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Aus- und Fortbildung muss Sache der Polizei bleiben! GdP zur Anhörung im Schweriner Landtag

Schwerin:.

Muß das Bildungsinstitut der Polizei in Güstrow wirklich aufgelöst werden? GdP Mecklenburg-Vorpommern: Eine Trennung der Dienst- und Fachaufsicht bedeutet auch Weisungskonflikte!

Anlässlich einer heutigen Anhörung vor dem Sonderausschuss „Verwaltungsmodernisierung und Funktionalreform“ des Schweriner Landtages kritisierte der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Michael Silkeit, den Gesetzentwurf des Innenministeriums zur Reform der Landesverwaltung im Innenressort, mit dem das Innenministerium beabsichtigt, das Bildungsinstitut der Polizei aufzulösen und vollständig in die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege zu integrieren.

Silkeit wörtlich: „Aus- und Fortbildung der Polizei muss auch zukünftig in ein und derselben Hand verbleiben, nämlich die der Landespolizei. Es ist angesichts der speziellen Anforderungen an den Polizeiberuf undenkbar, zukünftig der allgemeinen Verwaltung Bewerber- und/oder Mitarbeiterauswahl oder gar die Gestaltung der Bildungsinhalte zu überlassen.“

Auch inzwischen bekannt gewordene Vorstellungen des Innenministeriums, Dienst- und Fachaufsicht zu trennen, erteilte er eine klare Absage. Eine Trennung der Dienst- und Fachaufsicht bedeutet nach Auffassung der GdP in der Praxis verwaschene Kompetenzabgrenzungen und Überschneidungen, die in Weisungskonflikten enden.

Auch die Einrichtung der Polizeidirektionen per Rechtsverordnung, wie im Gesetzentwurf beabsichtigt, lehnt die Gewerkschaft der Polizei ab.
Am Beispiel der Neuorganisation der Landespolizei, der ebenfalls eine Änderung des POG vorausging und die zu erheblichen Missstimmungen im Parlament und bei den kommunalen Gebietskörperschaften führte, machte die GdP nochmals deutlich, wie wichtig parlamentarische Mitbestimmung ist.

„Es geht um die Grundsatzfrage, ob mehr oder weniger Demokratie oder mehr oder weniger parlamentarische Kontrolle des Innenministers durch das Parlament gewollt ist oder nicht. Wenn alle Strukturveränderungen der öffentlichen Verwaltung unter Parlamentsvorbehalt stehen, ist es logisch und konsequent, die Polizei nicht davon auszunehmen“, so Silkeit weiter.

Da der Sonderausschuss sich noch keine abschließende Meinung gebildet hat, folgen in den nächsten Wochen Anhörungen vor den entsprechenden Ausschüssen der Landtagsfraktionen.

Wir berichten fortlaufend.



Der Landesvorstand


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