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Koalitionsvertrag 2016 - was fehlt…

Magdeburg.

Vorbemerkung
Am 26.4.2016 haben wir über die wichtigsten Inhalte des Koalitionsvertrages 2016 informiert und diesen bewertet.

Jetzt werden wir uns den Dingen zuwenden, die nicht im Koalitionsvertrag 2016 enthalten sind und wie wir damit umgehen werden.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) wird auch weiterhin die parlamentarische Arbeit im Land konstruktiv begleiten und das Gespräch mit allen im Landtag vertretenen Parteien suchen.

Kurswechsel?

Aus dem Koalitionsvertrag ist zu ersehen, dass es eine Kurskorrektur in Sachsen-Anhalt geben wird.

Die Hauptaufgabe im Bereich der Sicherheit und Ordnung, der Polizei ausreichend Personal zur Verfügung zu stellen, wird konstruktiv angegangen. Klar ist jedoch auch, dass die zusätzlichen Kollegen, welche uns im Jahr 2019 oder 2020 erreichen, auch ausgestattet und motiviert werden müssen.

Bis dahin wird die Landespolizei noch sehr schwere Zeiten durchleben.


Deshalb fordert die GdP ein
Attraktivitätsprogramm für die Polizei
mit folgenden Punkten:

Für die KollegInnen

1. Abbau des Beförderungsstaus z.B. durch die Ausfinanzierung aller Stellen in der Polizei, Regelbeförderung,

2. Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie,

    • Rechtsanspruch auf mindestens „ein störungsfreies Wochenende“ im Monat, von Freitag 15:00 Uhr bis Montag 06:00 Uhr, für jeden Polizisten,
    • 2 planbare, freie Wochenenden im Monat für PVB,
    • zuverlässigere Schichtpläne bzw. Arbeitszeitplanungen in allen Bereichen
3. pürbare Erhöhung der Polizeizulage und Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit,
4. lukrative Zulagen für Schichtdienst und Einsatzeinheiten, 5 Euro für jede Stunde „Dienst zu ungünstigen Zeiten“,
5. sofortige Funktionszulage für die Wahrnahme höherwertiger Dienstposten,
6. Verlängerung der Lebensarbeitszeit nur auf freiwilliger Basis
7. Möglichkeit für Wechselschichtdienstleistende nach 25 Jahren in den Regeldienst zu wechseln,
8. Gewährung von dienstlichem Rechtsschutz in Strafverfahren gegen Polizeivollzugsbeamte und im Nebenklageverfahren, Gewährung von Rechtsberatungen durch den Dienstherrn

Für die Organisation

9. Erstellung eines echten Personalentwicklungskonzeptes für die Polizei (Beamte und Arbeitnehmer),
10. Umsetzung der „zweigeteilten Laufbahn“ mit der sofortigen Erhöhung des Anteils der LG 2.1 und der mittelfristigen Einführung des Einstiegsamtes A 9 (LG 2.1) bei der Polizei,
11. Evaluation der Organisationsfortentwicklung der Polizei, Aufgaben- und Strukturkritik in der Polizei,
12. Nach der Erhöhung der Einstellungszahlen im Polizeivollzug muss jetzt auch eine Berechnung der notwendigen Anzahl von Beschäftigten der Polizeiverwaltung erfolgen. Dabei muss die Querschnittsverwaltung und die „Sonderverwaltung“ getrennt betrachtet werden,
13. Investitionsinitiative in der Polizei, baulich und in der Sachausstattung,
14. unabhängige Überprüfung der Wirtschaftlichkeit vor Übergang von IT-Fachanwendungen,
15. Gewalt gegen Polizisten konsequent zu ahnden, Übergriffe auf Polizisten durch einen eigenen Strafrechtsparagrafen besser verfolgen (§115 StGB einführen),
16. Bestellung einer hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten (HGB) für die Polizei, und Wahl von ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten (EGB) in den Behörden der Polizei,
17. Einführung von hauptamtlichen Sachbearbeitern Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) in jeder Behörde und Einrichtung,
18. Fortbildungsinitiative, aktive Umsetzung des Bildungsfreistellungsgesetzes, Lebenslanges Lernen.


Hier gibt es das Flugblatt als PDF-Datei

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