Verwaltungsgericht Schwerin sagt: 1:1
Was lange währt wird gut – Angeordnete Zeiten des Bereitschaftsdienstes werden im Verhältnis von 1:1 berücksichtigt
Rahmendienstvereinbarung zur Arbeitszeit wird angepasst
Nachdem das Verwaltungsgericht Schwerin in zwei anhängigen Verfahren zugunsten einer Anrechnung im Verhältnis von 1:1 entschieden hat, kann die neue Rechtslage jetzt angewendet werden. Dazu wird in Kürze auch die Rahmendienstvereinbarung zur Arbeitszeit zwischen dem Hauptpersonalrat der Polizei und dem Minister für Inneres und Europa angepasst. Zusätzlich werden auch Zeiten rückwirkend ab 2011 analog 1:1 berechnet!!!
Zur Wahrung der Ansprüche unserer Mitarbeiter waren dazu die Polizeibehörden bereits vor Jahren angewiesen worden, die Zeiten geleisteter Bereitschaftsdienste zu erfassen. Kein Mitarbeiter und keine geleistete Stunde wird also vergessen werden.
Zur Wahrung der Ansprüche unserer Mitarbeiter waren dazu die Polizeibehörden bereits vor Jahren angewiesen worden, die Zeiten geleisteter Bereitschaftsdienste zu erfassen. Kein Mitarbeiter und keine geleistete Stunde wird also vergessen werden.
Gut zu wissen, dass es sie gibt ….die Gewerkschaft der Polizei.
Der Landesvorstand