Zum Inhalt wechseln

Beamtenrecht

GdP bei Verhandlungen zum neuen Beamtenrecht erfolgreich!

- 2. Verhandlungsrunde zum Beamtenrechtsneuordnungsgesetz (BRNG M-V) -

Schwerin:.

Am Dienstag, 02.09.08, fand bei Innenstaatssekretär Thomas Lenz eine zweite Verhandlungsrunde zum BRNG M-V statt, an der Vertreter des DGB und der GdP Mecklenburg-Vorpommern teilnahmen. Ging es bei der ersten Verhandlungsrunde in der vergangenen Woche um weitgehend allgemeine beamtenrechtliche Regelungen, so war dieser Dienstag fast ausschließlich polizeispezifischen Themen wie Heilfürsorge, Polizeidienstunfähigkeit, Gestaltung der Laufbahnen aber auch Ersatz von Sachschäden infolge Beschädigung bei dienstlicher Nutzung vorbehalten. Bei fast allen Sachthemen gelang es uns, eine Einigung im Sinne der Polizeibeamtinnen und –beamten zu erzielen. Strittig blieb...

... bis zuletzt die Frage der Verlängerung der Lebensarbeitszeit. Das Innenministerium, dabei maßgeblich durch das Finanzministerium gedrängt (!!), plant eine gestaffelte Verlängerung der Lebensarbeitszeit.

Danach sollen der mittlere und gehobene Dienst mit Vollendung des 62. Lebensjahres und der höhere Dienst mit Vollendung des 64. Lebensjahres erst in den Ruhestand gehen dürfen.



Der Landesvorsitzende der GdP, Michael Silkeit, bezeichnete die Verlängerung der Lebensarbeitszeit als unsinnig. Silkeit wörtlich: „Die Verlängerung der Lebensarbeitszeit war schon im Rentenbereich jenseits des Vertretbaren, volkswirtschaftlicher Unsinn. Wenn jetzt aber Polizisten gleichgeschaltet werden, öffnet das Tor und Tür für eine OPA-Polizei. Die Landespolizei M-V braucht angesichts ihres desolaten Altersdurchschnittes keine Vergreisung, sondern eine Verjüngung. Wer meint, dass einige wenige, die auch noch nach 40 Jahren Polizeidienst topfit sind, repräsentativ für die Polizei seien, der soll sich auch die Kehrseite (Krankenstand, pp.) ansehen.“

Für die GdP überraschend war, dass die vehemente Forderung nach „Gleichschaltung“ - obwohl viel teurer - ausgerechnet aus dem Finanzministerium kam.

Nähere Informationen zum Thema, den Gesetzentwurf und unsere Stellungnahme findet ihr im Mitgliederbereich auf unserer Homepage oder bei euren Kreisgruppen.

Der Gesetzentwurf geht Mitte September in das Kabinett. Zeitgleich werden nochmals die gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen angehört. Danach wird der Gesetzentwurf Ende Oktober im Landtag zur Ersten Lesung kommen. Dort werden wir den Gesetzentwurf mit den Abgeordneten diskutieren und weiterhin versuchen, ihn nachzubessern.

Wir berichten weiter.


Der Landesvorstand


POLIZEI - Der sichere Arbeitsplatz...


This link is for the Robots and should not be seen.