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Info für Tarifbeschäftigte

wichtiger Termin

Magdeburg.

Das Wahlrecht der Tarifbeschäftigten gem. TV LSA 2004 bzw. 2007 entweder die wöchentliche Arbeitszeit zu reduzieren oder die Ausgleichstage in Anspruch zu nehmen, muss bis zum 30.11.2005 ausgeübt werden.

Tarifverträge zu § 3 des Tarifvertrages zur sozialen Absicherung für den Bereich der Landesverwaltung Sachsen-Anhalts für den Zeitraum vom 01.01.2004 bis 31.12.2009 (TV LSA 2004 und TV LSA 2007)
Das Wahlrecht der Tarifbeschäftigten gem. TV LSA 2004 bzw. 2007 entweder die wöchentliche Arbeitszeit zu reduzieren oder die Ausgleichstage in Anspruch zu nehmen, muss bis zum 30.11.2005 ausgeübt werden.

In § 3 Abs. 1 des TV LSA 2004 ist festgelegt, dass „die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hinsichtlich der Verteilung der besonderen regelmäßigen Arbeitszeit ein Wahlrecht haben, ob die wöchentliche Arbeitszeit im gleichen Verhältnis der Absenkung reduziert oder nach Maßgabe der Absätze zwei bis vier die bisherige regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit weiterhin erbracht wird und ein Ausgleich durch Ausgleichstage erfolgt. Die Wahl bindet die Arbeitnehmerin bzw. den Arbeitnehmer für die Dauer von zwei Kalenderjahren. Für die Jahre 2004 und 2005 ist das Wahlrecht bis zum 31.12.2003, für die Jahre 2006 und 2007 bis zum 30.11.2005 auszuüben.“

Wird die Wahl nicht rechtzeitig ausgeübt, wird die wöchentliche Arbeitszeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 4 TV LSA 2004 im gleichen Verhältnis der Absenkung reduziert.

Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 5 TV LSA 2004 kann die Festlegung der Arbeitszeit während der Dauer der Bindungswirkung nur einvernehmlich geändert werden.

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