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Frauenförderplan der GdP Sachsen-Anhalt

Frauenförderplan der Gewerkschaft der Polizei des Landesbezirks Sachsen-Anhalt
Beschlossen auf der 4. Landesfrauenkonferenz der GdP am 12. und 13. März 2009

1. Gewerkschaftliche Beschlussgremien

1.1. Landesdelegiertentag

Die Verteilung der Mandate zu den Landesdelegiertentagen regelt die Satzung der Gewerkschaft der Polizei des Landes Sachsen- Anhalt.

Die Anzahl der weiblichen Mandatsdelegierten sollte dem prozentualen Anteil der Frauen in den jeweiligen Bezirksgruppen entsprechen.

Bei einer geringeren Zahl organisierter Frauen in der Bezirksgruppe soll sichergestellt werden, dass mindestens eine Mandatsdelegierte gewählt wird.

1.2. Geschäftsführender Landesbezirksvorstand

Der Geschäftsführende Landesbezirksvorstand sollte sich gemäß dem proportionalen Anteil der weiblichen Mitglieder der GdP im Land Sachsen- Anhalt zusammenzusetzen.

Der GLBV hat dafür Sorge zu tragen, dass für interessierte Frauen Möglichkeiten geschaffen werden, sich auf gewerkschaftlicher Ebene weiterzubilden um verantwortungsvolle Tätigkeiten wahrnehmen zu können.

In den Wahlvorschlägen zum Landesdelegiertentag ist sicherzustellen, dass mindestens eine Frau dem GLBV angehört.

In der Geschäftsverteilung des GLBV ist festzuschreiben, dass mindestens ein Ansprechpartner für die Landesfrauengruppe zur Verfügung steht.

Dieser Aufgabenbereich sollte einer Frau übertragen werden, die gleichzeitig Aufgaben und Beschlüsse der Frauengruppe im GLBV vertritt und für eine kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen dem GLBV und dem Vorstand der Landesfrauengruppe eintritt.

Die/der Ansprechpartner/in nimmt auf Einladung des Vorstandes der Landesfrauengruppe an deren Sitzungen mit beratender Stimme teil.

1.3. Bezirksgruppen

Die Bezirksgruppenvorstände sollten sich gemäß dem proportionalen Anteil der weiblichen Mitglieder der Bezirksgruppe zusammensetzen. Dem jeweiligen Bezirksgruppenvorstand muss mindestens eine Frau angehören.

Dazu ist es notwendig, dass die Mitglieder der Bezirksgruppenvorstände engagierte Kolleginnen ansprechen.

Die Bezirksgruppenvorstände haben die Frauenarbeit zu fördern.

Aufgabe der Mitglieder der Bezirksgruppenvorstände ist es, geeignete Frauen für die Arbeit zu gewinnen und zu fördern. Dazu sind Informationsveranstaltungen durchzuführen und Kolleginnen zu motivieren, aktiv an der Arbeit teilzunehmen.

Analog der Struktur des Landesbezirkes der GdP LSA sind in den Bezirksgruppen Frauengruppen zu bilden.

Die Vorsitzende/ Stellvertreterin der Bezirksfrauengruppe erhält einen Sitz im Vorstand ihrer Bezirksgruppe.

Die gewählte Landesfrauenvorsitzende und ihre Stellvertreterinnen nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen ihrer Bezirksgruppen teil. Darüber hinausgehende Rechte kann der Bezirksgruppenvorstand festlegen.

1.4. Junge Gruppe

Für den Vorstand der Jungen Gruppe wird angestrebt, dass Funktionen verstärkt mit Frauen besetzt werden.

Mindestens eine Frau soll in den Vorstand der Jungen Gruppe gewählt werden.

Der Anteil der weiblichen Mandatsdelegierten bei Landes- und Bundesjugendkonferenzen ergibt sich aus der prozentualen Zusammensetzung der Jungen Gruppe.

1.5. Frauengruppe

Der Vorstand der Frauengruppe besteht aus:

  • der Vorsitzenden der Landesfrauengruppe
  • der ersten stellvertretenden Vorsitzenden(Abwesenheitsvertreterin) und verantwortlich für DGB- und Gleichstellungsarbeit
  • der Stellvertreterin verantwortlich für Seminare und Veranstaltungen
  • der Stellvertreterin verantwortlich für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • der Stellvertreterin verantwortlich für die Bezirksfrauengruppen und die Arbeitsgruppen Bund/Land

Zur Aufgabenerfüllung ist der Vorstand berechtigt, Beisitzer(Innen) zu bestellen.

Zum erweiterten Vorstand der Landesfrauengruppe gehören die jeweiligen Vorsitzenden/ Stellvertreterinnen der Frauengruppen aus den Bezirksgruppen.

2. Besetzung von Fachausschüssen und Arbeitsgruppen

Auf Landesebene sollen die Fachausschüsse und Arbeitsgruppen anteilig mit Frauen besetzt werden.

Bei Bildung und Tätigwerden von Fachausschüssen und Arbeitsgruppen, durch deren Arbeit Frauen vertreten werden und in denen Frauen nicht vertreten sind, hat der Vorstand der Landesfrauengruppe das Recht eine Beisitzerin zu bestellen.

3. Landesfrauenkonferenz

Die Landesfrauenkonferenz findet alle 5 Jahre statt. Der Termin der Landesfrauenkonferenz ist so zu organisieren, dass termingerecht Anträge an den Landesdelegiertentag eingereicht werden können.

Die Einberufung der Landesfrauenkonferenz erfolgt durch den GLBV im Zusammenwirken mit dem Vorstand der Landesfrauengruppe.

Die Landesfrauenkonferenz setzt sich aus den, in den Bezirksfrauengruppen gewählten Mandatsdelegierten; pro angefangene 20 Frauen eine Mandatsdelegierte und den Mitgliedern des Landesfrauenvorstandes zusammen. Nur Mandatsdelegierte sind auf der Landesfrauenkonferenz stimmberechtigt.

Die Wahlen der Frauengruppen in den Bezirksgruppen verlaufen analog der Bezirksgruppenwahlen.

4. Erstellung von Listen zu Personalratswahlen

Bei der Erstellung von Vorschlagslisten zu Wahlen des Hauptpersonalrates, Stufenpersonalvertretungen und den örtlichen Personalräten, ist anzustreben, dass in allen Gruppen entsprechend ihrem Anteil Frauen aufzustellen sind.

5. Bildung und Seminare

Vom Landesbezirksvorstand ist für die Durchführung von Frauenseminaren zu spezifischen Themen der sachliche und finanzielle Aufwand zu planen und sicherzustellen.

Dem Vorstand der Landesfrauengruppe ist bei der Vorbereitung und Durchführung von Frauenseminaren ein Vorschlags- und Planungsrecht einzuräumen, Kinderbetreuung ist zu berücksichtigen.

Bei gewerkschaftlich organisierten Seminaren auf Bundes- und Landesebene, mit nicht nur ausschließlicher Frauenspezifik sind interessierte Frauen zu berücksichtigen. Die Seminare sind der Landesfrauengruppe in geeigneter Weise bekannt zugeben.

6. Berichtspflicht

Auf Bezirks- und Landesebene wird über die Umsetzung des vorliegenden Frauenförderplanes jährlich Bericht erstattet.

Mindestens einmal jährlich findet eine erweiterte Vorstandssitzung der Landesfrauengruppe statt.

Präzisierungen des Frauenförderplanes werden laufend und in den entsprechenden Vorgaben als Antrag an die Landesfrauenkonferenz gestellt.

Beschlossen auf der Landesfrauenkonferenz am 12.03.2009.

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