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Landesfachbereichsausschuss Tarif

Zum ersten Mal in Güstrow

Güstrow:.

Am 22. März 2012 trafen sich die Mitglieder des Fachbereichsausschusses "Tarif" zum ersten Mal in diesem Jahr in der Polizeiinspektion Güstrow.

Erörtert wurden Themen wie der Sporterlass und seine Umsetzung, die Einführung der Entgeltordnung zum Anfang des Jahres und das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Altersstaffelung der Urlaubsansprüche.
- Sporterlass: Leider fehlen in den Dienststellen die entsprechenden Übungsleiter, um allen Verwaltungsmitarbeitern (Beschäftigte und Beamte) die Umsetzung und Teilnahme am Dienstsport zu ermöglichen.
- Altersstaffelung bei Urlaubsansprüchen: Das Bundesarbeitsgericht (BAG 9 AZR 529/10) hat entschieden, dass die Altersstaffelung der Urlaubsansprüche im TVöD altersdiskriminierend ist. Hinsichtlich der Altersstaffelung von 26 Tagen Urlaubsanspruch bis zum vollendeten 30. Lebensjahr, 29 Tagen bis zum vollendeten 40. Lebensjahr und 30 Arbeitstagen ab dem vollendeten 40. Lebensjahr hat das BAG gestern entschieden, dass diese Unterscheidung altersdiskriminierend ist. Zwar sieht das BAG eine Differenzierung von Urlaubsansprüchen für lebensältere Beschäftigte aufgrund der längeren Regenerationszeiten als sachgerecht an, sieht diese Grenze allerdings nicht bei einem Alter von 30 oder 40. Somit hätten alle Beschäftigten, die unter den TVöD fallen, einen Anspruch auf 30 Arbeitstage Erholungsurlaub. Die Mitglieder des Fachbereichsausschusses erwarten eine zeitnahe Anpassung.
- Entgeltordnung: Sie gilt generell bei Neueinstellungen und bei Übertragung einer anderen Tätigkeit ab 01.01.2012. Es erfolgt in diesem Zusammenhang keine Überprüfung der Eingruppierung der einzelnen Beschäftigten. In den Dienststellen finden Informationsveranstaltungen zur Entgeltordnung statt.

Gespannt wurden auch die Tarifverhandlungen für den Bund und die Kommunen verfolgt, denn die Tarifverhandlungen für die Länder stehen auch wieder vor der Tür.
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