Zum Inhalt wechseln

Kein Interesse an DEMO?

Seid Ihr schon von Eurer üppigen Besoldungsmahlzeit satt und müde?

Aufruf zur Demo am 22.08.2016

Magdeburg.

Vielleicht werden wir Beamten erst wach, wenn es auch zukünftig erst nach erstrittenen Einzelurteilen Nachzahlungen oder Entschädigungen für Einzelne oder Gruppen gibt. Also ähnlich wie es uns bei den Entschädigungszahlungen wegen der altersdiskriminierenden Besoldung erging (die einen erhalten 5.550,00 Euro, andere nur einen Teil und wieder andere überhaupt nichts!). Also wieder erst dann, wenn sprichwörtlich das Kind in den Brunnen gefallen ist!

Der Besoldungsgesetzgeber hat jetzt einen Entwurf eines Gesetzes des Besoldungs- und Versorgungsrechtsänderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in die Anhörung nach § 92 LBG LSA gebracht und durch nunmehr beabsichtigte Regelungen erneut fehlendes Interesse an einer verfassungskonformen Besoldung gezeigt.
Die Begründung zum Gesetzesentwurf enthält ein vorab erläutertes umfängliches Rechen-werk. Im Ergebnis der Berechnungen würden Nachzahlungen für Beamtinnen und Beamte entsprechend folgender Tabelle im „Gesetz“ festgelegt. Im Vergleich dazu, haben wir die Nachzahlungen für die sächsischen Kolleginnen und Kollegen aufgeführt.


Zeitraum
Nachzahlung in % in Sachsen-Anhalt
Nachzahlung in % in Sachsen
1. April bis 31. Dezember 2011
1,4
2,53
1. Januar bis 31. Dezember 2012
0,3
0,98
1. Januar bis 31. Dezember 2013
-
2,16
1. Januar bis 31. Dezember 2014
0,1
1,55
1. Januar bis 31. Dezember 2015
-
1,28

Nur die Beamtinnen und Beamten, welche Widersprüche gegen ihre nicht verfassungskonforme Besoldung bei ihrem Dienstherrn eingelegten haben, werden zudem Nachzahlungen für die Jahre 2008 bis 2010 erhalten.

Eine allgemeine rückwirkende Behebung der nicht verfassungskonformen Besoldung für sämtliche Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter ab dem Jahr 2008 scheidet aus. Eine entsprechende Handlungspflicht sieht der Besoldungsgesetzgeber mit Hinweis auf die Beschlusslage des Bundesverfassungsgerichts nicht.

Eine treue Beamtenschaft übt sich schließlich in Zurückhaltung und vertraut auf ein verfassungskonformes Verhalten seiner Landesregierung... Oder sollten wir das besser nicht?

Und weiter heißt es:
Die „sächsische Lösung“ wird es nicht geben, weil diese zu kostenintensiv ist.

Im Wortlaut:
„…Da der Besoldungsgesetzgeber durch das Gesetz zur Änderung der besoldungs- und richterlichen Vorschriften vom 18. Dezember 2015 zum Ausdruck habe gebracht, dass seiner An-sicht nach die dort getroffene Lösung nach dem Wortlaut des Urteils vom 05.05.2015 – 2 BvL 1709 – verfassungskonform ist, ist es angezeigt, bis zu einer gegenteiligen verfassungsgerichtlichen Entscheidung bei dem eingeschlagenen Weg zu bleiben…“

Stellt sich die Frage:

Warum sollte nun gerade die aktuelle und künftige Besoldung verfassungskonform sein, wenn bislang nicht darauf geachtet wurde und warum schiebt es der Besoldungsgesetzgeber wieder in die Verantwortung des Besoldungsempfängers, den beschrittenen Weg der Landesregierung verfassungsgerichtlich überprüfen zu lassen?

…Die Übertragung der sächsischen Lösung auf Sachsen-Anhalt würde Mehrkosten von einmalig 100 Mio. Euro und laufende Mehrkosten von jährlich 30-35 Mio. Euro verursachen, heißt es im Vorblatt zum Gesetzentwurf.

Stellt sich die Frage:

Wer hat eine solche Diskrepanz verursacht und warum ist der Verursacher (Landesregierung in Sachsen-Anhalt) nun nicht be-reit, seine Fehler zu korrigieren und für eine angemessene Besoldung zu sorgen?

Lasst uns jetzt erst recht noch vor Verabschiedung dieses Gesetzes für unser Verfassungsrecht eintreten!


Seid dabei, wenn wir am 22. August 2016 in Magdeburg unseren Protest vor dem Landtag in Magdeburg zu Ausdruck bringen!

Für die Zukunft von Sachsen-Anhalt!

Beteiligt euch!



Hier gibt es das Flugblatt als PDF-Datei,

weitere Informationen gibt es auf der Seite des DGB

This link is for the Robots and should not be seen.