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Aus der Bezirksgruppe Merseburg

Mit starken Verbündeten zum Erfolg!

Schicksal der vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand

Magdeburg.

Seit dem Jahr 2000 wurden bei mir erhöhte Zuckerwerte festgestellt und seit Dezember 2002 muss ich Insulin spritzen. Ich war längere Zeit krank geschrieben und wurde zum polizeiärztlichen Dienst nach Merseburg geladen. Durch Herrn Dr. Schmitt wurde mir mitgeteilt, dass ich als Insulinpflichtiger Diabetiker für den Polizeidienst untauglich bin und mit großer Wahrscheinlichkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werde.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin Polizeivollzugsbeamter des Landes Sachsen-Anhalt mit der Besoldungsgruppe A 8 und versehe meinen Dienst im Polizeirevier Mansfelder Land der Polizeidirektion Merseburg. Ich war zu diesem Zeitpunkt 39 Jahre und es fiel mir schwer mit dieser Tatsache umzugehen.
Im Juli 2003 wurde ich gem. § 119 BG LSA zur Polizeivollzugstauglichkeit beim polizeiärztlichen Dienst in Halle durch Frau Dr. Wurzel begutachtet. Hier wurde im Ergebnis der Begutachtung festgestellt, dass ich als Polizeivollzugesbeamter für den Vollzugsdienst untauglich bin auf Dauer und mir der Dienst als Polizeivollzugsbeamter untersagt wurde.

Im August 2003 wurde das Verfahren zur vorzeitigen Ruhestandsversetzung nach § 44 BG LSA eingeleitet. Vom Dezernat Personal der Polizeidirektion Merseburg wurde mir mitgeteilt, dass ich in Widerspruch gehen kann, dann aber nach Ablauf von drei Monaten meine Bezüge auf Ruhestandsbezüge gekürzt werden. Zu diesem Zeitpunkt wurde mir von seitens des Dezernat Personal keine Möglichkeit aufgezeichnet, in einem anderem Bereich oder Behörden Dienst zu versehen. Ich selber nahm daraufhin sofort Verbindung mit dem Vorstand der Bezirksgruppe der Gewerkschaft der Polizei(GdP) auf und des weiteren mit dem Stufenpersonalrat der Polizeidirektion Merseburg. Im Gespräch mit dem Vorstand unserer Gewerkschaft wurde mir die Möglichkeit aufgezeigt, einen Rechtsschutzantrag zu stellen, damit mir von seitens der Gewerkschaft professionell Unterstützung zu teil werden kann. Bereits nach kurzer Zeit erhielt ich den Bescheid, dass von seitens der GdP des Landes Sachsen-Anhalt mir Rechtsschutz gewährt wird. Mit meinem Rechtsanwalt legte ich dann Widerspruch gegen die vorzeitige Ruhestandsversetzung ein. Im Widerspruch wies ich darauf hin, dass ich gewillt bin auch in einem anderen Bereich oder Behörde Dienst zu verrichten und bat um Prüfung dieser Möglichkeiten durch das Dezernat Personal der Polizeidirektion Merseburg.

Heute komme ich zu dem Schluss, dass von seitens der Polizeidirektion Merseburg nur ungenügend oder gar nicht geprüft wurde, für mich ein anderes Betätigungsfeld zu finden.

Bis Januar 2004 bekam ich keine weiteren Nachrichten von seitens der Behörde. Das einzige was vollzogen wurde, war die Kürzung meines Gehaltes auf das Niveau des Ruhestandsgehaltes.

Der als Ermittlungsführer eingesetzte Beamte im Widerspruchsverfahren, lud dann im Februar 2004 zu einem Gespräch, welches ich in Begleitung meines Rechtsanwaltes wahrnahm. In diesem Gespräch wurden mir auch keine Möglichkeit aufgezeigt, dass für mich irgendwo die Möglichkeit eine Tätigkeit aufzunehmen bzw. eine weitere Beschäftigung im PD – Bereich besteht.

Für mich war klar, dass vom ersten Tag an die Polizeidirektion Merseburg nur auf eine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand hin gearbeitet hat. Der § 42, Absatz 3, BG LSA wurde nicht beachtet.

Durch Gespräche mit dem Stufenpersonalrat der Polizeidirektion Merseburg, mit den Kollegen Gerd Ullmann und Edgar Pilz wurde mir zugesichert, dass von seitens der Stufenvertretung alle Möglichkeiten genutzt werden, eine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand zu verhindern. Von seitens der Kollegen Ullmann und Pilz wurden umfangreiche Initiativen unternommen und im Juni 2004 wurden mir Möglichkeiten aufgezeigt, einen Wechsel zu anderen Behörden durchzuführen.

Über das Personal-Service-Center in Magdeburg wurden plötzlich für mich neue Betätigungsfelder möglich. Von meiner Seite wurden sofort Bewerbungen geschrieben und verschickt. Auf Grund der von mir gefertigten Bewerbungen und Einreichung der Versetzungsgesuche, wurde von seitens der PD – Merseburg das Ruhestandsverfahren nach einer weiteren Aussprache bis zur entgültigen Entscheidung über die Bewerbungen ausgesetzt.

Dank der Bemühungen des Stufenpersonalrates der PD – Merseburg, dabei besonders der Kollegen Ullmann und Pilz, war es mir möglich an einem Einstellungstest teilzunehmen,

Obwohl die Bewerbungsfrist bereits beendet war, wurde ich zum Eignungstest beim Finanzministerium eingeladen. Diesen Eignungstest bestand ich und ich beginne am 01.09 2004 eine Ausbildung als Beamter des mittleren Dienstes der Steuerverwaltung. Ein Problem war für mich noch, dass nach anfänglichen Aussagen des Dezernates Personal der PD – Merseburg, meine Dienstbezüge weiterhin gekürzt bleiben. Über die Zeit der Umschulung ( 2 Jahre) zum Steuerbeamten bin ich nur auf Abordnungsbasis der Steuerverwaltung zugeordnet. Erst nach erfolgreicher Absolvierung der Ausbildung, würden weitere Entscheidungen getroffen. Ich selber konnte diese Aussagen nicht nachvollziehen. Auch hier war es Initiativen des Stufenpersonalrates zu verdanken, dass nach erneuter Prüfung von seitens der PD – Merseburg, am 20.08.2004 entschieden wurde, dass ab 01.09.2004 die vollen Dienstbezüge wieder gezahlt werden. Für mich und meine Familie gehen ein Jahr und acht Monate der Ungewissheit für die weitere Zukunft zu Ende.

Mir ist es ein Bedürfnis auf diesem Wege Dank zu sagen an die Gewerkschaft der Polizei für die Unterstützung bei der Gewährleistung des Rechtsschutzes, den Kollegen Gerd Ullmann und Edgar Pilz für ihr hartnäckiges Wirken und natürlich Dank dem Stufenpersonalrat der PD – Merseburg.

Ich kann nur jeden Kollegen den Rat geben, sich nicht willenlos den Entscheidungen einer Behördenleitung zu beugen. Man muss bestimmten Entscheidungen mit allen rechtlichen Mitteln und Möglichkeiten entgegen wirken. Hier ist man immer auf der Siegerseite, wenn man in einer starken Gewerkschaft wie der GdP organisiert ist. Das gleiche trifft zu, dass man eine Personalvertretung hat, welche sich im vollem Umfang für die Belange der Mitarbeiter einer Behörde einsetzt.

Ich weiß, dass es viele Kolleginnen und Kollegen im Land gibt, welche das selbe Schicksal vor sich haben, nämlich der vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand. Das es auch andere Möglichkeiten gibt als den Beamten in den Ruhestand abzuschieben, haben wir unter Beweis gestellt.

Polleben, den 01.09.2004

Mit freundlichen Grüßen, Frank Herold, BG - Merseburg

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