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In der Ausgabe des Landesteils der Deutschen Polizei Dezember 2012 sind u.a. folgende Themen zu finden...



Redaktion:

Jens Hüttich (V.i.S.d.P.) Walter-Kersten-Straße 9

Telefon: 03473/802985, Fax 0321/21041561, Mobil: 01520/8857561





Die komplette Ausgabe des Landesteils der Deutschen Polizei vom Dezember 2012 im PDF-Format



Der Förderverein der Gewerkschaft der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt e.V. hat einen Fotokalender für das Jahr 2013 aufgelegt.

40 JAHRE GDP-MITGLIED

Pünktlich zum 01. November 2012 wurde dem Landespolizeidirektor Rolf-Peter Wachholz die Jubiläumsurkunde für 40-jährige Mitgliedschaft in der Gewerkschaft der Polizei übergeben.

NACHRUF - Frank Hoffmann.

NACHRUF - Hans-Dieter Sorge

SEMINAR „RENTENRECHT“ - (K)Ein Buch mit sieben Siegeln ...

... soll es für uns nicht bleiben. Am 08. Oktober fand das erste Seminar zum Thema Rentenrecht statt.

NEUES VOM BOLIZEIER - De neie Strugdur

BESOLDUNGSRECHT - Widerspruch gegen die Besoldung – Altersdiskriminierung Nachzahlungen in Aussicht?

Immer wieder erreicht uns die Frage „Was macht eigentlich mein Widerspruch gegen die Höhe meiner Besoldung?“.

LÄNDERÜBERGREIFENDES TAUSCHGESUCH

Polizeihauptmeister mit der Besoldung A9+Z (Besoldungsstufe 9) aus München (Bayern) sucht aus privaten Gründen dringend Tauschpartner in Sachsen-Anhalt. Dienstort und Dienststelle sind unter diesen Umständen egal.

WEIHNACHTS- UND NEUJAHRSGRUSS

Wir wünschen allen Mitgliedern der GdP, ihren Familien, Angehörigen, Freunden und Bekannten ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr.

SENIORENTERMINE


FOTOWETTBEWERB DES FÖRDERVEREINS - Der Kalender ist fertig

Der Förderverein der Gewerkschaft der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt e.V. hat einen Fotokalender für das Jahr 2013 aufgelegt.

Mit Hilfe eines Fotowettbewerbes wurden Fotos aus dem polizeilichem Alltag gefunden.

Das Siegerfoto hat die Kolln. Hella Pietzsch aus der BG PD Ost eingereicht und wird mit einem kleinem Präsent ausgezeichnet.

Der Förderverein bedankt sich bei folgenden Kolleginnen und Kollegen, die sich am Fotowettbewerb beteiligt haben.

Axel Vösterling, Carla Thielecke, Eva Dobrick, Gerald Friese, Jens Hüttich, Michael Zielasko, Rolf Strehler, Torsten Rohde und Uwe Spallek.

Außerdem bedanken wir uns für die wundervolle Unterstützung durch den Verlag PolPublik GmbH und die Druckerei Kleerbaum aus Dülmen.

Der Kalender ist über die Bezirksgruppen erhältlich.

Vera Ruppricht,
Vorsitzende des Fördervereins


40 JAHRE GDP-MITGLIED

Pünktlich zum 01. November 2012 wurde dem Landespolizeidirektor Rolf-Peter Wachholz die Jubiläumsurkunde für 40-jährige Mitgliedschaft in der Gewerkschaft der Polizei übergeben.

Etwas überrascht über das anstehende Jubiläum nahm Kollege Wachholz die Urkunde und die Jubiläumsnadel „40 Jahre“ vom Bezirksgruppenvorsitzenden Jan Steuer in seinem Dienstzimmer entgegen. Kollege Wachholz nahm sich die Zeit, in einem kurzen Gespräch die 40 Jahre seiner Mitgliedschaft Revue passieren zu lassen.

Er betonte, dass er sich zu jeder Zeit, egal ob in seinen Dienststellen in Niedersachsen oder später in Sachsen-Anhalt, von der Gewerkschaft der Polizei verantwortungsvoll vertreten gefühlt hat und zuletzt in seiner leitenden Position mit der GdP einen konstruktiven und sachlichen Verhandlungspartner kennen und schätzen lernte.

Jan Steuer,
Vorsitzender der Bezirksgruppe MI


NACHRUF

Am Samstag, den 03. November 2012 verstarb, im Alter von 51 Jahren, plötzlich und unerwartet unser geschätzter Kollege,

Frank Hoffmann.

Er war zuletzt tätig als Hilfstruppführer im Kampfmittelbeseitigungsdienst in der Abteilung 1 des Technischen Polizeiamtes Sachsen-Anhalt und lange Jahre Mitglied in unserer Bezirksgruppe.

Bezirksgruppe Technisches Polizeiamt

Liane Bosse


NACHRUF

Tief betroffen erhielten wir die Nachricht, dass am 15. Oktober 2012 unser Mitglied der Seniorengruppe Anhalt-Bitterfeld

Hans-Dieter Sorge

im Alter von 74 Jahren verstorben ist.

Die Bezirksgruppe Sachsen-Anhalt Ost, Seniorengruppe Anhalt-Bitterfeld verliert mit ihm ein aktives, engagiertes Seniorengruppenmitglied.

Unser tiefes Mitgefühl gilt den Angehörigen.

Bezirksgruppe Seniorengruppe

Sachsen-Anhalt Ost Anhalt-Bitterfeld

Emmel Düring


SEMINAR „RENTENRECHT“ - (K)Ein Buch mit sieben Siegeln ...

... soll es für uns nicht bleiben. Am 08. Oktober fand das erste Seminar zum Thema Rentenrecht statt.

Für dieses Seminar stand der Kollege Roland Oberhack, Rentenberater, Mitglied des Widerspruchsausschusses der Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland (DRVMD) und ehrenamtliches Mitglied im Ausschuss Arbeit und Soziales im Bundestag, zur Verfügung.

Kollege Oberhack verfügt über ein sehr umfangreiches Wissen zum Thema Rentenrecht, er erläuterte den Aufbau und die Bedeutung der gesetzlichen Rentenversicherung. Er erörterte den Versicherungsverlauf in der gesetzlichen Rentenversicherung, Anhand praxisnaher Beispiele zeigte er die Veränderungen im Rentenrecht auf; verschiedene Anrechnungen bzw. Nichtanrechnungen von Ausbildungszeiten sowie Kinderbetreuungszeiten.

Er referierte über die Hinterbliebenenrente, wem und in welcher Art daraus Ansprüche erwachsen könnten. Er zeigte den Anwesenden Kolleginnen und Kollegen auf, was sich hinter den Zugangsvoraussetzungen zum Erwerb des gesetzlichen Rentenanspruchs verbirgt und was es heißt, wenn gesetzliche Wartezeiten erfüllt sind.

Sehr anschaulich erläuterte Roland Oberhack die Auswirkungen von geringen Beschäftigungsverhältnissen auf die Rentenzahlung. Kurz ging er auch auf die zurzeit geführten Diskussionen zur Grundsicherung ein und erläuterte die Anrechnung von „Riester Renten“ auf diese.

In diesem Seminar fehlte auch die Veranschaulichung der Hintergründe der Rentenangleichung Ost - West nicht, ein Thema, das alle Anwesenden interessierte.

Es war ein Tag, der voll gefüllt war mit Hintergründen zur Rentenberechnung, mit Aussichten auf eine nicht gerade rosige Zukunft, was die Rentenzahlungen betrifft, und anderem, was wiederum nur ein Bruchteil aus dem Rentenrecht war.

Alle Teilnehmer waren sich darüber einig auch an Aufbauseminaren zu diesem Thema teilzunehmen.

Wir können uns an dieser Stelle nur ganz herzlich bei dem Kollegen Roland Oberhack bedanken, der so viel von seinem Wissen weiter vermittelte.

Vera Ruppricht


NEUES VOM BOLIZEIER

De neie Strugdur

Wemm mar die Uffreechung um ne neie Strugdur dr Bolizei so richschtsch vorfolchd, gammr ja bleede wärn.

Eh baar Kolleschinnen und Kollegschen grischn een Uffdrach, sich ne neie Strugdur zu überlechn und dr Minisdr erzähld schon widder inner Bresse, wies werden dud.

Da wilsch awr meinen Muus nu och zugäm.

Da schlachsch ma vor, wir machen das, wie de 0815-Bank mid de Fähnchen.

Dazu jibt’s neue Dürschilder und Briefköbbe, alle müssen sich off ihre Dienstbosten bewerm und midenstens enmal inne Dienststelle umziehn.

Das alles natierlich Gostenneutral. Na dann brost Mahlzeid.

In diesm Sinne, eier Bolizeier aus Machdeborch


BESOLDUNGSRECHT - Widerspruch gegen die Besoldung – Altersdiskriminierung Nachzahlungen in Aussicht?

Immer wieder erreicht uns die Frage „Was macht eigentlich mein Widerspruch gegen die Höhe meiner Besoldung?“.

Aufgrund einer recht interessanten Entwicklung bietet sich eine Betrachtung des aktuellen Verfahrensstandes an. Das Verwaltungsgericht Berlin hat jetzt mehrere Klageverfahren von Beamten des Landes Berlin ausgesetzt und den Gerichtshof der Europäischen Union um eine Vorabentscheidung gebeten.

Es geht um die Frage, ob die bis zum 31. Juli 2011 in Berlin (in Sachsen-Anhalt bis März 2011) geltenden besoldungsrechtlichen Bestimmungen und die Regelungen für die Überleitung der Beamten in das neue Besoldungsrecht mit den europäischen Vorschriften zum Schutz gegen Diskriminierung wegen des Alters vereinbar sind und welche Rechtsfolgen sich im Falle eines Verstoßes ergeben.

Aber der Reihe nach. Schon am 28.12.2009 hat der Landesvorsitzende der GdP Sachsen-Anhalt, Uwe Petermann, gegen die Besoldung aller Beamtinnen und Beamten, die zum damaligen Zeitpunkt Mitglied in der GdP waren, Widerspruch eingelegt.

Die Oberfinanzdirektion Magdeburg bestätigte den Eingang der Mitgliederliste und erklärte sich mit dem Ruhen des Widerspruchsverfahrens einverstanden. Das Ruhen des Verfahrens wurde beantragt, weil die entsprechenden Urteile (siehe folgender Absatz) damals noch nicht rechtskräftig waren.


Worauf gründete der Widerspruch?

Hintergrund des schon im Dezember 2009 eingelegten Widerspruchs war damals die Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Berlin und des Landesarbeitsgerichts Hessen, die für den Bereich der Tarifbeschäftigten entschieden haben, dass eine Vergütung, die sich ausschließlich am Lebensalter orientiert, eine unzulässige Diskriminierung und damit einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) darstellt.

In den entschiedenen Fällen wurde den Klägern die Vergütung nach der höchsten Altersstufe zuerkannt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich im September 2011 ebenso positioniert und einen Verstoß gegen das Verbot der Altersdiskriminierung erkannt. Den Arbeitnehmern wurde der Anspruch auf Zahlung der Differenz bis zur höchsten Altersstufe zuerkannt.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich dieser Entscheidung des EuGH mit Urteil vom 10.11.2011 angeschlossen. Die betroffenen Arbeitgeber mussten den jungen Mitarbeitern viele Millionen Euro Gehalt nachzahlen.


Arbeitgeber mussten für die jungen Tarifbeschäftigten Gehalt nachzahlen

Problematisch und viel diskutiert ist nun aber die Frage, ob die Entscheidungen des EuGH und des BAG auch auf die Beamtinnen und Beamten angewandt werden können. Kommt diesem Urteil eine Indizwirkung für den Beamtenbereich zu und verstößt die Festsetzung des Besoldungsdienstalters (nach altem Besoldungsgesetz - bis März 2011) gegen das Verbot der Altersdiskriminierung??

Entsprechende Klagen von Beamten wurden bis September 2011 immer erstinstanzlich abgewiesen. Daraus resultierende Berufungsverfahren in Sachsen und Berlin-Brandenburg sind hier noch anhängig.

Überraschenderweise hat unser Verwaltungsgericht Halle jedoch am 28.09.2011 in insgesamt acht Verfahren gegen die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland entschieden, das die Festsetzung des Besoldungsdienstalters nach Maßgabe des Besoldungsgesetzes alter Fassung eine unionsrechtlich nicht gerechtfertigte Diskriminierung wegen des Alters und einen Verstoß gegen das AGG darstellt.

Das AGG trete nicht hinter das Besoldungsgesetz zurück, da es europarechtliche Vorgaben umsetze, an deren Maßstab sich auch dieses Gesetz messen lassen müssen. Die Festsetzung des Besoldungsdienstalters auf den ersten des Monats, in dem das 21.Lebensjahr vollendet wurde, und die daran anknüpfende Besoldung nach Dienstaltersstufen stelle eine unmittelbare Benachteiligung im Sinne des § 3 Absatz 1 AGG dar. Das VG Halle hat den Klagen der Beamten somit stattgegeben.

Um es greifbar zu machen, hier der Richterspruch eines Verfahrens: „Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin (in vorliegenden Fall eine Beamtin A 11) rückwirkend ab dem 01.Januar 2006 Grundgehalt nach der höchsten Stufe ihrer jeweiligen Besoldungsgruppe zu zahlen und den sich hieraus ergebenden Nachzahlungsbetrag mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.Mai 2010 zu verzinsen.“

Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat dem Antrag des beklagten Dienstherrn auf Zulassung der Berufung gegen die Urteile des VG Halle mit Beschluss vom 04.April 2012 stattgegeben.

Nach Ansicht des Gerichts scheint es grundsätzlich klärungsbedürftig, ob die beamtenrechtliche Bemessung der Besoldung nach dem Besoldungsdienstalter einen nicht gerechtfertigten Verstoß gegen das gemeinschafts-/unionsrechtliche bzw. nationale Verbot der Altersdiskriminierung darstellt und welche Rechtsfolgen sich hieraus ergeben.

Nachdem man nun einige Monate nichts mehr von der Sache gehört hatte, erging am Verwaltungsgericht Frankfurt/Main im August 2012 ein Urteil, das, analog den Urteilen des VG Halle, dem Dienstherrn aufträgt, jüngeren Beamten genauso viel zu zahlen wie älteren Kollegen. Es ist zu erwarten das auch hier das Hessische Innenministerium als Klagegegner die Zulassung der Berufung beantragen wird.


Aktuelle Urteile lassen hoffen.

Nun noch mal zurück auf den eingangs erwähnten Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 23.10.2012. Das VG Berlin erbittet eine Vorabentscheidung des EuGH. Es hat mehrere Klageverfahren ausgesetzt und den EuGH um Prüfung gebeten, ob die bis 31.07.2011 in Berlin geltenden besoldungsrechtlichen Bestimmungen und die Regelung für die Überleitung der Beamten in das neue Besoldungsrecht mit den Vorschriften zum Schutz gegen Diskriminierung wegen des Alters vereinbar sind.

In Berlin bildete bis zum Juli 2011 das vom Lebensalter abhängige Besoldungsdienstalter den Anknüpfungspunkt für die erstmalige Zuordnung zu einer Besoldungsstufe. Bei zeitgleicher Begründung eines Beamtenverhältnisses erhielt daher der lebensältere Beamte höheres Gehalt als der lebensjüngere. So auch die bis März 2011 praktizierte Verfahrensweise in Sachsen-Anhalt.

Nach neuer Rechtslage knüpft die Bezahlung in Berlin für ab dem 01.August 2011 ernannte Beamte grundsätzlich nur noch an die tatsächliche Berufserfahrung an. In Sachsen-Anhalt ist das System der Erfahrungszeiten bereits im April 2011 in Kraft getreten und hat das Besoldungsdienstalter abgelöst.


Beim neuen Besoldungsrecht (ab 04/2011) zählt das Dienst- und nicht das Lebensalter.

Neben der Tatsache, dass man vom EuGH eine Entscheidung über die Vereinbarkeit der alten besoldungsrechtlichen Bestimmungen mit den Vorschriften zum Schutz vor Altersdiskriminierung erwartet, tritt nun noch eine darauf aufbauende Frage.

Bei so genannten Bestandsbeamten (die in das neue Besoldungsrecht übergeleitet wurden) wird eine entsprechende Berufserfahrung fingiert, damit werden Beamte, die in einem höheren Lebensalter eingestellt wurden, weiterhin gegenüber solchen Beamten bevorzugt, die in jüngeren Jahren eingestellt wurden.

Die Kläger rügen also nicht nur einen Verstoß gegen das Verbot der Altersdiskriminierung durch das alte Besoldungsrecht bis Juli 2011 (in Sachsen-Anhalt bis März 2011), sondern sie beharren darauf, dass die neuen Regelungen die Altersdiskriminierung der Beamten, die bereits am 31. Juli 2011 in einem Beamtenverhältnis gestanden haben, unbegrenzt fortführen.


Was bedeutet das für uns als Beamte des Landes Sachsen-Anhalt?

Es gilt nun abzuwarten. Aufgrund des bereits im Dezember 2009 durch den Landesvorsitzenden mittels Mitgliederbestandsliste eingelegten Widerspruchs brauchen all diejenigen, die schon vor dem 01.01.2010 Mitglied in der Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Sachsen-Anhalt, waren keinen Widerspruch mehr einlegen.

Beamtinnen und Beamte, die erst im Januar 2010 oder später den Schritt in die GdP vollzogen haben, können sich auch jetzt noch ihre Ansprüche sichern. Sie sollten bei der Oberfinanzdirektion gegen ihre Besoldung Widerspruch einlegen, um eine Hemmung der Verjährung herbeizuführen. Aufgrund der dreijährigen Verjährungsfrist können Ansprüche jetzt jedoch maximal bis zum 01.01.2009 rückwirkend geltend gemacht werden.

Im Erfolgsfall würde man sich so noch Nachzahlungen für die Monate Januar 2010 bis März 2011 sichern. Am 01.04.2011 ist dann, wie bekannt, das neue Besoldungsrecht in Sachsen-Anhalt in Kraft getreten. Allerdings scheint wohl auch dieses für die Bestandsbeamten nicht die Altersdiskriminierung zu beseitigen, so zumindest die Auffassung der Kläger aus dem Land Berlin. Auch diese Frage wird nun durch den EuGH beantwortet werden müssen.

Um es einmal greifbarer zu machen, von welchen Summen wir hier eigentlich reden, nachfolgend exemplarisch ein Beispiel (Beträge gerundet, resultierend aus der Besoldungstabelle März 2010):

Ein Beamter der Besoldungsgruppe A 8 mit der Besoldungsstufe 5 (im Dezember 2009 Widerspruch eingelegt) hat ein Grundgehalt von 2190 Euro.

Gleichzeitig enthielt die in dieser Besoldungsgruppe maximal erreichbare Besoldungsstufe 11 ein Grundgehalt von 2590 Euro.

Also eine Differenz von 400 Euro.

Wenn dieser Betrag nun in Anlehnung an den Urteilsspruch des VG Halle rückwirkend ab 01. Januar 2006 monatlich nachzuzahlen wäre, ergibt sich bereits für die Jahre 2006 bis 2010 ein Nachzahlungsbetrag von 24000 Euro (12 x 400 = 4800 ; 4800 x 5 = 24000).

Was die Entscheidung des Gerichtshofs anbelangt, sollte man wissen, der EuGH fährt hinsichtlich der Vorschriften zum Schutz vor Altersdiskriminierung eine ganz klare Linie. Wann diese zu erwarten ist, wage ich allerdings nicht zu spekulieren.


Die Linie des Europäischen Gerichtshofes ist klar.

Nur eines ist meines Erachtens nach sicher. Die Entscheidung, egal wie sie ausfällt, würde sich wohl auch in unserem Bundesland auswirken. Eine jüngere Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20. März 2012, die mittlerweile auch auf den Beamtenbereich in Sachsen-Anhalt ausstrahlt, hat sich erwartungsgemäß an der bisherigen Rechtsprechung des EuGH orientiert.

Hier wurde einer Tarifbeschäftigten auch vor Vollendung des 40. Lebensjahres Anspruch auf 30 Tage Urlaub zugesprochen. Die bisherigen Regelungen wurden aufgrund des Verstoßes gegen das Diskriminierungsverbot gekippt. Da auch im Beamtenbereich Sachsen-Anhalts eine altersabhängige Staffelung der Urlaubsdauer vorherrscht wurde die Regelung aus dem Tarifbereich übernommen und ein einheitlicher, altersunabhängiger Urlaubsanspruch für die Jahre 2011 und 2012 gewährt. Alle lebensjüngeren Beamtinnen und Beamten dürften von dieser Entscheidung bereits profitieren.

Wir werden euch auf jeden Fall weiter informieren.

Guido Steinert,
Landesschriftführer


LÄNDERÜBERGREIFENDES TAUSCHGESUCH

Polizeihauptmeister mit der Besoldung A9+Z (Besoldungsstufe 9) aus München (Bayern) sucht aus privaten Gründen dringend Tauschpartner in Sachsen-Anhalt. Dienstort und Dienststelle sind unter diesen Umständen egal.

Kontakt:

089/64144-0

sylvio.rebhan@polizei.bayern.de

Sylvio Rebhan


WEIHNACHTS- UND NEUJAHRSGRUSS

Wir wünschen allen Mitgliedern der GdP, ihren Familien, Angehörigen, Freunden und Bekannten ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr.


„Ich hoffe, im neuen Jahr wieder mehr wollen zu können und weniger müssen zu müssen.“
Hans "Johnny" Klein (1931-96), dt. Journalist, Regierungssprecher a.D.

Unseren Partnern in allen politischen und polizeilichen Bereichen, den Freunden der GdP, den Mitarbeitern von Behörden und Institutionen wünschen wir ebenso friedvolle und geruhsame Weihnachtsfeiertage und ein gesundes, glückliches Jahr 2013.

Besondere Wünsche übermitteln wir auf diesem Weg allen Kolleginnen und Kollegen, die an den Festtagen Dienst haben.

Für den Landesbezirksvorstand, Uwe Petermann, die Frauengruppe, die Seniorengruppe, die JUNGE GRUPPE und Förderverein der GdP Sachsen-Anhalt


SENIORENTERMINE

Seniorengruppe PD Ost


    Bereich Bitterfeld
      Veranstaltungstermine
        am 13.12.2012 um 18.00 Uhr Jahresabschlussfeier im „Othma-Haus“ in Sandersdorf
    Bereich Wittenberg
      Veranstaltungstermine
        am 04.12.2012 ab 16.00 Uhr Jahresabschluss mit dem Vortrag „Senioren in Straßenverkehr“ im Brauhaus Wittenberg, Markt 6
    Bereich Wolfen
      Veranstaltungstermine
        am 08.12.2012 um 18.00 Uhr Jahresabschlussfeier in der Gaststätte „Am Rodelberg“ in Wolfen
Seniorengruppe PD Nord

    Kreisgruppe PD Haus
      Versammlungstermine
        am 10.12.2012 Jahresabschlussfeier um 14.00 Uhr im Alten- und Servicecenter Sudenburg der VS, Halberstädter Str. 115, Straßenbahn Linie 1 und 10 bis Eiskeller Platz.
    Bereich Aschersleben-Staßfurt
      Versammlungstermine
        am 10.12.2012 Jahresabschlussfeier um 15.00 Uhr im Hotel „Stadt Aschersleben“ in der Herrenbreite 17 in Aschersleben.
Seniorengruppe PD Süd

    PD Süd Haus/Revier Halle
      Veranstaltungstermine
        am 12.12.2012 Weihnachtsfeier um 14.30 Uhr in der Begegnungsstätte „Zur Fähre“ der Volkssolidarität, Halle, Böllberger Weg 150
    Bereich Saalekreis
      Veranstaltungstermine
        am 19.12.2012 um 10.00 Uhr Kegeln in der Gaststätte „Shanghai Haus“ am Sportplatz Knapendorf, an der L 172 und Mittagessen ab 12.00 Uhr. Ansprechpartner: Wilfried Grube Tel.: 034605/45956 oder 01520/8872400
Die Landesredaktion

Alle Seniorenvertreter melden bitte die Termine für 2013 an die Redaktion!


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