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Aussetzung der Verfallsfristen für Resturlaub

Wir fragen den Finanzminister zum Urlaubsanspruch

... und informieren Euch sobald wir eine Antwort erhalten

Magdeburg.

Noch übrig gebliebene Urlaubsansprüche aus dem Jahr 2019 verfallen am 30. September 2020. Aufgrund der derzeitigen Lage hat die GdP den Finanzminister angeschrieben und bittet um die Verschiebung dieser Verfristung um 12 Monate.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in Ergänzung zu unserer Urlaubs-Info von vor zwei Tagen haben wir den Finanzminister mit diesem Brief angeschrieben:

Sehr geehrter Herr Minister,
die aktuelle Lage der zunehmenden Verbreitung des Coronavirus (CoVID -19) fordert von der Landesregierung, Maßnahmen zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung der Pandemie zu ergreifen. Diese richtigen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit beinhalten eine Reihe von Beschränkungen für jeden Einzelnen. Die Eindämmungsverordnung des Landes schränkt die Bewegungsfreiheit und Kontaktmöglichkeiten der Betroffenen erheblich ein und impliziert dahingehend eine hohe Zurückhaltung in deren gesellschaftlichen Umfeld.
Aktuell stehen für viele Beamtinnen und Beamte die Oster-, aber auch Pfingstferien an, womit Urlaubsbegehren im Vorfeld [ohne die Ahnung der nunmehr grassierenden Pandemie] kundgetan wurden. Nunmehr sehen viele Kolleginnen und Kollegen in der Inanspruchnahme des Urlaubes keinen Erholungseffekt mehr, weil die Regeneration mit den beschriebenen Beschränkungen nicht möglich ist und möchten diesen Urlaub nicht beantragen.
Erholungsurlaub soll jedoch gleichwohl dem Zweck der Erhaltung oder Regenerierung der Gesundheit und der Arbeitskraft der Beschäftigten dienen. Treten Umstände ein, die diesem Zweck entgegenstehen, kann darin ein wichtiger Grund für den Anspruch auf Verschiebung des geplanten und bereits genehmigten Erholungsurlaubs liegen. Die Corona Pandemie sollte ein solcher Grund sein.
Die aktuelle Regelung in der Verordnung über den Urlaub der Beamten im Land Sachsen-Anhalt- UrlVO LSA) sieht in der Umsetzung eine Inanspruchnahme von Resturlaub aus 2019 stringent bis zum Ende September 2020 vor.
Die sich ergebende Folge stellt die Beschäftigten, die aktuell keinen Urlaub beantragen, vor das Problem, das dieser der Verfristung unterliegen könnte, da der Dienstherr nicht in der Lage ist, innerhalb der zur Verfügung stehenden (Rest-)Zeit bis Ende September 2020 zuvor ungeplante Urlaube zu gewährleisten.
Dementgegen stehen dürften gleichwohl die derzeitigen Bedürfnisse des Dienstherren, die Beschäftigten für polizeilich notwendige Maßnahmen einzusetzen bzw. bei übermäßigen Ansteckungsraten mit dem Corona Virus innerhalb der Polizei und ggf. Quarantäneverfügungen, die verbleibenden Beamtinnen und Beamten in den Dienst zu bringen.
Darüber ist mit der EU-Ratspräsidentschaft und zwei einhergehenden, geplanten Veranstaltungen im September 2020 in Halle/S. mit weiterem verschärftem Personalbedarf von Polizeikräften zu erwarten.
Ich möchte Sie eingehend bitten, in diesem Zusammenhang zu prüfen, ob die Möglichkeit der Verlängerung der Verfristung zur Inanspruchnahme von Resturlaub um mindestens 12 Monate verschoben werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Bachmann, Landesvorsitzender

Eure GdP
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