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weitere Verschlechterung in der Heilfürsorge

Mit uns nicht !!!

Magdeburg.

Am 26. August 2004 trafen sich Vertreter der Vorstände der drei Fachgewerkschaften BdK, GdP und DPolG auf Einladung des Innenministeriums mit dem Abteilungsleiter 2 des MI, Herrn Martell, in Magdeburg. Er informierte, dass von Seiten der Landesregierung beabsichtigt ist, die Änderungen des SGB V durch das GKV-Modernisierungsgesetz zum 01.01.2005 auf die Heilfürsorge des Landes zu übernehmen.


Dazu erklärten alle drei Fachgewerkschaften hierzu rigoros ihre Ablehnung.

Im April letzten Jahres wurde die Belegschaft erst über die Abschaffung der freien Heilfürsorge informiert. Zum 01.08.2004 trat diese Änderung in Kraft. Noch im Juli wurde im Polizeikurier durch das Innenministerium getönt, dass mit dieser neuen Heilfürsorgeregelung der gefahrengeneigten Tätigkeit des Polizeiberufs entsprochen wird und dies eine angemessene Privilegierung darstellt. Das Weihnachtsgeld wurde gekürzt und das Urlaubsgeld gestrichen.
Nun greift man erneut versteckt in die Lohntüten der Polizeibeamten.

Die Gefahren des Polizeidienstes haben sich nicht zum Positiven geändert. Der Gefahrenherd ist aber nicht mehr nur auf der Straße!

Es reicht!
Für unsere Beschäftigten sind keinerlei Einschnitte mehr hinnehmbar!
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