25. Januar 2008 über dieses Verfahren, das von einem Kollegen der Landespolizei gewonnen worden war und über die sich anschließende Verweigerungshaltung des Finanzministeriums."> Zum Inhalt wechseln

Gewerkschaft der Polizei (GdP) Mecklenburg-Vorpommern

Erfolg – Landesbesoldungsamt verliert erneut!!

- Oberverwaltungsgericht M-V bestätigt Rechtsauffassung der GdP zu § 14a BeamtVG -

Schwerin:.

Mit Beschluss vom 25.05.2009 - Az: 2L 45/08 (6A392/07) - hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald die Rechtsauffassung der Gewerkschaft der Polizei zur Anwendung des § 14a Beamtenversorgungsgesetz bestätigt und die Berufung des Landesbesoldungsamtes Neustrelitz abgewiesen. Damit ist das erstinstanzliche Urteil des VG Greifswald vom 24.01.08 rechtskräftig.
Wir berichteten am 25. Januar 2008 über dieses Verfahren, das von einem Kollegen der Landespolizei gewonnen worden war und über die sich anschließende Verweigerungshaltung des Finanzministeriums.

Mit einem Schreiben vom heutigen Tage fordert der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Michael Silkeit, Finanzministerin Heike Polzin auf, den Beschluss unverzüglich auf alle ruhend gestellten Verfahren unserer Versorgungsempfänger anzuwenden.

Diese Information bitte über die Kreisgruppen an unsere Senioren steuern!


Wir berichten weiter.

Der Landesvorstand



Hintergrund der Auseinandersetzungen ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, nach dem alle Versorgungsempfänger, die mit ihrem erdienten Ruhegehaltssatz die 35 % Mindestversorgung unterschreiten, Anspruch auf diese haben, sowie pro rentenversicherungspflichtiges Jahr um einen weiteren Prozentpunkt. Die Anwendung dieses Urteils würde zu einer deutlichen Verbesserung der Versorgungsbezüge zwischen dem 60. und 65. Lebensjahr führen.



POLIZEI - Der sichere Arbeitsplatz...


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