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Schallende Ohrfeige für Polizisten und Beschäftigte an der FHS der Polizei

Heftige Kritik am Vorhaben des MI im Landtag

Magdeburg.

Die GdP weist die Kritik der fehlenden Praxisnähe in der Ausbildung an der Fachhochschule der Polizei zurück und empfindet dies als schallende Ohrfeige für Polizisten, die in der Vergangenheit die FHS absolviert haben und für die Beschäftigte an der FHS der Polizei selbst.

Die bundeseinheitliche Aufteilung von 24 Monaten theoretischer und 12 Monaten praktischer Ausbildung haben sich nach Meinung der Experten bewährt.
Selbst der Innenminister hat noch Anfang 2004 die praxisnahe Ausbildung gelobt.

Die FHS hat in der Vergangenheit verstanden, zeitnah auf veränderte polizeiliche Lagebilder in der Aus- und Fortbildung zu reagieren. Beispielweise seien Elemente der Eigensicherung, zur Bewältigung von Amoklagen oder Schulungen zur Umsetzung von Gewahrsamnahmen genannt. Mit dem „polizeilichen Handlungstraining“ als Bestandteil der theoretischen Ausbildung sind weitere Elemente mit deutlichem Praxisbezug vorhanden. Diese fanden bundesweit Beachtung und wurden sogar in einigen Fachhochschulen der Polizei in anderen Ländern Bestandteil der Ausbildung.

Die GdP hält an ihrer Einschätzung fest, dass es für den Polizeidienst geradezu typisch ist, dass aus vordergründig unbedeutenden Vorgängen in Sekundenschnelle Situationen entstehen können, deren Bewältigung ein Höchstmass an theoretischem Wissen und praktischem Können sowie sozialer Kompetenz verlangt. Die FHS wird genau diesen Anforderungen an die Aus- und Fortbildung der Polizeibeamten seit vielen Jahren gerecht wird.

Unseres Erachtens nach sind die beabsichtigten Änderungen hauptsächlich ein Ergebnis von blankem Machtgehabe. Die GdP befürchtet, dass sich das Land durch die geplanten Änderungen von der zweigeteilten Laufbahn verabschiedet. Daneben wird eine weitere Einschränkung der finanziellen Mittel zu einer Verschlechterung der Lehr- und Lernbedingungen führen.

Die GdP erwartet, dass die Landesregierung den Gesetzentwurf zurückzieht und eine breite, ergebnisoffene Diskussion über die Ausbildungsinhalte und die Weiterentwicklung der FHS unter Beteiligung der Behörden und Einrichtungen der Polizei und der GdP, als Interessenvertreter der Beschäftigten geführt wird.

Während der 57. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft am Mittwoch, dem 26. Oktober 2005 zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Fachhochschule der Polizei hatten die Mehrzahl der Anwesenden den Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 4/2139 kritisiert.


    Für weitere Fragen in diesem Zusammenhang steht der Landesvorsitzende de GdP, Koll. Karsten Schmidt am 28.10.2005, ab 11.00 Uhr im Landesbüro, Halberstädter Str. 120, 39112 Magdeburg, Telefon: 03 91 / 611 60 10 während einer Pressekonferenz zur Verfügung.

Schlechte Noten für Polizeischule MZ 27.10.2005.pdfFlugblatt FHS 27.10.2005.pdf Interview mdr 05-10-27_12-45-07.amr

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