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Gewerkschaft der Polizei Mecklenburg-Vorpommern - Landesvorstand

Entscheidungen für Aufstiegslehrgang nach § 13 PolLaufbVO M-V ist nicht nachvollziehbar

Schwerin.

Die jüngsten Entscheidungen der Fachhochschule zur Zulassung für den Aufstiegslehrgang nach § 13 sind nicht nachvollziehbar. GdP verlangt Einzelfallprüfung durch Innenministerium.

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