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In der Ausgabe des Landesteils der Deutschen Polizei August 2009 sind u.a. folgende Themen zu finden...



Redaktion:

Lothar Jeschke (V.i.S.d.P.), Bahndamm 4, 06862 Thießen,

Telefon: (0391)250 - 2091, Fax 2852, priv. Telefon: 03490 20932; Telefax: 034907/ 30698




Die komplette Ausgabe des Landesteils der Deutschen Polizei vom August 2009 im PDF-Format


Magdeburg. Die Vorbereitung des 6. Landesdelegiertentages und die Berichterstattung über die gewerkschaftliche Arbeit der GdP Sachsen-Anhalt seit der letzten LBV-Sitzung im März 2009 waren Schwerpunkte der Beratung des Landesbezirksvorstandes (LBV) am 19. Juni 2009.

BEZIRKSGRUPPE - Bezirksgruppenwahlen an der FH Polizei

Vorbereitung des 6. Landesdelegiertentages

BEZIRKSGRUPPE - Mit der GdP im „Polizeidorf“

Vom 12. bis zum 14. Juni 2009 fand der 13. Sachsen-Anhalt-Tag in Thale statt.

TARIFRECHT - Einzelheiten zum neuen Tarifergebnis

Bezirksgruppe - BG Sachsen-Anhalt Ost in der SGÖD

Seit dem 1. 1. 2009 befindet sich die Bezirksgruppe Sachsen-Anhalt Ost in der Sozialgemeinschaft für den öffentlichen Dienst in Mitteldeutschland e.V. (SGÖD)

Seminare für „Bald-Senioren“

AKTUELLES URTEIL

Praxisgebühr auch für Beamte


LBV-SITZUNG - Fünf Sterne und acht Leistungsstufen

Magdeburg. Die Vorbereitung des 6. Landesdelegiertentages und die Berichterstattung über die gewerkschaftliche Arbeit der GdP Sachsen-Anhalt seit der letzten LBV-Sitzung im März 2009 waren Schwerpunkte der Beratung des Landesbezirksvorstandes (LBV) am 19. Juni 2009.

In seinem Rechenschaftsbericht ging der GdP-Landesvorsitzende Karsten Schmidt zunächst auf die Ereignisse der letzten Tage ein. So war am Vortag der erste Entwurf des Besoldungsneuregelungsgesetzes den Gewerkschaften und Berufsvertretungen von der Landesregierung vorgelegt worden. Dieses Gesetz ist ein weiteres Ergebnis der fortschreitenden Föderalisierung des öffentlichen Dienstrechts, bei dem sich Sachsen-Anhalt in etwa an den Gesetzen des so genannten Nordverbundes Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Bremen und Hamburg orientiert. Als wesentliche Neuerung enthält dieses Besoldungsneuordnungsgesetz für Sachsen-Anhalt nun acht Leistungsstufen, an denen die Besoldung ausgerichtet werden soll. Die bisherigen Dienstaltersstufen sollen entfallen. „Da es sich hier um grundsätzliche Fragen des Dienstrechts handelt, wird sich der Landesvorstand intensiv mit diesem Gesetz beschäftigen,“ versprach Karsten Schmidt. Über „angeregte Diskussionen im Innen- und Finanzministerium zur Übernahme des Tarifergebnisses“ berichtete der Landesvorsitzende anschließend und erläuterte, dass im Gesetzentwurf zur Besoldungsanpassung anscheinend etwas „vergessen“ wurde. „Vergessen wurde nämlich hineinzuschreiben“, so Karsten Schmidt, „dass der Sockelbetrag von 40 Euro nur bis zur Besoldungsgruppe A 9 gezahlt wird. Ab der A 10 wird dagegen nur ein Sockelbetrag von 92,5 Prozent gezahlt, da in diesen Besoldungsgruppen eben noch keine 100 Prozent gezahlt werden.“

Diskussionen mit dem Innenministerium gab es auch in Sachen Stellenhebung für den gehobenen Dienst. Wie bekannt, wurden hierfür der Landespolizei 404 Stellen zur Verfügung gestellt. Dazu habe es recht unterschiedliche Zuarbeiten der Dienststellen gegeben. Nun werden im Innenministerium Vorschläge erarbeitet, welche Dienstposten angehoben werden können. Hierbei wird angestrebt, dass die Dienstpostenbewertung überall gleich ist.

Karsten Schmidt berichtete auch über die letzte Sitzung des GdP-Bundesvorstandes, auf der u. a. die Neuordnung des Versammlungsrechts diskutiert wurde. Die Diskussion erwies sich als recht schwierig, da GdP-Kollegen einerseits bei Einsätzen anlässlich von Demonstrationen tätig werden, andererseits aber auch selbst für ihre gewerkschaftlichen Rechte auf die Straße gehen und ihr Demonstrationsrecht in Anspruch nehmen. Jede Verschärfung des Versammlungsrechts wirkt sich somit direkt auf die Polizeibeschäftigten selbst aus.

Kurioses wusste der GdP-Landesvorsitzende über die neueste Entwicklung bei der Einführung der blauen Uniform zu berichten. Auf Beschluss der Innenministerkonferenz, ein Gremium, das sich sonst ziemlich selten einig ist, werden auf den Schultern der neu uniformierten Polizeibeamten ab 1. Januar 2010 bis zu fünf Sterne zu sehen sein. Damit werden nun Schulterstücke eingeführt, die in einigen süddeutschen Bundesländern schon seit längerer Zeit verwendet werden. Konkret bedeutet dies für den gehobenen Dienst: A 11 – drei Sterne, A 12 – vier Sterne und A 13 – fünf Sterne. Analog werden im mittleren Dienst auf diese Weise die A 8 mit drei, die A 9 mit vier und die A 9 mit Amtszulage mit fünf Sternen bedacht. Kurios mutet dies auch deshalb an, weil die A9 mit Amtszulage gar keine eigenständige Amtsbezeichnung darstellt. Aber was nicht ist, kann ja noch werden, die Föderalisierung macht es möglich.

Nach dem thematischen Ausflug in die Bundespolitik hatte Karsten Schmidt noch eine Negativmeldung aus Sachsen-Anhalt zu übermitteln. In unserem Bundesland wird es keine Dienstvereinbarung „Verhandeln statt verordnen“ mit der Landesregierung geben. Mit dieser Initiative wollten die Gewerkschaften im DGB erreichen, dass sie im Vorfeld von Gesetzesinitiativen der Landesregierungen über Veränderungen im öffentlichen Dienstrecht, das die Beamten betrifft, verhandeln können. Damit wäre eine gewisse Gleichstellung mit den Tarifbeschäftigten erreicht worden.

In der Diskussion berichteten die LBV-Mitglieder aus ihren Bezirksgruppen und äußerten sich zu den im Rechenschaftsbericht des Landesvorsitzenden angesprochenen Themen. Zunächst bat der stellvertretende Landesseniorenvorsitzende Lothar Schubert den GdP-Landesvorstand zu prüfen, ob die Zahlungspraxis der Beihilfestelle vertretbar bzw. rechtmäßig ist. Denn immer öfter komme es jetzt vor, dass die Zeitspanne, nach der gezahlt werde, ausgedehnt wird. In einigen Fällen hätte, so Lothar Schubert, die Beihilfestelle das Geld erst nach sechs Wochen gezahlt. Etliche Ärzte würden aber schon nach drei Wochen eine Mahnung schicken und den Rechnungsbetrag einfordern. Die Senioren müssen deshalb in Vorleistung gehen!

Gerald Friese, Fachhochschule Polizei, berichtete darüber, wie sich seine Bezirksgruppe (BG) auf die Neueinstellung von etwa 110 Dienstanfängern in diesem Jahr vorbereitet. Ende August/Anfang September 2009 wird es dazu an der Fachhochschule umfangreiche Aktionen geben, um mit den jungen Leuten als GdP ins Gespräch zu kommen und sie zu informieren.

Über „eine verstärkte Nachfrage nach Altersteilzeit“ informierte der Vorsitzende der Bezirksgruppe Sachsen-Anhalt Süd, Lothar Faßhauer, den Landesvorstand. Dazu stellte der Landesvorsitzende Karsten Schmidt fest: „Es ist bedenklich, was da derzeit an Anträgen vorliegt. Die Kolleginnen und Kollegen sind sich nicht bewusst, dass sie aus den Verträgen nicht wieder herauskommen. Ihnen ist oft nicht klar, dass sie damit für die nächsten zehn Jahre ihre Besoldung um zwölf Prozent kürzen.

Eine weiter angestiegene Einsatzbelastung bei der Landesbereitschaftspolizei (LBP) konstatierte Jürgen Lorenz, Vorsitzender der BG LBP. Dies sei vor allem auf Einsätze zurückzuführen, die personell überdimensioniert seien. Um die zunehmende Gewalt der Störer bei den Einsätzen einzudämmen, sollen jetzt verbesserte Distanzwaffen eingeführt werden. Auch Wasserwerfer werden wieder in Dienst gestellt.

Zur Vorbereitung des 6. Landesdelegiertentages der GdP Sachsen-Anhalt stellte die Personalfindungskommission die Liste der Kandidaten für den neu zu wählenden Landesbezirksvorstand vor. Uwe Petermann, stellvertretender Landesvorsitzender, versicherte, dass die Kommission die Personalvorschläge eingehend beraten und mit jedem Kandidaten gesprochen hat. In einigen Bezirksgruppen und im Geschäftsführenden Landesbezirksvorstand laufen jetzt die Vorbereitungen für die Personalratswahlen im kommenden Jahr an. Dazu werden auch auf dem Landesdelegiertentag am 23. und 24. Oktober 2009 die Weichen gestellt.

Lothar Jeschke


BEZIRKSGRUPPE - Bezirksgruppenwahlen an der FH Polizei

Vorbereitung des 6. Landesdelegiertentages

Auch an der FH haben die Vorbereitungen des 6. Landesdelegiertentages begonnen. Dazu wurden alle Mitglieder der Bezirksgruppe am 9. Juni zur Bezirksgruppenwahlversammlung eingeladen. Fast 20 Kolleginnen und Kollegen haben sich diesen Termin frei gehalten und so ging es gleich nach der Arbeit zu Versammlung.

Zum Anfang wurden die notwendigen Formalitäten erledigt: Die Begrüßung, die Wahl der Verhandlungsleitung, die Feststellung der Beschlussfähigkeit und die Abstimmung über die Tagesordnung. Nachdem dann auch die Wahlkommission gewählt wurde, konnte es losgehen. Unser Vorsitzender Kollege Friese hatte uns mit der Einladung bereits den Rechenschaftsbericht zugeschickt, sodass er darauf verzichten konnte, die elf Seiten komplett vorzulesen. Es gab noch mal eine kurze Übersicht der letzten fünf Jahre, wovon hier nur einige Hauptpunkte der Gewerkschaftsarbeit aufgezählt werden: Die Begleitung der Privatisierungen, Personalratswahlen, verschiedene Tarifverhandlungen und Beförderungsrunden, Altersteilzeit und natürlich die Mitgliederentwicklung in der Bezirksgruppe.

Im Hinblick auf die nächsten Personalratswahlen wurde nochmals auf die Notwendigkeit der Unterstützung unserer Kandidaten hingewiesen. Auch die angenehmen Seiten des Gewerkschaftslebens wie Grillfeste oder die Bowlingturniere blieben nicht unerwähnt. Zum Abschluss wurde die Mitgliederwerbung unter den neuen Studenten und natürlich das GdP-Phone thematisiert.

Der anschließende Kassenbericht war knapp gehalten und auf die zahlenmäßige Aufzählung unserer Finanzentwicklung beschränkt. Die obligatorische Diskussion zum Rechenschafts- und Kassenbericht hielt sich in Grenzen und so war auch die Entlastung des alten Vorstandes eher ein Formalität.

Damit war der Weg zur Wahl des neuen Vorstandes frei. Die Kandidaten waren: für den Vorsitzenden Gerald Friese, als Stellvertreter Mike Franzelius und Michael Messerschmidt und als Kassiererin Hannelore Neidhardt. Alle Kandidaten wurden ohne Gegenstimmen gewählt.

Auch bei der Wahl Fachausschussmitglieder wurden die vorgeschlagenen Kandidaten bestätigt. Zum Abschluss wurden noch Rainer Kinsel und Yvonne Fiala als Kandidaten für den Landesdelegiertentag gewählt. Für den neu gewählten Vorstand und die LDT-Kandidaten gab es noch einen Blumenstrauß.

Als letzter Punkt stand die GdP-Liste zur Personalratswahl 2010 auf der Tagesordnung. Unser alter und neuer Vorsitzender erläutere allen genau das Zustandekommen der Liste und das „Ranking“ der Kandidaten. Nach einigen kurzen Erläuterungen wurde auch diese Liste bestätigt.

Abschließend können wir feststellen, dass unsere Bezirksgruppe gut gewappnet ist für die nächsten fünf Jahre.

Jens Hüttich


BEZIRKSGRUPPE - Mit der GdP im „Polizeidorf“

Vom 12. bis zum 14. Juni 2009 fand der 13. Sachsen-Anhalt-Tag in Thale statt.

Wir als Bezirksgruppe Nord waren gefordert, den GdP-Stand an diesen drei Tagen zu betreuen.

In Vorbereitung dieses Ereignisses war es nötig, die personelle Untersetzung zu gewährleisten, Streumittel zu beschaffen sowie Broschüren über die Arbeit unserer Gewerkschaft in ausreichender Anzahl vorzuhalten. Mitglieder aus den Kreisgruppen Börde, Salzlandkreis und Harz fanden sich für die Standbetreuung. Am 12. Juni um 10 Uhr ging es los. Das Wetter war alles andere als angenehm und wir mussten des Öfteren unsere Werbemittel und die Broschüren vor einsetzenden Regenschauern und Windböen schützen. An den beiden anderen Tagen war herrliches Wetter.

Vom ersten Tag an zog unser Stand die Aufmerksamkeit vieler Besucher auf sich. Obwohl wir unseren Stand im „Polizeidorf“ hatten, das an der Peripherie des Veranstaltungsraumes lag, war unser Stand gut besucht und zeitweise belagert. Zu den Besuchern unseres Standes gehörten auch der Innenstaatssekretär Rüdiger Erben und unser Behördenleiter,Herr Lottmann. Staatssekretär Erben bekam vom Bezirksgruppenvorsitzenden eine Broschüre und die „GdP-Karte gegen Rechts“. In den Gesprächen mit den Besuchern unseres Standes wurde auf die Rolle unserer Gewerkschaft in der Polizei hingewiesen, aber auch auf andere Themen wie blaue Uniform, Personalrückgang und Ausrüstung.

Unser Resümee: Es hat allen Beteiligten viel Spaß gemacht.

Ich möchte mich als Bezirksgruppenvorsitzender bei allen Kolleginnen und Kollegen bedanken, die bei der Vorbereitung und Durchführung aktiv mitgewirkt haben.

M. Wiegert


TARIFRECHT - Einzelheiten zum neuen Tarifergebnis

  1. Zunächst zum Geld. Alle Tarifbeschäftigten erhielten nach der Tarifeinigung vom 1. März 2009 mehr Geld. Zunächst wurde die Vergütung ab dem 1. März 2009 um einen Sockelbetrag von 40 Euro erhöht. Von diesem um 40 Euro erhöhten Bruttoverdienst erhielten die Beschäftigten dann noch einmal eine dreiprozentige lineare Erhöhung. Ab dem 1. März 2010 wird das Tabellenentgelt um weitere 1,2 Prozent erhöht werden.
  2. Das bisherige Leistungsentgelt wurde abgeschafft und in den Sockelbetrag von 40 Euro tabellenwirksam eingebaut. Zu beachten ist bei der Erhöhung der Tabellenentgelte (und bei dem Sockelbetrag), dass sie unter Zugrundlegung der Bemessungssätze von 92, 5 Prozent. bzw. 100 Prozent aus den unterschiedlichen Tarifgebieten (Ost/ West) erfolgte. Soweit für Beschäftigte noch ein Bemessungssatz von 92,5 Prozent (Entgeltgruppe E 9 bis E 15) gilt, wird deshalb der Sockelbetrag von 40 Euro nur in Höhe von 37 Euro bruttowirksam. Dasselbe gilt auch für Beschäftigte, die einer individuellen Endstufe zugeordnet sind, soweit ein Bemessungssatz von 92,5 Prozent zutrifft. Ab dem 1. Januar 2010 fällt der Bemessungssatz von 92,5 Prozent weg. Dann gilt ein einheitlicher Bemessungssatz von 100 Prozent.
  3. Auch die Übergangsfrist zur Besitzstandswahrung bei Bewährungs- und Zeitaufstiegen bzw. Vergütungsgruppenzulagen wurde verlängert. Beschäftigte nehmen an dem Bewährungs- oder Zeitaufstieg nach altem Recht teil, wenn die Bewährungszeit spätestens am 31. Dezember 2010 erfüllt ist. Bisher war die „Rettung“ des Bewährungs- und Zeitaufstiegs nur bis zum 31.Oktober 2008 möglich. Grund für diese Regelung ist die immer noch nicht fertige Entgeltordnung. § 8 Abs. 3 TVÜ-TV-L wurde entsprechend geändert. Ganz wichtig ist das in dieser Vorschrift aufgenommene Antragserfordernis.
Auf Antrag des Beschäftigten wird ein BAT-Aufstieg zwischen dem 1. November 2008 und der verlängerten Frist jetzt dann nachvollzogen, wenn zur Überleitung am 1. November 2006 die Zeit des BAT-Aufstiegs noch nicht zur Hälfte abgelaufen war (so genannte 50-Prozent-Klausel). Die 50-Prozent-Klausel wirkt wegen der Fristverlängerung erst für BAT-Aufstiege, die nach dem 31. Dezember 2010 anstehen.

Die Verlängerung des Bestandsschutzes wird zwar nahtlos und rückwirkend zum 1. November 2008 umgesetzt. Konkrete Zahlungsansprüche sind jedoch erst ab März 2009 begründet. Das heißt, dass der zu beantragende BAT-Aufstieg aus der Zeit zwischen 1. November 2008 und 28. Februar 2009 erst ab März 2009 Zahlungsansprüche auslöst und somit auch die 6-monatige tarifliche Ausschlussfrist des § 37 Abs. 1 TV-L erst ab März 2009 läuft.

Zu beachten ist weiterhin noch, dass der Beschäftigte einen entsprechenden schriftlichen Antrag rechtzeitig zum individuellen BAT-Aufstiegszeitpunkt stellen muss. Den Arbeitgeber trifft hierbei eine Aufklärungs- und Hinweispflicht. Trotzdem empfehlen wir eine eigene Antragstellung und haben einen Musterantrag erarbeitet (Musterantrag I.)

Für BAT-Aufstiege sind die konkreten Rechtsfolgen unterschiedlich nach den Entgeltgruppen ausgestaltet

aa) Beschäftigte in der Entgeltgruppe 3, 5, 6 oder 8 mit einem bis 31. Dezember 2010 ausstehenden BAT-Aufstieg aus Vergütungsgruppe BAT/-O:

  • VIII nach VII (Höhergruppierung aus EG 3 nach EG 5)
  • VII nach VIb (Höhergruppierung aus EG 5 nach EG 6)
  • VIb nach Vc (Höhergruppierung aus EG 6 nach EG 8)
  • Vc nach Vb (Höhergruppierung aus EG 8 nach EG 9)
werden nach den bestehenden allgemeinen Regeln des TV-L/TVÜ-Länder ab dem individuellen BAT-Aufstiegszeitpunkt in die jeweils nächsthöhere Entgeltgruppe eingruppiert. Dies wird in jedem Einzelfall unter dem Strich mindestens den Garantiebetrag (Höhergruppierung nach § 17 Absatz 4 TV-L) von 26,50 Euro (ab März 2009, ab März 2010 26,82 Euro) zur Folge haben.

bb) Beschäftigte in der Entgeltgruppe 2, 9, 10, 11, 12, 13Ü, 14 oder 15 mit einem bis 31. Dezember 2010 ausstehenden BAT-Aufstieg aus Vergütungsgruppe BAT/-O:

  • - IXb nach IXa oder nach VIII (innerhalb EG 2)
  • - Vb nach IVb; Va nach IVb ohne weiteren Aufstieg nach IVa (innerhalb EG 9)
  • - IVb nach IVa; Va nach IVb mit weiterem Aufstieg nach IVa (innerhalb EG 10)
  • - IVa nach III (innerhalb EG 11)
  • - III nach IIa (innerhalb EG 12)
  • - IIa nach Ib nach 11 oder 15 Jahren (innerhalb EG 13Ü)
  • - IIa nach Ib nach 5 oder 6 Jahren (innerhalb EG 14)
  • - Ib nach Ia (innerhalb EG 15)
erhalten ohne Änderung ihrer Entgeltgruppe ab dem individuellen BAT-Aufstiegszeit-punkt Entgelt nach der neuen individuellen Zwischen- oder Endstufe, die sich aus der Summe des bisherigen Tabellenentgelts und dem Höhergruppierungsgewinn nach BAT/-O ergibt. Für übergeleitete Beschäftigte in EG 13 kommt die Neuregelung wie schon die Altregelung in § 8 TVÜ-Länder nicht zum Tragen, da hier eine alleinige Zuordnung der Vergütungsgruppe IIa ohne Aufstieg nach Ib erfolgt ist.

cc) Zur Ermittlung des BAT-Höhergruppierungsgewinns von Beschäftigten in einer Entgeltgruppe 2, 9, 10, 11, 12, 13Ü, 14 oder 15 wurden folgende Regelungen im neuen § 8 Absatz 3 TVÜ vereinbart:
Der BAT-Höhergruppierungsgewinn wird nach dem BAT-Stand vom Oktober 2006 berechnet. Es wird also ein Vergleichsentgelt nachvollzogen, das in der höheren Vergütungsgruppe nach BAT zugestanden hätte. Die im Vergleichsentgelt mit Stand Oktober 2006 berücksichtigte Lebensaltersstufe bleibt ebenso maßgeblich wie die Ortszuschlagsstufe 1 oder 2. Nachträglich bei einer Fortgeltung des BAT/-O eingetretene Änderungen bleiben unberücksichtigt. Für die Beschäftigten im Tarifgebiet Ost wirkt eine Faktorisierung, womit der jeweilige BAT-Höhergruppierungsgewinn auf die zwischenzeitlich erlangte West-Anpassung hochgerechnet wird.

Dies gilt für eine individuelle Zwischenstufe wie für eine individuelle Endstufe.

Mit dem BAT-Höhergruppierungsgewinn erhalten Beschäftigte eine neue individuelle Zwischen- oder Endstufe. Diese gilt für die Zeit der „aktuellen“ Stufenverweildauer, die in der Regel seit dem 1. November 2008 läuft. Unter Umständen kommt es zu einem Stufensprung, wenn die Summe aus dem jeweils aktuellen Tabellenentgelt und dem Höhergruppierungsgewinn höher ist als die nächsthöhere reguläre (End-) Stufe.

Achtung!

Der Antrag auf das Entgelt nach der neuen individuellen Zwischen- oder Endstufe verschafft in jedem Fall einen BAT-Höhergruppierungsgewinn. Jedoch fällt ab diesem Zeitpunkt auch die bereits gewährte oder erst künftig zustehende Strukturausgleichszahlung (SAZ) nach TVÜ weg. Deshalb muss dem Antrag in jedem Fall eine individuelle Prüfung vorangestellt werden. Hier ist der Arbeitgeber in der Pflicht, Aufklärung und Hinweise zu geben. Schließlich muss geprüft werden, ob und gegebenenfalls wie sich der BAT-Aufstieg auf einen eventuellen Strukturausgleich auswirkt (individueller Strukturausgleich nach Anlage 3 zum TVÜ-Länder).

dd) Verlängerter Besitzstand auch für Vergütungsgruppenzulagen. Entsprechend zum neu gefassten § 8 TVÜ wirkt der bis 31. Dezember 2010 verlängerte Bestandsschutz ebenso für am 31. Oktober 2006 ausstehende BAT-Vergütungsgruppenzulagen nach neu gefasstem § 9 TVÜ. Unter der Voraussetzung, dass zum individuellen Zeitpunkt ein entsprechender schriftlicher Antrag gestellt wird, erhalten Beschäftigte eine Besitzstandszulage in Höhe der BAT-Vergütungsgruppenzulage, die zum 1. März 2009 um 3 Prozent und zum 1. März 2010 um weitere 1,2 Prozent erhöht wird. Im Einzelnen hängt die Besitzstandszulage von unterschiedlichen Voraussetzungen ab je nachdem, ob die Überleitung in den TV-L bei ausstehender Vergütungsgruppenzulage mit oder ohne vorhergehenden BAT-Aufstieg erfolgte.

Erfolgte die Überleitung zum 1. November 2006 ohne vorhergehenden BAT-Aufstieg:

Die Besitzstandszulage in Höhe der BAT-Vergütungsgruppenzulage wird gezahlt, wenn Beschäftigte bis spätestens zum 31. Dezember 2010 wegen Erfüllung der erforderlichen Zeit der Bewährung oder Tätigkeit die Voraussetzungen der BAT-Vergütungsgruppenzulage erfüllt hätten, unabhängig davon, ob die Hälfte der erforderlichen Zeit der Bewährung oder Tätigkeit am 1. November 2006 erfüllt war oder nicht

beziehungsweise mit vorhergehendem BAT-Aufstieg, der bereits bis 31. Oktober 2006 erreicht war:

Die Besitzstandszulage in Höhe der BAT-Vergütungsgruppenzulage wird gezahlt, wenn am 1. November 2006 die Hälfte der Gesamtzeit für den Anspruch auf die BAT-Vergütungsgruppenzulage einschließlich der Zeit für den vorausgehenden BAT-Aufstieg zurückgelegt war oder die BAT-Vergütungsgruppenzulage bei Fortgeltung des bisherigen Rechts bis zum 31. Dezember 2010 erworben worden wäre

beziehungsweise mit vorhergehendem BAT-Aufstieg, der noch bis 31. Oktober 2008 erreicht wurde:

Die Besitzstandszulage in Höhe der BAT-Vergütungsgruppenzulage wird gezahlt, wenn am 1. November 2008 die Hälfte der Gesamtzeit für den Anspruch auf die Vergütungsgruppenzulage einschließlich der Zeit für den vorausgehenden Aufstieg erreicht war und die Vergütungsgruppenzulage bei Fortgeltung des bisherigen Rechts bis zum 31. Dezember 2010 erworben worden wäre.

Achtung!

Voraussetzung ist jeweils ein entsprechender schriftlicher Antrag des Beschäftigten, der rechtzeitig zum individuellen Zeitpunkt, zu dem nach BAT/-O die Vergütungsgruppenzulage zugestanden hätte, gestellt werden muss. Den Arbeitgeber trifft hierbei eine Aufklärungs- und Hinweispflicht. Zur Geltendmachung dient ebenso Musterantrag I.

ee) Höhergruppierung aus der vorübergehend übertragenen höherwertigen Tätigkeit. Ab 1. März 2009 können Beschäftigte erstmals eine Besitzstandszulage beanspruchen, wenn sie eine höherwertige Tätigkeit nach der Überleitung 2006 zunächst weiterhin vorübergehend ausgeübt haben und ihnen diese Tätigkeit noch vor dem 1. November 2008 dauerhaft übertragen worden ist. Unter Verwendung des Musterantrags II, der bis zum 31. Dezember 2009 gestellt werden muss (Ausschlussfrist), wird die abschmelzende persönliche Zulage solange gezahlt, wie die höherwertige Tätigkeit ausgeübt wird. Die Höhe der Zulage ab 1. März 2009 entspricht dem Unterschiedsbetrag zwischen dem am 1. November 2006 nach § 6 TVÜ (bisherige Angestellte) oder § 7 TVÜ (bisherige Arbeiter) gebildeten Vergleichsentgelt einschließlich der neuen Besitzstandszulage und dem Tabellenentgelt nach der Höhergruppierung. Nach dem 31. Oktober 2006 erfolgte allgemeine Entgeltanhebungen sowie Stufenaufstiege, Höhergruppierungen und Zulagen gemäß § 14 Absatz 3 TV-L werden vom so gebildeten Unterschiedsbetrag abgezogen.

ff) Besitzstandszulage für Kinder. Die schon bislang in einer Protokollerklärung zu § 11 TVÜ-Länder aufgeführten Tatbestände, in denen eine ausbleibende Entgeltzahlung unschädlich für den rechtlichen Bestand des kinderbezogenen Besitzstandes ist, werden ergänzt. Danach wird die erstmalige Zahlung beziehungsweise die Wiederaufnahme der Zahlung der kinderbezogenen Zulage auf Antrag des Beschäftigten hin frühestens ab 1. März 2009 bewirkt. Zur Geltendmachung dient der Musterantrag III. Der Zahlung des kinderbezogenen Besitzstands steht nunmehr auch das Ruhen des Arbeitsverhältnisses im Oktober 2006 beziehungsweise eine spätere Unterbrechung dann nicht entgegen, wenn ein Sonderurlaub aufgrund von Familienpflichten oder ein sonstiger Sonderurlaub angetreten wird, für den der Arbeitgeber vor dessen Antritt ein dienstliches oder betriebliches Interesse an der Beurlaubung schriftlich anerkannt hat.

Sofern die kinderbezogene Besitzstandszulage ab 1. November 2006 beim zwischenzeitlich verstorbenen Anspruchsberechtigten begründet war, wird nunmehr der andere in den TV-L übergeleitete Beschäftigte so gestellt, als hätte ihm die Zulage bereits im Oktober 2006 zugestanden. Auch hierzu dient der Musterantrag II. um die Zahlung der kinderbezogenen Besitzstandszulage frühestens ab dem 1. März 2009 zu erhalten.

Sämtliche Musteranträge können von der Internetseite der GdP Sachsen-Anhalt, www.gdp-sachsen-anhalt.de heruntergeladen werden.

Frank Schröder


Bezirksgruppe - BG Sachsen-Anhalt Ost in der SGÖD

Seit dem 1. 1. 2009 befindet sich die Bezirksgruppe Sachsen-Anhalt Ost in der Sozialgemeinschaft für den öffentlichen Dienst in Mitteldeutschland e.V. (SGÖD). Ausgehend von einem Beschluss des Bezirksgruppenvorstandes aus dem Jahr 2008 hat die Bezirksgruppe ihre Mitgliedschaft in der SGÖD erklärt. Nunmehr haben alle Mitglieder der BG-Ost das Recht, die Leistungen der SGÖD zu nutzen. Über die Aufgaben und Ziele der SGÖD kann sich jedes Mitglied im Internet unter www.sgoed.de informieren.

Die zu erbringen Beiträge werden in Rahmen einer Gruppenmitgliedschaft aus dem Finanzhaushalt der Bezirksgruppe bestritten. Ansprechpartner für Fragen und Probleme zur SGÖD sind die Kreisgruppenvorsitzenden in den Polizeirevieren der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost bzw. der Bezirksgruppenvorstand. In einer gesonderten Information werden wir über die Aufgaben und Ziele des SGÖD informieren.

Nancy Emmel


Seminare für „Bald-Senioren“

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nun ist die erste Hälfte des Jahres 2009 vorbei und die Schulkinder haben Ferien. Zahlreiche Omas und Opas kümmern sich auch in dieser Zeit um ihre Enkel und freuen sich mit ihnen über jede neue Entdeckung die sie machen. Schön ist es, an ihren kleinen und großen Freuden Teil haben zu können. Es stehen aber auch andere Probleme an, die wir zu bewältigen haben .Die Bezirksgruppen Süd und Ost haben ihre Delegiertenversammlungen abgehalten, die neuen Vorstände gewählt und die Delegierten für den Landesdelegiertentag benannt. Die Bezirksgruppe Nord wird dies am 7. August 2009 in Halberstadt tun.

Der Landesdelegiertentag findet am 22. und 23 .Oktober 2009 statt. Nachdem im Landesbüro die Broschüren zum APS- Programm eingegangen sind, werden gegenwärtig die Vorbereitungen getroffen nach den Sommerferien, im August beginnend, in den Bezirksgruppen die Multiplikatoren mit dem neuen Material vertraut zu machen. Dem werden die entsprechenden Veranstaltungen in den Seniorengruppen folgen.

Dazu ist angedacht, diese Veranstaltungen gemeinsam mit den Partnern/ innen durchzuführen, um auch diese in die Probleme einzuweisen. Es nützt nichts, wenn ein Partner weiß was zu tun ist und er sein Wissen für sich behält. Im Ernstfall hat er keine Zeit mehr alles zu übergeben, dann steht der zurückgebliebene unwissend da und weiß sich nicht zu helfen. Über all diese Dinge wollen wir dann sprechen.

Die Kolleginnen und Kollegen die demnächst in den Ruhestand gehen, wollen wir auch in den Bezirksgruppen zu so genannten Ruhestandsseminaren zusammen nehmen und mit ihnen über die Vorbereitung auf den Ruhestand sprechen. Da gibt es einiges zu bedenken und zu beachten, damit es ein zufriedener Ruhestand wird. Darum heute schon meine Bitte an die „Bald-Senioren“: Nehmt an diesen Veranstaltungen teil und wenn es sich einrichten lässt, bringt auch den Partner oder die Partnerin mit. Vier Ohren hören mehr als zwei und zwei Köpfe merken sich mehr als einer.

Nun noch eine Information zum Klageverfahren § 14 a Mindestversorgung. Nach dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Magdeburg vom 14. November 2008 hatte die beauftragte Anwaltskanzlei Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts mit Vizepräsident Vosskuhle, dem Richter Mellinghoff und der Richterin Lübbe-Wolf, hat am 26. Juni 2009 einstimmig beschlossen:

„Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Die Entscheidung ist unanfechtbar.“ Keine erfreuliche Nachricht, aber ich wollte sie nicht vorenthalten.

Ich wünsche trotzdem allen eine schöne Ferienzeit.

Wolfgang Jung


AKTUELLES URTEIL

Praxisgebühr auch für Beamte Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass auch Beamte und ihre beihilfeberechtigten Familienangehörigen die so genannte Praxisgebühr zu zahlen haben. Die Praxisgebühr ist mit höherrangigem Recht vereinbar. Insbesondere ist die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten nicht verletzt. Die damaligen Beihilfevorschriften stellen sicher, dass die Kürzung der Beihilfe durch die Praxisgebühr für den Beamten und seine berücksichtigungsfähigen Angehörigen zusammen zumutbar ist. So entfällt die Praxisgebühr, wenn sie zusammen mit den nicht erstatteten Aufwendungen insgesamt zwei Prozent des jährlichen Einkommens überschreitet. Für chronisch Kranke, die wegen derselben Krankheit in Dauerbehandlung sind, beträgt die Belastungsgrenze sogar ein Prozent des jährlichen Einkommens.

BVerwG 2 C 127.07 und 2 C 11.08 – Urteile vom 30. April 2009


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