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Pensionäre bekommen mehr Geld

aber nicht rückwirkend?

Magdeburg.

Magdeburg. In der April-Ausgabe 2006 der „Deutschen Polizei“ wurde berichtet, dass das Bundesverwaltungsgericht durch Urteil vom 23. Juni 2005 festlegte, dass der Mindestruhegehaltssatz von 35 Prozent gem. § 14 a Beamtenversorgungsgesetz vorübergehend erhöht werden kann. In der Augustausgabe veröffentlichte wir einen Musterantrag, den wir auch an dieser Stelle bereit halten.

MusterVollmacht.doc

LANDESVORSTAND - Pensionäre bekommen mehr Geld – aber nicht rückwirkend?

Magdeburg. In der April-Ausgabe 2006 der „Deutschen Polizei“ wurde berichtet, dass das Bundesverwaltungsgericht durch Urteil vom 23. Juni 2005 festlegte, dass der Mindestruhegehaltssatz von 35 Prozent gem. § 14 a Beamtenversorgungsgesetz vorübergehend erhöht werden kann.

Aus diesem Grund ist die Gewerkschaft der Polizei an das Finanzministerium des Landes Sachsen-Anhalt herangetreten, um die Frage zu klären, wie dieses Urteil auf unsere Polizisten umgesetzt wird.

Wie bereits berichtet, ist das Finanzministerium nicht der Meinung, dass das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes richtig ist und auf unsere Beamtinnen und Beamten angewendet werden muss.

Die GdP und das Land Sachsen-Anhalt haben sich allerdings insoweit verständigt, dass zur Prüfung der Rechtslage Musterverfahren stattfinden sollen. Für den Fall, dass sich die Rechtsansicht der GdP als richtig erweisen würde, hat das Finanzministerium dann eine Übertragung auf alle Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger angekündigt. Daraufhin hat das Finanzministerium eine Bezügemitteilung gefertigt. In diesem Schreiben wurde noch einmal klargestellt, dass jeder, der einen Antrag bzw. Widerspruch hinsichtlich der vorübergehenden Erhöhung des Ruhegehalts nach Maßgabe des vorgenannten Urteils gestellt hat, nicht weiter tätig werden muss. Das Land Sachsen-Anhalt hat hier zugesichert, dass alle Ansprüche, die ab Datum der Antragstellung entstehen, für die Zukunft gewahrt sind.

Für die bereits zurückliegenden Ansprüche aus diesem Urteil, in der Regel bis zum Jahre 2003, hat das Land nur in Aussicht gestellt, zu prüfen, ob und wie im Rahmen der geltenden rechtlichen Vorschriften bereits bestandskräftige Bescheide abgeändert werden können.

Genau hier liegt der Haken. Aus Sicht der GdP ist es unverzichtbar, dass das Land Sachsen-Anhalt sich verpflichtet, den Beamtinnen und Beamten die ihnen zustehenden Ansprüche auch rückwirkend zu erfüllen und auf die Geltendmachung der Einrede der Verjährung zu verzichten.

Leider hat das Finanzministerium auf unseren Vorschlag, auf die Einrede der Verjährung bis zum Jahr 2003 zur verzichten, nicht reagiert. Damit drohen alle Ansprüche, die den Berechtigten aus dem Jahr 2003 entstanden sind, am Ende dieses Jahres zu verjähren. Bislang ist das Land Sachsen-Anhalt auch nach dem Regierungswechsel nicht bereit, auf entsprechende Forderungen der GdP einzugehen.

Die Gewerkschaft der Polizei hat sich deshalb entschlossen, allen Betroffenen die Möglichkeit zu geben, ihre Ansprüche für die Vergangenheit zu sichern.

Dafür ist notwendig, dass die Beschäftigten ihre aus dem Urteil vom 23. Juni 2005 bestehenden rückwirkenden Ansprüche gegenüber dem Land Sachsen-Anhalt rechtssicher geltend machen.

Da dies eine sehr aufwendige und umfangreiche Angelegenheit ist, hat sich die Gewerkschaft der Polizei entschieden, den Betroffenen den damit verbundenen Verwaltungsaufwand abzunehmen. Wir bieten deshalb an, durch die anbei angedruckte Vollmacht die Gewerkschaft der Polizei zu bevollmächtigen, für die einzelnen Betroffenen ihre Ansprüche weiter zu verfolgen.

Wir bitten deshalb alle Betroffenen, die diese Möglichkeit nutzen wollen, die nebenstehende Vollmacht zu unterzeichnen und uns zurück zu senden. Selbstverständlich ist es auch möglich, die Vollmacht über das Internet herunter zu laden oder per Fax/ per Post zugesandt zu bekommen.

Wir werden dann zentral die Ansprüche der berechtigten Kolleginnen und Kollegen gegenüber dem Land Sachsen-Anhalt erheben, um einen Verlust der individuellen Ansprüche aus den Jahren 2003 bis 2005 zu verhindern.

GdP-Landesbezirksvorstand

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