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Antwort der Landesregierung auf eine große Anfrage der SPD

Die Haltung der Landesregierung zur sogenannten zweigeteilten Laufbahn in der Polizei ist ein Skandal!

Magdeburg.

Die GdP fordert ein klares Bekenntnis zur zweigeteilten Laufbahn in der Polizei und die unverzügliche Leistungsanerkennung durch Beförderungen

In der Antwort der Landesregierung vom 24.5.2004 auf eine große Anfrage der SPD- Landtagsfraktion wird tatsächlich allen Ernstes behauptet, dass die Einführung der zweigeteilten Laufbahn aus polizeifachlicher Sicht nicht geboten sei. Auch künftig sollen angeblich Aufgabenfelder in der Landespolizei bzw. Tätigkeiten im Polizeivollzugsdienst vorhanden sein, die dem mittleren Dienst zuzuordnen sind. Die meisten Bundesländer streben dem entgegen eine zweigeteilte Laufbahn an bzw. haben diese bereits umgesetzt (Hessen).
Bereits vor 32 Jahren hat die GdP angesichts ständig steigender Anforderungen die Forderung nach höherer Qualifizierung und damit Verbesserung der Bewertung des Polizeidienstes aufgestellt. Diese Auffassung bestätigte das Beratungsunternehmen Kienbaum in zwei Studien. In der letzten Studie wurde 1992 festgestellt,

„dass es für den Polizeidienst geradezu typisch ist, dass aus vordergründig unbedeutenden Vorgängen in Sekundenschnelle Vorgänge entstehen können, deren Bewältigung ein Höchstmass an theoretischem Wissen und praktischem Können sowie sozialer Kompetenz verlangt.“

Die Landesregierung gibt wohl eher mit dem Hinweis auf haushaltsrechtliche Rahmenbedingungen zu, dass sie im Bereich der Polizei keine Haushaltsmittel für die qualitative Fortentwicklung der Leistungsträger, zur Motivation und Eröffnung beruflicher Perspektiven einsetzen will.

Die Aussage der Landesregierung, dass sich 153 KollegInnen im gehobenen und höheren Dienst seit fünf und mehr Jahren im Eingangsamt ihrer Laufbahn befinden , unterstreicht diese Aussage.

Aufgrund der fehlenden Haushaltsmittel in der Polizei wurden in den vergangenen zwei Jahren nahezu keine Beförderungen im mittleren und gehobenen Dienst vorgenommen.

Die GdP fordert ein klares Bekenntnis zur zweigeteilten Laufbahn in der Polizei und die unverzügliche Leistungsanerkennung durch Beförderungen in den Dienststellen zu realisieren.

FB_zweigeteilte_18062004.pdf

Übersicht über die Realisierung der zweigeteilten Laufbahn:

      Land
Prozentsatz Beamter im geh. und höheren Dienst
Hessen 100 % Beamte im geh. und höheren Dienst
Niedersachsen 88 % Beamte im geh. und höheren Dienst
Nordrhein-Westfalen 83 % Beamte im geh. und höheren Dienst
Rheinland-Pfalz 74 % Beamte im geh. und höheren Dienst
Berlin 59 % Beamte im geh. und höheren Dienst
Bremen 58 % Beamte im geh. und höheren Dienst
Hamburg 55 % Beamte im geh. und höheren Dienst
Saarland 54 % Beamte im geh. und höheren Dienst
Bayern 52 % Beamte im geh. und höheren Dienst
Schleswig-Holstein 51 % Beamte im geh. und höheren Dienst
Baden-Württemberg 48 % Beamte im geh. und höheren Dienst
Brandenburg 44 % Beamte im geh. und höheren Dienst
Sachsen-Anhalt 40 % Beamte im geh. und höheren Dienst
Mecklenburg-Vorpommern 39 % Beamte im geh. und höheren Dienst
Sachsen 34 % Beamte im geh. und höheren Dienst
Thüringen 29 % Beamte im geh. und höheren Dienst
Bundesgrenzschutz 21 % Beamte im geh. und höheren Dienst

(Da beim Bundeskriminalamt nur Beamte des gehobenen und höheren Dienstes beschäftigt sind, wurde dieses in der Aufstellung nicht berücksichtigt)
Quelle: GdP-Bundesvorstand, Abteilung IV)

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