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Finanzministerium übt Schulterschluss mit anderen ostdeutschen Ländern

KurzINFO Versorgungsrecht

Schwerin:.

Die GdP informierte bereits, dass auch ostdeutschen Beamten im Ruhestand mehr Geld zusteht. Das Finanzministerium, sieht derzeit keinen Handlungsbedarf. Müssen wir jetzt tatsächlich ein Musterverfahren zur Durchsetzung der berechtigten Versorgungsansprüche durchführen?

Unter der Überschrift >Starre Haltung der Länder wahrscheinlich - GdP führt Musterverfahren< informierten wir euch am 10. März über jüngste Entwicklungen zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Bereits damals deuteten wir an, dass es eine Absprache zwischen den Finanzministerien der fünf neuen Länder zur Auslegung des Urteils gegeben habe.

Nunmehr liegt uns mit Schreiben vom 15. März 2006 die Antwort der Finanzministerin vor. Aus dieser geht hervor, dass Frau Keler auch nach den erfolgten Gesprächen zwischen der Gewerkschaft der Polizei und dem Ministerium nicht gewillt ist, die Auffassung Mecklenburg-Vorpommerns zu revidieren.

Somit bleibt die in unserem Flugblatt beschriebene Verfahrensweise bestehen. Setzt uns bitte unverzüglich über jegliche Informationen seitens des Landesbesoldungsamtes Neustrelitz in Kenntnis.

Wir berichten weiter.


Der Landesvorstand


Das Flugblatt als pdf. File zum herunterladen


siehe auch: Starre Haltung der Länder wahrscheinlich - GdP führt Musterverfahren
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