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Gewerkschaft der Polizei (GdP) Mecklenburg-Vorpommern

Anerkennung von Bereitschaftszeiten

- Erste Verhandlungsergebnisse -

Schwerin:.

In das Verfahren zur Anerkennung von Bereitschaftszeiten bei geschlossenen Einsätzen ist Bewegung gekommen. Innenministerium und GdP einigten sich heute zunächst darauf, dass Bereitschaftszeiten ab dem 01.01.2011 parallel erfasst werden, das heißt auf der Basis der seit 2007 geltenden 1/3 – Regelung und der nach Auffassung des OVG Niedersachsens geltenden 1:1 – Regelung. Eine generelle Einrede der Verjährung zur Vermeidung von unnötigen Verwaltungsaufwendungen konnte das Innenministerium nach eigenem Bekunden nicht ohne Zustimmung des Finanzministeriums abgeben.

Beide Seiten verständigten sich darauf, die Verhandlungen für die nächsten 6 Wochen auszusetzen.

Danach wird darüber befunden, ob jeder einzelne Kollege zur Sicherung seiner Ansprüche den Einzelklageweg beschreiten muss oder ob im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung die Ansprüche bei Obsiegen vor dem Bundesverwaltungsgericht automatisch anerkannt werden.

Zur Erinnerung:
Am 25.01.2011 erhielt die Gewerkschaft der Polizei Niedersachsen vor dem niedersächsischen OVG Recht, das feststellte, dass die bisherige Unterscheidung zwischen Einsatz- und Bereitschaftszeiten bei der Polizei rechtswidrig ist.
Daraufhin forderten wir unter Verweis auf die bis 2007 in Mecklenburg-Vorpommern geübte Praxis den Innenminister auf, das Urteil auch in unserem Land anzuwenden.
Zwischenzeitlich legte das Land Niedersachsen beim Bundesverwaltungsgericht ein. Insofern war es auch nicht verwunderlich, dass uns der Innenminister mitteilte, die Länder hätten sich darauf verständigt, ein entsprechendes Urteil abzuwarten.


Wir berichten weiter.

Der Landesvorstand


GdP_M-V-Flyer_07-2011_Anerkennung von Bereitschaftszeiten.pdf



POLIZEI - Der sichere Arbeitsplatz...


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