Gewerkschaft der Polizei (GdP) Mecklenburg-Vorpommern
Anrechnung von Bereitschaftszeiten durch Finanzministerium blockiert
- Anträge jetzt stellen!! -
Um diese Entscheidung zu übernehmen und in Mecklenburg-Vorpommern damit eine Rechtslage wieder herzustellen, die bis 2006 (!!) Bestand hatte (einschließlich Bush-Einsatz), gab es Verhandlungen zwischen Innenministerium und Gewerkschaft der Polizei. (siehe auch Information des Landesvorstandes der Gewerkschaft der Polizei Nr.07/2011 vom 18.03.2011).
Wir berichteten, dass das Innenministerium nur mit Zustimmung des Finanzministeriums eine Entscheidung treffen kann. Diese Entscheidung steht bis heute aus. Da die Rechtslage nicht derart kompliziert ist, dass eine solche Entscheidung mehrere Monate bedarf, muss angenommen werden, dass seitens des FIM bewusst auf Zeit gespielt wird. Wir haben als GdP versucht Euch und dem Land Arbeit zu ersparen. Offensichtlich ist das nicht gewollt.
Zur Wahrung seiner individuellen Rechte macht es sich deshalb jetzt erforderlich, dass jeder betroffene Kollege einen Antrag an seine Behördenleitung stellt, damit auch bei einer Bestätigung der OVG-Entscheidung durch das Bundesverwaltungsgericht rückwirkend die Dienstzeiten im Verhältnis 1:1 berücksichtigt werden können.
Die entsprechenden Musteranträge könnt ihr bei euren Vertrauensleuten in den Dienststellen erhalten. Die Anträge sind auf dem Dienstweg zu stellen.
Der Landesvorstand
Wir berichteten, dass das Innenministerium nur mit Zustimmung des Finanzministeriums eine Entscheidung treffen kann. Diese Entscheidung steht bis heute aus. Da die Rechtslage nicht derart kompliziert ist, dass eine solche Entscheidung mehrere Monate bedarf, muss angenommen werden, dass seitens des FIM bewusst auf Zeit gespielt wird. Wir haben als GdP versucht Euch und dem Land Arbeit zu ersparen. Offensichtlich ist das nicht gewollt.
Zur Wahrung seiner individuellen Rechte macht es sich deshalb jetzt erforderlich, dass jeder betroffene Kollege einen Antrag an seine Behördenleitung stellt, damit auch bei einer Bestätigung der OVG-Entscheidung durch das Bundesverwaltungsgericht rückwirkend die Dienstzeiten im Verhältnis 1:1 berücksichtigt werden können.
Die entsprechenden Musteranträge könnt ihr bei euren Vertrauensleuten in den Dienststellen erhalten. Die Anträge sind auf dem Dienstweg zu stellen.
Der Landesvorstand