Zum Inhalt wechseln

Frauengruppe

Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Schwerin:.

Aktuelle Informationen zum AGG bietet unser neuer Flyer: Er erläutert kurz und knapp die wichtigsten Neuerungen, die sich durch das AGG ergeben haben, weist auf die Pflichten des Dienstherrn sowie die Rechte von Beschäftigten und Personalrat hin und zeigt auf, warum Nachbesserungen im Gesetz notwendig sind!

Liebe Kolleginnen,

nach zähem Ringen haben Bundestag und Bundesrat zur Jahresmitte den Weg frei gemacht für die zwingend notwendige Umsetzung von vier EU-Richtlinien, die dem Grundsatz der Gleichbehandlung durch wirksame Maßnahmen Geltung verschaffen sollen. Aus dem gescheiterten Antidiskriminierungsgesetz (ADG) der rot-grünen Koalition wurde unter der großen Koalition nun das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das zum 18. August 2006 in Kraft getreten ist.

Zielsetzung des AGG ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft, aufgrund einer Behinderung oder wegen des Geschlechtes, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern bzw. zu beseitigen. Der Schwerpunkt des AGG liegt beim Diskriminierungsschutz in Beschäftigung und Beruf. Das Gesetz soll aber auch vor Benachteiligung im allgemeinen Zivilrecht schützen.


i.A. Angelika Hirsch
Vorsitzende der Landesfrauengruppe
This link is for the Robots and should not be seen.