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Schwerbehindertenvertretung

Schwerbehindertenvertretungen in der Landepolizei Mecklenburg-Vorpommern durchgängig gewählt und arbeitsfähig

Nach der durchgeführten Polizeistrukturreform hat sich die Interessenvertretung der Schwerbehinderten in der Landespolizei M-V an die Vertretungsstruktur der Personalvertretung angeglichen.

Bis Ende September 2011 wurden die Wahlen in den Polizeipräsidien, Polizei- und Kriminalpolizeiinspektionen abgeschlossen. Im Anschluss fanden die Wahl der Bezirksschwerbehindertenvertretung der Präsidialbereiche und der Hauptschwerbehindertenvertretung der Landespolizei M-V statt. In den Oberbehörden der Landespolizei gab es keine so größeren Strukturveränderungen, die eine Neuwahl der Schwerbehindertenvertretungen notwendig machten.

Die Vertretung ist jetzt vollständig abgesichert. In einer Tabelle (im Lapis-Netz) sind alle Vertreter und Stellvertreter zu finden.

Die Wahl der Hauptschwerbehindertenvertretung fand im Zusammenhang mit einer erweiterten Schulung aller Vertreter im Schulungshotel in Cambs bei Schwerin statt. Die Schulung war deshalb so wichtig, da viele Schwerbehindertenvertretungen neu wählt wurden und wenig bis keine Vorkenntnisse vorlagen. Es wurde notwendig schnellstmöglich arbeitsfähig zu werden.

Die Kenntnisse gesetzlicher Zusammenhängen gepaart mit praktischen Anwendung sind für die tägliche Arbeit zwingend notwendig. Wir bekamen dafür Unterstützung von Sozialrichtern und Mitarbeitern des Integrationsamtes M-V. Während der Gespräche in den Pausen und am Abend teilten die alten Hasen Ihre Erfahrungen beim Umgang mit Leitern mit.

"Nicht behindert zu sein ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann. Lassen Sie uns die Behinderten und ihre Angehörigen auf ganz natürliche Weise in unser Leben einbeziehen. Wir wollen ihnen die Gewissheit geben, dass wir zusammengehören." (Richard von Weizsäcker, 1912- , deutscher Politiker, ehem. Bundespräsident)
Aus diesem Grunde sehen wir unser Hauptbetätigungsfeld in der Betreuung der Schwerbehinderten in der Landespolizei.

Beratend werden wir Sie bei der Verbesserung der Arbeitsbedingungen, der Verhinderung und Abwendung von Kündigungen oder frühzeitiger Pensionierung unterstützen. Wir werden nicht still halten, wenn es um die Akzeptanz und Einbindung der Interessenvertretung in alle Dingen die Schwerbehinderten geht. Im SGB IX, §95 (2) heißt es dazu eindeutig: "der Arbeitgeber hat die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören; er hat ihr die getroffene Entscheidung unverzüglich mitzuteilen."

Eine Hauptaufgabe, die sich die neue Schwerbehindertenvertretung in der Wahlversammlung vorgenommen hat, ist die Einführung eines einheitlichen Betrieblichen Eingliederungs-management (SGB IX §84 (2)), was für alle Beschäftigten, ob Schwerbehindert oder nicht, anzuwenden ist. Das gemeinsame Ziel der Dienststelle, des Personalrats, der Gleichstellungsbeauftragten sowie der Schwerbehindertenvertretung ist die Gesundheit der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu erhalten und zu fördern.

Auf diese Basis wird die Hauptschwerbehindertenvertretung sein Initiativrecht wahrnehmen und gemeinsam mit dem Hauptpersonalrat die Behörde auffordern für die Durchführung des BEM alle notwendigen Schritte einzuleiten. Ziel ist im gemeinsamen Dialog Maßnahmen zur Sicherung der Teilhabe am Arbeitsleben festzuschreiben. Bei diesem Prozess werden wir als Interessenvertretung der Schwerbehinderten aktiv mitwirken.

Sinn und Zweck einer dafür notwendigen Dienstvereinbarung ist es, auf Grundlage der Präventionsvorschrift des § 84 Neuntes Sozialgesetzbuch Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen:
- wie Arbeits-/Dienstunfähigkeiten und daraus resultierende Fehlzeiten vorgebeugt, vermieden und, wenn eingetreten, möglichst schnell überwunden werden können
- wie der Arbeitsplatz erhalten werden kann und welche Instrumente zur Förderung der Fähigkeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nutzbar sind
- wie die Arbeitszufriedenheit und Arbeitsmotivation zu steigern


Burkhard Kölzsch
Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen der Landespolizei Mecklenburg Vorpommern
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