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Projektgruppe "Polizeistruktur 2020"

Die GdP-Vorschläge zum Projektauftrag

©Gewerkschaft der Polizei (GdP) Landesbezirk Sachsen-Anhalt
©Gewerkschaft der Polizei (GdP) Landesbezirk Sachsen-Anhalt
Magdeburg.

Nachdem der Innenminister eine Projektgruppe "Polizeistrukturreform 2020" eingerichtet und einen Projektauftrag vergeben hat, haben wir diesen Projektauftrag unter die Lupe genommen. In diesem Schreiben teilen wir dem Minister unsere Kritik und unsere Vorschläge mit.

Sehr geehrter Herr Minister,
für die Übersendung des Projektauftrages an die Projektgruppe "Polizeistruktur 2020" und die Einladung zur Mitwirkung in der Projektgruppe danke ich Ihnen.

Die Gewerkschaft der Polizei wird ihren Fach- und Sachverstand über die Lenkungsgruppe und natürlich in direkten Gesprächen mit dem Leiter der Projektgruppe einbringen.

Gleichwohl gestatten Sie mir im Auftrag unserer Mitglieder, die ersten Hinweise zum Projektauftrag zu geben. Diese sollten in der nächsten Beratung der Lenkungsgruppe besprochen und in dem Projektauftrag präzisiert und gegebenenfalls implementiert werden.

  1. Ein zukunftsorientiertes Konzept für eine schlagkräftige Polizei in den kommenden Jahren, die auf die zu erwartenden Herausforderungen richtig und sachgerecht eingestellt ist, muss auch zwingend die Rahmenbedingungen mit berücksichtigen. D. h. es ist nicht ausreichend, nur die Zielstärke zu beschreiben, sondern auch die Rahmenbedingungen mit auf den Prüfstand zu stellen, zumindest als Prüfauftrag.

    Was wir damit meinen, sind die materiellen Rahmenbedingungen, die eine zukunftsorientierte Polizeiarbeit erfordern. Neben Liegenschaftsfragen, Ausrüstungsfragen muss ein umfassender Auftrag auch die Ansprüche und Erwartungen der Angehörigen des Polizeivollzuges und der Polizeiverwaltung mit umfassen. Nur so, in der komplexen Beurteilung der zukünftigen Situation ist es möglich, ein abgestimmtes Konzept zu erstellen, dass es dem Parlament ermöglicht, die „Weichen für die Zukunft“ zu stellen.

    Entscheidungen der anstehenden Organisationsüberlegungen sind von komplexer Natur. Es gilt abzuwägen zwischen politischen, taktischen, technischen, polizeivollzugspolizeilichen sowie fiskalischen, aber auch personellen und infrastrukturellen Erfordernissen.

    Die Gewerkschaft der Polizei spricht unter Hinweis auf systemische Abhängigkeiten bewusst diese Themenfelder an und bittet Sie, diese jetzt schon im Auftrag gebührend zu berücksichtigen, um sie nicht am Ende des Entscheidungsprozesses erneut diskutieren zu müssen.
  2. Aus Sicht der GdP ist es notwendig, die Vorgabe des Projektplanes unter Buchstabe b), zukünftige Gliederung der Landespolizei, hier der Absatz "Polizeiinspektion Zentrale Dienste" zu präzisieren.

    Im Gegensatz zur Koalitionsvereinbarung und der uns vorliegenden Kabinettsvorlage, wird hier von einer "Polizeiinspektion Zentrale Dienste" gesprochen und bindende Vorgaben, welche Organisationseinheiten in dieser Polizeiinspektion eingegliedert werden sollen, gemacht.

    Dies sollte besser als Prüfauftrag formuliert werden. Insbesondere sollte die Frage durch die PG geklärt werden, welche Organisationseinheiten geeignet sind, in einem Polizeiverwaltungsamt eingegliedert zu werden.

    Es sollte mit den Koalitionspartnern tatsächlich abgestimmt werden, welche sprachliche Bezeichnung diese "Inspektion" oder das zukünftige "Verwaltungsamt" der Polizei haben wird.

    Nach dem vorliegenden Auftrag haben wir, nach Auffassung der GdP, eine Führungs- und Verantwortungstiefe, die schwer mit den einschlägigen Organisationsgrundsätzen vereinbar scheint. Denn unterhalb des MI haben wir, anders als in bisherigen Organisationmodellen, keine Zwischeninstanz in Form von Mittelinstanz (früher Regierungspräsidien) oder Polizeipräsidien. Das heißt konkret, dass nach dem zu prüfenden Verständnis unterhalb des MI es die PI´en gibt (4), die PI Zentrale Dienste, die FHS und das LKA. Und das bei zukünftig 7000 Vollzugsdienstposten plus Verwaltungspersonal!

    Aus Sicht der GdP spricht vieles dafür, die geschlossenen Einheiten der Landesbereitschaftspolizei in einer eigenständigen Organisationseinheit zu belassen. Es spricht andererseits nichts dagegen, Organisationsbestandteile, die eher der Verwaltung zuzuordnen sind, in das zukünftigen Polizeiverwaltungsamt einzugliedern.

    Alternativ sollte in einem Prüfungsauftrag untersucht werden, inwieweit u.a. die Bereiche BePo, PHust, BAB-Reviere, WSP, KMBD, Diensthundewesen, ggf. auch Ärztlicher Dienst in einer PI „Operative Unterstützung“ (OPUS) zusammengefasst werden sollten.

    Die Einbindung aller Dienste, mit Ausnahme derer, die beim LKA liegen, in eine PI „Zentrale Dienste“ mit Aufgaben, die der Polizeiverwaltung und dem derzeitigen TPA zuzurechnen sind, führt unser Erachtens zu einer Behörde/Dienststelle, die schwer zu führen sein wird.

    Es sollte also in den weiteren Schritten darauf geachtet werden, dass in erster Li-nie fachliche Fragen wie Organisation und Ausformung der Kriminalitätsbekämpfung, des polizeilichen Managements, der Einsatzbewältigung und einer effizienten Gefahrenabwehr, auch die Frage der Führungstiefe und –verantwortung aus-reichend Rechnung getragen wird. Das müsste im Auftrag bzw. in der Lenkungsgruppe explizit thematisiert werden.
  3. Aus Sicht der GdP fehlen in den Vorgaben des Projektplanes, nahezu vollständig, die Vorgaben für die zukünftige Organisation der Polizeiverwaltung.

    Der Abschlussbericht der AG Zentralisierung der Verwaltung vom Sommer des vergangenen Jahres, ist aus unserer Sicht von grundlegender Bedeutung und sollte im Projektplan als Basis für die Organisation der Verwaltung der Landespolizei Verwendung finden.

    Gleichzeitig muss es die Aufgabe der Projektgruppe sein, eine neue Berechnung der Stärke der Polizeiverwaltung, unter Beachtung der geplanten Aufstockung des Personals für den Vollzug, zu erstellen. An dieser Stelle sollten zwingend die Ergebnisse der AG „Zentralisierung der Verwaltung“ Berücksichtigung finden.

    Wir verweisen auf die ausführliche Schwachstellenanalyse (964) des Sollvorschlages (Arbeitsauftrag 4 p) der AG „Zentralisierung der Verwaltung“, insbesondere, was den Personalbedarf der Polizeiverwaltung hinsichtlich der Querschnittsverwaltung beziehungsweise der polizeinahen Verwaltung betrifft.
  4. Die GdP erwartet, dass ein Vertreter des derzeitigen Technischen Polizeiamtes in der Projektgruppe vertreten ist. Es ist unverzichtbar, dass bei einer derartigen Organisationsüberprüfung, ein Vertreter der betroffenen Behörde seinen Fachverstand über Art und Umfang, einschließlich Organisation, mit in die notwendige Arbeit einbringen kann.
  5. Im Zuge der Überlegungen der Neuorganisation der Polizeiverwaltung ist es aus Sicht der GdP außerdem erforderlich, den Übergang der Fachanwendungen zu Data Port, aber auch die zukünftige Organisation und Wahrnahme der Aufgaben der dezentralen Versorgungsbereiche sowie des Lagezentrums IT innerhalb der Projektgruppe zu betrachten.
  6. Im Projektplan sollte klar die zeitliche Umsetzung für die technische Realisierung umrissen werden.
  7. Für den Bereich der Liegenschaften ist zwingend ein Konzept zur zukünftigen Unterbringung der Landespolizei, unter Berücksichtigung der Personalentwicklung, zu erarbeiten und umzusetzen.
  8. Im Kreise unserer Kollegen bestehen erhebliche Bedenken, dass im Zuge der „PSR 2020“ es zu einer großflächigen Abwertung bzw. Abschaffung von Dienstposten kommt. Eine mögliche Entwicklung für das in der Polizei arbeitende Personal, wird zukünftig mit darüber entscheiden, ob geeignete Bewerber sich für unser Land entscheiden oder nicht.
  9. Für eine Evaluation der PSR 2020 sollten klare Ziele definiert werden.

Mit freundlichen Grüßen

und natürlich der Bereitschaft, weiter im Meinungsaustausch zu bleiben

Uwe Petermann

Die Antwort des Innenministers vom 15.03.2017 finden Sie hier

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