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Föderalismusdiskussion

Bürokratieaufbau und Verlust an innerer Sicherheit

Berlin/Schwerin:.

Als katastrophal hat der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) die Ergebnisse der Koalitionsarbeitsgruppe Föderalismusreform für die Zukunft des öffentlichen Dienstes bezeichnet. Freiberg: „Trotz aller Warnungen der Fachpolitiker haben sich die Kassenwarte unter den Koalitionären für einen Rückfall in die Kleinstaaterei entschieden. Nach den Vorstellungen der Arbeitsgruppe soll das bewährte bundeseinheitliche Recht in der Bezahlung und Versorgung sowie für die Laufbahnstruktur der Polizeibeamtinnen und -beamten zerschlagen werden."

Die Koalitionsarbeitsgruppe Föderalismusreform hat sich für den Öffentlichen Dienst auf nachfolgend genannte Punkte verständigt. Diese bedeuten Bürokratieaufbau und Verlust an Innerer Sicherheit.

    1. durch Ergänzung des Grundgesetzes (Art. 74 Abs. 1 Nr. 27) wird die Zuständigkeit für Besoldung, Versorgung und Laufbahnen auf Bund und Länder übertragen;
    2. Art. 33 Abs. 5 GG wird um den Passus "und fortentwickeln" ergänzt

Die Gewerkschaft der Polizei sieht die Entscheidung der Arbeitsgruppe für katastrophal an. Unsere Bemühungen, das bewährte bundeseinheitliche Recht für Besoldung und Versorgung aufrecht zu erhalten, sind nicht zum Tragen gekommen.

Aber auch der Versuch von ver.di und DBB mit dem Eckpunktepapier eine Föderalisierung des Bezahlungssystem zu verhindern, ist gescheitert. Im Gegenteil, mit ihrem Angebot einer Leistungsbezahlung haben sie eine Steilvorlage für einen Besoldungswettlauf nach unten zu Lasten unserer Kolleginnen und Kollegen geliefert.

Mit dem Beschluss, die Besoldung zu föderalisieren, wird die Bewertung des Polizeidienstes, also das Grundgehalt, sich nach der jeweiligen Kassenlage eines Landes richten können. Die Versorgung kann in ihren Strukturen verändert werden (Versorgungsanpassung folgt nicht mehr der Besoldungsanpassung, unterschiedliche Höchtsruhegehaltssätze, unterschiedliche Dienstzeiten zur Erreichung des Höchstruhegehaltssatzes, Versorgung aus dem Amt der letzten 3, 5 oder 10 Jahre). Auch die zweigeteilte Laufbahn steht zur Disposition, wenn die Laufbahnstruktur den Ländern überlassen bleibt.

Wie zu vernehmen ist, soll für den Bundesbereich, also für die Bundespolizei und das BKA, der vorliegende Entwurf eines Strukturreformgesetzes vom Deutschen Bundestag verabschiedet und umgesetzt werden.

Die Ministerpräsidentenkonferenz wird sich am kommenden Dienstag auf einer Sondersitzung mit den Ergebnissen der Koalitionsarbeitsgruppe Föderalismusreform befassen. Es ist zu erwarten, dass die MPK die Ergebnisse der Arbeitsgruppe absegnet, damit sie Bestandteil des Koalitionsvertrages werden können.


Mit freundlichen Grüßen
Konrad Freiberg

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GdP Mecklenburg-Vorpommern
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