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Gewerkschaft der Polizei (GdP) Mecklenburg-Vorpommern

Anrechnung von Bereitschaftszeiten durch Finanzministerium blockiert

- Anträge jetzt stellen!! -

Schwerin:.

Das OVG Lüneburg hatte in seiner Entscheidung vom 25.01.2011 festgestellt, dass die bisher praktizierte Unterscheidung zwischen Einsatz- und Bereitschaftszeiten bei geschlossenen Einsätzen der Polizei rechtswidrig ist. Gegen diese Entscheidung hat das Land Niedersachsen Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. <
> (wir berichteten)

Um diese Entscheidung zu übernehmen und in Mecklenburg-Vorpommern damit eine Rechtslage wieder herzustellen, die bis 2006 (!!) Bestand hatte (einschließlich Bush-Einsatz), gab es Verhandlungen zwischen Innenministerium und Gewerkschaft der Polizei. (siehe auch Information des Landesvorstandes der Gewerkschaft der Polizei Nr.07/2011 vom 18.03.2011).

Wir berichteten, dass das Innenministerium nur mit Zustimmung des Finanzministeriums eine Entscheidung treffen kann. Diese Entscheidung steht bis heute aus. Da die Rechtslage nicht derart kompliziert ist, dass eine solche Entscheidung mehrere Monate bedarf, muss angenommen werden, dass seitens des FIM bewusst auf Zeit gespielt wird. Wir haben als GdP versucht Euch und dem Land Arbeit zu ersparen. Offensichtlich ist das nicht gewollt.

Zur Wahrung seiner individuellen Rechte macht es sich deshalb jetzt erforderlich, dass jeder betroffene Kollege einen Antrag an seine Behördenleitung stellt, damit auch bei einer Bestätigung der OVG-Entscheidung durch das Bundesverwaltungsgericht rückwirkend die Dienstzeiten im Verhältnis 1:1 berücksichtigt werden können.

Die entsprechenden Musteranträge könnt ihr bei euren Vertrauensleuten in den Dienststellen erhalten. Die Anträge sind auf dem Dienstweg zu stellen.



Der Landesvorstand


GdP_M-V-Flyer_122011_Anrechnung von Bereitschaftszeiten durch Finanzministerium blockiert.pdf



POLIZEI - Der sichere Arbeitsplatz...


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