In den letzten Wochen erreichten uns viele Anfragen zur Besoldungsangleichung.

Deshalb noch einmal einige Erläuterungen zum Verfahren:
Tarifergebnisse werden in Tarifverhandlungen durch Tarifbeschäftigte erkämpft. Bereits hier ist die Teilnahme von Beamten nicht nur erwünscht sondern insbesondere bei der Polizei sogar ein Erfordernis. Die Höhe des Ergebnisses wird davon maßgeblich bestimmt.
Nach Abschluss der Verhandlungen erhalten Tarifbeschäftigte automatisch ihre Erhöhung. Bei Beamten beginnen jetzt erst die Verhandlungen. Die Übernahme des Tarifergebnisses erfolgt nicht automatisch, sondern wird hart erkämpft. Der Dienstherr ist nach geltender Rechtsprechung nicht verpflichtet, das Tarifergebnis zu übernehmen.
Da die Erhöhung der Beamtenbesoldung mittels Gesetz erfolgen muss, beginnt parallel oder nach den Verhandlungen das  Gesetzgebungsverfahren.

Wir berichten weiter


Der Landesvorstand