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Tarifrunde 2017

... und immer wieder das gleiche Spiel

Schwerin.

Vorgesetzte, die vermutlich aus Unkenntnis der Rechtslage oder aus Überschätzung der eigenen Kompetenz und Zuständigkeit versuchen, sich in die Arbeitskampfmaßnahmen der Beschäftigten einzumischen, begehen selbst Rechtsbruch. Derartige rechtswidrige Handlungen sind mit ihrem Amtseid, der sie zur Einhaltung der Gesetze verpflichtet, nicht vereinbar.

Im Übrigen sollten diese Mitarbeiter der Dienststellenleitung nicht vergessen, dass die streikenden Kolleginnen und Kollegen auch für die Verbesserung der Arbeits-und Vergütungsbedingungen der Beamten und Funktionsträger mitkämpfen. Weisungen der Dienstvorgesetzten müssen in einer solchen Situation nicht befolgt werden. Sollt es dennoch Versuche zur Disziplinierung der Beschäftigten geben, wird die Gewerkschaft die betroffenen Mitglieder mit allen ihr Verfügung stehenden Mittel schützen.
 
Im Übrigen ist eine heutige telefonische Nachfrage bei den anderen öffentlichen Dienst Gewerkschaften, ob es ähnliche Verhaltensweisen bzw. Anweisungen von Seitens der Arbeitgeber an die Beschäftigten in unserem Land Mecklenburg-Vorpommern gibt, klar verneint worden.
 
Solltet ihr Fragen haben könnt ihr uns gern: Ute Wienecke - 0171 32 44 93 3 bzw. Siegmar Brandt - 0152 56 14 14 96 anrufen.
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