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In der Ausgabe des Landesteils der Deutschen Polizei April 2008 sind u.a. folgende Themen zu finden...



Redaktion:

Lothar Jeschke (V.i.S.d.P.), Bahndamm 4, 06862 Thießen,

Telefon: (0391)250 - 2091, Fax 2852, priv. Telefon: 03490 20932; Telefax: 034907/ 30698





Die komplette Ausgabe des Landesteils der Deutschen Polizei vom April 2008 im PDF-Format


Die GdP vor Gericht? Das ist für eingeweihte Kolleginnen und Kollegen sicher nichts Neues, denn unsere Gewerkschaft musste schon oft vor den Schranken der Verwaltungs- und Arbeitsgerichte die sozialen Interessen der Mitglieder durchsetzen.

GdP- ERFOLG - „Sachbezugsverordnung“ gestoppt

Innenminister Holger Hövelmann hat Planungen von allen Polizeivollzugsbeamten, ab Mai 2008 1,4 Prozent der Nettobesoldung als „Sachbeitrag“ für die Heilfürsorge einzubehalten, gestoppt.

TERMIN - Achtung, Bowling!

Am 27. September 2008 findet unser 3. GdP-Bowling-Turnier, der Kampf um den GdP- Wanderpokal, statt.

GdP - KREISGRUPPE „Börde“ gegründet

Am 13. Februar 2008 trafen sich die Vertrauensleute und viele Mitglieder aus allen Bereichen des Polizeireviers in Haldensleben

BEAMTENVERSORGUNG - Wie weiter beim § 14 a BeamtVG?

Viele Anfragen aus den Reihen der Mitgliedschaft erreichen uns derzeit zum Verfahrensstand des Musterverfahrens § 14a Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG).

EIGENSICHERUNG - Mehr Sicherheit durch personengebundene Schutzwesten

Ein seit Jahren von der GdP gefordertes „Muss“, die Ausstattung unserer Polizeibeamtinnen und -beamten mit einer personengebundenen ballistischen Schutzweste, die im vollen Umfang durch das Land Sachsen-Anhalt bereitgestellt wird, ist nun Realität geworden.

Glosse - Det haut doch det stärgsde Gamel ausn Sand.

der Bolizeier aus Machdeborch


LANDESBEZIRKSVORSTAND - GdP handelt, wo andere nur reden!

Halle-Peißen. Die GdP vor Gericht? Das ist für eingeweihte Kolleginnen und Kollegen sicher nichts Neues, denn unsere Gewerkschaft musste schon oft vor den Schranken der Verwaltungs- und Arbeitsgerichte die sozialen Interessen der Mitglieder durchsetzen.

Wenn es sein muss, auch über mehrere Instanzen hinweg. Schließlich ist der Rechtsschutz für GdP-Mitglieder ein wichtiger Teil der Dienstleistungen, den unsere Gewerkschaft bietet. Der Landesbezirksvorstand (LBV) widmet diesem Kampf mit juristischen Mitteln einen erheblichen Teil seiner Arbeit und selbstverständlich ist das auch alles mit Kosten verbunden. „Für viele GdP-Mitglieder ist dies schon fast selbstverständlich geworden und man müsste auch nicht extra darauf hinweisen“, meinte Karsten Schmidt während seiner Berichterstattung auf der ersten Sitzung des Landesbezirksvorstandes im Jahr 2008. „Ungewöhnlich dagegen ist, so der GdP-Landesvorsitzende weiter, „wenn mehrere große Verfahren vor dem Verwaltungsgericht laufen und wir überlegen müssen, wie wir hier richtig vorgehen. Diese Verfahren betreffen nicht nur einzelne Beamte oder bestimmte Gruppen, sondern eine große Anzahl von GdP-Mitgliedern.“ Karsten Schmidt erläuterte dann den LBV-Mitgliedern die einzelnen Verfahren und wies darauf hin, wie die GdP versucht, möglichst effektiv ein positives Ergebnis zu erreichen. Wie schwierig das mitunter ist, zeigt das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg zum § 14 a Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG). Das Gericht hatte im vorigen Jahr entschieden, dass bei der amtsabhängigen Versorgung von 35 Prozent der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit ausgegangen werden müsse. Bei der amtsunabhängigen Versorgung erklärte es dagegen die bestehende Regelung für rechtmäßig und ließ auch keine Sprungrevision zu. Auf diese einfache Möglichkeit, das Verfahren weiterzuführen, hatte sich die GdP mit dem Finanzministerium zuvor geeinigt (Siehe Beitrag in dieser Ausgabe auf S 4.).

Auch die nächste Kategorie der Verwaltungsgerichtsklagen erweist sich als schwierig. Da geht es um die so genannte Verwendungszulage. Diese muss nach § 46 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) dann gezahlt werden, wenn ein Beamter auf einem höherwertigen Dienstposten eingesetzt, aber innerhalb einer angemessenen Frist nicht befördert wird. Dieser Paragraf des BBesG war bis zum 1. 8. 2008 auch in Sachsen-Anhalt gültig. Obwohl ein Kollege sein Verfahren gewonnen hat, ist das Finanzministerium der Ansicht, dies gelte nur bei der zeitweiligen Übertragung von Dienstposten. Auch hier ist kein Musterverfahren möglich, weil die persönlichen Verhältnisse angeblich zu unterschiedlich sind. Die GdP hatte sich deshalb entschlossen, alle Mitglieder, die einen Antrag auf Zahlung einer Verwendungszulage stellen wollen, zu unterstützen. Die notwendigen Formulare wurden im Mitgliederbereich des Internetauftritts unseres Landesbezirks zur Verfügung gestellt. Wer sie ausgefüllt zusammen mit seinen Unterlagen an das GdP-Landesbüro geschickt hat, überträgt der GdP die Vollmacht, muss aber trotzdem darauf achten, dass die Fristen eingehalten werden, wenn er selbst „aus Versehen“ ein Dokument nach Hause geschickt bekommt. Hier gilt: Immer mit der GdP in Verbindung bleiben und sich mit den beauftragten Kolleginnen und Kollegen abstimmen. Ein langer Atem ist bei diesen Verfahren angebracht, denn alle Rechtmittel werden hier angewandt werden müssen.

Der dritte größere Verfahrenskomplex betrifft die Klagen gegen die Streichung des Urlaubsgeldes. Hier ist die Verjährung durch den Antrag der GdP erst einmal gehemmt und das Finanzministerium teilte die Ablehnungsgründe nochmals mit. Es ist völlig offen, wie das Verfahren ausgeht. Die GdP wird versuchen, ein Musterverfahren in Gang zu setzen.

Vor diesem Ausflug in die Welt der Juristen informierte der GdP-Landesvorsitzende über die aktuellen Gespräche, die mit dem Innenministerium und dem Finanzministerium Sachsen-Anhalts seit Jahresanfang vor allem zum Thema Personalentwicklung in der Landespolizei geführt wurden.

Zwei Minister an einem Tisch

„Wir verbuchen es als Erfolg,“ so Karsten Schmidt, „dass wir es geschafft haben, Innen- und Finanzminister zusammen an einen Tisch zu setzen. Denn bisher wurde die GdP zwischen beiden Ministerien hin- und hergeschickt.“ Bei diesem Ministergespräch und bei den bilateralen Gesprächen mit der GdP ging es konkret um ein Planstellenhebungskonzept und ein Beförderungskonzept für die Polizei sowie um zusätzliche Einstellungen in die Landespolizei noch in diesem Jahr. Noch während der Gespräche mit der GdP erteilte der Innenminister dem Abteilungsleiter 2 seines Hauses den Auftrag, ein Stellenhebungskonzept zu verfassen, das dem Finanzministerium vorgelegt werden kann. Von der GdP werden 2000 Stellenhebungen gefordert, vor allem dort, wo ein Laufbahnwechsel möglich wird. Darüber werden zurzeit noch konkrete Gespräche geführt.

Die GdP fordert außerdem, dass das Innenministerium endlich ein Beförderungskonzept vorlegt, um vor allem den Beförderungsstau in den Eingangsämtern aufzulösen. Ein solches Beförderungskonzept muss mit dem Stellenhebungskonzept unmittelbar im Zusammenhang stehen.

Für die Personalentwicklung hat die GdP mit dem Innenministerium den Grundsatz vereinbart, dass jeder Euro, der beim Personal eingespart wird, für Neueinstellungen verwendet wird. Noch in diesem Jahr soll es 100 Neueinstellungen zusätzlich geben.

Im GdP-Landesbezirk Sachsen-Anhalt ist die Umstrukturierung im Rahmen der Polizeistrukturreform und die damit verbundene Neubildung der GdP-Kreis- und Bezirksgruppen noch nicht abgeschlossen. Damit sind auch die dort entstandenen Probleme noch nicht gelöst.

Die GdP-Mitglieder sind also zweifach gefordert: Zum einen müssen sie an ihrem Arbeitsplatz eine neue Dienststruktur mit neuen Zuständigkeiten, neuen Diensträumen, neuen Kollegen usw. aufbauen. Zum anderen muss auch die GdP-Struktur angepasst werden und sie soll in der Übergangszeit zuverlässig funktionieren.

Auch die Seniorengruppen müssen sich anpassen und in der Struktur verändern. Mitunter ist das für den einzelnen nicht leicht zu verstehen und muss persönlich erläutert werden. Sehr engagiert für die Senioren ist der Vorsitzende der Landesgruppe, Wolfgang Jung. Er erklärt seinen Mitgliedern geduldig, schriftlich und mündlich, warum auch die GdP-Beiträge angehoben werden, wenn die Versorgungsbezüge steigen. Er beantwortet die Fragen nach den Verwaltungsgerichtsverfahren wie z.B. zum Weihnachtsgeld. Wolfgang Jung diskutiert auch die aktuellen Probleme und möchte die aktiven Kollegen unterstützen: „Ich werde die 14 a-Problematik an den Petitionsausschuss des Landtags herantragen,“ schlägt er vor. Ein Vorstoß, der zeigt, dass sich die Seniorengruppe nicht nur um ihre eigenen Angelegenheiten kümmert.

Die zusätzlichen 100 Neueinstellungen noch in diesem Jahr hält der Vorsitzende der GdP-Bezirksgruppe Fachhochschule, Gerald Friese, für richtig. Er arbeitet selbst im Auswahldienst der Schule und fragt deshalb: „Sind das nur vorgezogene Einstellungen? Warum kam diese Entscheidung nicht schon eher, damit wir uns darauf einstellen konnten?“ Immerhin wird zurzeit in Aschersleben viel gebaut und die Umstellung auf den Bachelor-Studiengang verlangt einigen Aufwand. Ob eine solche Erhöhung der Studentenzahl realisierbar ist, wird sich erst noch zeigen müssen.

In der Landesbereitschaftspolizei sinkt die Zahl der Bewerber für den Einzeldienst. Das kann man zunächst gar nicht glauben, denn in der Vergangenheit war es immer genau umgekehrt. Die jungen Kolleginnen und Kollegen bleiben nun lieber in ihrem gewohnten Umfeld, weil sie nicht wissen, was sie in den Dienststellen erwartet. Vor allem wird eine hohe Dienstbelastung befürchtet, obwohl die auch in der Bereitschaftspolizei weiterhin auf einem hohen Niveau ist.

Schwierige Zeiten herrschen weiterhin in der noch zu bildenden GdP-Bezirksgruppe Nord in Magdeburg. Hier müssen die GdP-Mitglieder ausfindig gemacht werden. Michael Wiegert gleicht dazu die Mitgliederlisten mit den Dienstpostenplänen ab. Nur so lassen sich die neuen Kreisgruppen der GdP namentlich zusammenstellen. Am 13. März soll die neue Bezirksgruppe gegründet werden. „Auch dienstlich läuft es nicht rund,“ berichtet Heiner-Frank Schmidt aus Magdeburg. „In meinem Bereich sollen sechs Sachbearbeiter ca. 10.000 Verkehrsunfälle, die im Jahr anfallen, bearbeiten.“ Weitere Umzüge, um das Personal auf die Liegenschaften zu verteilen, stehen noch bevor. Auch die Möbelausstattung ist sehr problematisch.

In der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd läuft dienstlich einiges besser, die GdP hat hier schon die neue Bezirksgruppe gebildet. Zumindest weiß jeder, was er zu tun hat. Trotzdem ist die Polizeistrukturreform auch zwischen Halle und Merseburg noch nicht abgeschlossen. „Wir sind jetzt in der Phase, wo Arbeitsbelastung und Geschäftsordnung geregelt werden,“ sagte Holger Jungklaus, Mitglied im Vorstand der GdP-Bezirksgruppe. „Man hat den Eindruck, dass dienstliche Probleme durch Arbeitszeitverlängerung und Arbeitsverdichtung gelöst werden sollen. Deshalb ist es dringend notwendig, die Arbeitszeitverordnung neu zu verhandeln,“ erklärte er weiter.“

Größere Schwierigkeiten im Zuge der neuen Polizeistruktur sind in der Polizeidirektion (PD) Sachsen-Anhalt Ost nicht zu verzeichnen. „Arbeitsverdichtungen gibt es auch bei uns, „erklärte der Vorsitzende der GdP-Bezirksgruppe Bernd Dudka. „Wir als kleinste PD müssen, wie alle anderen für die Landeseinsatzorganistion LEO eine Hundertschaft stellen, obwohl uns eine komplette Gruppe aus dem Polizeirevier Bernburg fehlt,“ erläuterte er.

Im Anschluss an die Berichte aus den Bezirksgruppen antwortete der Landesbezirksvorsitzende Karsten Schmidt auf Anfragen aus dem Gremium und konkretisierte einige Punkte. So legte er dar, dass die GdP fordert, im Personalentwicklungskonzept (PEK) festzulegen, Beamte nur kurzzeitig, maximal vier Jahre, in den Eingangsämtern zu belassen. Dann sollte eine Beförderung erfolgen, wenn Befähigung und Leistung stimmen. „Es ist unzumutbar, wenn sich 193 Polizeimeister länger als 15 Jahre im Eingangsamt befinden. Für den gehobenen Dienst liegen zwar keine Zahlen vor, aber dort sieht es ähnlich aus. Natürlich spielt hier die Stellenfinanzierung eine erhebliche Rolle. Wir haben keinen ausfinanzierten Haushalt in Sachsen-Anhalt, die Stellen im Beamtenbereich sind nicht ausfinanziert. Das heißt, es sind keine zusätzlichen Mittel da, um zu befördern. Ob das haushaltsrechtlich zulässig ist, darüber kann man streiten,“ sagte Karsten Schmidt.

Fortschritte gibt es beim Frühpensionierungskonzept für Polizeivollzugsbeamte, das im Dezember als Kabinettsvorlage für die Landesregierung formuliert wurde. Diese Vorlage wird nun unverändert dem Landtag als Gesetzesvorlage übergeben. Die Einwendungen von Gewerkschaften und Berufsvertretungen blieben unberücksichtigt. Mit einem rechtsgültigen Gesetz, so Karsten Schmidt, wäre im Mai zu rechnen.

Positiv für die Polizeibeamten ist die beabsichtigte Einführung einer so genannten „Sachbezugsverordnung“ ausgegangen. Zur Erinnerung: Der Abteilungsleiter 2 im Innenministerium hatte geplant, ab Mai 2008 von allen Polizeivollzugsbeamten 1,4 Prozent ihrer Nettobesoldung als Beitrag für die Heilfürsorge zu kassieren. Die GdP hatte sofort im Polizeihauptpersonalrat dagegen protestiert und dies auch gegenüber dem Innenministerium deutlich gemacht. Nun legte der Innenminister fest: Dieser Betrag wird nicht einbehalten. Frühestens im Jahr 2010 soll wieder darüber diskutiert werden, ob eine solche Zahlung für die Heilfürsorge notwendig ist.

Zu den Gesprächen über ein Personalentwicklungskonzept (PEK) erläuterte Uwe Petermann, Mitglied des Geschäftsführenden Landesbezirksvorstandes (GLBV), dass die GdP weiter daran interessiert ist, dieses Projekt in Interesse der Polizeibeamten voranzubringen. Die verschiedenen Komponenten des PEK wie Beförderungskonzept, Stellenhebungsprogramm, Vereinbarungen über Neueinstellungen und familienfreundliche Arbeitszeiten bis hin zur Verwendung eingesparter Finanzmittel sollen in einer Dienstvereinbarung mit dem Innenministerium festgelegt werden. „Dazu,“ so Uwe Petermann, „sollen auch Mitbestimmungskomponenten gehören.“ Die GdP verfolgt ihr Ziel weiter, mit dem PEK die dienstlichen Bedingungen auch bei den Beamten mitzugestalten. Der BdK und die DPolG haben inzwischen darauf verzichtet. Mit der Begründung, weil über ihr „Laufbahnverlaufsmodell“ nicht gesprochen wurde, haben sie sich aus den Gesprächen über das Personalentwicklungskonzept verabschiedet. Damit stehlen sie sich nicht nur aus der Verantwortung, sondern demonstrieren auch, was sie von der „Einheit der Gewerkschaften“, die von den Beschäftigten mitunter gefordert wird, halten.

Personalratswahlen wichtigster Termin

Wichtigster Termin in den nächsten Monaten werden die Personalratswahlen für die umstrukturierten Polizeibehörden sein, die am 4. und 5. Juni 2008 stattfinden. Bis dahin gibt es in den Bezirksgruppen noch eine Menge zu tun. Kandidatenauswahl, Strategie und Inhalte für die Öffentlichkeitsarbeit diskutieren und festlegen usw. Der GLBV bot allen Bezirksgruppen, bei denen Personalratswahlen anstehen, seine Unterstützung an. Die GdP hat gute Chancen, ihre Kandidaten in die neuen Personalräte zu bringen, denn unsere Leistungsbilanz kann sich sehen lassen. Dort wo andere nur geredet haben, haben wir gehandelt. Ob vor den Schranken der Gerichte oder bei den Verhandlungen in den Ministerien. Ob im Polizeihautpersonalrat, den Stufenvertretungen oder den örtlichen Personalräten. Immer geht es den GdP-Vertretern um die sozialen Interessen der Kolleginnen und Kollegen. Machtkämpfe, politische Spielchen und unsaubere Abwerbeaktionen gehören nicht zum Programm unserer Gewerkschaft. Das überlassen wir anderen. Die GdP-Vertreter müssen ihre gute Arbeit in den Personalvertretungen fortsetzen können. Deshalb sollten die Beschäftigen, ob organisiert oder nicht, zur Wahl gehen und ihre Stimme der GdP geben.

Lothar Jeschke

GdP-ERFOLG - „Sachbezugsverordnung“ gestoppt

Innenminister Holger Hövelmann hat Planungen von allen Polizeivollzugsbeamten, ab Mai 2008 1,4 Prozent der Nettobesoldung als „Sachbeitrag“ für die Heilfürsorge einzubehalten, gestoppt. Über diese Zahlungen soll nun erst im Jahr 2010 entschieden werden.

Die GdP hatte gegen diese Pläne, eine solche Abgabe zu erheben, im Polizeihauptpersonalrat protestiert und dies gegenüber dem Innenministerium deutlich gemacht (Siehe auch Bericht auf Seite 1).

TERMIN - Achtung, Bowling!

Am 27. September 2008 findet unser 3. GdP-Bowling-Turnier, der Kampf um den GdP- Wanderpokal, statt.

Auch in diesem Jahr wollen wir wieder aufgrund der guten Erfahrungen in die Bowling-Star Freizeit & Sport GmbH nach Halle ziehen.

Alle Bezirksgruppen sind aufgerufen, ihre Mannschaften anzumelden.

Interessenten melden sich bei ihren Bezirksgruppen, auf eine Teilnahme wegen Kinderbetreuung muss nicht verzichtet werden. Wir werden es ermöglichen, den anwesenden Kindern einen unvergesslichen Nachmittag zu bereiten. Falls eine entsprechende Anzahl von Kindern teilnimmt, kann auch um einen Kinderpokal gekämpft werden.

Deshalb, Termin bitte vormerken: 27. September 2008, 13.00 Uhr Bowling-Star, Freizeit & Sport GmbH in Halle

Weitere Informationen über die Bezirksgruppenvorsitzenden.

GdP - KREISGRUPPE „Börde“ gegründet

Am 13. Februar 2008 trafen sich die Vertrauensleute und viele Mitglieder aus allen Bereichen des Polizeireviers Börde im Speiseraum des Unternehmen „Partyservice Rödiger“ in Haldensleben, um die neue GdP-Kreisgruppe (KG) Börde und natürlich auch einen neuen Kreisgruppenvorstand zu wählen. Wir hatten Mühe, allen Kolleginnen und Kollegen einen Platz anzubieten, so groß war der Andrang. Herr Gottschlich, Leiter des Polizeireviers Börde, ließ uns in seinem Hause herzlich willkommen heißen.

Als Gäste begrüßten wir die Kollegen Jürgen Naatz, Vorsitzender des Polizeihauptpersonalrates (PHPR) und stellv. GdP-Landesvorsitzender, Heiko Krause, Vorsitzender der Bezirksgruppe Heide-Altmark und Michael Wiegert, Vorsitzender der Bezirksgruppe Harz.

Zunächst berichteten die Kollegen Michael Wiegert und Heiko Krause, wie es derzeit um die GdP steht. Die gute Arbeit unseres Landesvorstandes und der Bezirksgruppen, haben unsere Mitglieder in den Basisgruppen mit starkem Beifall honoriert.

Der Vorsitzende des PHPR beleuchtete sehr anschaulich die aktuelle Situation in der Polizei und stellte fest, dass er eine solche Polizeistrukturreform noch nicht mitgemacht hat. Hier wünschte sich Jürgen Naatz mehr Ordnung in den Abläufen. Auch ging er auf das Verhältnis zur DPolG ein. Gerade hatte er erfahren, dass die DPolG und der BDK aus den Gesprächen zu einem echten Personalentwicklungskonzept ausgestiegen sind. Die Vertreter der GdP werden die konstruktiven Gespräche mit dem Innenministerium fortsetzen.

Nach der Wahl des neuen Kreisgruppenvorstandes an dessen Spitze der Kollege Karlheinz Plate gewählt wurde, folgte die Wahl der Delegierten zum Bezirksdelegiertentag.

Der neu gewählte Kreisgruppenvorsitzende steckte in seinem Schlusswort das neue Aufgabenfeld ab. Mitgliederbetreuung unter Mitwirkung der Vertrauensleute in allen Bereichen bezeichnete er als unabdingbare Aufgabe aller Verantwortungsträger. Die Kreisgruppen sind das Fundament der gewerkschaftlichen Arbeit. Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen, aktiv mitzuwirken. Weiterhin gilt es jetzt, die Wahlen für den örtlichen Personalrat und für den Stufenpersonalrat vorzubereiten. Die Mischung aus bewährten und jüngeren Mitgliedern im Kreisgruppenvorstand soll dazu beitragen, jene Kolleginnen und Kollegen für Funktionen vorzubereiten, die willens und in der Lage sind, Verantwortung zu übernehmen.

Der neu gewählte GdP-Kreisgruppenvorstand Börde stellt sich wie folgt vor:

Vorsitzender: Karlheinz Plate, stellv. Vorsitzende: Monika Spacek, Lothar Pott.

Mitglieder: Anja Ackermann, Claudia Apel, Wenke Krüger, Uwe Bollmann, Christian Schrader, Thomas Rakowski, Detlef Parthey, Michael Scheel, Ralf Wolfram,

K P

BEAMTENVERSORGUNG - Wie weiter beim § 14 a BeamtVG?

Viele Anfragen aus den Reihen der Mitgliedschaft erreichen uns derzeit zum Verfahrensstand des Musterverfahrens § 14a Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG).

Zur Erinnerung: Im Jahre 2005 hatte das Bundesverwaltungsgericht einer Beamtin aus Niedersachsen in der BesGr. A 13 vorübergehend das Ruhegehalt erhöht. Daraufhin hat die GdP dieses Urteil aufgegriffen und eine entsprechende Anwendung auf unsere Kolleginnen und Kollegen in Sachsen-Anhalt gefordert. Mit dem Finanzministerium ist dann die Hemmung der Verjährung aller bisher entstandenen Ansprüche und die Durchführung einzelner Musterverfahren vereinbart worden.

Parallel dazu haben auch anderen Beamte, meist aus den neuen Bundesländern, Rechtsstreite eingeleitet, um die vorübergehende Erhöhung ihrer Ruhegehaltsbezüge durchzusetzen. Diese Verfahren sind bis auf eine Ausnahme positiv ausgegangen. So haben einige Bundespolizisten verschiedener Besoldungsgruppen (g.D. und h.D.) erfolgreich ihre Ansprüche vor den Verwaltungsgerichten Magdeburg, Dessau und Halle durchgesetzt. Diese Urteile sind rechtskräftig, die Kollegen haben bereits ihre Nachzahlungen erhalten.

Die Vertreter des Finanzministeriums waren nicht bereit, die Ergebnisse der Rechtsstreite für Sachsen-Anhalt anzuerkennen.

Sie sind der Meinung, dass das Urteil des BVerwG bei den Besoldungsgruppen unter BesGr. A 12 zu einer Verschlechterung des bisherigen Ruhegehaltes führt. Dies sei insbesondere bei den Kollegen der Fall, die eine amtsunabhängige Versorgung (A7 bis A 11) erhalten. Die von der GdP angeregten Musterverfahren mussten also weitergeführt werden.

Zufälligerweise waren einige Klage von Kollegen ab der Besoldungsgruppe A 12 schneller beendet als die anderen. Diese Urteile sind auch schon rechtskräftig, die Kollegen konnten sich über eine Nachzahlung freuen. Nunmehr ist die groteske Situationen eingetreten, dass die Kollegen, die früher schon eine höhere Besoldung erhalten haben, nunmehr auch ein höheres Ruhegehalt erhalten, die Masse unserer Kollegen allerdings derzeit nicht mehr bekommt.

Das war für uns nicht nachvollzieh- und hinnehmbar, so dass die Verfahren der Kollegen der unteren Besoldungsgruppen beschleunigt werden mussten. Dem Musterverfahren eines Kollegen aus Magdeburg kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Ende 2007 war der Termin zur mündlichen Verhandlung angesetzt. Wir hatten den Eindruck, dass das Gericht die Tragweite und die grundsätzliche Bedeutung dieses Verfahrens nicht in ausreichender Weise erkannt hat. Das Gericht hatte die Klage abgewiesen, obwohl ein anderer Richter desselben Gerichts Bundespolizisten in vergleichbaren Fällen bereits mehrfach Recht gegeben hatte.

Um den Verfahrensgang (VG-OVG-BVerwG) zu beschleunigen, hat die GdP dann mit dem Finanzministerium vereinbart, gemeinsam die Sprungrevision beim Bundesverwaltungsgericht zu beantragen. Wiederum aus unserer Sicht völlig unverständlich und mit einer aus rechtlicher Sicht recht dünnen Begründung hat nunmehr dasselbe Gericht entschieden, dass die Sprungrevision nicht zugelassen werde, da eine grundsätzliche Bedeutung nicht vorliegen würde.

Diese Argumentation des Verwaltungsgerichts kann angesichts der tausendfachen Betroffenheit von Kollegen – vor allem in den neuen Bundesländern – nicht im Ansatz nachvollzogen werden. Offensichtlich hat das Gericht hier nicht erkannt, worum es geht. Das Verwaltungsgericht muss sich den Vorwurf gefallen lassen, dass es eine schnelle Klärung der höchst umstrittenen Rechtsfragen nicht will, denn es hat schließlich entgegen der höchstrichterlichen Entscheidung des BVerwG entschieden. Allein deshalb hätte es schon einer schnellen Schaffung von Rechtssicherheit den Vorrang geben müssen. Es duldet damit, dass der bisherige (unhaltbare) Zustand ggf. um mehrere Jahre zementiert wird. Dem Finanzministerium kommt dieser Zustand vielleicht nicht ungelegen, da es ggf. erst zeitverzögert Nachzahlungen leisten muss oder sich die Zahl der Anspruchsteller mit der Zeit verringert.

Die GdP wird also den normalen Verfahrensgang gehen müssen, der eine erhebliche Verzögerung des Verfahrens bedeutet. Wir müssen deshalb noch etwas Geduld haben.

Etwas positives kann dennoch berichtet werden. Das Finanzministerium hat sich nach Intervention der GdP damit einverstanden erklärt, die Nachzahlungen rückwirkend bis zum Monat Juli 2005 vorzunehmen. Bisher wurde nur gezahlt ab Antragstellung der Kollegen. Grund dafür ist, das die GdP schon sehr frühzeitig in der Sache im Jahr 2005 bei den Vorgängern der heutigen Entscheidungsträger die Ansprüche unserer Kollegen eingefordert hat.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der derzeitige Zustand in der Angelegenheit § 14a BeamtVG ist äußerst unbefriedigend. Während bisher leider nur wenige Kollegen in den Genuss der erhöhten Ruhegehaltzahlungen kommen, geht die Mehrheit leer aus. Dazu kommt noch, dass Kollegen aus Sachsen-Anhalt nicht in gleicher Weise behandelt werden, wie Kollegen aus der Bundespolizei, obwohl sie demselben Recht unterliegen und vor dem gleichen (!) Gericht geklagt hatten.

Wir fordern, die Ruhegehälter aller betroffenen Pensionäre nach den Grundsätzen des BVerwG sofort neu zu berechnen und entsprechend zu erhöhen. Der Finanzministerium trägt Verantwortung für diesen Zustand. Es wird Zeit, dass die Betroffenen ihre Meinung dazu dem Finanzminister ins Gesicht sagen. Er sollte uns erklären, warum hier solche Unterschiede zugelassen werden.

Frank Schröder, Rechtsanwalt

EIGENSICHERUNG - Mehr Sicherheit durch personengebundene Schutzwesten

Ein seit Jahren von der GdP gefordertes „Muss“, die Ausstattung unserer Polizeibeamtinnen und -beamten mit einer personengebundenen ballistischen Schutzweste, die im vollen Umfang durch das Land Sachsen-Anhalt bereitgestellt wird, ist nun Realität geworden.

Das durch das Innenministerium angekündigte Beschaffungsprogramm „ballistische Unterziehschutzweste (UZSW)“, welches sich über drei Jahre strecken wird, ist mit der symbolischen Übergabe von Schutzwesten an Polizeibeamtinnen und –beamte der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord, durch Innenminister Hövelmann, am 28. Januar 2008, angelaufen.

Mit der Umsetzung dieses Programms wird jeder operativ tätige Polizeivollzugsbeamte (Beamte im Streifendienst, Sachbearbeiter Verkehrsdienst, Kriminaldauerdienst, ausgewählte Fachkommissariate) mit einer persönlichen UZSW ausgestattet.

Das Land Sachsen-Anhalt stattete die Polizeivollzugbeamten bisher nicht mit persönlichen UZSW aus, sondern bevorzugte die Variante der Poolausstattung. Hierbei wurde in den Polizeidienststellen ein Pool mit UZSW in verschiedenen Größen vorgehalten, aus dem sich jeder PVB zur täglichen Dienstdurchführung eine UZSW entnehmen konnte und zum Dienstschluss wieder abzugeben hatte.

Ausgenommen von dieser Verfahrensweise war das Spezialeinsatzkommando (SEK). Dort ist die persönliche Ausstattung mit ballistischen Schutzwesten, die für verschiedene Schutzklassen aufrüstbar sind, Normalität.

Das Beschaffungsprogramm umfasst einen finanziellen Gesamtaufwand von 3,4 Mio. Euro. Es ist beabsichtigt, im ersten Jahr UZSW für eine Million Euro, das entspricht einer Stückzahl von 1500 Westen und in den zwei Folgejahren für jeweils 1,2 Millionen Euro, das entspricht einer Stückzahl von jeweils 1650 Westen, zu beschaffen. In die Haushaltsplanung 2007 wurde deshalb die erste Mio. eingestellt und die Beschaffung eingeleitet. Die Herstellung der Westen ist nunmehr zum größten Teil erfolgt oder wird in Kürze abgeschlossen sein. Mit der erwähnten symbolischen Übergabe durch den Innenminister wird ab sofort mit der Auslieferung der ersten Jahrescharge 2007 begonnen.

Einige Kollegen werden sich nun fragen, warum ist das Land nicht im Stande, die ca. 4.800 Schutzwesten innerhalb eines Jahres zu beschaffen. Da spielen mehrere Faktoren eine Rolle. Natürlich ist es für das Land einfacher, ein derart großes Finanzvolumen (3,4 Mio. Euro) verteilt auf drei Jahre aufzubringen, zumal ja Beschaffungen anderer, dringend notwendiger Einsatzmittel nicht zurückstehen dürfen. Hierbei sei nur auf die Beschaffung von Dienstfahrzeugen und vor allem auf den Beginn der Einführung des Digitalfunks hingewiesen. Aber man darf auch nicht außer Acht lassen, das in ca. 13 Jahren diese jetzt beschafften Schutzwesten durch neue Westen ersetzt werden müssen. Ein schlagartiger Austauschbedarf aller Westen würde neben den sehr hohen Kosten auch einen immensen logistischen Aufwand bedeuten, den man somit umgehen wird.

Eine besondere Dynamik bekam die Problemstellung der Ausstattung mit personengebundenen UZSW nach den Ereignissen auf der Bundesautobahn 2 im Jahre 2005, wo Kollegen von unbekannten Tätern aus einem fahrenden Fahrzeug beschossen wurden und glücklicherweise kein Kollege zu Schaden kam. Damit war ein bisher in Sachsen-Anhalt so nicht wahrgenommenes Gefahrenpotenzial plötzlich spürbare Realität. Von Seiten aller Gewerkschaften wurde vehement die Ausstattung mit personengebundenen Schutzwesten gefordert. Der Dienstherr lenkte ein und begann nach Möglichkeiten der Umsetzung zu suchen.

Schutzweste entspricht Technischer Richtlinie

Liebe Kolleginnen und Kollegen, lasst mich nun aus fachlicher Sicht, einige Ausführungen zur Beschaffenheit dieser durch das Land beschafften Schutzweste machen.

Die UZSW, die nun jedem operativ tätigen Kollegen bereitgestellt wird, entsprich im vollen Umfang der durch eine Bund- Länder-Fachkommission erarbeiteten Technischen Richtlinie „ballistische Schutzwesten“ (TR). Diese TR unterliegt einer stetigen Überarbeitung und Fortschreibung durch das Polizeitechnische Institut der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster. Sie wird auch erst in Kraft gesetzt, wenn alle Bundesländer und der Bund, vertreten durch Ihre Fachleute, dieser TR zugestimmt haben.

In dieser Richtlinie sind unter anderem sämtliche physikalischen Parameter die das verwendete ballistische Material in Bezug auf das Abbremsen und Aufhalten eines Geschosses aufweisen muss und die Verfahrensweise der jeweiligen Prüfung festgeschrieben. Weiterhin ist definiert, welche Fläche des Körpers durch den ballistischen Schutz bedeckt sein muss und welches Flächengewicht eine Weste maximal besitzen sollte.

Auch bekleidungsphysiologische Aspekte, wie das Aufnehmen und Ableiten von Feuchtigkeit (Schweiß) finden in der TR ihre Beachtung. Es ist gefordert, dass die ballistischen Pakete durch eine unabhängige Prüfstelle geprüft und zertifiziert sein müssen. Alle physikalischen Gesetzmäßigkeiten und die in allen Bundesländern gesammelten Erfahrungen finden in dieser TR Beachtung. Dennoch ist den Herstellern von Schutzwesten ein ausreichender Spielraum gegeben, um jeweils eine, individuellen Vorstellungen entsprechende Weste, produzieren und anbieten zu können, die sich aber an die Forderungen der TR hält.

Jedoch muss ich an dieser Stelle bemerken, dass natürlich die Physik zwangsläufig der Gestaltung einer Weste Grenzen setzt. So kann ich nicht verlangen, dass eine Schutzweste den absoluten Schutz gegen alles bieten soll, aber gleichzeitig nichts wiegen darf und am Körper nicht spürbar sein sollte.

Leider ist es aber gerade dieser Punkt der von Seiten des Trägers am meisten kritisiert wird. Wir müssen uns bei einer Sache grundsätzlich im Klaren sein: „Wenn ich einen den Verhältnissen entsprechenden Schutz haben will, muss ich gewisse Einschränkungen im Tragekomfort hinnehmen“. Hier ist das Geschick gefragt, bei der Beschaffung das richtige Mittelmaß zu finden.

Bei der Ausschreibung der Schutzwesten durch das Land wurden alle in der Technischen Richtlinie festgeschriebenen Forderungen beachtet. In einem sehr aufwändigen, europaweiten Verfahren wurden die Westen ausgeschrieben und entsprechend den vorgeschriebenen Fristen legten verschiedene Anbieter Musterexemplare und das entsprechende Angebot vor. Das Technische Polizeiamt, das ich an dieser Stelle für die gewissenhafte Arbeit auch einmal loben möchte, erstellte eine so genannte Rankingliste, worin alle wichtigen geforderten Kriterien in Form eines Punktesystems bewertet wurden. Über das Ergebnis befand eine Zuschlagskommission, in der auch der Polizeihauptpersonalrat (PHPR) vertreten war.

(Wird fortgesetzt)

Glosse - Det haut doch det stärgsde Gamel ausn Sand.

Drei Dache, nachdem de Blaun und de Roden in dr Bolizei sich aus de Erstellung des Gonzebds for de Bersonalendwigglung rausgemault ham, schreim se sich jetzt de Erfolje uff de Fahn.

Erschd stehln se sich aus de Verandwordung un demonschdriern, wat se von de „Einheit der Gewerkschaften“ haldn un dann haun se sich uff de Beene als wenn se die hunnert neien Kollejen selbst injestellt ham. Det haut doch det stärgsde Gamel ausn Sand!

Sicher, de Erfolje ham ville Väder, aber nur eener ist der echte, det kannste mit ner DNA nachweisen.

In diesem Sinne, immer de Modivadsion hochhaldn,

eier Bolizeier aus Machdeborch


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