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Verwaltungsgericht Schwerin sagt: 1:1

Was lange währt wird gut – Angeordnete Zeiten des Bereitschaftsdienstes werden im Verhältnis von 1:1 berücksichtigt

Schwerin:.

Es war ein langer Kampf, nunmehr ist er durchgestanden. Insbesondere die Kollegen des Landesbereitschaftspolizeiamtes M-V, der Abteilung 2 des LKA M-V aber auch viele andere betroffene Mitarbeiter wird es freuen. Schon seit vielen Jahren hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) dafür gestritten, dass angeordnete Zeiten des Bereitschaftsdienstes im Verhältnis 1:1 anzurechnen sind. Nach der bisherigen Rechtslage gab es lediglich eine Anrechnung im Verhältnis von 1:3. Das war weder für uns als Gewerkschaft der Polizei noch für die betroffenen PVB schwer nachvollziehbar.

Rahmendienstvereinbarung zur Arbeitszeit wird angepasst

Nachdem das Verwaltungsgericht Schwerin in zwei anhängigen Verfahren zugunsten einer Anrechnung im Verhältnis von 1:1 entschieden hat, kann die neue Rechtslage jetzt angewendet werden. Dazu wird in Kürze auch die Rahmendienstvereinbarung zur Arbeitszeit zwischen dem Hauptpersonalrat der Polizei und dem Minister für Inneres und Europa angepasst. Zusätzlich werden auch Zeiten rückwirkend ab 2011 analog 1:1 berechnet!!!
Zur Wahrung der Ansprüche unserer Mitarbeiter waren dazu die Polizeibehörden bereits vor Jahren angewiesen worden, die Zeiten geleisteter Bereitschaftsdienste zu erfassen. Kein Mitarbeiter und keine geleistete Stunde wird also vergessen werden.

Gut zu wissen, dass es sie gibt ….die Gewerkschaft der Polizei.

Der Landesvorstand

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