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GdP-Schreiben an den Ministerpräsidenten

Vereinbarung zur Zusammenarbeit in Beamtenrechtsfragen

Magdeburg.

In dieser Woche schrieb der Landesvorsitzende der GdP, Koll. Uwe Petermann an den Ministerpräsidenten mit der Bitte an, dem Finanzminister den Auftrag zu erteilen, mit der Gewerkschaft der Polizei und den anderen betroffenen Gewerkschaften konstruktive Gespräche für die Änderung der Besoldung aufzunehmen.

Das ist der genaue Inhalt des Briefes:

    Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

    das Bundesverfassungsgericht hatte festgestellt, dass die Besoldungsgruppe A10 im Jahr 2011 in Sachsen verfassungswidrig ist und dem Landesgesetzgeber in Sachsen Änderungen des Besoldungsgesetzes mit Wirkung zum 01. Juli 2016 aufgegeben.

    Die Gründe des Beschlusses machen deutlich, dass die Maßstäbe, die das Gericht bei der Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Besoldung für die Besoldungsgruppe A10 in Jahr 2011 angelegt hat, auch in Sachsen-Anhalt auf alle Besoldungsgruppen und Besoldungsordnungen anzuwenden sind.

    Ich möchte Sie bitten, dem Finanzminister den Auftrag zu erteilen, mit der Gewerkschaft der Polizei und den anderen betroffenen Gewerkschaften konstruktive Gespräche aufzunehmen.

    Diese Gespräche sollten das Ziel haben:

    • Schaffung einer verfassungskonformen, fairen und akzeptablen Regelung für alle Besoldungsgruppen und Besoldungsordnungen und die Wiedereinführung einer Jahressonderzahlung und die
    • Beseitigung der Unteralimentation für alle Beamten, Richter und Versorgungsempfänger für die Vergangenheit und Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation für die Zukunft, unabhängig von eingelegten Widersprüchen und erhobenen Klagen.

    In Erwartung einer positiven Rückmeldung verbleibe ich

    mit freundlichen Grüßen
    Uwe Petermann



Hier gibt es das Schreiben als PDF-Datei.

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