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In der Ausgabe des Landesteils der Deutschen Polizei Dezember 2007 sind u.a. folgende Themen zu finden...

Redaktion:
Lothar Jeschke (V.i.S.d.P.), Bahndamm 4, 06862 Thießen,

Telefon: (0391)250 - 2091, Fax 2852, priv. Telefon: 03490 20932; Telefax: 034907/ 30698


Erster GdP-Teilerfolg für Ruhestandsbeamte in Sachsen-Anhalt!

Magdeburg. Nach langem Kampf und zähem Ringen der GdP um die Erhöhungsgrundlage für den § 14a Beamtenversorgungsgesetz, ist das Finanzministerium seit dem 6. November 2007 vorerst bereit, zumindest für einen Teil der Ruhestandsbeamten im Land die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes von 2005 anzuerkennen und endlich die höheren finanziellen Ansprüche zu zahlen.

Personalentwicklungskonzept (PEK) in Diskussion

Magdeburg. Am 29.Oktober 2007 war es endlich soweit. Vertreter des Innenministeriums (MI), Mitglieder der Gewerkschaften und Vertreter des Polizeihauptpersonalrates trafen sich zum ersten Mal zur Diskussion über die zukünftige echte Personalentwicklung in der Polizei (Siehe auch DP 09/2007).

Polizeiarbeit ist keine Jedermann-Aufgabe!

Mitte Oktober machte eine Nachricht aus Haldensleben (Landkreis Börde) im Land die Runde und sorgte für ein unterschiedliches Echo bei Parteien und Gewerkschaften.

GdP-FÖRDERVEREIN - „Fröhliche“ Weihnachtsbaumbeschaffung

Auch in diesem Jahr möchten wir uns gemeinsam mit Euch auf das Weihnachtsfest einstimmen, deshalb organisiert der Förderverein eine „Weihnachtsbaumbeschaffungsmaßnahme“ (Kauf).

LANDESREDAKTION - Mehr Information mit „Info Drei“

Wie machen die das eigentlich in Sachsen? Wie läuft es in Thüringen? Stecken die nicht auch in einer Strukturreform? Haben die Kollegen in Sachsen-Anhalt schon die blaue Uniform? Diese und ähnliche Fragen machen oft die Runde im Streifenwagen und bei den Pausengesprächen der Polizeibeschäftigten in Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt.

Erster GdP-Teilerfolg für Ruhestandsbeamte in Sachsen-Anhalt!

Magdeburg. Nach langem Kampf und zähem Ringen der GdP um die Erhöhungsgrundlage für den § 14a Beamtenversorgungsgesetz, ist das Finanzministerium seit dem 6. November 2007 vorerst bereit, zumindest für einen Teil der Ruhestandsbeamten im Land die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes von 2005 anzuerkennen und endlich die höheren finanziellen Ansprüche zu zahlen.

Demnach haben jetzt erst einmal die Beamten, die mit 35 Prozent ihrer ruhegehaltfähigen Dienstbezüge über der amtsunabhängigen Mindestversorgung (65 Prozent aus der Besoldungsgruppe A 4 + 30,68 Euro) also über einem Betrag von ca. 1196,44 EUR liegen, eine höhere Ruhegehaltszahlung und ggf. Nachzahlungen zu erwarten.

Bisher wird und wurde bundesweit nur das erdiente Ruhegehalt mit dem § 14a Beamtenversorgungsgesetz vorübergehend erhöht.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte aber zugunsten der Ruhestandsbeamten entschieden, dass nicht nur das erdiente Ruhegehalt zu erhöhen ist, sondern dass die Beamten einen Anspruch auf 35 Prozent Mindestversorgung haben und das dann auch diese Mindestversorgung von 35 Prozent mit den Ansprüchen aus dem § 14 a zu erhöhen ist.

Personalentwicklungskonzept (PEK) in Diskussion

Magdeburg. Am 29.Oktober 2007 war es endlich soweit. Vertreter des Innenministeriums (MI), Mitglieder der Gewerkschaften und Vertreter des Polizeihauptpersonalrates trafen sich zum ersten Mal zur Diskussion über die zukünftige echte Personalentwicklung in der Polizei (Siehe auch DP 09/2007).

Zu Anfang machte Herr Vagedes (Referatsleiter 24, Personal in der Polizei) klar, dass das durch das MI vorgelegte Konzept in den Grundstrukturen und im Regelungsinhalt feststeht und lediglich im Feinschliff veränderbar wäre.

Durch die Vertreter der GdP wurde bemängelt, dass es offensichtlich nicht Wille des MI ist, Beförderungs- und Stellenhebungskonzepte in einem echten PEK einzuarbeiten.

In einem am nächsten Tag folgendem Gespräch mit dem Abteilungsleiter, Herrn Liebau, wurden dann auch die Rahmenbedingungen der Personalentwicklung (u.a. Umwandlung von Stellen des m.D. in den g.D.) näher definiert. Die Einarbeitung eines Beförderungskonzeptes wurde weiter abgelehnt.

In der Diskussion machten die Vertreter der GdP klar, dass eine Dienstvereinbarung nur sinnvoll ist, wenn die genannten Elemente in einem PEK verankert sind. Gleichzeitig wird die Erstellung des PEK durch uns kritisch, aber zielorientiert begleitet und durch eigene Ideen ergänzt. Dazu fand in der darauf folgenden Woche das nächste Gespräch statt, in dem die vorgelegten Punkte diskutiert worden. Diese Diskussion wird im November fortgesetzt. Dann wird auch der Zeitpunkt kommen, die Inhalte konkreter darzustellen.

Polizeiarbeit ist keine Jedermann-Aufgabe!

Mitte Oktober machte eine Nachricht aus Haldensleben (Landkreis Börde) im Land die Runde und sorgte für ein unterschiedliches Echo bei Parteien und Gewerkschaften.

Die in Haldensleben diskutierte Idee, mit freiwilligen Bürgerstreifen für mehr Sicherheit und Ordnung zu sorgen, hat auch die GdP nicht kalt gelassen. In der Vergangenheit wurden solche Überlegungen in Sachsen-Anhalt immer mal laut geäußert und nach Abwägung aller Faktoren schnell wieder fallen gelassen.

In insgesamt fünf Bundesländern sind „Freiwillige Polizeihelfer“ unterwegs. Baden-Württemberg arbeitet seit 1963 mit solchen ehrenamtlichen Kräften, Bayern setzt seit 1996 in zahlreichen Städten eine „Sicherheitswacht“ ein, 1998 startete die „Sächsische Sicherheitswacht“ und 2000 stellte schließlich Hessen seine ersten freiwilligen Polizeihelfer vor. Vor einem halben Jahr begannen auch in Niedersachsen verschiedene Pilotprojekte. Der Freiwillige Ordnungs- und Streifendienst soll die Städte und Gemeinden bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unterstützen und die Präsenz der Ordnungsbehörden im öffentlichen Raum verbessern

In einem Gespräch mit dem Bürgermeister der Stadt Haldensleben, Herrn Eichler, und seinem Dezernten, Herrn Otto, am 7. November 2007 versuchten der stellvertretende Vorsitzende der GdP, Koll. Jürgen Naatz und Koll. Uwe Petermann vom Geschäftsführenden Landesbezirksvorstand (GLBV) die Motivation der Stadtväter von Haldensleben in Erfahrung zu bringen. Beide erläuterten auch die Position der GdP.

„Zwangsmittel, Eingriff in die Grundrechte, Schusswaffengebrauch, Kompetenz bei Konfliktlösungen und Weiteres mehr dürfen nur in die Hände von ausgebildeten Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten gelegt werden. Es ist eine alt bekannte Tatsache, dass aus jedem Streifengang ein polizeilicher Einsatz erwachsen kann. Offensichtlich wollen die Politiker ihren Bürgern eine vermeintliche Sicherheit vorgaukeln. Polizeiarbeit ist keine Jedermann-Aufgabe, sondern eine hochqualifizierte Tätigkeit. Es geht letztlich um die Wahrung der Grundrechte.“

Jürgen Naatz sprach Klartext: „Wir erwarten von den Politikern eine klare Ablehnung der freiwilligen Bürgerstreifen oder einer Bürgerwehr.“

Im übrigen merkten die Vertreter der GdP an, dass der Aufwand bei der Auswahl, der Ausbildung und der Ausstattung im krassen Missverhältnis zu möglichen „Erfolgen“ steht. Wir wissen aus der Erfahrung anderer Bundesländer, dass die Betreuung der freiwilligen Bürgerstreifen die Polizei von ihrer eigentlichen Tätigkeit abhält.

Die Vertreter der GdP machten deshalb den Vorschlag, Projekte zu entwickeln bzw. zu unterstützen, in denen an die Verantwortung aller Bürger appelliert und die Möglichkeiten der Bürger verbessert werden, mit den zuständigen Stellen in Kontakt zu treten, um Probleme der Ordnung und Sicherheit in den Griff zu bekommen.

Die Gesprächsteilnehmer kamen überein, die Entwicklung in Stade (Niedersachsen) zu beobachten. Dazu wird die GdP auch die Erfahrungen der Kolleginnen und Kollegen sammeln und mit den Stadtvätern austauschen. Weiterhin waren die Teilnehmer der Auffassung, darauf zu achten, dass auch zukünftig polizeiliche Aufgaben in Polizeihand bleiben und die möglichen Aufgaben der Bürgerdienste richtig dargestellt werden.

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GdP-FÖRDERVEREIN - „Fröhliche“ Weihnachtsbaumbeschaffung

Auch in diesem Jahr möchten wir uns gemeinsam mit Euch auf das Weihnachtsfest einstimmen, deshalb organisiert der Förderverein eine „Weihnachtsbaumbeschaffungsmaßnahme“ (Kauf).

Diese findet am 9. Dezember 2007, ab 10.00 Uhr in Heinrichshorst (zwischen Colbitz und Angern), mitten im Wald, wieder mit einem fröhlichen Beisammensein, statt. Da die Schonung nicht mehr viel hergibt, werden wir Nordmanntannen anliefern lassen, die dann käuflich erworben werden können. Die Bäume mussten zuvor bestellt werden und wurden in der Woche für uns frisch geschlagen. Ein Baum, etwa 2 bis 2,50 m lang, wird 30 bis 35 Euro kosten.

Um eine ausreichende Versorgung für Jung und Alt, Groß oder Klein sicherstellen zu können, ist es auch wieder erforderlich, dass alle Teilnehmer Gutscheine bei Ihrer Bezirksgruppe erwerben. Jeder Erwachsene für 5,00 Euro und jedes Kind für 2,00 Euro, diese können dann vor Ort wieder in Speisen und Getränke umgesetzt werden. (Termin der Ausgabe wird noch mitgeteilt)

Bis spätestens 6. Dezember 2007 bitte wir um die Teilnehmermeldungen (Anzahl Erwachsener und Kinder mit Altersangabe) und um Mitteilung, wie viel Bäume gewünscht werden. Teilnehmermeldungen bitte an:

Carla.Thielecke@lka.pol.sachsen-anhalt.de

Tel. (LKA) 7972-1033 (Amt 0391 250-1033), Fax: 7972-191033

LANDESREDAKTION - Mehr Information mit „Info Drei“

Wie machen die das eigentlich in Sachsen? Wie läuft es in Thüringen? Stecken die nicht auch in einer Strukturreform? Haben die Kollegen in Sachsen-Anhalt schon die blaue Uniform? Diese und ähnliche Fragen machen oft die Runde im Streifenwagen und bei den Pausengesprächen der Polizeibeschäftigten in Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt. Verlässliche Informationen sind meist nicht vorhanden oder schwer zu bekommen. So entstehen Gerüchte über die Arbeits- und Lebenssituation in der Polizei der angrenzenden Bundesländer.

Obwohl die drei Länder im Osten Deutschlands mit dem MDR eine gemeinsame Medienanstalt besitzen, fehlt es an einem polizeilichen Informationsverbund. Daran konnte auch die vor einiger Zeit begründete Sicherheitskooperation (SIKOOP) wenig ändern.

Was lag also näher, als diese Informationslücken wenigstens innerhalb der GdP zu füllen? Das dachten sich jedenfalls die drei GdP-Landesvorsitzenden und schlugen vor, es einmal mit einer gemeinsamen Seite in den Landesteilen der Mitgliederzeitschrift „Deutsche Polizei“ zu versuchen. Hier sollen vorrangig Themen einen Raum finden, die in allen drei Ländern von Interesse sind.

Ab Januar 2008 geht es los mit der gemeinsamen Seite. Sie wird den Titel „Info Drei“ tragen und leicht erkennbar sein. Leserbriefe mit Meinungen zu „Info Drei“ an die Landesredaktionen sind ausdrücklich erwünscht.

Lothar Jeschke

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