Zum Inhalt wechseln

"Gut, dass es uns gibt!"

Gespräch zum TVöD für die Tarifbeschäftigten der Länder

weiterer Verhandlungstermin geplant

Magdeburg.

Am 09.11.2005 wurde ein weiteres Gespräch zwischen Vertretern der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und der Gewerkschaftsseite zum neuen Tarifwerk für den öffentlichen Dienst geführt.

Das Gespräch der Arbeitsgruppe „Allgemeine Fragen“ war geprägt durch die von den Ländern in die Koalitionsvereinbarung hereingetragene Föderalismusdebatte. Insbesondere die Verlagerungen der beamtenrechtlichen Kompetenzen zu den Ländern war für die Vertreter der Länder Anlass, auf weitergehende Öffnungsklauseln zu drängen.
Während in den Gesprächen im Wesentlichen die Regelungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst dargestellt wurden und den Arbeitgebern nochmals deutlich signalisiert wurde, dass es Ziel der Gewerkschaftsseite ist, ein einheitliches Tarifrecht für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst zu erwirken, versuchten die Vertreter der Tarifgemeinschaft der Länder, die im TVöD gefundenen Kompromisse einseitig zu ihren Gunsten zu interpretieren. Von der Gewerkschaftsseite wurde nochmals deutlich gemacht, dass es weder ein Prinzip der „Rosinen- Pickerei“ geben kann, noch eine Einschränkung auf bestimmte Teile des neuen Tarifwerks. Vielmehr wurde von beiden Seiten bekräftigt, dass es beim Eintreten in Verhandlungen ebenfalls einen Gesamteinigungsvorbehalt geben werde.

Im Gespräch wurde abermals deutlich, dass in den Ländern nach wie vor der Gedanke besteht, sowohl Arbeitszeit wie auch Entgelt-Fragen und die Jahressonderzahlung mit Öffnungsklauseln zu versehen, um den unterschiedlichen finanzpolitischen Bedingungen der Länder Rechnung zu tragen. Ebenfalls wurde durch die Länder der Wunsch zum Ausdruck gebracht, die Möglichkeit für Tarifverträge zur sozialen Absicherung auch auf das Tarifgebiet West zu übertragen.

Von der Gewerkschaftsseite wurde darauf hingewiesen, dass Öffnungsklauseln für den tarifpolitischen Kernbereich wie Arbeitszeit und Entgelt nicht denkbar sind und bei der derzeitigen finanziellen Situation der Länder jegliche „finanzpolitische“ Öffnungsklausel einer Freigabe zur Absenkung gleichkomme und dementsprechend derzeit nicht denkbar ist.

Trotz der schwierigen Rahmenbedingung haben sich beide Seiten darauf verständigt, einen weiteren Gesprächstermin zur Klärung weiterer offener Fragen zum Tarifwerk zu vereinbaren. Damit die Gespräche zwischen den Arbeitgebern und den Gewerkschaften weiter voran kommen ist ein Termin am 16.01.2006 festgesetzt. In diesem Gespräch geht es um den Kernbereich: Arbeitszeit und Entgeldfortzahlung. Dieser Bereich soll mit einer Öffnungsklausel versehen werden, so die Forderung der Arbeitgeberseite. Einer solchen Forderung nachzugeben ist nicht vorstellbar und hätte katastrophale Folgen.

Es ist ein großes Ziel der Gewerkschaften, an einem einheitlichen Tarifvertrag für die Länder (TdL) mitzuwirken. Ergebnisse sind schon zu verzeichnen, wie Kraftfahrer-Pauschale und deren Regelung zur Arbeitszeitpauschale, für Vorarbeiter/innen und Facharbeiter/innen, für Krankengeldzuschuss und TV für Auszubildende sowie die Vergütung der Rufbereitschaft. Die Erschwerniszulagen bleiben erst einmal weiter bestehen (Alte Regelung). Die Gewährung von Zusatzurlaub bei den Schicht- und Wechseldiensten ist geregelt. Auch die Überleitungstarifverträge sind darunter, z.B. die Besitzstandswahrung, ein sehr wichtiger Punkt für das Stammpersonal. Der Stufenaufstieg ab September 2006 und nicht zu vergessen die Regelung bei den Allgemeinen Zuschlägen.

Ich möchte an dieser Stelle noch mal darauf hinweisen, dass der am 13.Oktober 2005 unterzeichnete Tarifvertrag nur für den Bund und die Kommunen gültig ist. Sollte sich unser Landesvater um einhundertachtzig Grad drehen wäre dies ein guter Start für das Jahr 2006.

KHF/ UP

This link is for the Robots and should not be seen.