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Gewerkschaft der Polizei (GdP) Mecklenburg-Vorpommern

Tarifabschluss wird auf die Landes- und Kommunalbeamten übertragen

- GEMEINSAME PRESSEERKLÄRUNG -

Schwerin:.

Finanzministerin Heike Polzin und gewerkschaftliche Vertreter des DGB, des DBB Beamtenbund und Tarifunion M-V sowie des Richterbundes haben sich in Sondierungsgesprächen auf Eckpunkte einer Umsetzung der Tarifeinigung für Landesangestellte auf die Besoldung der Landes- und Kommunalbeamten verständigt. Hierüber informierte die Finanzministerin heute das Landeskabinett.

Die Gesprächspartner waren sich einig, den Tarifabschluss für die Landesangestellten vom 11.3. (PM 10/11) zeit- und wirkungsgleich auf den Beamtenbereich zu übertragen.

Damit wäre sowohl im Tarifbereich als auch bei den aktiven Beamten neben einer Einmalzahlung von 360 € eine Anhebung der Bezahlung um 1,5 % zum 1. April 2011 und eine weitere Anhebung um 1,9 % nebst einer darauf aufsetzenden Zahlung von 17 Euro zum 1. Januar 2012 vorgesehen. Die Bezügeanpassung soll auch für die Versorgungsempfänger gelten - allerdings mit der Ausnahme, dass die Einmalzahlung für diese Gruppe nicht gewährt werden soll.

Für die Beamtenanwärter ergäbe sich entsprechend dem Tarifergebnis eine Einmalzahlung von 120 € sowie Anhebungen der Besoldung zum 1. April 2011 um 1,5% und zum 1. Januar nächsten Jahres um weitere 1,9 Prozent nebst einer darauf aufsetzenden Zahlung von 6 €.

Finanzministerin Polzin begrüßte die erzielte Verständigung: "Das Ergebnis ist ausgewogen und im Interesse aller Beteiligten. Damit finden harte aber faire Tarifverhandlungen ein Ende. Sowohl Land und Kommunen als auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben nun bis Ende 2012 Planungssicherheit."

Auch die Vertreter der Gewerkschaften begrüßten die zeit- und wirkungsgleiche Übernahme des Tarifabschlusses, bedauerten aber, dass die Einmalzahlung für die Versorgungsempfänger nicht vorgesehen ist.

Die vereinbarte Umsetzung auf die Beamtenbesoldung muss allerdings durch eine gesetzliche Regelung erfolgen. Nach Einschätzung der Landesregierung kann diese jedoch aufgrund der damit verbundenen Fristen nicht mehr bis zum Ende der Legislaturperiode in Kraft treten. Daher plant die Landesregierung, noch in dieser Legislaturperiode einen erforderlichen Gesetzentwurf vorzubereiten, der dann nach der Landtagswahl in den neugewählten Landtag eingebracht werden kann.


Der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Mecklenburg-Vorpommern Michael Silkeit nahm an diesen Sondierungsgesprächen für uns teil.


Der Landesvorstand



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