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Gewerkschaft der Polizei (GdP) Mecklenburg-Vorpommern

Verhandlungen zum § 14a Beamtenversorgungsgesetz fortgesetzt

Schwerin:.

Gestern wurden die im Spätsommer diesen Jahres unterbrochenen Verhandlungen zwischen dem Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern und der Gewerkschaft der Polizei fortgesetzt. Nachdem das Finanzministerium ein neuerliches Urteil des Bundesverwaltungsgerichts abgewartet hatte, wurde nunmehr teilweises Einvernehmen über die Nachzahlungen der ausstehenden Versorgungsbezüge zwischen den Parteien erzielt.

Alle Kolleginnen und Kollegen, die von uns vertreten wurden, werden dieser Tage durch uns persönlich über die Ergebnisse informiert.

Der Landesvorstand

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