BAG 9 AZR 529/10) entschieden, dass die Altersstaffelung der Urlaubsansprüche im TVöD altersdiskriminierend ist.

Hinsichtlich der Altersstaffelung von 26 Tagen Urlaubsanspruch bis zum vollendeten 30. Lebensjahr, 29 Tagen bis zum vollendeten 40. Lebensjahr und 30 Arbeitstagen ab dem vollendeten 40. Lebensjahr hat das BAG gestern entschieden, dass diese Unterscheidung altersdiskriminierend ist. Zwar sieht das BAG eine Differenzierung von Urlaubsansprüchen für lebensältere Beschäftigte aufgrund der längeren Regenerationszeiten als sachgerecht an, sieht diese Grenze allerdings nicht bei einem Alter von 30 oder 40. Somit hätten alle Beschäftigten, die unter den TVöD fallen, einen Anspruch auf 30 Arbeitstage Erholungsurlaub."> Zum Inhalt wechseln

Tarifinformation

Altersstaffelung bei Urlaubsansprüchen altersdiskriminierend!

Schwerin:.

Gestern hat das Bundesarbeitsgericht (BAG 9 AZR 529/10) entschieden, dass die Altersstaffelung der Urlaubsansprüche im TVöD altersdiskriminierend ist.

Hinsichtlich der Altersstaffelung von 26 Tagen Urlaubsanspruch bis zum vollendeten 30. Lebensjahr, 29 Tagen bis zum vollendeten 40. Lebensjahr und 30 Arbeitstagen ab dem vollendeten 40. Lebensjahr hat das BAG gestern entschieden, dass diese Unterscheidung altersdiskriminierend ist. Zwar sieht das BAG eine Differenzierung von Urlaubsansprüchen für lebensältere Beschäftigte aufgrund der längeren Regenerationszeiten als sachgerecht an, sieht diese Grenze allerdings nicht bei einem Alter von 30 oder 40. Somit hätten alle Beschäftigten, die unter den TVöD fallen, einen Anspruch auf 30 Arbeitstage Erholungsurlaub.

Da der TV-Länder (TV-L) gleichlautend gestaltet ist, geht die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Mecklenburg-Vorpommern davon aus, das bis zu einer Neuregelung des TV-L durch die Tarifvertragsparteien alle Beschäftigten des Landes Mecklenburg-Vorpommern einen Erholungsurlaub von 30 Arbeitstagen geltend machen können.

Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass auch die Beamtinnen und Beamten des Landes Mecklenburg-Vorpommern von dieser Entscheidung betroffen sind. Die Erholungsurlaubsverordnung sieht in § 5 eine gleichlautende Altersstaffelung vor, die nach den Kriterien des BAG ebenfalls altersdiskriminierend sein dürfte.

Die GdP Mecklenburg-Vorpommern erwartet eine zeitnahe Anpassung der Verordnung.
Die GdP wird den DGB als Spitzenorganisation auffordern, an die Landesregierung heranzutreten, um sowohl für den Tarif- als auch den Beamtenbereich eine zeitnahe Klärung herbeizuführen.


i.A.

Rosemarie Hartmann-WoisinSiegmar BrandtRolf Thiel


Erwin Sellering
(Foto: SPD MV)
Dann jedoch der erste Paukenschlag, Streit zwischen Finanzministerin Polzin (SPD) und der GEW zur längst überfälligen Angleichung der Lehrerinnen und Lehrer. Zweiter Paukenschlag in drei Akten, in drei Gesprächsrunden lehnte die Finanzministerin Verhandlungen mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes ab – Beamte haben zu nehmen, was der Dienstherr ihnen gibt, basta!

Den bis dato krönenden und peinlichsten Abschluss des dissonanten Paukenkonzertes lieferte aber unser Landesvater Erwin Sellering (Foto), der es gleich gänzlich ablehnte, mit Gewerkschaften zu reden. Ein solches Verhalten ist beispiellos in der Geschichte unseres Bundeslandes. Immer hatten Ministerpräsidenten Zeit für Gewerkschaftsvertreter, auch wenn nicht alle Gespräche von Erfolg gekrönt waren.

Die ablehnende Haltung des Ministerpräsidenten ist aus einem weiteren Grund nicht nachvollziehbar und deshalb doppelt peinlich. In meinem Schreiben hatte ich deutlich erklärt, dass es der Gewerkschaft der Polizei eben nicht nur um die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten ginge, sondern auch um den Ausbau von Arbeitnehmerrechten und die Modernisierung des Berufsbeamtentums, wie übrigens mehrfach im Wahlprogramm der SPD im diesjährigen Bundestagswahlkampf propagiert und dem Wähler in Aussicht gestellt.
Aber der Bund ist der Bund und Mecklenburg-Vorpommern ist Mecklenburg-Vorpommern - mag sich der ein oder andere Sozialdemokrat gedacht haben und außerdem kommt bei uns sowieso alles 50 Jahre später.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) wird sich weder mit leeren Wahlversprechen abspeisen noch von der ignoranten Haltung unserer Landesregierung abschrecken lassen.



Christian Schumacher
Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Mecklenburg-Vorpommern
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