Gewerkschaft der Polizei (GdP) Mecklenburg-Vorpommern
Erfolg – Landesbesoldungsamt verliert erneut!!
- Oberverwaltungsgericht M-V bestätigt Rechtsauffassung der GdP zu § 14a BeamtVG -
Mit einem Schreiben vom heutigen Tage fordert der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Michael Silkeit, Finanzministerin Heike Polzin auf, den Beschluss unverzüglich auf alle ruhend gestellten Verfahren unserer Versorgungsempfänger anzuwenden.
Diese Information bitte über die Kreisgruppen an unsere Senioren steuern!
Wir berichten weiter.
Der Landesvorstand
Hintergrund der Auseinandersetzungen ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, nach dem alle Versorgungsempfänger, die mit ihrem erdienten Ruhegehaltssatz die 35 % Mindestversorgung unterschreiten, Anspruch auf diese haben, sowie pro rentenversicherungspflichtiges Jahr um einen weiteren Prozentpunkt. Die Anwendung dieses Urteils würde zu einer deutlichen Verbesserung der Versorgungsbezüge zwischen dem 60. und 65. Lebensjahr führen.
Diese Information bitte über die Kreisgruppen an unsere Senioren steuern!
Wir berichten weiter.
Der Landesvorstand
- zur Meldung vom 25. Januar 2008: Erster Polizist gewinnt Verfahren vor dem VG Greifswald
Hintergrund der Auseinandersetzungen ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, nach dem alle Versorgungsempfänger, die mit ihrem erdienten Ruhegehaltssatz die 35 % Mindestversorgung unterschreiten, Anspruch auf diese haben, sowie pro rentenversicherungspflichtiges Jahr um einen weiteren Prozentpunkt. Die Anwendung dieses Urteils würde zu einer deutlichen Verbesserung der Versorgungsbezüge zwischen dem 60. und 65. Lebensjahr führen.