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Schreiben an den Innenminister.

Wir fordern volle Anerkennung der Bereitschaftszeiten als Arbeitszeit.

Bereitschaftsdienstzeiten im geschlossenen Einsatz

Magdeburg.

Nach den das Musterverfahren in Niedersachsen außergerichtlich beendet wurde, fordern wir die Übernahme der Regelungen für unsere Kollegen in Sachsen-Anhalt.

Sehr geehrter Herr Innenminister,
aufgrund einer durch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg am 25. Januar 2011 getroffenen Entscheidung – 5 LC 178/09 - zur Anrechnung geleisteter Bereitschaftsdienstzeiten im geschlossenen Einsatz als Volldienst, beantragten Kolleginnen und Kollegen der LBP LSA eine rückwirkende Neuberechnung ihrer Arbeitszeiten.

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg konstatierte zu diesem Zeitpunkt, dass die Zeiten des Bereitschaftsdienstes im Rahmen geschlossener Einsätze in vollem Umfang als Arbeitszeit gelten.

Die Antragsteller erklärten sich einverstanden, dass die Anträge bis zur höchstrichterlichen Entscheidung durch das Bundesverwaltungsgericht ruhend gestellt werden.

Das als Musterprozess beim Bundesverwaltungsgericht geführte Verfahren wurde kürzlich außergerichtlich beendet.

Deshalb bittet ich Sie, die im Land Niedersachsen am 13.09.2013 getroffenen und durch das Niedersächsische Innenministerium herausgegebenen Regelungen für die Kolleginnen und Kollegen der LBP LSA und für die im Rahmen geschlossener Einsätze eingesetzten Kolleginnen und Kollegen der Einsatzhundertschaften des Einzeldienstes wie folgt zu übernehmen.

    • 1 : 1 Anerkennung aller bisherigen nicht ausgeglichenen Bereitschaftsdienststunden im Rahmen geschlossener Einsätze folglich der in den Anträgen maßgeblichen rückwirkenden Frist,
    • keine zeitlichen Begrenzung des Abbaus der angefallenen Stunden
    • keine restriktive Anrechnung der Bereitschaftszeiten aller geschlossenen Einsätze in der Zukunft
Gewerkschaft der Polizei
Landesbezirksvorstand


Hier gibt es das Schreiben der GdP als PDF-Datei

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