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Wahl 2006 in Sachsen-Anhalt

Antworten der Parteien

zu ihrer Auffassung zur Polizei und dem öffentlichen Dienst

Magdeburg.

In Vorbereitung der Landtagswahlen 2006 befragten wir die Parteien, die im Bundes- bzw. Landtag vertreten sind, zu ihrer Auffassung zu nachfolgenden Fragen.

Da die Parteien zum Teil sehr ausführlich zu diesen Fragen Stellung genommen hat, haben wir die wichtigsten Aussagen zusammengefasst und die vollständigen Antworten im Internet veröffentlicht. Leider wichen die Antworten der Bündnisgrünen vom Frageschema ab, so dass die Redaktion, die Antworten den Fragen zuordnete.
Welche Auffassung vertritt ihre Partei:
  1. zur Aufgabenerfüllung der Polizei?
  2. zum Sicherheitskonzept der Landesregierung und welche Änderungen streben Sie bei der gegenwärtigen Aufbauorganisation der Landespolizei, unter Beachtung der Kreisgebietsreform an?
  3. zum Personalbedarf und die –strukturen, in Verbindung mit der angestrebten Polizeidichte (unter Beachtung des Verhältnisses zwischen Schutz- bzw. Kriminalpolizei und der Verwaltung) weiter zu entwickeln,
  4. zu weiteren Privatisierungen, zu den ausgelagerten Bereichen in der Polizei und einer möglichen Reprivatisierung,
  5. zu den pauschalen Stellenkürzungen im Angestellten- und Arbeiterbereich.
  6. zur Organisation und weiteren Aufgabenerfüllung der Landesbereitschaftspolizei, des Technischen Polizeiamtes und der Fachhochschule der Polizei,
  7. zu dem am 13.09.05 in Kraft gesetzten TVöD (für Tarifbeschäftigte des Bundes und der Kommunen) und zur Übernahme des Tarifergebnisses für das Land,
  8. zur Angleichung Ost-West (entspr. VergütungsTV Nr. 7), bzw. 2. BesÜV und welche Anpassungsschritte sehen Sie
  9. zur Öffnungsklausel in der Beamtenbesoldung und die zukünftigen Gewährung der Weihnachts- und Urlaubsgeld für die Beamten,
  10. zu den Plänen der Dienstrechtsreform und der vorgesehenen Stärkung des Leistungsgedankens im Beamtenrecht,
  11. zur Lösung des Problems der Überalterung in der Polizei,
  12. zur Überleitung des mittleren Polizeidienstes in den gehobenen Dienst, um eine zweigeteilte Laufbahn umzusetzen.

1. zur Aufgabenerfüllung der Polizei?

Linkspartei.PDS
Mit Präsenz, präventiver Arbeit, hohen Aufklärungsraten, mit Sicherheitspartnerschaften und Transparenz wurde die Polizei im Land Sachsen-Anhalt dem subjektiven Sicherheitsbedürfnis der BürgerInnen gerecht.
Der ... geplante Stellenabbau bei der Polizei muss überdacht und reduziert werden.
Die Durchsetzung des an sich sinnvollen neuen Schichtsystems muss auf den Prüfstand.
...eine Polizeistruktur ..., welche die Polizeireviere und damit die Flächenpräsenz der Polizei stärkt.

FDP
Die verschiedenen Polizeibehörden in Sachsen-Anhalt erfüllen ihre Aufgaben, die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in Sachsen-Anhalt, auf höchstem Niveau.
Diese äußerst erfreuliche Entwicklung ist bedingt durch eine sehr hohe Leistungsbereitschaft der Polizistinnen und Polizisten in Sachsen-Anhalt.

SPD
Die erfolgreiche Arbeit der Polizei spiegelt sich seit Jahren unter anderem in der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik wider. Das Sinken der Kriminalitätsrate und das Steigen der Aufklärungsrate sind auf die gute Arbeit der Polizei zurückzuführen.

CDU
Ungeachtet der einschneidenden aber dennoch notwendigen Sparmaßnahmen kann die Polizei in Sachsen-Anhalt auf eine auch im bundesweiten Vergleich ausgezeichnete Leistungsbilanz verweisen. Diese Erfolge machen deutlich, dass unsere Polizeibeamten über eine enorme Leistungsbereitschaft und –fähigkeit verfügen, ohne die solche Ergebnisse nicht zu erreichen wären.

2. zum Sicherheitskonzept der Landesregierung und welche Änderungen streben Sie bei der gegenwärtigen Aufbauorganisation der Landespolizei, unter Beachtung der Kreisgebietsreform an?

Linkspartei.PDS
Die Linkspartei.PDS spricht sich ... für eine Polizeistruktur im Land aus, welche die Polizeireviere stärkt und damit den Erhalt und den Ausbau der Flächenpräsenz der Polizei in den Mittelpunkt rückt.
6 Polizeidirektionen in Sachsen-Anhalt sind zuviel. Diese Ebene muss zugunsten der Flächenpräsenz der Polizei deutlich verschlankt werden.

FDP
Das bisherige Sicherheitskonzept der Landesregierung wird von der FDP unterstützt.
Im Zuge ... Kreisgebietsreform, ...wird es zu einer Verringerung der Polizeidirektionen kommen müssen, ...

SPD
Die SPD beabsichtigt, die Polizeireviere und Polizeikommissariate in ihrer derzeitigen Struktur Aufrecht zu erhalten,
Nach Ansicht der SPD kann man aber gleichzeitig die Anzahl der Polizeibehörden und –Einrichtungen reduzieren.

CDU
Bei einer Änderung der Polizeistruktur ist allein auf polizeifachliche Belange und das Ziel einer wirksamen Erfüllung polizeilicher Aufgaben abzustellen.
... sind die Ergebnisse der Kreisgebietsreform lediglich auch ein zu berücksichtigender Gesichtspunkt.

B90/G
Die staatlichen Ressourcen, die für die Gewährleistung der inneren Sicherheit eingesetzt werden, sind begrenzt und stehen in Konkurrenz zu anderen wichtigen Aufgaben wie Bildung oder Sicherung des Sozialstaates.

3. zum Personalbedarf und die –strukturen, in Verbindung mit der angestrebten Polizeidichte (unter Beachtung des Verhältnisses zwischen Schutz- bzw. Kriminalpolizei und der Verwaltung) weiter zu entwickeln,

Linkspartei.PDS
Nach Auffassung der Linkspartei.PDS sollten Personalbedarf und Personalstruktur entsprechend dem Personalentwicklungskonzept so gestaltet werden,. dass Aufgaben im operativen Bereich weiterhin Priorität behalten, dass sich also das Verhältnis von Vollzugs- und Verwaltungsbereich zugunsten des Ersteren verschiebt.
Die Linkspartei.PDS steht damit für ein Personalentwicklungskonzept der Polizei, welches den Erhalt der Flächenpräsenz erhält und ausbaut.

FDP
... steht die Schaffung einer homogenen Altersstruktur bei der Polizei in Sachsen-Anhalt im Vordergrund.
Die Zielzahl von 1:365 ist zwar vertretbar wie auch nachvollziehbar, doch ist die FDP der Ansicht, dass die Erreichung der Zielzahl nicht das oberste Ziel sein sollte.

SPD
Bei der Berechnung einer bedarfsgerechten Anzahl von Polizisten, wird die bisherige Berechnung der Polizeidichte, die sich ausschließlich an der Einwohnerzahl eines Bundeslandes orientiert, ... abgelehnt und wir wollen ... ein neues Modell entwickeln, dass sich auch an anderen Faktoren orientiert, so z.B. der Fläche und vor allem der Aufgabenbelastung der Polizeibeamten.

CDU
Neben der angestrebten Polizeidichte werden sich der Personalbedarf und die Polizeistrukturen auch an der zukünftigen Organisation der Polizei und den damit verfolgten Zielen ausrichten müssen.
Zumindest dieser Einstellungskorridor ist unter Berücksichtigung von Beförderungen und Aufstiegen sowie der angestrebten Polizeidichte beizubehalten, und etwa ab 2007 möglichst so zu erhöhen, dass die Polizeidichte ab dem Jahr 2010 nicht unter das Soll des „Personalkonzepts 2010“ absinkt.

4. zu weiteren Privatisierungen, zu den ausgelagerten Bereichen in der Polizei und einer möglichen Reprivatisierung,

Linkspartei.PDS
Daher lehnt die Linkspartei.PDS jegliche Privatisierung polizeilicher Aufgaben, die auf Kosten der öffentlichen Sicherheit im Land gehen, ab.
Es sollte geprüft werden, welche bereits getätigte Auslagerungen von der Polizei in den Privatbereich ihre Zielstellung erreichten und sich bewährt haben. Alle anderen sind rückgängig zu machen.

FDP
Unserer Ansicht nach bleibt aber im Bereich der Polizei, der einen Kernbereich staatlichen Handelns darstellt, nach der Privatisierung von Werkstätten, Hausmeisterdiensten und der Versorgung kaum noch ein Bereich in dem es sich anbietet über eine weitere Privatisierung nachzudenken.

SPD
Im Bereich der Polizei bewertet die SPD Privatisierungen kritisch, da es sich bei der Arbeit der Polizei um den sensiblen Bereich der Gewährleistung der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger handelt.

CDU
Wir waren und sind der Auffassung, dass eine Privatisierung von solchen Aufgaben anzustreben ist, die von der öffentlichen Verwaltung weniger effektiv oder weniger wirtschaftlich wahrgenommen werden können. ...
Auch die in Aussicht genommene Privatisierung im Kfz-Bereich der Polizei findet unsere Unterstützung.

5. zu den pauschalen Stellenkürzungen im Angestellten- und Arbeiterbereich.

Linkspartei.PDS
Die Linkspartei.PDS lehnt die pauschalen Stellenkürzungen im Angestellten- und Arbeiterbereich ab.

FDP
Die FDP fordert unverzüglich einen Stellenplan inklusive eines langfristigen Beförderungskonzepts vorzulegen,...

SPD
Pauschale Stellenkürzungen lehnt die SPD ab.

CDU
Wie im Bereich des Polizeivollzuges muss es uns auch im Bereich der Polizeiverwaltung gelingen, den Personalbestand auf ein im Bundesdurchschnitt vergleichbares Maß zu reduzieren.

6. zur Organisation und weiteren Aufgabenerfüllung der Landesbereitschaftspolizei, des Technischen Polizeiamtes und der Fachhochschule der Polizei,

Linkspartei.PDS
Die Auflösung der Bereitschaftspolizei Halle ist leider ein Schritt in Richtung der Absenkung der Polizeidichte in Sachsen-Anhalt auf einen Polizisten auf 365 Bürger.
Die Linkspartei.PDS steht für ein Technisches Polizeiamt als zentrale Dienstleistungsorganisation ...
Hinsichtlich (des) Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Fachhochschule der Polizei ...beurteilt (die Linkspartei.PDS) die angestrebten Regelungen als völlig inakzeptabel.

FDP
Unserer Auffassung nach sind die Landesbereitschaftspolizei, das Technische Polizeiamt und die Fachhochschule notwendige Bestandteile des Gefüges der verschiedenen Polizeibehörden in Sachsen-Anhalt.

SPD
Die SPD wird eine Überprüfung des Organisationsrahmens und des Aufgabenumfangs der Landesbereitschaftspolizei, des Technischen Polizeiamtes und der Fachhochschule der Polizei vornehmen,...
Im Bereich der Bereitschaftspolizei soll eine höhere Einsatzeffizienz erreicht werden.
Für das Landeskriminalamt ist zu prüfen, inwieweit besonders schwere Fälle von Kriminalität oder Behörden überschreitende Kriminalität, wie z.B. der Wirtschaftskriminalität, zukünftig zentral bearbeitet werden sollen.
Das Technische Polizeiamt ist daraufhin zu prüfen, welche zentralen Beschaffungs- und Technikaufgaben zwingend dort verbleiben müssen. Es ist eine Erhöhung des Dienstleistungscharakters dieser Polizeieinrichtung anzustreben.
Die SPD wird die von CDU und FDP vorgenommene Einschränkung des Statusrechts der Fachhochschule der Polizei wieder rückgängig mache...

CDU
In den vergangenen Jahren ist die Polizeiorganisation in verschiedenen Bereichen optimiert worden. Diese Verbesserungen betrafen u. a. das Landeskriminalamt, die Landesbereitschaftspolizei und das Technische Polizeiamt.

7. zu dem am 13.09.05 in Kraft gesetzten TVöD (für Tarifbeschäftigte des Bundes und der Kommunen) und zur Übernahme des Tarifergebnisses für das Land,

Linkspartei.PDS
Die Linkspartei.PDS sieht im TVöD einen wichtigen Meilenstein bei der Reformierung des öffentlichen Dienstes.
Wir befürworten einen einheitlichen Tarifvertrag für Bund, Länder und Kommunen.

FDP
Der TVöD ermöglicht eine Modernisierung des öffentlichen Dienstrechts durch eine einheitliche Grundstruktur, wobei den Dienstherren in der Besoldung Freiräume geschaffen werden, die Differenzierungen nach Regionen und Berufsgruppen ermöglichen.

SPD
Grundsätzlich ist der Abschluss des Tarifvertrags zu begrüßen, da er ein moderneres, leistungsorientierteres und transparenteres Tarifrecht enthält.

CDU
Die CDU steht hinter der Auffassung der Tarifgemeinschaft Deutscher Länder (TdL), dass ein Tarifvertrag durch die Länder nicht übernommen werden sollte, der von den Ländern nicht selber ausgehandelt wurde.
Wir brauchen Öffnungsklauseln hinsichtlich der Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld) und Öffnungsklauseln hinsichtlich der Arbeitszeit.

B90/G
Der Ausstieg der Länder Hessen und Berlin aus der TdL wird von uns kritisiert.
Wir plädieren für möglichst einheitliche tarifliche Regelungen in Bund, Ländern und Kommunen.
In der Vergangenheit wurden die abgeschlossenen Tarifverträge zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtinnen und Beamten übertragen. Die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung kann sich hierbei nicht nur auf die Besoldung beziehen - übertragen werden müssen auch die im Tarifvertrag vorgesehen Entlastungsmaßnahmen für den Staat. Hierfür werden wir uns auch in Zukunft einsetzen.

8. zur Angleichung Ost-West (entspr. VergütungsTV Nr. 7), bzw. 2. BesÜV und welche Anpassungsschritte sehen Sie

Linkspartei.PDS
Die Anpassung des Bemessungssatzes Ost für die Tarifbeschäftigen an den Bemessungssatz West ist von der Linkspartei.PDS seit Jahren gefordert worden.

FDP
Hinsichtlich der Angleichung der Vergütung an das Westniveau spricht sich die FDP für eine strikte Einhaltung der vereinbarten Zeitschiene aus.

SPD
Die SPD fühlt sich selbstverständlich an den Vergütungstarifvertrag gebunden,...
Bei Fragen der Besoldung ist zunächst abzuwarten, was in den nächsten Monaten im Rahmen der Föderalismusdebatte geschieht.

CDU
Die CDU steht hinter dem vereinbarten Tarifrahmen, nach dem bis zum 31.12.2009 eine Angleichung der Vergütung bzw. Besoldung zwischen Ost und West erfolgen sollte.
..., kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass es zu regionalen Unterschieden in der Besoldung der Beamten kommt. Gleiches gilt für die Vergütung der Angestellten.

9. zur Öffnungsklausel in der Beamtenbesoldung und die zukünftigen Gewährung der Weihnachts- und Urlaubsgeld für die Beamten,

Linkspartei.PDS
...die PDS (hat sich ) bei der Einführung des ... Sonderzahlungsgesetzes neben der Erhaltung des Kinderzuschlags und der ... Befristung der Regelung für eine Staffelung der Sonderzahlungen ... ausgesprochen.
Allerdings sollten die Sonderzahlungen auf eine monatliche Zahlung umgestellt und eine stärkere soziale Ausgewogenheit zwischen den Beamtinnen und Beamten sollte garantiert werden.

FDP
Weitergehende Öffnungsklauseln in der Beamtenbesoldung auf Bundes- oder Landesebene lehnt die FDP ab.

SPD Derzeit sieht die SPD leider keinen finanzpolitischen Spielraum für die Leistung von Jahressonderzahlungen.

CDU
...ambivalente Position. Auf der einen Seite sind wir der Auffassung, dass auch die Länder bei der Besoldung ihrer Beamten eine größere Flexibilität erhalten sollten. Auf der anderen Seite sind wir aber auch dezidiert der Auffassung, dass diese im Zusammenhang mit der Föderalismusreform gemachten Überlegungen nicht zu einer Benachteiligung Sachsen-Anhalts und aller neuen Bundesländer führen dürfen.
Schweren Herzens hat die CDU die von der Landesregierung vorgenommene (weitgehende) Streichung der Sonderzuwendungen für Beamte mitgetragen.

10. zu den Plänen der Dienstrechtsreform und der vorgesehenen Stärkung des Leistungsgedankens im Beamtenrecht,

Linkspartei.PDS
Daher unterstützt die Linkspartei.PDS die Forderung von Gewerkschaften nach der Einführung eines öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnisses für Beamtinnen und Beamte und somit die Gleichstellung aller Statusgruppen.
Die Linkspartei.PDS unterstützt jedoch uneingeschränkt die Verpflichtung des Staates zur Sorge für seine Bediensteten und lehnt jegliche Eingriffe in soziale Sicherungssysteme der öffentlich Bediensteten ab.

FDP
Die Stärkung des Leistungsgedankens und die Einführung einer leistungsorientierten Besoldung stellt ein Hauptziel der Modernisierung des Berufsbeamtentums dar. ... Die leistungsorientierte Besoldung muss transparent und unbürokratisch ausgestaltetet sein.

SPD
Diese Dienstrechtsnovelle, die unter anderem die Einführung eines leistungsorientierten Bezahlungssystems vorsieht und den Quereinstieg in den öffentlichen Dienst erleichtern soll, wird ... begrüßt und mitgetragen.

CDU
Die Grundüberlegungen des Strukturreformgesetzes, ... werden ...positiv gesehen. Wir begrüßen eine Flexibilisierung des Laufbahnrechts und eine grundsätzliche Modernisierung des Berufsbildes der Beamten.
Dies beinhaltet insbesondere die Einführung eines leistungs- und funktionsbezogenen Leistungssystems.

11. zur Lösung des Problems der Überalterung in der Polizei,

Linkspartei.PDS
Die Linkspartei.PDS steht für ein Personalentwicklungskonzept bei der Polizei, welches den Erhalt der Flächenpräsenz garantiert und ausbaut und zugleich den Prozess der Überalterung in der Polizei aufhält.

FDP
Beim Personal gilt es, in den kommenden Jahren eine homogene, d.h. ausgeglichene, Altersstruktur zu schaffen.
Folglich wird es in den kommenden Jahren notwendig sein, eine weitaus höhere Anzahl von Einstellungen vorzunehmen,...

SPD
Um die drohende Überalterung der Polizei zu verhindern, spricht sich die SPD für einen Einstellungskorridor im Bereich der Polizei aus, um junge Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte einzustellen.

CDU
Der Einstellungskorridor von derzeit jährlich 70 Beamten sollte ab dem Jahr 2007 auf 150 erhöht werden.

12. zur Überleitung des mittleren Polizeidienstes in den gehobenen Dienst, um eine zweigeteilte Laufbahn umzusetzen.

Linkspartei.PDS
Die Linkspartei.PDS befürwortet das Modell der zweigeteilten Laufbahn.

FDP
Langfristig setzen wir uns aber für die Überleitung des mittleren Polizeidienstes in den gehobenen Dienst ein.

SPD
Es war immer das Ziel der SPD, die zweigeteilte Laufbahn einzuführen.
Langfristig hält die SPD aber an diesem Ziel fest.

CDU
An der dreigeteilten Polizeilaufbahn sollte einschließlich der Aufstiegsmöglichkeiten vom mittleren in den gehobenen und vom gehobenen in den höheren Polizeivollzugsdienst festgehalten werden.

B90/G
Grundsätzlich befürworten wir die zweigeteilte Laufbahn...


Zu den kompletten Antworten der Parteien:




Die Linkspartei.PDS Sachsen-Anhalt

Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Sachsen-Anhalt
Fragen zur Landtagswahl
(Wahlprüfsteine)


Welche Auffassung vertritt ihre Partei:

1. Wie schätzen Sie die Aufgabenerfüllung der Polizei ein?

Die Linkspartei.PDS sieht die Arbeit der PolizistInnen mit großem Respekt.
Mit Präsenz, präventiver Arbeit, hohen Aufklärungsraten, mit Sicherheitspartnerschaften und Transparenz wurde die Polizei im Land Sachsen-Anhalt dem subjektiven Sicherheitsbedürfnis der BürgerInnen gerecht.

So konnte durch die engagierte Arbeit der Polizei im Land Sachsen-Anhalt die Aufklärungsquote bei Straftaten im Land im Jahr 2005 konsequent erneut verbessert werden.
Das ist das Ergebnis einer guten und vorbildlichen Arbeit der PolizistInnen.

Um so bemerkenswerter ist dieses Resultat, da laut einer von der Bremer Organisationsberatung IMAR vorgelegten Studie durch Stellenabbau, Streichung von Weihnachts- und Urlaubsgeld, Beförderungsstau, Privatisierungen, durch eine ungenügende finanzielle, sächliche sowie technische Ausstattung und die Einführung des „Bedarfsorientierten Schichtdienstmanagement“ (BSM) eine erhebliche Demotivation von BeamtInnen zu verzeichnen ist.

Damit aber auch künftig weiterhin gute Arbeit durch die Polizei des Landes geleistet werden kann, fordert die Linkspartei.PDS einen Kurswechsel.
Der von der Landesregierung geplante Stellenabbau bei der Polizei muss überdacht und reduziert werden.
Die Durchsetzung des an sich sinnvollen neuen Schichtsystems muss auf den Prüfstand. Die Umsetzung darf nicht gegen die BeamtInnen sondern ausschließlich mit ihnen gemeinsam passieren.
Zudem spricht sich die Linkspartei.PDS für eine Polizeistruktur im Land aus, welche die Polizeireviere und damit die Flächenpräsenz der Polizei stärkt.

Die Linkspartei.PDS setzt sich für eine bürgernahe, für alle ansprechbare, demokratisch strukturierte Polizei ein.
Die PolizistInnen müssen gut ausgebildet und angemessen bezahlt werden.


2. zum Sicherheitskonzept der Landesregierung und welche Änderungen streben Sie bei der gegenwärtigen Aufbauorganisation der Landespolizei unter Beachtung der Kreisgebietsreform an?

Die Linkspartei.PDS tritt für ein Konzept der „Öffentlichen Sicherheit“ ein, dass weit über die bisherige traditionelle Politik der „inneren Sicherheit“ hinausgeht.
In diesem Konzept müssen öffentliche Sicherheit und persönliche Sicherheit der BürgeInnen eng miteinander verbunden werden.
Die öffentliche Sicherheit hat einen hohen Stellenwert in der Werteskala der BürgerInnen, subjektive Ängste vor Kriminalität werden deutlich artikuliert.
Aufgabe der Politik muss es demnach sein, ein Konzept zur Öffentlichen Sicherheit in Sachsen-Anhalt, dass landespolitische Handlungsoptionen mit einem ressortübergreifenden Ansatz aufzeigen soll, vorzulegen.

Darin ist insbesondere folgender Aspekt zu berücksichtigen:
Wer öffentliche Sicherheit will, muss für inneren Frieden, für gesellschaftlichen Ausgleich und soziale Gerechtigkeit sorgen, nicht für einen Abbau von Freiheit und Selbstbestimmung und den Ausbau sozialer Gegensätze. Menschen verschiedener Herkunft und Kultur müssen als gleichwertig anerkannt und der interkulturelle Dialog auf allen Ebenen muss gefördert werden.
Öffentliche Sicherheit bedeutet, Demokratie und Freiheitsrechte - und damit einhergehend - die Zivilgesellschaft stärken.

Die Gewährleistung von öffentlicher Sicherheit verlangt eine bürgernahe, effektiv arbeitende, gut ausgestattete, vor Ort präsente und gut motivierte Polizei. Die Polizei muss in den Städten und Gemeinden sicht- und ansprechbar sein.

Die Linkspartei.PDS spricht sich in diesem Zusammenhang für eine Polizeistruktur im Land aus, welche die Polizeireviere stärkt und damit den Erhalt und den Ausbau der Flächenpräsenz der Polizei in den Mittelpunkt rückt.

Aus diesem Grund ist eine deutliche Reduzierung auf der Polizeidirektionsebene notwendig und vorzunehmen.
6 Polizeidirektionen in Sachsen-Anhalt sind zuviel. Diese Ebene muss zugunsten der Flächenpräsenz der Polizei deutlich verschlankt werden.
Im Zuge der Kreisgebietsreform müssen hier Veränderungen erfolgen.
Aus Sicht der Linkspartei.PDS sind - eine gründliche Prüfung vorausgesetzt - 3 Polizeidirektionen im Land Sachsen-Anhalt ausreichend.


3. den Personalbedarf und die -strukturen, in Verbindung mit der angestrebten Polizeidichte (unter Beachtung des Verhältnisses zwischen Schutz- bzw. Kriminalpolizei und der Verwaltung) weiter zu entwickeln:

Personalbedarf und Polizeidichte können nicht losgelöst von der demographischen Entwicklung des Landes betrachtet werden.

Jedoch mit dem von der Landesregierung geplanten und zum Teil schon vollzogenen Stellenabbau und der Streichung von Stellen bis 2010 wird die Flächenpräsenz der Polizei und damit die öffentliche Sicherheit des Landes ernsthaft gefährdet.
Der Veränderung der zu erreichenden Polizeidichte von ursprünglich 1 zu 340 auf 1 zu 365 liegen einzig und allein fiskalische Aspekte zugrunde.
Dramatischer wird die Situation noch, wenn man die Bereiche des Landeskriminalamtes, des Technischen Polizeiamtes, der Bereitschaftspolizei und der Polizeifachhochschule herausnimmt, da sie nicht unmittelbar für die Flächenpräsenz der Polizei zuständig sind.
Dann ergäbe sich bei Umsetzung der Streichungspläne im Vollzugsbereich ein Verhältnis von einem/einer Polizisten/Polizistin auf 500 EinwohnerInnen.

Nach Auffassung der Linkspartei.PDS sollten Personalbedarf und Personalstruktur entspre-chend dem Personalentwicklungskonzept so gestaltet werden, dass Aufgaben im operativen Bereich weiterhin Priorität behalten, dass sich also das Verhältnis von Vollzugs- und Verwaltungsbereich zugunsten des Ersteren ver-schiebt.

Die Linkspartei.PDS steht damit für ein Personalentwicklungskonzept der Polizei, welches den Erhalt der Flächenpräsenz erhält und ausbaut.
Dabei muss der Polizeivollzugsdienst auch künftig von der Verwaltungsarbeit entlastet werden.

In diesem Zusammenhang fordert die Linkspartei.PDS weiterhin ein klares Konzept für eine bedarfsgerechte Einstellung von PolizistInnen im Land Sachsen-Anhalt ein.


4. zu weiteren Privatisierungen, zu den ausgelagerten Bereichen in der Polizei und einer möglichen Reprivatisierung:

Die Gewährleistung öffentlicher Sicherheit stellt einen legitim staatlichen Handlungsauftrag dar.
Nur wenn die „Öffentliche Sicherheit in staatlicher Hand“ ist, kann sie für alle Menschen gleich garantiert und demokratisch kontrolliert werden.
Die Menschen müssen darauf vertrauen können, dass für ihre persönliche Sicherheit im öffentlichen Raum jederzeit hoheitlich gesorgt wird.

Daher lehnt die Linkspartei.PDS jegliche Privatisierung polizeilicher Aufgaben, die auf Kosten der öffentlichen Sicherheit im Land gehen, ab.
Lediglich in wenigen, klar umgrenzten Bereichen scheinen nach gründlicher Prüfung Privatisierungen möglich.

Alle Bereiche polizeilicher Tätigkeit, die in grundrechtsrelevanten Bereichen stattfinden oder die in ihrer praktischen Umsetzung die Grundrechtssphäre von BürgerInnen berühren, müssen als hoheitliche Aufgabe bei der Polizei verbleiben.

Die bereits realisierten Privatisierungen (z. B. KFZ - Werkstätten) zeigen, dass der beabsichtigte Zweck von Effizienzsteigerung bzw. Kostenminimierung in keiner Weise erreicht wurde. Out-sourcing-Politik hat sich noch nie als wesentliche Einsparungsalternative erwiesen.
Auch Privatisierungen im Bereich der Gebäudereinigung sind besonders aus sicherheitstechnischen Gründen im sensiblen Bereich von Polizeieinrichtungen kritisch zu hinterfragen.
Zudem führen Privatisierungen in der Regel dazu, dass in diesen Bereichen künftig keine Tariflöhne mehr gezahlt werden.

Es sollte geprüft werden, welche bereits getätigte Auslagerungen von der Polizei in den Privatbereich ihre Zielstellung erreichten und sich bewährt haben. Alle anderen sind rückgängig zu machen.


5. zu den pauschalen Stellenkürzungen im Angestellten- und Arbeiterbereich:

Die Linkspartei.PDS lehnt die pauschalen Stellenkürzungen im Angestellten- und Arbeiterbereich ab.
Eine „Einzelfallprüfung“ ist stets unabdingbar.

Stellenkürzungen in diesem Bereich müssen notwendig und begründet sein.
Sie dürfen nicht allein von fiskalischen Argumenten getragen werden.

Pauschale Stellenkürzungen im Angestellten- und Arbeiterbereich öffnen „Tür und Tor“ für Privatisierungsmaßnahmen bei der Polizei, die von der Linkspartei.PDS weitgehend abgelehnt werden.


6. zur Organisation und weiteren Aufgabenerfüllung der Landesbereitschaftspolizei, des Technischen Polizeiamtes und der Fachhochschule der Polizei:

Bereits mit der Absichtsbekundung hinsichtlich der Auflösung des Standortes der Bereitschaftspolizei in Halle und die daraus resultierende Verlegung nach Magdeburg forderte die Linkspartei.PDS die Landesregierung auf, ihre Pläne unverzüglich zu stoppen.
Die Auflösung der Bereitschaftspolizei Halle ist leider ein Schritt in Richtung der Absenkung der Polizeidichte in Sachsen-Anhalt auf einen Polizisten auf 365 Bürger.
Wir sahen und sehen die Gefahr, dass die von uns geforderte Flächenpräsenz der Polizei im Süden Sachsen-Anhalts durch die Bereitschaftspolizei in keiner Weise mehr gewährleistet werden kann. Die Aufgabe des Standortes Halle führt damit unweigerlich zu einer Verminderung der öffentlichen Sicherheit im südlichen Landesteil. Denn es besteht das Risiko, dass gerade bei kurzfristig entstehenden Gefahrensituationen die Bereitschaftspolizei nicht mehr schnell vor Ort sein kann.

Die Linkspartei.PDS steht für ein Technisches Polizeiamt als zentrale Dienstleistungsorganisation für die Polizei des Landes Sachsen-Anhalt. Es sind Rahmenbedingungen zu schaffen, die es dem Technischen Polizeiamt ermöglichen, seiner Aufgabe als zentrale, innovative Serviceeinrichtung gerecht zu werden.
Mit der flächendeckenden Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) in der Polizei wurden Möglichkeiten geschaffen, Kostentransparenz und Aussagekraft in der Haushaltsführung, Flexibilität und Geschwindigkeit in den Geschäftsprozessen zu erreichen. Dabei darf polizeiliches Handeln jedoch nicht in erster Linie an den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit gemessen werden.

Hinsichtlich der Fachhochschule der Polizei wurde seitens der Landesregierung ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Fachhochschule der Polizei auf den parlamentarischen Weg gebracht.
Die Linkspartei.PDS beurteilt die angestrebten Regelungen als völlig inakzeptabel.
Die wissenschaftliche Einengung und die Beschneidung demokratischer Selbstverwaltungsrechte der Hochschule sind aus unserer Sicht völlig ungeeignet, um notwendige Entwicklungen in der Ausbildung und Forschung voranzubringen.
Die Studierenden und Beschäftigten der Fachhochschule haben mit ihrem Engagement dazu beigetragen, dass Sachsen-Anhalt über eine Polizeifachhochschule verfügt, deren Ausbildung bundesweit als modern und beispielgebend eingestuft wird.
Noch vorhandene Defizite in der Praxisnähe bzw. in der praxisorientierten Ausbildung lassen sich jedoch nicht auf dem mit dem Gesetzentwurf beabsichtigten Weg überwinden. Praxisnähe muss gelebt und vermittelt und kann nicht von „oben“ angeordnet werden.


Zu den Fragen 7 bis 10:

Angesichts einer verfehlten Finanzpolitik im Bund fehlen Bund, Ländern und Kommunen Gelder zur Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben und der Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge. Länder und Kommunen haben gegenwärtig kaum noch Spielräume für politische Schwerpunkte, für eine bürgernahe Politik, die auch und gerade im Bereich der Sicherheit vor Ort notwendig wäre. Deshalb ist eine der Voraussetzungen sowohl für solide, an den Interessen der BürgerInnen orientierte Haushaltspolitik wie auch für eine moderne Dienstrechtsreform eine Veränderung der Finanz- und Steuerpolitik auf Bundesebene, die uns handlungsfähig macht und uns erlaubt, auch die Aufgaben im Bereich der öffentlichen Sicherheit in vollem Umfang zu erfüllen.


7. zu dem am 13.09.2005 in Kraft gesetzten TVöD (für Tarifbeschäftigte des Bundes und der Kommunen) und zur Übernahme des Tarifergebnisses für das Land:

Die Linkspartei.PDS sieht im TVöD einen wichtigen Meilenstein bei der Reformierung des öffentlichen Dienstes. Allerdings sollte eine Angleichung der Arbeitszeiten in Ost und West dahinführen, dass die Arbeitszeit ohne finanzielle Einbußen weiter abgesenkt wird und frei werdende Stellenanteile vor allem mit Auszubildenden neu besetzt werden.
Wir befürworten einen einheitlichen Tarifvertrag für Bund, Länder und Kommunen. Angesichts der jüngsten Diskussionen im Zusammenhang mit der Föderalismusreform über die Übergabe der Besoldungspolitik in Länderhoheit befürchten wir bei einer Nichtübernahme der Tarifergebnisse durch die Länder eine Zersplitterung der Besoldungsstruktur. Die Kluft zwischen reichen und armen Bundesländern wird noch größer werden.


8. zur Anpassung des Bemessungssatzes Ost (entspr. VergütungsTV Nr. 7) für die Tarifbeschäftigten, nach dem spätestens ab dem 31.12.2009 100 % Westgehalt gezahlt werden bzw. zur Zweiten Verordnung über besoldungsrechtliche Übergangsregelungen nach Herstellung der Einheit Deutschlands und welche Anpassungsschritte sehen Sie als notwendig an:

Die Anpassung des Bemessungssatzes Ost für die Tarifbeschäftigen an den Bemessungssatz West ist von der Linkspartei.PDS seit Jahren gefordert worden.
Wir erwarten allerdings vom Bund, dass er den Ländern durch eine veränderte Finanz- und Steuerpolitik auch die finanziellen Möglichkeiten gibt, diese Anpassung zu vollziehen.


9. zur Öffnungsklausel in der Beamtenbesoldung und der zukünftigen Gewährung von Weihnachts- und Urlaubsgeld für die Beamten:

Angesichts der Haushaltslage des Landes hatte sich die PDS bei der Einführung des Beamtenrechtlichen Sonderzahlungsgesetzes neben der Erhaltung des Kinderzuschlags und der eindeutigen Befristung der Regelung für eine stärkere soziale Staffelung der Sonderzahlungen zugunsten der unteren Besoldungsgruppen und für eine Verschiebung des In-Kraft-Tretens auf das Jahr 2004 ausgesprochen. Diese Vorschläge sind weitgehend abgelehnt worden. Die Linkspartei.PDS steht, obwohl sich die Haushaltlage nicht grundlegend verbessert hat, zu diesen Vorschlägen. Allerdings sollten die Sonderzahlungen auf eine monatliche Zahlung umgestellt und eine stärkere soziale Ausgewogenheit zwischen den Beamtinnen und Beamten sollte garantiert werden.


10. zu den Plänen der Dienstrechtsreform und der vorgesehenen Stärkung des Leistungsgedankens im Beamtenrecht:

Das öffentliche Dienstrecht hat in Deutschland eine lange Geschichte. Die Niederlande, Großbritannien, Schweden, die Schweiz und zum Teil auch Österreich haben ihre nach ähnlichen Grundsätzen strukturierten öffentlichen Dienstleistungssysteme inzwischen weitgehend in Anlehnung an privatrechtliche Arbeitsverhältnisse umgebaut. Auch in der Bundesrepublik gibt es schon des längeren Überlegungen, durch Aufhebung des Artikels 33 Absatz 5 Grundgesetz für den öffentlichen Dienst ein einheitliches Dienstrecht zu schaffen. Die Linkspartei.PDS teilt diese Auffassung. Das neue Recht sollte weitestgehend dem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis entsprechen. Ein entsprechender Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst wäre eine wichtige Grundlage. Generell sollte auf jeden Fall die leistungsgerechte Bezahlung ausgebaut werden.
Die Tarifbeschäftigten sowie die Beamtinnen und Beamten müssen gleichen Arbeitsbedingungen unterliegen – gleiche Arbeit muss auch gleich bewertet werden. Auch in den privatisierten Unternehmen dürfen verbeamtete Beschäftigte nicht gegen Tarifbeschäftigte ausgespielt werden. Gegenwärtig werden Einsparungen zu Lasten von Beamtinnen und Beamten durchgeführt und dann unter dem Deckmantel der „Gleichbehandlung“ auch auf die Tarifbeschäftigten übertragen. Daher unterstützt die Linkspartei.PDS die Forderung von Gewerkschaften nach der Einführung eines öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnisses für Beamtinnen und Beamte und somit die Gleichstellung aller Statusgruppen.
Die Linkspartei.PDS unterstützt jedoch uneingeschränkt die Verpflichtung des Staates zur Sorge für seine Bediensteten und lehnt jegliche Eingriffe in soziale Sicherungssysteme der öffentlich Bediensteten ab.
Wir sind der Meinung, dass sich die Bundesrepublik und die Länder dem Reformprozess, die verkrusteten öffentlichen Strukturen aufzubrechen, nicht verschließen dürfen. Die Einführung leistungsbezogener Elemente ist ein erster Schritt. Allerdings lehnen wir die Verschlechterungen wie z.B. die Anpassung der Arbeitszeit West an Ost ab.
Auch darf die Einführung der Bezahlung nach Leistungskriterien nicht zu einer Frage der möglichen Finanzierbarkeit durch die Länder werden.


11. zur Lösung des Problems der Überalterung in der Polizei:

Der von der Landesregierung vorgesehene Stellenabbau bei der Polizei mit einer Veränderung der zu erreichenden Polizeidichte auf 1 zu 365 führt einerseits zu einer Einschränkung der Flächenpräsenz der Polizei und andererseits durch einen sehr eng gehaltenen Einstellungskorridor zu einer massiven Überalterung der Polizei in Sachsen-Anhalt.

Die Linkspartei.PDS steht für ein Personalentwicklungskonzept bei der Polizei, welches den Erhalt der Flächenpräsenz garantiert und ausbaut und zugleich den Prozess der Überalterung in der Polizei aufhält.

Die Linkspartei.PDS bekennt sich zu einem klaren Konzept für eine bedarfsgerechte Einstellung von PolizistInnen im Land Sachsen-Anhalt.
In diesem Sinn geht es uns um die Schaffung eines breiteren Einstellungskorridors für junge PolizistInnen.

Des weiteren müssen Jugendliche aufgrund der zunehmenden Aufgaben und der Überalterung der Polizei die Chance erhalten, eine Ausbildung zum Polizisten oder zur Polizistin ergreifen zu können.


12. zur Überleitung des mittleren Polizeidienstes in den gehobenen Dienst, um eine zweigeteilte Laufbahn umzusetzen:

Das Anforderungsprofil für Tätigkeiten im Polizeidienst ist immens hoch.
Polizeiarbeit erfordert den kompetenten Umgang mit modernster Technik, ein hohes Maß an Teamfähigkeit, ein hohes Maß an Kommunikationsfähigkeiten im offenen Dialog mit den BürgerInnen, insbesondere in schwierigen Situationen.
Ein umfassendes psychologisches, aber auch rechtliches und technisches Fachwissen sind hier unerlässlich. Diesen hohen physischen und psychischen Anforderungen müssen PolizistInnen gerecht werden. Bei Tätigkeiten in speziellen Bereichen der Polizeiarbeit steigt dieses Anforderungsprofil noch an.

Es ist daher dem Tätigkeitsprofil angemessen, wenn für die Laufbahn der PolizeibeamtInnen nur noch eine Zweiteilung vorgenommen wird und dafür die Fachhochschulreife (gehobener Dienst) bzw. die Hochschulreife (höherer Dienst) als Voraussetzung gefordert wird.

Die Linkspartei.PDS befürwortet das Modell der zweigeteilten Laufbahn. Es führt zu Änderungen der Qualifikations- und Qualitätsstandards der Polizeiausbildung- und arbeit, so dass diese den Anforderungen an eine moderne zivilgesellschaftliche Polizei angemessener sind, als das „klassische“ Laufbahnmodell.

Bei der Umsetzung des Modells „Zweigeteilte Laufbahn“ sind Regelungen zu treffen, die langjährig Beschäftigten den Laufbahnwechsel auch ohne Nachholen formaler Qualifikationen wie Fachhochschulreife oder Hochschulreife ermöglichen.
Hier muss langjährige erfolgreiche und bewährte Berufstätigkeit unbedingt berücksichtigt werden.
In diesem Zusammenhang unterstützt die Linkspartei.PDS langjährige Forderungen nach einem Ausbau der Fort- und Weiterbildungsangebote.



FDP- Antwort: Wahlprüfsteine der GdP Landesbezirk Sachsen-Anhalt

1. Wie schätzen Sie die Aufgabenerfüllung der Polizei ein?

Die verschiedenen Polizeibehörden in Sachsen-Anhalt erfüllen ihre Aufgaben, die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in Sachsen-Anhalt, auf höchstem Niveau. Den Statistiken der letzten 3 Jahre lässt sich entnehmen, dass die Kriminalitätsrate gesenkt, die Aufklärungsrate erhöht und Sachsen-Anhalt deshalb im oberen Drittel im Vergleich zu den anderen Bundesländern liegt. Diese äußerst erfreuliche Entwicklung ist bedingt durch eine sehr hohe Leistungsbereitschaft der Polizistinnen und Polizisten in Sachsen-Anhalt.

2. Wie steht Ihre Partei zum Sicherheitskonzept der Landesregierung, und welche Änderungen streben Sie bei der gegenwärtigen Aufbauorganisation der Landespolizei, unter Beachtung der Kreisgebietsreform an?

Das bisherige Sicherheitskonzept der Landesregierung wird von der FDP unterstützt. Es hat dazu geführt, dass die Rahmenbedingungen im Bereich der inneren Sicherheit in Sachsen-Anhalt weitgehend optimiert werden konnten. Wir sind uns trotzdem bewusst, dass bei der Polizei vielschichtige Problemfelder bestehen, die es in der nächsten Legislaturperiode anzugehen gilt.
Durch die im Jahr 2003 durchgeführte Strukturreform wurde die Aufbauorganisation der Landespolizei bereits begonnen. Es konnte eine sinnvolle Konzentration der Polizeidienststellen in den Landkreisen erreicht werden. Im Zuge der im Jahr 2007 zu vollziehenden Kreisgebietsreform, wobei die Kreise fast halbiert werden, wird es zu einer Verringerung der Polizeidirektionen kommen müssen, insoweit sind sich alle im Landtag vertretenen Parteien einig. Inwieweit es auch zu einer Anpassung der Polizeireviere, -kommissariate und Polizeistationen in den Landkreisen kommen wird ist zurzeit noch nicht absehbar. Konkrete Konzepte werden im Dialog mit den Vertretern der Polizei in der neuen Wahlperiode zu entwickeln sein. Hierbei steht für die FDP die Gewährleistung weitestgehender Präsenz der Polizei in der Fläche im Vordergrund.

3. Wie schätzen Sie den Personalbedarf und –strukturen, in Verbindung mir der angestrebten Polizeidichte (unter Beachtung des Verhältnisses zwischen Schutz- bzw. Kriminalpolizei und der Verwaltung) weiter zu entwickeln.

Nach unserer Auffassung steht die Schaffung einer homogenen Altersstruktur bei der Polizei in Sachsen-Anhalt im Vordergrund. Die Ermittlung einer Zielzahl für die angestrebte Polizeidichte ist zwar ein probates Mittel, um neue Strukturen und auch die Personalentwicklung bei der Polizei daran zu orientieren. Aufgrund des demografischen Wandels müsste diese eigentlich stetig angepasst werden. Diese dynamische Nachbesserung lehnt die FDP aber ab. Die Zielzahl von 1:365 ist zwar vertretbar wie auch nachvollziehbar, doch ist die FDP der Ansicht, dass die Erreichung der Zielzahl nicht das oberste Ziel sein sollte.
Die Frage neuer Strukturen wird im Rahmen der Kreisgebietsreform noch zu diskutieren sein, worin unserer Ansicht nach auch Vertreter der Polizei einbezogen werden müssten.

4. Welche Auffassung vertritt Ihre Partei zu weiteren Privatisierungen, zu den ausgelagerten Bereichen in der Polizei und einer möglichen Reprivatisierung?

Die FDP steht grundsätzlich der Privatisierung öffentlicher Aufgaben aufgeschlossen gegenüber. Unserer Ansicht nach bleibt aber im Bereich der Polizei, der einen Kernbereich staatlichen Handelns darstellt, nach der Privatisierung von Werkstätten, Hausmeisterdiensten und der Versorgung kaum noch ein Bereich in dem es sich anbietet über eine weitere Privatisierung nachzudenken.
Stattdessen sollte man unserer Ansicht nach etwa im Bereich der Beschaffung überlegen, ob eine Zusammenarbeit Sachsen-Anhalts mit Thüringen und Sachsen in Anlehnung an die Initiative Mitteldeutschland denkbar erscheint.

5. Welche Auffassung vertritt Ihre Partei zu den pauschalen Stellenkürzungen im Angestellten- und Arbeiterbereich?

Die FDP fordert unverzüglich einen Stellenplan inklusive eines langfristigen Beförderungskonzepts vorzulegen, anhand derer die durch die vorliegenden Altersabgänge betroffenen Bereiche ermittelt und die notwendige Anzahl von Neueinstellungen festgelegt werden kann.

6. Welche Auffassung vertritt Ihre Partei zur Organisation und weiteren Aufgabenerfüllung der Landesbereitschaftspolizei, des Technischen Polizeiamtes und der Fachhochschule der Polizei?

Unserer Auffassung nach sind die Landesbereitschaftspolizei, das Technische Polizeiamt und die Fachhochschule notwendige Bestandteile des Gefüges der verschiedenen Polizeibehörden in Sachsen-Anhalt. Zusätzlich sollte in allen drei Bereichen geprüft werden, inwieweit im Rahmen der „Initiative Mitteldeutschland“ auch länderübergreifende Aufgaben übernommen werden können.

7. Wie ist die Auffassung Ihrer Partei zu dem am 13.09.2005 in Kraft gesetzten TVöD (für Tarifbeschäftigte des Bundes und der Kommunen) und zur Übernahme des Tarifergebnisses für das Land?

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ermöglicht eine Modernisierung des öffentlichen Dienstrechts durch eine einheitliche Grundstruktur, wobei den Dienstherren in der Besoldung Freiräume geschaffen werden, die Differenzierungen nach Regionen und Berufsgruppen ermöglichen. Dies ist unserer Ansicht nach essentiell, da Tarifverträge länderspezifische Besonderheiten berücksichtigen müssen. Hierzu zählen flexible Zahlungselemente und eventuell auch die Arbeitszeit.
In der neuen Wahlperiode wird es darum gehen, die Strukturreform, das Eckpunktepapier „Neue Wege im öffentlichen Dienst“ und das Leitbild für das Dienstrecht in Sachsen-Anhalt mit den Vertretern der Polizei zu diskutieren und durch den Landtag zu verabschieden.

8. Wie ist die Auffassung Ihrer Partei zur Anpassung des Bemessungssatzes Ost (entspr. VergütungsTV Nr. 7) für die Tarifbeschäftigten, nach dem spätestens ab 31.12.2009 100 % Westgehalt gezahlt werden bzw. Zur Zweiten Verordnung über besoldungsrechtliche Übergangsregelungen nach Herstellung der Einheit Deutschlands und welche Anpassungsschritte sehen Sie als notwendig an?

Hinsichtlich der Angleichung der Vergütung an das Westniveau spricht sich die FDP für eine strikte Einhaltung der vereinbarten Zeitschiene aus. Bis zum 31.12.2009 müssen die Polizeibeamten in Sachsen-Anhalt dasselbe Gehalt wie ihre Kollegen aus den alten Bundesländern erhalten.

9. Welche Auffassung vertritt Ihre Partei zur Öffnungsklausel in der Beamtenbesoldung und die zukünftige Gewährung von Weihnachts- und Urlaubsgeld für die Beamten?

Weitergehende Öffnungsklauseln in der Beamtenbesoldung auf Bundes- oder Landesebene lehnt die FDP ab. Sollte eine weitere Öffnungsklausel nicht verhindert werden können, dann sollte zumindest nicht von ihr Gebrauch gemacht werden. Wir sind der Auffassung, dass Sachsen-Anhalt aufgrund der unterschiedlichen wirtschaftlichen und finanziellen Ausstattungen in den Bundesländern unter starken Druck geraten und ein Wettbewerb nach unten stattfinden würde.

10. Wie ist die Auffassung Ihrer Partei zu den Plänen der Dienstrechtsreform und der vorgesehenen Stärkung des Leistungsgedankens in der Polizei?

Die Stärkung des Leistungsgedankens und die Einführung einer leistungsorientierten Besoldung stellt ein Hauptziel der Modernisierung des Berufsbeamtentums dar. Auch im Bereich der Polizei muss dieser Gedanke Einzug halten. Die leistungsorientierte Besoldung muss transparent und unbürokratisch ausgestaltetet sein.
Es muss aber beachtet werden, dass sowohl auf den unterschiedlichen Ebenen – Bund, Ländern und Gemeinden – wie in den unterschiedlichen Bereichen – hier der Polizei –
müssen flexible Lösungen ermöglicht werden. Eine leistungsorientierte Besoldung muss unserer Auffassung nach aufgaben- und berufsspezifisch betrachtet werden, damit die Ermittlung der Leistungsfähigkeit der jeweiligen Beamten oder Angestellten im öffentlichen Dienst vergleichbar ist.

11. Wie steht Ihre Partei zur Lösung des Problems der Überalterung in der Polizei?

Beim Personal gilt es, in den kommenden Jahren eine homogene, d.h. ausgeglichene, Altersstruktur zu schaffen. In den vergangenen 3 Jahren konnten aufgrund der angespannten Haushaltslage leider nur 70 Einstellungen pro Jahr vorgenommen werden. Diese Zahl ist zu niedrig, um die in 2010 zu erwartende hohe Anzahl von Altersabgängen zu kompensieren. Folglich wird es in den kommenden Jahren notwendig sein, eine weitaus höhere Anzahl von Einstellungen vorzunehmen, um der Überalterung, die heute schon besteht, zumindest entgegenwirken zu können. Der festgelegte Einstellungskorridor muss also verbreitert werden.

12. Welche Auffassung vertritt Ihre Partei zur Überleitung des mittleren Polizeidienstes in den gehobenen Dienst, um eine zweigeteilte Laufbahn umzusetzen?

Derzeit erscheint uns die Umsetzung einer zweigeteilten Laufbahn in Sachsen-Anhalt aufgrund des zurzeit bestehenden Personalkörpers nicht möglich. Langfristig setzen wir uns aber für die Überleitung des mittleren Polizeidienstes in den gehobenen Dienst ein.



Antwort der SPD zu den Wahlprüfsteinen der GdP

Welche Auffassung vertritt Ihre Partei:

1. wie schätzen Sie die Aufgabenerfüllung der Polizei ein?

Die Polizei ist der Garant für die innere Sicherheit in Sachsen-Anhalt. Die erfolgrei-che Arbeit der Polizei spiegelt sich seit Jahren unter anderem in der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik wider. Das Sinken der Kriminalitätsrate und das Steigen der Aufklärungsrate sind auf die gute Arbeit der Polizei zurückzuführen.


2. zum Sicherheitskonzept der Landesregierung und welche Änderungen streben Sie bei der gegenwärtigen Aufbauorganisation der Landespolizei, unter Beach-tung der Kreisgebietsreform an?

Die SPD beabsichtigt, die Polizeireviere und Polizeikommissariate in ihrer derzeitigen Struktur Aufrecht zu erhalten, auch unter Berücksichtigung der Kreisgebietsreform, um eine Präsenz der Polizei vor Ort zu gewährleisten. Nach Ansicht der SPD kann man aber gleichzeitig die Anzahl der Polizeibehörden und –Einrichtungen reduzieren. Dadurch entstehen Synergie- und Einspargewinne und eine Erhöhung der Effizienz polizeilicher Arbeit. Um optimale Erfolge zu erzielen, halten wir es für notwendig, die Polizeiführung, Gewerkschaften, Personalvertretungen und Verbände in diesen Um-strukturierungsprozess einzubinden und Ideen und Vorstellungen gemeinsam mit ihnen zu diskutieren.


3. den Personalbedarf und die –strukturen, in Verbindung mit der angestrebten Poli-zeidichte (unter Beachtung des Verhältnisses zwischen Schutz- bzw. Kriminalpo-lizei und der Verwaltung) weiter zu entwickeln,

Die SPD wird ein Personalentwicklungskonzept auf der Grundlage des Personalkon-zeptes „Polizei 2000“ bzw. „KOPPS“ erarbeiten, um eine bedarfsgerechte Anzahl von Polizeibediensteten für Sachsen-Anhalt sicherzustellen.
Bei der Berechnung einer bedarfsgerechten Anzahl von Polizisten, wird die bisherige Berechnung der Polizeidichte, die sich ausschließlich an der Einwohnerzahl eines Bundeslandes orientiert, durch die SPD in Sachsen-Anhalt abgelehnt und wir wollen zur Ermittlung des erforderlichen Personalbedarfs ein neues Modell entwickeln, dass sich auch an anderen Faktoren orientiert, so z.B. der Fläche und vor allem der Auf-gabenbelastung der Polizeibeamten.


4. zu weiteren Privatisierungen, zu den ausgelagerten Bereichen in der Polizei und einer möglichen Reprivatisierung,

Im Bereich der Polizei bewertet die SPD Privatisierungen kritisch, da es sich bei der Arbeit der Polizei um den sensiblen Bereich der Gewährleistung der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger handelt. Eine Privatisierung ist nicht grundsätzlich abzuleh-nen, wenn der Nachweis geführt wird, dass Private eine öffentliche Aufgabe ohne Qualitätsverlust effizienter erfüllen. Dies muss allerdings im Einzelfall geprüft werden und ist im Bereich hoheitlichen Handelns der Polizei nach Ansicht der SPD nicht an-gebracht.


5. zu den pauschalen Stellenkürzungen im Angestellten- und Arbeiterbereich,

Pauschale Stellenkürzungen lehnt die SPD ab. In dem bereits unter 3. erwähnten Personalentwicklungskonzept wird auch für den Bereich der Angestellten und Arbei-ter eine bedarfsgerechte Stellenanzahl ermittelt werden.


6. zur Organisation und weiteren Aufgabenerfüllung der Landesbereitschaftspolizei, des Technischen Polizeiamtes und der Fachhochschule der Polizei,

Die SPD wird eine Überprüfung des Organisationsrahmens und des Aufgabenum-fangs der Landesbereitschaftspolizei, des Technischen Polizeiamtes und der Fach-hochschule der Polizei vornehmen, in der auch eine Länder übergreifende verstärkte Kooperation anzustreben ist.
Im Einzelnen verfolgt die SPD folgende Ziele:
Im Bereich der Bereitschaftspolizei soll eine höhere Einsatzeffizienz erreicht werden. Was zunächst als Übergangsverwendung für junge Beamte der Bereitschaftspolizei nach ihrer Ausbildung gedacht war, hat in der Realität zu einer Beschäftigungszeit von durchschnittlich sechs und mehr Jahren geführt. Das ist nach Ansicht der SPD für die Motivation der Polizeibeamten unzuträglich und lässt Ressourcen ungenutzt.
Für das Landeskriminalamt ist zu prüfen, inwieweit besonders schwere Fälle von Kriminalität oder Behörden überschreitende Kriminalität, wie z.B. der Wirtschaftskri-minalität, zukünftig zentral bearbeitet werden sollen. Insbesondere im Bereich der Kriminaltechnik ist auf eine verstärkte Zusammenarbeit mit Polizeieinrichtungen an-derer Bundesländer hinzuwirken.
Das Technische Polizeiamt ist daraufhin zu prüfen, welche zentralen Beschaffungs- und Technikaufgaben zwingend dort verbleiben müssen. Es ist eine Erhöhung des Dienstleistungscharakters dieser Polizeieinrichtung anzustreben.
Die SPD wird die von CDU und FDP vorgenommene Einschränkung des Status-rechts der Fachhochschule der Polizei wieder rückgängig machen und eine externe Evaluation der Ausbildungsgänge, insbesondere hinsichtlich des Verhältnisses von Theorie und Praxis veranlassen.


7. zu den am 13.09.2005 in Kraft gesetzten TVöD (für Tarifbeschäftigte des Bundes und der Kommunen) und zur Übernahme des Tarifergebnisses für das Land,

Grundsätzlich ist der Abschluss des Tarifvertrags zu begrüßen, da er ein moderne-res, leistungsorientierteres und transparenteres Tarifrecht enthält. Vor allem begrüßt die SPD, dass mit der Einführung der neuen Grundentgelttabelle das Ziel erreicht wird, den öffentlichen Dienst für jüngere Beschäftigte attraktiver zu machen. Zukünf-tig wird kein Automatismus mehr einsetzen, dass man altersabhängig aufsteigt, son-dern Berufserfahrung und Leistung werden bei einem Aufstieg stärker berücksichtigt. Somit würden auch Leistungsträger in der Polizei von diesem neuen Tarifrecht profi-tieren


8. zur Anpassung des Bemessungssatzes Ost (entspr. VergütungsTV Nr. 7) für die Tarifbeschäftigten, nach dem spätestens ab dem 31.12.2009 100 % Westgehalt gezahlt werden bzw. zur Zweiten Verordnung über besoldungsrechtliche Über-gangsregelungen nach Herstellung der Einheit Deutschlands und welche Anpas-sungsschritte sehen Sie als notwendig an,

Die SPD fühlt sich selbstverständlich an den Vergütungstarifvertrag gebunden, der die Angleichung des Bemessungssatzes Ost für die Angestellten der Vergütungs-gruppen X bis Vb und Kr. I bis Kr. VIII bis zum 31.12. 2007 bzw. für alle übrigen An-gestellten bis zum 31.12.2009 vorsieht. Die einzelnen Anpassungsschritte werden im Rahmen der Verhandlungen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und den Ge-werkschaften vereinbart werden in den kommenden Monaten. Da die Angleichung von derzeit 92,5 Prozent auf 100 Prozent für die unteren Vergütungsgruppen bereits zum 1. Januar 2008 vollständig erfolgen soll, verbleibt für die Anpassungsschritte kein großer Spielraum.

Bei Fragen der Besoldung ist zunächst abzuwarten, was in den nächsten Monaten im Rahmen der Föderalismusdebatte geschieht. Die SPD in Sachsen-Anhalt be-trachtet die Entwicklung, dass die Kompetenz für Laufbahnen, Besoldung und Ver-sorgung auf die Länderebene übertragen werden soll, mit Skepsis. Es ist zu be-fürchten, dass somit im Besoldungsrecht ein Gefälle zwischen finanzstar-ken und fi-nanzschwachen Bundesländern eintreten wird. Im Wettbewerb zwischen den Bun-desländern werden gerade die Leistungsträger dorthin gehen, wo besser bezahlt wird.


9. zur Öffnungsklausel in der Beamtenbesoldung und der zukünftigen Gewährung des Weihnachts- und Urlaubsgelds für die Beamten,

Hinsichtlich der Öffnungsklausel in der Beamtenbesoldung kann auf die Beantwor-tung der vorangegangenen Frage (zweiter Absatz) Bezug genommen werden.
Die Kürzungen des Weihnachts- und Urlaubsgeldes haben CDU und FDP im Jahr 2004 vorgenommen. Der zeit sieht die SPD leider keinen finanzpolitischen Spielraum für die Leistung von Jahressonderzahlungen.


10. zu den Plänen der Dienstrechtsreform und der vorgesehenen Stärkung des Leis-tungsgedanken im Beamtenrecht,

Der vom vormaligen Bundesinnenminister Otto Schily in der letzten Legislaturperiode des Bundes vorgelegte Entwurf eines Strukturreformgesetzes ist in enger Zusam-menarbeit mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes entstanden. Diese Dienstrechtsnovelle, die unter anderem die Einführung eines leistungsorientierten Bezahlungssystems vorsieht und den Quereinstieg in den öffentlichen Dienst er-leichtern soll, wird auch von der SPD in Sachsen-Anhalt begrüßt und mitgetragen.


11. zur Lösung des Problems der Überalterung in der Polizei,

Um die drohende Überalterung der Polizei zu verhindern, spricht sich die SPD für einen Einstellungskorridor im Bereich der Polizei aus, um junge Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte einzustellen. Zur Gewährleistung einer gesunden Alterstruktur zählt für die SPD auch eine kontinuierliche Ausbildung von jungen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten.


12. zur Überleitung des mittleren Polizeidienstes in den gehobenen Dienst, um eine zweigeteilte Laufbahn umzusetzen.

Es war immer das Ziel der SPD, die zweigeteilte Laufbahn einzuführen. Bisher haben aber finanzielle Zwänge dies nicht zugelassen. Langfristig hält die SPD aber an die-sem Ziel fest. Zunächst setzen wir uns dafür ein, den Anteil des gehobenen Dienstes gegenüber dem mittleren Dienst zu vergrößern.


CDU

Fragen der Mitglieder der GdP zu den Themen „Innere Sicherheit“ und „Dienstrecht“ zur Landtagswahl 2006

Welche Auffassung vertritt ihre Partei:

Wie schätzen Sie die Aufgabenerfüllung der Polizei ein?

Ungeachtet der einschneidenden aber dennoch notwendigen Sparmaßnahmen kann die Polizei in Sachsen-Anhalt auf eine auch im bundesweiten Vergleich ausgezeichnete Leistungsbilanz verweisen. Diese Erfolge machen deutlich, dass unsere Polizeibeamten über eine enorme Leistungsbereitschaft und –fähigkeit verfügen, ohne die solche Ergebnisse nicht zu erreichen wären. Die Polizei in Sachsen-Anhalt ist nach Auffassung der CDU der Garant für die innere Sicherheit in Sachsen-Anhalt schlechthin. In erster Linie dokumentieren die aktuellen Kriminalitätsstatistiken diese Erfolge. Dabei können wir sowohl einen erheblichen Rückgang der Straftaten, aber auch eine fassbare Erhöhung der Aufklärungsquote feststellen. Beachtliche Erfolge sind auch im Bereich der Verkehrsunfallbekämpfung zu verweisen, bei denen die Arbeit der Polizei zu einem Rückgang der Verkehrsunfalltoden geführt hat; aber auch die Anzahl der im Straßenverkehr Schwerverletzten ist signifikant gesunken. Die CDU spricht der Polizei in Sachsen-Anhalt ihr besonderes Anerkenntnis aus und bedankt sich für ihren unermüdlichen Einsatz für die Menschen in unserem Land.

zum Sicherheitskonzept der Landesregierung und welche Änderungen streben Sie bei der gegenwärtigen Aufbauorganisation der Landespolizei, unter Beachtung der Kreisgebietsreform an,

Bei einer Änderung der Polizeistruktur ist allein auf polizeifachliche Belange und das Ziel einer wirksamen Erfüllung polizeilicher Aufgaben abzustellen. Neben vielen fachlichen Aspekten, die bei einer solchen Änderung beachtet werden müssen (z.B. Erfordernisse zur Bündelung oder Verteilung von Spezialeinheiten, die polizeiliche Präsenz in der Fläche, die Regelung von Zuständigkeiten, Fragen der Zusammenarbeit zwischen Polizei und Sicherheitsbehörden, die Personalstruktur je nach Zahl, Aufbau und Organisation der einzelnen Polizeibehörden und Dienststellen unter Berücksichtigung der Beschreibung und Bewertung einzelner Dienstposten), sind die Ergebnisse der Kreisgebietsreform lediglich auch ein zu berücksichtigender Gesichtspunkt. Derzeit werden im Innenministerium die für eine Änderung der Polizeistruktur zu beachtenden Belange geprüft, um abschließend Vorschläge für die weiteren Verfahrensschritte unter Beteiligung auch der Polizeigewerkschaft zu entwickeln.

Die Ergebnisse dieser Arbeiten sind für die Erörterung politischer Fragen zur Vorbereitung gesetzgeberischer Maßnahmen abzuwarten. Eine solche Verfahrensweise wird auch dazu beitragen, gegebenenfalls über Monate andauernde Unsicherheiten über die Zukunft unserer Polizei in der Bevölkerung, bei den Kommunen und den Beschäftigen in der Polizei zu vermeiden.

den Personalbedarf und die –strukturen, in Verbindung mit der angestrebten Polizeidichte, innerhalb der Polizei (unter Beachtung des Verhältnisses zwischen Schutz- bzw. Kriminalpolizei und der Verwaltung) weiter zu entwickeln,

Neben der angestrebten Polizeidichte werden sich der Personalbedarf und die Polizeistrukturen auch an der zukünftigen Organisation der Polizei und den damit verfolgten Zielen ausrichten müssen. Unabhängig davon wird auf den bestehenden Einstellungskorridor verwiesen, auf dessen Grundlage jährlich mit Übernahmegarantie eingestellt werden: 20 Anwärter für den mittleren, 50 für den gehobenen und 2 Seiteneinsteiger für den höheren Polizeivollzugsdienst. Zumindest dieser Einstellungskorridor ist unter Berücksichtigung von Beförderungen und Aufstiegen sowie der angestrebten Polizeidichte beizubehalten, und etwa ab 2007 möglichst so zu erhöhen, dass die Polizeidichte ab dem Jahr 2010 nicht unter das Soll des „Personalkonzepts 2010“ absinkt. Seit dem Jahr 2002 ist es gelungen, bis heute insgesamt 376 Anwärter einzustellen und 264 Aufsteigern vom mittleren in den gehobenen Polizeivollzugsdienst zuzulassen. Im gleichen Zeitraum sind ca. 1440 Höhergruppierungen bzw. Beförderungen erfolgt, und diese Zahl wird sich in den nächsten Monaten um mindestens 280 erhöhen.

zu weiteren Privatisierungen, zu den ausgelagerten Bereichen in der Polizei und einer möglichen Reprivatisierung,

Die CDU in Sachsen-Anhalt hat sich stets für eine laufende Überprüfung im Hinblick auf möglich Privatisierungen von Aufgaben eingesetzt. Wir waren und sind der Auffassung, dass eine Privatisierung von solchen Aufgaben anzustreben ist, die von der öffentlichen Verwaltung weniger effektiv oder weniger wirtschaftlich wahrgenommen werden können. Unser Verständnis von einem „schlanken Staat“ ist es, dass der Staat alle Aufgaben „im Hintergrund“ seiner hoheitlichen Tätigkeit nicht zwingend selbst erledigen muss. Diese Grundüberzeugung ist auch in § 2 Abs. 2 Satz 2 des Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetzes für alle Bereiche der öffentlichen Verwaltung im Land Sachsen-Anhalt gesetzlich verankert worden. Dies ist auch der Grund dafür, dass die CDU es sehr begrüßt hat, dass das Innenministerium für den Bereich der Landespolizei eine Arbeitsgruppe eingerichtet hat, die das umfassende Service- und Dienstleistungsspektrum im Hintergrund des polizeilichen Vollzugsdienstes einer umfassenden Wirtschaftlichkeitsprüfung unterzogen hat. Diese Arbeitsgruppe gelangte zu dem Ergebnis, dass in den Behörden und Einrichtungen der Landespolizei für die Bereiche der Reinigungs-, Pförtner-, Küchen- und Hausmeisterdienste die Leistungsfähigkeit privater Anbieter in Anspruch genommen und diese Aufgabe deshalb privatisiert werden kann. Dieses Ergebnis findet auch die Zustimmung der CDU. Wichtig ist für uns aber, dass die in diesen Bereichen erfolgende Privatisierung unter Beachtung der notwendigen Personalratsbeteiligung, der Tarifverträge zu § 3 des Tarifvertrages zur sozialen Absicherung für den Bereich der Landesverwaltung Sachsen-Anhalts und der Regelungen zum Betriebsübergang nach § 613 a BGB Beachtung finden. Allein durch diese Privatisierung erwarten wir eine Einsparung von ca. 2,7 Mio. € an Personalkosten, was angesichts der angespannten Haushaltslage nur zu begrüßen ist. Auch die in Aussicht genommene Privatisierung im Kfz-Bereich der Polizei findet unsere Unterstützung. Von weiteren Privatisierungen im Bereich der Polizei sollte unserer Auffassung nach allerdings Abstand genommen werden.

zu den pauschalen Stellenkürzungen im Angestellten- und Arbeiterbereich

Die CDU in Sachsen-Anhalt ist der Auffassung, dass sich auch der Bereich der Polizeiverwaltung an den Personalabbaumaßnahmen in der Polizei beteiligen muss. Auch für den Bereich der Polizeiverwaltung weist Sachsen-Anhalt im Bundesvergleich heute noch einen höheren Personalbestand auf. Wie im Bereich des Polizeivollzuges muss es uns auch im Bereich der Polizeiverwaltung gelingen, den Personalbestand auf ein im Bundesdurchschnitt vergleichbares Maß zu reduzieren. Im Bundesdurchschnitt macht der Bereich der Polizeiverwaltung gemessen am Gesamtpersonalbestand der Landespolizei etwa 14 Prozent aus. Wir meinen, dass auch Sachsen-Anhalt – vorbehaltlich besonderer Umstände – diese Quote erreichen kann.

zur Organisation und weiteren Aufgabenerfüllung der Landesbereitschaftspolizei, der Fachhochschule der Polizei und des Technischen Polizeiamtes,

In den vergangenen Jahren ist die Polizeiorganisation in verschiedenen Bereichen optimiert worden. Diese Verbesserungen betrafen u. a. das Landeskriminalamt, die Landesbereitschaftspolizei und das Technische Polizeiamt.

Im Technischen Polizeiamt erfolgte eine Bündelung der Aufgaben (nun 3 Abteilungen und 14 Dezernate statt bisher 4 Abteilungen und 18 Dezernate). Die sachgerechte Bündelung von Beschaffungsaufgaben und IT-Diensten wird auch zukünftigen Anforderungen weitgehend genügen.

Im Landeskriminalamt erfolgte ebenfalls eine Bündelung (nun 5 Abteilungen und 16 Dezernate statt bisher 6 Abteilungen und 27 Dezernate) bei den sachlich zusammenhängenden Aufgabenbereichen. Ferner ist das SEK aus der Polizeidirektion Magdeburg herausgelöst und dem Landeskriminalamt zugeordnet worden. Mit diesen Maßnahmen werden u. a. die Möglichkeiten zur Bekämpfung der Schwerstkriminalität verbessert.

Bei der Landesbereitschaftspolizei wurde entsprechend einem Verwaltungsabkommen mit dem Bund die Sollstärke reduziert (auf 480 Vollzugsbeamtinnen- und beamte) und mit der Konzentration am Standort Magdeburg der Einsatzwert dieser Einrichtung gesteigert. Eine Senkung der o. a. Sollstärke oder eine Ausgliederung bzw. Verteilung von Kräften der Bereitschaftspolizei zugunsten anderer Dienststellen würde den Einsatzwert dieser Einheit schwächen und folglich die Möglichkeiten zur wirksamen Bekämpfung von Gefahrensituationen beeinträchtigen.

Unabhängig von baulichen Maßnahmen ist hier derzeit kein Bedarf für eine Organisationsänderung bei der Fachhochschule der Polizei erkennbar.

zu dem am 13.09.05 in Kraft gesetzten TVöD (für Tarifbeschäftigte des Bundes und der Kommunen) und zur Übernahme des Tarifergebnisses für das Land,

Die CDU steht hinter der Auffassung der Tarifgemeinschaft Deutscher Länder (TdL), dass ein Tarifvertrag durch die Länder nicht übernommen werden sollte, der von den Ländern nicht selber ausgehandelt wurde. Die Einigung zwischen den Gewerkschaften und dem Bund sowie den Kommunen, die zu Stande gekommen ist, ist nach unserem Dafürhalten nicht ausreichend. Wir brauchen Öffnungsklauseln hinsichtlich der Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld) und Öffnungsklauseln hinsichtlich der Arbeitszeit. Unser Land hat immens hohe Personalausgaben und alle Mühen, diese in den Griff zu bekommen. Die Übernahme des TVöD würde einen deutlichen Kostenzuwachs hervorrufen. Die CDU steht für Reformen im Tarifbereich und für Leistungsanreize. Wir haben aber große Probleme mit einem Tarifabschluss, der zwar jüngeren Beschäftigten einen Leistungsaufschlag zubilligt, zugleich aber offen lässt, wie dieser bezahlt werden soll.

zur Anpassung des Bemessungssatzes Ost (entspr. VergütungsTV Nr. 7) für die Tarifbeschäftigten, nach dem spätestens am dem 31.12.2009 100 % Westgehalt gezahlt werden bzw. zur Zweiten Verordnung über besoldungsrechtliche Übergangsregelungen nach Herstellung der Einheit Deutschlands,

Die CDU steht hinter dem vereinbarten Tarifrahmen, nach dem bis zum 31.12.2009 eine Angleichung der Vergütung bzw. Besoldung zwischen Ost und West erfolgen sollte. Sofern sich Bundestag und Bundesrat im Rahmen der Föderalismusreform zur Übertragung der Zuständigkeiten für Besoldung und Versorgung auf die Länder einigen sollten, kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass es zu regionalen Unterschieden in der Besoldung der Beamten kommt. Gleiches gilt für die Vergütung der Angestellten.

zur Öffnungsklausel in der Beamtenbesoldung und die Gewährung der Sonderzuwendungen für die Beamten,

Die CDU in Sachsen-Anhalt hat zur Frage der im Rahmen der Föderalismuskommission diskutierten Übertragung des Besoldungsrechts auf die Länder gegenwärtig eine ambivalente Position. Auf der einen Seite sind wir der Auffassung, dass auch die Länder bei der Besoldung ihrer Beamten eine größere Flexibilität erhalten sollten. Auf der anderen Seite sind wir aber auch dezidiert der Auffassung, dass diese im Zusammenhang mit der Föderalismusreform gemachten Überlegungen nicht zu einer Benachteiligung Sachsen-Anhalts und aller neuen Bundesländer führen dürfen. Wünschenswert wäre aus unserer Sicht darüber hinaus eine Harmonisierung des Besoldungsrechts zumindest im mitteldeutschen Raum, damit ein länderübergreifender Austausch der Bediensteten befördert und einem unproduktiven „Verdrängungswettbewerb“ vorgebeugt wird. Einzelheiten lassen sich aber gegenwärtig noch nicht feststellen, weil die Diskussion über die Föderalismusreform noch nicht weit genug fortgeschritten ist.

Schweren Herzens hat die CDU die von der Landesregierung vorgenommene (weitgehende) Streichung der Sonderzuwendungen für Beamte mitgetragen. Wir waren uns dessen bewusst, dass dies einen herben Einschnitt für die Beamtinnen und Beamten bedeutete. Hieran führte jedoch kein Weg vorbei, weil Sachsen-Anhalt in einem erheblichen Maß verschuldet ist und nur ein strikter Konsolidierungs- und Sparkurs es uns ermöglichen wird, auch die Zukunft in diesem Lande gestalten zu können. Wichtig war uns aber dabei, dass zumindest die unteren Besoldungsgruppen weiterhin eine – wenn auch geringe - Sonderzuwendung erhalten. Dies hat die CDU in schwierigen Haushaltsberatungen durchsetzen können. Außerdem hat die CDU dafür gesorgt, dass die durch die Streichung der Sonderzuwendung in den oberen Besoldungsgruppen freiwerdende Finanzmittel für umfangreiche Beförderungen eingesetzt werden konnten.

zu den Plänen der Dienstrechtsreform und der im Strukturreformgesetz vorgesehenen Stärkung des Leistungsgedankens im Beamtenrecht,

Die Grundüberlegungen des Strukturreformgesetzes, die auch aus der Beamtenschaft selbst mit angestoßen wurde („Reformmodell 21“), werden von der CDU Sachsen-Anhalt positiv gesehen. Wir begrüßen eine Flexibilisierung des Laufbahnrechts und eine grundsätzliche Modernisierung des Berufsbildes der Beamten. Zugleich unterstützt die CDU die Leitideen des Strukturreformgesetzes, die darauf gerichtet sind, eine größere Flexibilisierung im Bereich des Besoldungsrechts zu erreichen. Dies beinhaltet insbesondere die Einführung eines leistungs- und funktionsbezogenen Leistungssystems. Bei der konkreten Umsetzung dieser Grundüberlegungen wird sich die CDU dafür stark machen, dass die berechtigten Interessen der Beamten und der von ihnen in den letzten Jahren erworbene Vertrauensschutz beachtet werden. Zudem werden wir unser Hauptaugenmerk darauf richten, dass der besonderen Situation der neuen Länder Rechnung getragen wird und sie bei der Neuausgestaltung insbesondere des Besoldungsrechts nicht einem schädlichen Wettbewerb zwischen den Bundesländern ausgesetzt werden.

zur Lösung des Problems der Überalterung in der Polizei,

Die CDU wird sich dafür einsetzen, dass durch einen Einstellungskorridor sichergestellt wird, dass jährlich junge, gut ausgebildete Leute in die Polizei eintreten und damit eine Überalterung der Polizei abgewendet werden kann. Der Einstellungskorridor von derzeit jährlich 70 Beamten sollte ab dem Jahr 2007 auf 150 erhöht werden. Diese dauerhafte Sicherstellung eines vergrößerten Einstellungskorridors wirkt der drohenden Überalterung im Polizeivollzug entgegen und gewährleistet, dass Jahr für Jahr im personalwirtschaftlich erforderlichen Umfang, junge, gut ausgebildete Männer und Frauen in den Polizeidienst eintreten.

zur Überleitung des mittleren Polizeidienstes in den gehobenen Dienst, um eine zweigeteilte Laufbahn umzusetzen.

An der dreigeteilten Polizeilaufbahn sollte einschließlich der Aufstiegsmöglichkeiten vom mittleren in den gehobenen und vom gehobenen in den höheren Polizeivollzugsdienst festgehalten werden. Neben einer Reihe weiterer Vorteile sollte auch in Zukunft die Möglichkeit bestehen, jungen Menschen mit einem Realschulabschluss oder einer entsprechenden Qualifikation bei der Polizei einen Arbeitsplatz anbieten zu können.



BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt Landtagswahl 2006

*Wie stehen Sie zum Gesichtspunkt der staatlichen Verantwortlichkeit für die Gewährleistung der Inneren Sicherheit?*

*Wie sehen Sie die statusrechtliche Frage dieser Polizeieinsätze und wie soll gewährleistet werden, dass Polizistinnen und Polizisten ausschließlich als Teil der Zivilverwaltung tätig werden?*

Die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit liegt in der Verantwortung des Staates. Durch unsere Verfassung und internationale völkerrechtliche Vereinbarungen sind dem Staat Grenzen gesetzt. Die Bedeutung der individuellen Freiheitsrechte sind in den jüngsten Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes zur Wohnraumüberwachung oder präventiven Telefonüberwachung deutlich aufgezeigt worden. Gerade in besonderen Bedrohungssituationen haben Bürgerrechte ihre Bewährungsprobe: die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit muss beachtet und gewahrt bleiben. Die individuellen Freiheitsrechte dürfen nicht für ein abstraktes kollektives Sicherheitsbedürfnis unverhältnismäßig eingeschränkt werden. Der Kernbereich des Privaten ist vor staatlichen Eingriffen besonders geschützt.

Mit dem Terrorismusbekämpfungsgesetz sind die Befugnisse von Polizei und Geheimdiensten im erforderlichen Maß ausgeweitet worden. Grundrechtseingriffe müssen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern legitimiert werden, deshalb haben wir hier die Instrumente der Evaluierung und Befristung eingeführt.

Die staatlichen Ressourcen, die für die Gewährleistung der inneren Sicherheit eingesetzt werden, sind begrenzt und stehen in Konkurrenz zu anderen wichtigen Aufgaben wie Bildung oder Sicherung des Sozialstaates. Wir sehen die Notwendigkeit weiterer Strukturreformen bei den Bundessicherheitsbehörden. So unterstützen wir z.B. den Aufbau einer Bundesfinanzpolizei.

Verbessert werden muss die Kooperation und Kommunikation zwischen den Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder. Mit der Einrichtung des Terrorismusabwehrzentrums in Berlin ist hier ein richtiger Schritt gegangen worden. Auf der Grundlage einer Indexdatei und unter Wahrung des Trennungsgebotes treten wir für eine Verbesserung des Informationsaustausches zwischen Polizei und Geheimdiensten ein.

Auf den Weg gebracht haben wir die Einrichtung einer Bundesanstalt für die Errichtung des BOS-Digitalfunks. Leider wird hier die schnelle Umsetzung weiterhin von der Bundesratsmehrheit blockiert.

Wir wollen die Auslandseinsätze der Polizei klarer gesetzlich regeln. Die Einsätze im Ausland sollen weiterhin auf freiwilliger Basis erfolgen und zeitlich beschränkt sein. Die Kooperation zwischen Landes- und Bundespolizei hat sich bewährt. Den Aufbau von Sondereinheiten der Bundespolizei speziell für Auslandseinsätze lehnen wir ab.

Militärische und zivile Einsätze im Ausland sind klar voneinander zu trennen. Auslandseinsätze der Polizei können nur auf der Grundlage eines Mandats mit Zustimmung der Regierung des Einsatzlandes erfolgen. Für das Ausland gilt: Polizisten sind keine Hilfstruppen der Bundeswehr. Für das Inland gilt: Soldaten der Bundeswehr sind keine Hilfspolizisten. Die in unserer Verfassung festgelegte Trennung von Polizei und Militär hat sich bewährt, eine Grundgesetzänderung für einen erweiterten Einsatz der Bundeswehr im Inneren lehnen wir ab.

*Wie stehen Sie zur Forderung der zeit- und inhaltsgleichen Übernahme der Tarifergebnisse auf die Besoldung?*

In der Vergangenheit wurden die abgeschlossenen Tarifverträge zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtinnen und Beamten übertragen. Die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung kann sich hierbei nicht nur auf die Besoldung beziehen - übertragen werden müssen auch die im Tarifvertrag vorgesehen Entlastungsmaßnahmen für den Staat. Hierfür werden wir uns auch in Zukunft einsetzen.

*Wie stehen sie zu einem einheitlichen Tarifvertrag für Bund, Kommunen und Ländern?*

*Beabsichtigen Sie Veränderungen des geltenden Arbeits- und Tarifvertragsrechts?*

Der Ausstieg der Länder Hessen und Berlin aus der TdL wird von uns kritisiert.

Wir plädieren für möglichst einheitliche tarifliche Regelungen in Bund, Ländern und Kommunen.

Gesetzliche Eingriffe in die Tarifautonomie lehnen wir ab. Die Tarifpartner stellen sich bereits mit zahllosen Bündnissen für Arbeit den Problemen in den Betrieben. Mehr als ein Drittel aller Betriebe nutzen diese Möglichkeit bereits. Tendenz: steigend.

Es liegt nicht am Gesetzgeber, sondern in der Verantwortung der Tarifparteien, betriebliche Bündnisse für Arbeit durch Öffnungsklauseln in den Flächentarifverträgen zu ermöglichen. Diese gesetzlich gegen den Willen der Tarifparteien durchzusetzen - auch bei Absegnung durch den Betriebsrat und 2/3 der Belegschaft -, widerspricht der im Grundgesetz verankerten Tarifautonomie.

Den Belegschaften geht dadurch das Gegengewicht der überbetrieblichen Gewerkschaft und faktisch auch das Streikrecht verloren. Die Machtbalance innerhalb der Betriebe wird sich deutlich zugunsten der Arbeitgeber verschieben. Der Betriebsrat wird mit der Verhandlung von betrieblichen Bündnissen und Standortsicherungsabkommen seine Funktion als vermittelndes Bindeglied zwischen Geschäftsführung und Belegschaft verlieren und stattdessen Tarifverhandlungen führen müssen, ohne jedoch auf das Mittel des Arbeitskampfes zurückgreifen zu dürfen.

Die Vorschläge der Union bedeuten damit die Abkehr von der deutschen Sozialpartnerschaft und die Zerstörung einer zentralen Säule der betrieblichen Mitbestimmung. Das bewirkt mehr Konflikte im Unternehmen, Unsicherheit und schlechtere Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmer sowie das Ende der betrieblichen Kooperation zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung.

Die Reform des Betriebsverfassungsgesetzes durch die rot-grüne Koalition (2001) hat bereits die Wahlprozesse für den Betriebsrat entbürokratisiert und so Kosten gespart. Die Betriebe haben diese Reform sehr gut angenommen. Die Mitbestimmung ist eine Stärke, keine Schwäche des Standorts Deutschlands. Die Streikhäufigkeit ist in Deutschland im internationalen Vergleich gering, es gibt eine hohe Bereitschaft der Belegschaften, Umstrukturierungsprozesse mit zu tragen.

*Alterssicherung: Welche konkreten Pläne verfolgen Sie zu diesem Thema?*

*Gibt es in Ihrer Partei Pläne, die besondere Altersgrenze für die Polizeivollzugsbeamten des Bundes zu verändern?*

Wir wollen die Rentenversicherung zu einer Bürgerversicherung für alle weiterentwickeln, in die auch Beamte, Selbständige und Abgeordnete mit einbezogen werden.

Die jetzige Rechtslage verbietet eine Absenkung der Versorgung auf eine Grundsicherung (Alimentationsprinzip) und wird von uns auch nicht angestrebt.

Mit dem Versorgungsnachhaltigkeitsgesetz werden die Eingriffe, die wir im Bereich der Renten vornehmen mussten, auf die Beamten übertragen. Wir sind der Auffassung, dass die Eingriffe, die erforderlich sind, um die Sozialversicherungen zukunftsfähig zu gestalten, solidarisch von Allen mitgetragen werden müssen. Nur so können wir den Sozialstaat erhalten und die von der Opposition geforderte Privatisierung der Lebensrisiken Arbeitslosigkeit, Krankheit, Pflege und Versorgung im Alter zurückweisen.

Verantwortung für die Zukunft übernehmen heißt auch, heute die erforderlichen Rücklagen für die Pensionen zu bilden. In den vergangenen Jahren hat hier die Politik unverantwortlich gegenüber den kommenden Generationen gehandelt. Wir begrüßen den angedachten Aufbau eines Pensionsfonds des Bundes, sehen aber im bisherigen Finanzierungskonzept noch erhebliche Mängel.

Die Lebensarbeitszeit im Polizeibereich wollen wir nicht erhöhen, wir streben aber flexible Arbeitszeitmodelle an, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern, Auszeiten ermöglichen und einen flexiblen Einstieg in den Ruhestand ermöglichen. Auf freiwilliger Basis wollen wir es zulassen, dass auch über die Altersgrenze hinaus, gearbeitet werden kann. Ziel muss es sein, die Zahl der Frühpensionierungen zu verringern. Dies erreichen wir durch Prävention im Gesundheitsbereich, verbesserten Arbeitsschutz und mehr Zufriedenheit am Arbeitsplatz.

*Welche Auffassung vertreten Sie zur zweigeteilten Laufbahn in der Bundespolizei?*

*Befürworten Sie sie? Und wie gedenken Sie ggf. diese umzusetzen?*

Wir brauchen eine qualifiziert ausgebildete Polizei, die den gewachsenen Anforderungen an den Polizeiberuf gerecht wird. Deswegen treten wir für eine Fachhochschulausbildung im Polizeibereich ein. Als Konsequenz aus dieser qualifizierten Ausbildung ergibt sich die zweigeteilte Laufbahn.

Grundsätzlich befürworten wir die zweigeteilte Laufbahn auch in der Bundespolizei. Es gibt hier allerdings ernst zu nehmende Bedenken. Die Bundespolizei nimmt im Objektschutz oder im Bereich der Grenzsicherung auch Aufgaben wahr, die den Anforderungen des einfachen Polizeidienstes

entsprechen. Wir wollen keine weiteren Privatisierungen in diesen Bereichen und halten auch die "Angestellten in Uniform" oder Modelle von Hilfspolizeidiensten nicht für den richtigen Weg. Die Umsetzung der zweigeteilten Laufbahn in der Bundespolizei wollen wir auf der Grundlage des Attraktivitätsprogramms umsetzen. Wir können uns eine Beschleunigung der geplanten Stellenanhebungen vorstellen, gleichzeitig wird es definierte Aufgabenbereiche geben, die von der zweigeteilten Laufbahn ausgenommen sind.

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