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Gewerkschaft der Polizei Mecklenburg-Vorpommern

Keine Bewegung im Entwurf zum Bezügeanpassungsgesetz

Schwerin:.

Nach mehreren Verhandlungen mit dem Finanzministerium zum Bezügeanpassungsgesetz (wir berichteten), ist nach Einschätzung der GdP wenig Bewegung erkennbar. So blieb das FIM bis zum heutigen Tage eine vernünftige Erklärung für die zeitliche Abkopplung der Bezügeanpassung schuldig. Man war zwar am 18.12.07 bereit der GdP-Forderung auf Verkürzung der Frist zu folgen, ein gänzlicher Verzicht ist jedoch nicht erkennbar.

Die vorgesehene Anpassung zum 01.08.08 bedeutet erneut eine Schlechterstellung der Beamtinnen und Beamten gegenüber den Tarifbeschäftigten. Die GdP erwartet nicht nur eine inhalts- sondern auch zeitgleiche Übernahme des Tarifergebnisses für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Besonders negativ ist aus Sicht der Gewerkschaft der Polizei das Beharren des Finanzministeriums auf ihrer Fehlinterpretation des Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.06.2005 zu werten. Trotz mehrerer Urteile im Lande, davon auch eines zu Gunsten eines Polizei-Kollegen aus M-V (wir berichteten) ist man nicht bereit nachzugeben, statt dessen ist das Landesbesoldungsamt in Berufung gegangen. Das BMI, welches wenige Wochen vorher zwei Verfahren verlor, hat auf eine Berufung verzichtet.

Auch der Vorschlag der GdP auf Einführung einer Ausgleichszulage für Beamte der Besoldungsgruppe A10 zur Einhaltung des verfassungsrechtlich normierten Abstandsgebots soll laut Aussage von Finanzstaatssekretär Dr. Mediger zunächst einer Prüfung unterzogen werden. Wir sind gespannt, ob diese zu unseren Gunsten ausfällt.

Das weitere Verfahren.
Nach der erfolgten Kabinettsbefassung gelangt der Gesetzentwurf unmittelbar in den Landtag.

Über die Verhandlungen mit den Fraktionen berichten wir zeitnah.

Die gesamte Stellungnahme der GdP findet Ihr im Mitgliederbereich


Der Landesvorstand





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