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"Gut, dass es uns gibt!"

GdP- Hilfe zur Beantragung einer Verwendungszulage

Magdeburg.

Am 06.11.2007 erging ein Urteil des VG Magdeburg (Az.: 5 A 110/07) im Interesse eines GdP- Mitgliedes. Diesem und weiteren Kollegen wurde eine Verwendungszulage zugesprochen.

Der Anspruch darauf ist begrenzt. Für die Vergangenheit kann die Zulage wegen der im Beamtenrecht geltenden Verjährungsregeln nur noch ab dem Jahre 2005 gefordert werden. Wegen einer Gesetzesänderung der entsprechenden Regelungen im Land findet § 46 BBesG ab dem 1.8.2007 keine Anwendung mehr.
Für die Nachzahlung der Verwendungszulage ist grundsätzlich ein individueller Einzelantrag notwendig. Das muss jeder selbst tun. Wir helfen aber allen Mitgliedern der GdP und werden, nach Erteilung einer Vollmacht die Angelegenheit weiter übernehmen.

Weitere Infos über die Bezirksgruppen, das Landesbüro und auf den Seiten der GdP im Internet. Dazu ist es notwendig, sich einzuloggen, um die Seite sehen zu können.

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