser ins Gespräch zu kommen.

Meine Telefonnummern sind: 039203/90908 oder 015208868924 und meine Mail-Adresse lautet:

h-f.schmidt@gmx.de.

Euer Heiner-Frank Schmidt


Unser Partner PVAG informiert - Private Krankenversicherung (PKV) als Heilfürsorgeberechtigte(r)

Die Heilfürsorge ist eine spezielle Form der Fürsorge des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten. Endet die Heilfürsorge durch den Eintritt in den Ruhestand, wird Beihilfe gewährt.

Um sicherzustellen, dass für diesen Zeitpunkt eine vollwertige PKV ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne mögliche Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse besteht, ist es wichtig, bereits während der Zeit der Heilfürsorge eine Anwartschaft abzuschließen.

Sie können dabei zwischen zwei Varianten wählen:

    • kleine Anwartschaft (KAW) oder
    • große Anwartschaft (GAW).
Für beide Varianten wird ein Antrag mit vollständiger Beantwortung der Gesundheitsfragen aufgenommen. Die Beiträge werden entsprechend dem Alter bei Antragstellung erhoben und sind dann anteilig zu zahlen. Für die KAW sind es durchschnittlich 3 % des Tarifbeitrages und für die GAW durchschnittlich 40 %.

Für KAW und GAW gelten zum Zeitpunkt der Aktivierung, es gibt keine Wartezeiten und es gibt keine erneute Gesundheitsprüfung! Egal, ob zwischen der Annahme des Antrages zwei oder 20 Jahre liegen.

Wieso dann der Beitragsunterschied? Mit dem Abschluss der GAW „frieren“ Sie Ihr Eintrittsalter ein. Sie haben den Vertrag mit uns im Alter von 20 Jahren abgeschlossen - so zahlen Sie mit dem Eintritt in den Ruhestand und der Aktivierung des Vertrages den zum Abschluss des Vertrages gültigen aktiven Beitrag eines 20-jährigen.

Bei der KAW wird bei Aktivierung der Tarife Ihr aktuelles Alter zugrunde gelegt. Sie gehen mit z.B. 60 Jahren in den Ruhestand, also zahlen Sie die Beiträge, welche für dieses Eintrittsalter gültig sind.


    Gut zu wissen:

Die KAW ist während der Ausbildung über die GdP-Mitgliedschaft kostenfrei!


Seniorentermine

Seniorengruppen der PD Ost


    Bereich Bitterfeld
      am 14.10.2014 und am 28.10.2014 von 10 bis 12 Uhr Bowling auf der Bundeskegelbahn in Sandersdorf.
    Bereich Dessau
      am 26.11.2014 um 17.00 Uhr in der „Sportlerklause Kunze“ in Dessau-Roßlau, Kreuzbergstr. 179.
    Bereich Wittenberg
      am 20.10.2014 um 15.45 Uhr Bowling im Wittenberger Bowling-Center (Teilnahme bis zum 12.10.2014 bei P. Lembke anmelden: 03491/403741 oder 01520/8857629).
Seniorengruppen der PD Nord

    Bereich PD Haus
      am 18.11.2014 um 14.00 Uhr im Alten- und Servicecenter Sudenburg der Volkssolidarität , Halberstädter Str. 115.
    Bereich Bernburg
      am 13.11.2014 Versammlung jeweils um 14.00 Uhr in „Lauf's Restaurant", Zepziger Weg 3 in Bernburg.
    Bereich Aschersleben/Staßfurt
      am 03.11.2014 und am 08.12.2014 (Jahresabschlußfeier) um 15.00 Uhr im Hotel "Stadt Aschersleben", Herrenbreite 17.
    Bereich Fachhochschule
      am 19.11.2014 ab 17.00 Uhr im Schnitzelhaus Probst in Aschersleben.
    Bereich Landeskriminalamt
      am 16.10.2014 Skat- und Rommèabend in „Zum Ferchlander“ in Magdeburg.
Seniorengruppen der PD Süd

    Bereich PD Süd Haus/Revier Halle
      am 08.10.2014 und am 12.11.2014 um 14.30 Uhr in der Begegnungsstätte "Zur Fähre" der VS Halle.
    Bereich Saalekreis
      am 14.10.2014 um 10.00 Uhr 2. Pokalturnier im Kegeln in der Kegelhalle in Schkopau, Ladenstraße (Meldeschluß: 07.10.2014 bei Wilfried Grube 034605/45956 oder 01520/8872400).
Die Landesredaktion

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