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Parlamentarier sparen und messen mit zweierlei Maß

Kritik der GdP an der Erhöhung der Diäten

Magdeburg.

Die Gewerkschaft der Polizei kritisiert die beabsichtigte Diätenerhöhung der Abgeordneten im Vergleich zu den jüngsten Kürzungen der Vergütung der Landesbediensteten.

Es ist unmoralisch und nicht zu verstehen, wenn die Landesregierung zum einen überall spart und z.B. das Weihnachtsgeld der Polizisten abschafft und im gleichen Atemzug die Diäten der Parlamentarier in Sachsen Anhalt im Januar um ca. 6 Prozent anheben will, so der Landesvorsitzende der GdP Karsten Schmidt.
Gerade vor dem Hintergrund der jetzt laufenden Debatte um Lohnerhöhungen und der Gewinnbeteiligung der Arbeitnehmer an ihren Unternehmen täte die Landesregierung gut daran, den eigenen Beschäftigten endlich dieselbe Erhöhung zukommen zu lassen, wie den Abgeordneten selbst. Die Landesbediensteten haben seit über 2 Jahren Gehaltseinbußen von bis zu 7,5% hinnehmen müssen.
Die GdP fordert die Abgeordneten deshalb auf, das Gesetz zur Abschaffung des Weihnachtsgeldes zu ändern und die gleiche Berechnungsgrundlage der Länder anzuwenden, welche bei der Berechnung zur Diätenerhöhung angewendet wurde.
In Bayern, Nordrhein-Westfalen, und Schleswig-Holstein wird z.Z. zwischen 50% bis 84% Weihnachtsgeld gezahlt bzw. in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz wurden die monatlichen Bezüge zwischen 4,17% bis 5,33% erhöht.
In den anderen Bundesländern, außer Niedersachsen wird ähnlich verfahren.
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