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Mitglieder-Info

Landtag hat den Gesetzentwurf zur Verschiebung der Personalratswahl verabschiedet

Jetzt ist es Gesetz, die Personalratswahl in der Polizei wird verschoben.

Magdeburg.

Damit bleiben die aktuellen Personalratsvertretungen in den örtlichen, Stufen-, als auch im Hauptpersonalrat bis zur Wahl einer neuen Personalvertretung, jedoch längstens bis zum 31. Dezember 2020 im Amt.

In der angespannten Situation um die Corona Pandemie ist dies ein beschreitbarer Weg.
Die Personalräte werden in allen Ebenen – so wie gewohnt – weiter für Euch als Ansprechpartner da sein!
Den bestellten Wahlvorständen, die lt. der Gesetzesänderung im Amt bleiben dankt die GdP ausdrücklich für die bereits investierte Arbeit und Mühe.
Wichtig: In der Zeit bis zur Neuwahl hat der Gesetzgeber unter Berücksichtigung der möglichst „nahkontaktarmen“ Arbeitsweise dem Personalrat die Möglichkeit gegeben, dass Beschlüsse auch dann wirksam sind, wenn sie im Umlaufverfahren oder elektronischer Abstimmung der erreichbaren Mitglieder erfolgen.
So kann eine ordnungsgemäße Arbeit des Personalrates auch in diesen Zeiten gewährleistet werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wünschen Euch allen weiterhin
BLEIBT GESUND!

Der Landesbezirksvorstand

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©Gewerkschaft der Polizei (GdP) Landesbezirk Sachsen-Anhalt
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