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Schwerin. 18.09.2012

Gewerkschaft der Polizei (GdP) Mecklenburg-Vorpommern

GdP M-V erwirkt Unterlassungsverfügungen

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen

In dem Rechtsstreit wegen diffamierender Äußerungen der Ostseezeitung erwirkte die Gewerkschaft der Polizei zwei Unterlassungsverfügungen.

Das Landgericht Berlin untersagte der Ostseezeitung mit den Beschlüssen vom 13.09.2012 von dieser in ihren Ausgaben vom 01./02.09. und 04.09.12 getätigten Äußerungen. (Wir berichteten u.a. am 03.09.12)


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