Gewerkschaft der Polizei (GdP) Mecklenburg-Vorpommern
Anerkennung von Bereitschaftszeiten
- Erste Verhandlungsergebnisse -
Beide Seiten verständigten sich darauf, die Verhandlungen für die nächsten 6 Wochen auszusetzen.
Danach wird darüber befunden, ob jeder einzelne Kollege zur Sicherung seiner Ansprüche den Einzelklageweg beschreiten muss oder ob im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung die Ansprüche bei Obsiegen vor dem Bundesverwaltungsgericht automatisch anerkannt werden.
Zur Erinnerung:
Am 25.01.2011 erhielt die Gewerkschaft der Polizei Niedersachsen vor dem niedersächsischen OVG Recht, das feststellte, dass die bisherige Unterscheidung zwischen Einsatz- und Bereitschaftszeiten bei der Polizei rechtswidrig ist.
Daraufhin forderten wir unter Verweis auf die bis 2007 in Mecklenburg-Vorpommern geübte Praxis den Innenminister auf, das Urteil auch in unserem Land anzuwenden.
Zwischenzeitlich legte das Land Niedersachsen beim Bundesverwaltungsgericht ein. Insofern war es auch nicht verwunderlich, dass uns der Innenminister mitteilte, die Länder hätten sich darauf verständigt, ein entsprechendes Urteil abzuwarten.
Wir berichten weiter.
Der Landesvorstand
Danach wird darüber befunden, ob jeder einzelne Kollege zur Sicherung seiner Ansprüche den Einzelklageweg beschreiten muss oder ob im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung die Ansprüche bei Obsiegen vor dem Bundesverwaltungsgericht automatisch anerkannt werden.
Zur Erinnerung:
Am 25.01.2011 erhielt die Gewerkschaft der Polizei Niedersachsen vor dem niedersächsischen OVG Recht, das feststellte, dass die bisherige Unterscheidung zwischen Einsatz- und Bereitschaftszeiten bei der Polizei rechtswidrig ist.
Daraufhin forderten wir unter Verweis auf die bis 2007 in Mecklenburg-Vorpommern geübte Praxis den Innenminister auf, das Urteil auch in unserem Land anzuwenden.
Zwischenzeitlich legte das Land Niedersachsen beim Bundesverwaltungsgericht ein. Insofern war es auch nicht verwunderlich, dass uns der Innenminister mitteilte, die Länder hätten sich darauf verständigt, ein entsprechendes Urteil abzuwarten.
Wir berichten weiter.
Der Landesvorstand