Gewerkschaft der Polizei (GdP) Mecklenburg-Vorpommern
GdP fordert unverzügliche Zahlung der Beamtenbesoldung und –versorgung – diese ist zum 1. Juli möglich
Silkeit wörtlich: „Heute wurden unsere Verhandlungsergebnisse vom 13. März durch die Abgeordneten bereits in erster Lesung behandelt. Damit haben das Finanzministerium und die Gewerkschaften ihre Vereinbarung erfüllt, zu Gunsten der Kolleginnen und Kollegen des öffentlichen Dienstes auf unnötige Verwaltungshürden zu verzichten und das Gesetz zügig auf den Weg zu bringen. Gedankt werden muss aber auch den verantwortlichen Abgeordneten, die dieses Gesetz aus den Koalitionsfraktionen initiierten. Jetzt erwarten wir die unverzügliche Zahlung der Bezüge zum 1. Juli diesen Jahres.“
Rein rechtlich ist der Weg für eine Zahlung zum 1. Juli frei, da die Voraussetzung für Zahlungen unter Vorbehalt die erste Lesung im Landtag ist.
Der Landesvorstand
Rein rechtlich ist der Weg für eine Zahlung zum 1. Juli frei, da die Voraussetzung für Zahlungen unter Vorbehalt die erste Lesung im Landtag ist.
Der Landesvorstand