Land verweigert weiter rechtmäßige Zahlungen!
GdP erneut bei Staatssekretär Köhler
Hiernach ist für alle Ruhestandsbeamten durch dieses Urteil im Vergleich zur bisherigen Praxis eine Besserstellung eingetreten, deren Ruhegehaltssatz nach §§ 4ff BeamtVG niedriger als 35 v.H. ist.
Diese Auffassung teilte StS Köhler nicht.
Diese Auffassung teilte StS Köhler nicht.
Beide Seiten vereinbarten heute, dass die Musterklagen weitergeführt werden und dass alle betroffenen Beamten durch den Dienstherrn informiert werden.
Wie lange noch wird den pensionierten Polizisten das zustehende Ruhegehalt verweigert? Warum ?