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JUNGE GRUPPE beim Abteilungsleiter der Polizei

Schwerin:.

Am 15.02.2007 trafen sich Vertreter des Landesjugendvorstandes der JUNGEN GRUPPE der Gewerkschaft der Polizei M-V mit dem Abteilungsleiter Polizei, Herrn Frank Niehörster, im Innenministerium in Schwerin zum mittlerweile regelmäßigem Treffen, um die aktuellen Probleme der jungen Kolleginnen und Kollegen auf den Tisch zu bringen. Hauptthemen waren die Problematiken der Wetterschutzbekleidung, der veralteten Warnwesten, der Beschaffung der Unterziehwesten sowie der Ausstattung von Beamten der Kriminalpolizei, welche in Aufrufzügen aufgestellt sind.

Wetterschutzbekleidung: In der Erstausstattung der Anwärter ist seit 2005 keine Wetterschutzbekleidung mehr vorgesehen. Des Weiteren ist es nicht möglich, diese über das persönliche Konto beim Logistikzentrum Niedersachsen (LZN) zu bestellen, da Wetterschutzbekleidung als Sonderausstattung eingestuft wird und somit nur durch die Behörden beschafft werden kann. In dem ohnehin begrenzten Kontingent des LZN ist nur die signalgelbe Wetterschutzbekleidung als funktionell anzusehen, weil die olivgrüne Wetterschutzbekleidung aufgrund fehlender Reflektoren und der Aufschrift „Polizei“ für den Dienst auf der Straße ungeeignet ist. Durch den Landesjugendvorstand wurden folgende Forderungen klar zum Ausdruck gebracht:
1. Der Wetterschutzanzug (signalgelb) soll für Anwärter-/ innen bei der Einstellung einmalig als Erstausstattung beschafft werden.
2. Dieser soll zudem für alle Kollegen vom eigenen Bekleidungskonto bestellbar sein.

Warnwesten. Hier wurde die Notwendigkeit der Neubeschaffung deutlich gemacht, weil die veralteten Warnwesten nicht der geforderten EN 471 (Europäische Sicherheitsnorm) entsprechen und zudem äußerst schlecht zu handhaben sind.

Beamte der Kriminalpolizei in Aufrufzügen. Diesen Kollegen stehen nur 40 € Bekleidungsgeld pro Jahr zur Verfügung. Aufgrund von Problemen in der Vergangenheit sollte nochmals klar zum Ausdruck gebracht werden, dass für die Ausstattung die jeweilige Behörde zuständig ist.
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Die JUNGE GRUPPE beim Abteilungsleiter der Polizei, Herrn Frank Niehörster (Foto: JG M-V)
Unterziehschutzwesten. Bei der erneuten Forderung nach einer persönlichen Ausstattung für jeden Polizeivollzugsbeamten ohne eigene Zuzahlung wies Herr Niehörster auf die bereits vorhandenen Pools in den Behörden und die daraus folgende Nichtfinanzierbarkeit durch das Land M-V hin (haushaltstechnisch erfolgt alle zehn Jahre ein Wechsel der Westen). Ebenfalls zum wiederholten Mal forderte die JUNGE GRUPPE die Festlegung eines Mindeststandards (Schutzklasse ect.) und die Möglichkeit der eigenverantwortlichen Beschaffung. Weil mit der Subventionierung der persönlichen Unterziehschutzwesten gleichzeitig die Poolausstattung in den Behörden reduziert wird, sei diese Variante rein buchungstechnisch nicht möglich, so der Abteilungsleiter. Zum derzeitigen Zeitpunkt soll eine erneute Bedarfserhebung innerhalb der Behörden erfolgen, welche vermutlich im April 2007 abgeschlossen sein soll. Anhand der Höhe des Bedarfs wird dann entschieden, ob es noch in diesem Jahr möglich sein wird, persönliche Unterziehschutzwesten zu bestellen.
Bei der Bestellung wird es sich dann voraussichtlich wieder um die Unterziehweste der Firma Mehler handeln.

Da die zuständige Sachbearbeiterin Frau Karsten während des Gespräches nicht anwesend war, erfolgte die Beantwortung der Themen Wetterschutzbekleidung, Warnwesten und Ausstattung von Kriminalbeamten erst in einem Schreiben des Innenministeriums (AZ II 410e-200.70.00) an die Behörden des Landes.

In Bezug auf die Beschaffung der Wetterschutzbekleidung wurde unter Punkt I klar zum Ausdruck gebracht, dass es sich um Sonderbekleidung handelt, für deren Anschaffung im Rahmen der Fürsorgepflicht eindeutig die Behörden zuständig sind. In Bezug auf die Anwärterausbildung wurde die FHöVPR aufgefordert, für die Ausbildung des mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienstes jeweils ein Klassensatz vorzuhalten. Für den Landesjugendvorstand ist die Entscheidung nicht akzeptabel, dass die Wetterschutzbekleidung nicht in der Erstausstattung eines jeden PVB vorgesehen ist, sondern diese erst nach der Ausbildung in der neuen Behörde beantragen werden kann. Die JUNGE GRUPPE wird weiterhin an ihrer Forderung festhalten. Alle anderen Kollegen sind hiermit aufgefordert, die Wetterschutzbekleidung bei ihren jeweiligen Behörden zu beantragen. Diese können sich nach Prüfung und Feststellung des Bedarfes nicht aus der Verantwortung ziehen. Bei auftretenden Problemen wendet euch an uns oder an eure Personalvertretungen.

Unter Punkt II des Schreibens an die Behörden wurden diese aufgefordert, die nicht der Norm entsprechenden Warnwesten auszutauschen. Auf jedem Fahrzeug sind zwei Westen, die der EN 471 entsprechen, mitzuführen. Zur Problematik der Kriminalbeamten in Aufrufzügen heißt es unter Punkt III, dass für die Ausstattung, Ersatz- und Ergänzungsbeschaffung die Behörde zuständig ist.

Zur Einführung der blauen Uniform in M-V gab Herr Niehörster bekannt, dass es derzeit kein Thema ist und nicht mit einer Einführung vor 2009 zu rechnen ist. Sicher sei, dass es bei der Einführung ein gesteuertes Verfahren vom Innenministerium geben wird, bei dem jeder Beamte eine noch festzulegende Grundausstattung erhalten wird.

Zum Abschluss bestätigte der Abteilungsleiter, dass es 2007 endlich die lang geforderte Erhöhung der Einstellungszahlen geben wird. Pro Seminargruppe sollen vier zusätzliche Anwärter eingestellt werden. Die Einstellungszahl steigert sich somit von 80 auf 96 Anwärter. Die JUPPE GRUPPE wird weiterhin für noch mehr Einstellungen pro Jahr kämpfen.

Seid euch gewiss: wir werden euch über weitere Neuigkeiten und Ergebnisse informieren!


Maik Schröder
Stellvertretender Landesjugendvorsitzender
der Gewerkschaft der Polizei M-V
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