Zum Inhalt wechseln

Tarifinfo 2005

Änderungen durch neuen Tarifvertrag teilweise auch bei Beschäftigten des Landes möglich.

Wie geht's für die Beschäftigten der Länder weiter ?

Magdeburg.

Die Einführung des TVöD hat bei einigen Beamten und Angestellten des Land Auswirkungen auf die Zahlung der Bezüge, des Gehaltes bzw. des Lohnes. Wir empfehlen eine Veränderungsanzeige an die Bezügestelle wegen Einführung des TVÖD ab 01.10.2005 bei Kommune und Bund zu senden.

Wir empfehlen folgende Veränderungsanzeige an die Bezügestelle wegen Einführung des TVÖD ab 01.10.2005 bei Kommune und Bund zu senden.
Diese Veränderungsanzeige ist also nur für die Landesbediensteten (Angestellte und Beamte) wichtig,

1. deren Ehepartner auch im Öffentlichen Dienst arbeiten,

2. aber als Tarifbeschäftigte/r Angestellte/r )

3. in einer Kommune oder beim Bund sind

und für die ab 01. 10. 2005 der neue Tarifvertrag TVÖD gilt und

4. wenn durch die Einführung des neuen Tarifvertrages TVÖD bei seinem / ihrem Gehalt der Ortzuschlag ins Grundgehalt überführt ist.)

(Das beiliegende Muster einer Änderungsanzeige also nur verwenden, wenn wie gesagt der Ehepartner Tarifbeschäftigte/r bei einem kommunalen Arbeitgeber oder beim Bund ist und wenn durch die Einführung des neuen Tarifvertrages TVÖD bei seinem / ihrem Gehalt der Ortzuschlag ins Grundgehalt überführt ist.)

Wie geht's für die Beschäftigten der Länder weiter ?

Erste Schritte zu den Tarifverhandlungen mit den Ländern

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) – für die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes im DGB – hat sich mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) in einem Spitzengespräch am 28. September 2005 darauf verständigt, die Gespräche über ein neues Tarifrecht für die Länder fortzusetzen.

Länderspezifische Regelungsnotwendigkeiten werden in den weiteren Gesprächen verhandelt. In diese Gespräche werden die Regelungen des neuen Tarifrechts für den Bund und die Gemeinden einbezogen. Verabredet wurden gemeinsame Arbeitsgruppen. Dabei wird sich eine Gruppe mit den künftigen Regelungen der Arbeitsbedingungen in den Ländern beschäftigen.

Für die Bereiche Hochschule, Schule (Lehrerinnen und Lehrer) und Universitätskliniken wurden weitere Gruppen eingerichtet. Alle Gruppen werden umgehend die Arbeit aufnehmen. Die Arbeits-Ergebnisse dieser Gruppen dienen der Vorbereitung der weiteren Gespräche und Verhandlungen auf der Spitzenebene.

Ein weiteres Spitzengespräch ist für November vorgesehen.

This link is for the Robots and should not be seen.